Quelle: Archiv MG - KULTUR ALLGEMEIN - Vom Zeitgeist
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RHETORIKER JENS WG. NÖTIGUNG
Die Urteilsbegründung für die 3000 DM Geldstrafe, die Walter Jens
dem Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd bezahlen muß, liest sich wie ein
Lesebuchstück über den Rechtsstaat mit Franz Kafka als Lektor:
"Richter Offenloch sagte, der Einsatz von Jens für den Frieden
sei ihm hoch anzurechnen, seine Kritik an der Entscheidung zur
Stationierung der Pershing-II-Raketen in der Bundesrepublik sei
sein gutes Recht. Indem er sich aber zusammen mit 21 weiteren
Personen auf die Straße gesetzt habe, um Lkw-Fahrer am Weiterfah-
ren zu hindern, habe er ein körperliches Hindernis geschaffen,
durch das die US-Soldaten im Sinne des Paragr. 240 des StGB genö-
tigt worden seien anzuhalten." (FAZ, 29.1.)
Ins Demokratische übersetzt heißt das schlicht und ergreifend:
Für den Frieden, aber immer! Abweichende Meinung zur Bundesregie-
rung, gebongt, Herr Professor! Schwätzen Sie ruhig weiter, so
lange Sie lustig und rhetorisch in Form sind, aber Ihren Körper
nehmen Sie von der Straße weg, wenn die Lkw's kommen, zumal die
von der US-Army mit den Pershings! Die Friedens b e w e g u n g
unterliegt der S t r a ß e n v e r k e h r s o r d n u n g, und
F r i e d e n s kampf ist N ö t i g u n g, wenn er die Kriegs-
vorbereitung behindert. Das wäre eigentlich alles zum Thema NATO
und "gewaltfreier Widerstand" - aber es hat Herrn Prof. Dr. Wal-
ter Jens getroffen, und der ist Mann des Geistes, moralische In-
stitution und nicht nur theoretisch für Rhetorik zuständig.
Zunächst b e u r t e i l t e er den Richter: "Ein ehrenwerter
Mann" (Shakespeare, Julius Cäsar) "hat moralisch und auch poli-
tisch" (Schiller, Fiesco) "geurteilt". Der "Richter ist am Ende
zum Gefangenen seiner eigenen Vorüberlegungen geworden" (Kleist,
Der zerbrochene Krug?). Was Jens giftet - die 3000 DM war ihm das
Szenario wert -, ist die Anwendung des im
Paragr. 240 StGB enthaltenen Terminus "verwerflich " auf sein
Sonntags-Sit-in bei Mutlangen, von dem Jens "tief überzeugt" ist,
daß hierfür nur das Prädikat "ehrenwert" zutreffen kann. Dem Mann
ist die vergleichsweise banale Frage, ob ein paar US-Raketen mehr
oder weniger für die BRD aufgestellt worden sind, eine Nichtig-
keit in Hinblick auf seine Würdigung bei den Nachgeborenen. Wenn,
so Jens, er "ehrenwert gehandelt habe", dann "stelle ich den An-
trag, daß in den Lesebüchern künftig zu Martin Luther King steht,
dieser Mann habe verwerflich gehandelt!" (Jens im ARD-Fernsehen
mit seinem bekannten weggestreckten Zeigefinger). Es handelt sich
also vorwiegend um eine Frage von Leumund, Nachruhm und Sprach-
reinheit.
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