Quelle: Archiv MG - KULTUR ALLGEMEIN - Vom Zeitgeist

       zurück

       

RHETORIKER JENS WG. NÖTIGUNG

Die Urteilsbegründung für die 3000 DM Geldstrafe, die Walter Jens dem Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd bezahlen muß, liest sich wie ein Lesebuchstück über den Rechtsstaat mit Franz Kafka als Lektor: "Richter Offenloch sagte, der Einsatz von Jens für den Frieden sei ihm hoch anzurechnen, seine Kritik an der Entscheidung zur Stationierung der Pershing-II-Raketen in der Bundesrepublik sei sein gutes Recht. Indem er sich aber zusammen mit 21 weiteren Personen auf die Straße gesetzt habe, um Lkw-Fahrer am Weiterfah- ren zu hindern, habe er ein körperliches Hindernis geschaffen, durch das die US-Soldaten im Sinne des Paragr. 240 des StGB genö- tigt worden seien anzuhalten." (FAZ, 29.1.) Ins Demokratische übersetzt heißt das schlicht und ergreifend: Für den Frieden, aber immer! Abweichende Meinung zur Bundesregie- rung, gebongt, Herr Professor! Schwätzen Sie ruhig weiter, so lange Sie lustig und rhetorisch in Form sind, aber Ihren Körper nehmen Sie von der Straße weg, wenn die Lkw's kommen, zumal die von der US-Army mit den Pershings! Die Friedens b e w e g u n g unterliegt der S t r a ß e n v e r k e h r s o r d n u n g, und F r i e d e n s kampf ist N ö t i g u n g, wenn er die Kriegs- vorbereitung behindert. Das wäre eigentlich alles zum Thema NATO und "gewaltfreier Widerstand" - aber es hat Herrn Prof. Dr. Wal- ter Jens getroffen, und der ist Mann des Geistes, moralische In- stitution und nicht nur theoretisch für Rhetorik zuständig. Zunächst b e u r t e i l t e er den Richter: "Ein ehrenwerter Mann" (Shakespeare, Julius Cäsar) "hat moralisch und auch poli- tisch" (Schiller, Fiesco) "geurteilt". Der "Richter ist am Ende zum Gefangenen seiner eigenen Vorüberlegungen geworden" (Kleist, Der zerbrochene Krug?). Was Jens giftet - die 3000 DM war ihm das Szenario wert -, ist die Anwendung des im Paragr. 240 StGB enthaltenen Terminus "verwerflich " auf sein Sonntags-Sit-in bei Mutlangen, von dem Jens "tief überzeugt" ist, daß hierfür nur das Prädikat "ehrenwert" zutreffen kann. Dem Mann ist die vergleichsweise banale Frage, ob ein paar US-Raketen mehr oder weniger für die BRD aufgestellt worden sind, eine Nichtig- keit in Hinblick auf seine Würdigung bei den Nachgeborenen. Wenn, so Jens, er "ehrenwert gehandelt habe", dann "stelle ich den An- trag, daß in den Lesebüchern künftig zu Martin Luther King steht, dieser Mann habe verwerflich gehandelt!" (Jens im ARD-Fernsehen mit seinem bekannten weggestreckten Zeigefinger). Es handelt sich also vorwiegend um eine Frage von Leumund, Nachruhm und Sprach- reinheit. zurück