GegenStandpunkt |
Heft: 3-2005, Seite: 31, Umfang: 1 Seite, Chronik (7), Kurztitel: Unechte Vertrauensfrage,
siehe auch:
in diesem Heft, Chronik (5): Vorzeitige Neuwahlen
in diesem Heft, Chronik (6): Führungskraft durch Ehrlichkeit
in diesem Heft, Chronik (8): Versprechen „Arbeit“
in diesem Heft, Chronik (9): Die Linkspartei
in diesem Heft, Chronik (10): Öffentlichkeit gegen Linkspartei
in diesem Heft, Chronik (11): Gewerkschaftliche Wahlprüfung
in diesem Heft, Chronik (12): Ossi-bashing
in diesem Heft, Chronik (13): Presse im Wahlkampf
Dass einer Regierung die Kanzlermehrheit und damit eine Vertrauensfrage verloren geht, mag vorkommen, dass das Parlament einem Kanzler das Vertrauen entzieht, ist im Grundgesetz rechtsförmig geregelt. Der Fall jedoch, dass ein Kanzler dem Parlament das Vertrauen entzieht, ist von der Verfassung nicht vorgesehen. Was also, wenn ein Kanzler, der im Parlament die Mehrheit hinter sich hat, die Vertrauensfrage nur ausruft, „um sie zu verlieren“?
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