Quelle: Archiv MG - EUROPA NORDIRLAND - Mit Bomben und Gebeten...
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Auch ein Parteiprogramm
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Aus dem Schulungshandbuch der IRA
"Alle irischen Männer und Frauen mit gutem Charakter, die das 16.
Lebensjahr erreicht haben, können IRA-Mitglied werden... Die Be-
teiligung an den Parlamenten in Dublin, Westminster und Stormont
ist verboten...
Mitgliedschaft in einer kapitalistischen oder kommunistischen
Partei ist verboten...
Friedensschluß oder Kriegserklärung (in dieser Reihenfolge!) ist
Sache des Armee-Rats...
Militärische Aktionen in den 26 Grafschaften (IRA-Sprachregelung
für die Republik Irland) sind strikt verboten...
Nur Mitglieder, die im aktiven Dienst oder infolge Feindeshand-
lung fallen, werden mit militärischen Ehren (firing party) begra-
ben...
Die IRA will, im Einklang mit der Erklärung von 1916, die Errich-
tung einer irischen sozialistischen Republik, die Wiederbelebung
der irischen Sprache und die Förderung der besten geistigen und
körperlichen Merkmale unserer Rasse...
Vor einem Kriegsgericht hat der Angeklagte das Recht, sich ver-
treten zu lassen; Todesurteile müssen durch den Armee-Rat gegen-
gezeichnet werden. Der Eid vor einem IRA-Gericht wird auf den
allmächtigen Gott geleistet...
Auf Verrat, z.B. den eigenmächtigen Gebrauch von Waffen, Munition
oder Sprengstoff, die der Armee gehören, steht die Todesstrafe...
Der Zusatz von 1981 bestimmt, daß alle Mitglieder an Anti-Verhör-
schulungen teilnehmen müssen; Mitglieder, die an diesen Schulun-
gen nicht teilgenommen haben, können nicht mit dem Tode bestraft
werden, wenn sie infolge des Verhörs durch den Feind zu Verrätern
geworden sind."
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