Quelle: Archiv MG - EUROPA NORDIRLAND - Mit Bomben und Gebeten...

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       Auch ein Parteiprogramm
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       Aus dem Schulungshandbuch der IRA
       
       "Alle irischen Männer und Frauen mit gutem Charakter, die das 16.
       Lebensjahr erreicht  haben, können IRA-Mitglied werden... Die Be-
       teiligung an  den Parlamenten in Dublin, Westminster und Stormont
       ist verboten...
       Mitgliedschaft in  einer  kapitalistischen  oder  kommunistischen
       Partei ist verboten...
       Friedensschluß oder  Kriegserklärung (in dieser Reihenfolge!) ist
       Sache des Armee-Rats...
       Militärische Aktionen  in den 26 Grafschaften (IRA-Sprachregelung
       für die Republik Irland) sind strikt verboten...
       Nur Mitglieder,  die im  aktiven Dienst oder infolge Feindeshand-
       lung fallen, werden mit militärischen Ehren (firing party) begra-
       ben...
       Die IRA will, im Einklang mit der Erklärung von 1916, die Errich-
       tung einer  irischen sozialistischen Republik, die Wiederbelebung
       der irischen  Sprache und  die Förderung der besten geistigen und
       körperlichen Merkmale unserer Rasse...
       Vor einem  Kriegsgericht hat  der Angeklagte das Recht, sich ver-
       treten zu  lassen; Todesurteile müssen durch den Armee-Rat gegen-
       gezeichnet werden.  Der Eid  vor einem  IRA-Gericht wird  auf den
       allmächtigen Gott geleistet...
       Auf Verrat, z.B. den eigenmächtigen Gebrauch von Waffen, Munition
       oder Sprengstoff, die der Armee gehören, steht die Todesstrafe...
       Der Zusatz von 1981 bestimmt, daß alle Mitglieder an Anti-Verhör-
       schulungen teilnehmen  müssen; Mitglieder, die an diesen Schulun-
       gen nicht  teilgenommen haben, können nicht mit dem Tode bestraft
       werden, wenn sie infolge des Verhörs durch den Feind zu Verrätern
       geworden sind."
       

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