Quelle: Archiv MG - EUROPA JUGOSLAWIEN - Chaos im europäischen Hinterhaus
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Ein Privileg der Arbeiterklasse:
II. DIE SELBSTVERWALTETE AUSBEUTUNG
IN DER SOZIALISTISCHEN MARKTWIRTSCHAFT
Der eigenständige jugoslawische Sozialismus hat offenbar ebenso-
wenig wie seine jung- und altsozialistischen Fans hierzulande ein
theoretisches oder praktisches Problem damit, daß es eine ganze
Menge zu beherrschen gibt im freiesten Land des Sozialismus, daß
das "Eigentum der unmittelbar assoziierten Produzenten" gar nicht
so recht sicher zu sein scheint vor den Interessen seiner Produ-
zenten und diese am selbstverwalteten "Verein freier Menschen"
kein vereinsgemäßes freiwilliges Interesse an den Tag legen. Denn
beide, die jugoslawischen Modellbauer wie die hiesigen Bewunderer
des humanen Sozialismus, schätzen am Herzstück des jugoslawischen
Modell-Sozialismus - der Arbeiterselbstverwaltung der Betriebe
und ihrer Konkurrenz unter staatlicher Anleitung -, das mit sol-
chen Marx-Anleihen propagandistisch ausgeschmückt wird, seinen
Ursprung und Zweck: die nationalstaatliche Eigenständigkeit und
Unabhängigkeit - vom großen sozialistischen Bruder.
Ein Bruderzwist...
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Man tut in Jugoslawien gerne so, als sei die Einführung der Ar-
beiterselbstverwaltung das Produkt historischer Eifahrungen vom
Scheitern des sowjetischen Plansystems im eigenen Land. Eingefal-
len ist den jugoslawischen Kommunisten die Kritik an einem Herr-
schaftssystem, das sie zunächst als Mitglied der Kominform selber
kritiklos angewandt haben, aber erst, als die russische Bruder-
hilfe den Aufbau der jugoslawischen Ökonomie von der Unterwerfung
unter das recht einseitig konzipierte System "sozialistischer Ar-
beitsteilung" zur Stärkung der frisch gekürten Großmacht So-
wjetunion abhängig zu machen suchte und damit die eigenen politi-
schen Ansprüche als frisch etablierter revisionistischer Natio-
nalstaat in die Schranken wies. Da die ehemaligen jugoslawischen
Freiheitskämpfer, gerade zu einem eigenen Staat gekommen, weder
so rationelle Argumente wie:
"Wozu brauchen Sie eine Schwerindustrie? Im Ural haben wir doch
alles, was Sie in Jugoslawien brauchen!"
noch die Auslegung der marxistischen Werttheorie, nach der die
jugoslawischen Rohstoffe nicht als "Kapitalaktiva" veranschlagt
werden könnten, weil nach Marx die Natur keinen Wert habe, nicht
so recht einsahen und lieber eine Zollunion mit Albanien und Bul-
garien schließen wollten, wurden sie aus dem Kominform geworfen
und mit einer Wirtschaftsblockade erpreßt, der sie postwendend
mit der Entfernung der Stalinbilder und von ca. 14000 Kommuni-
sten, die nicht so schnell von der langgehegten Stalintreue las-
sen wollten, begegneten - und mit dem langen Marsch zu einem ga-
rantiert eigenständigen Sozialismus für ein unabhängiges Jugosla-
wien:
"Die für Jugoslawien äußerst wichtige Folge des ideologischen und
machtpolitischen Streits mit den sowjetischen Partei- und Staats-
führern war die notwendig gewordene Suche nach einem Weg in den
Sozialismus, der n i c h t m i t d e m s o w j e t i-
s c h e n i d e n t i s c h s e i n k o n n t e. Von den drei
Grundsätzen sozialistisches Eigentum, Planwirtschaft, Macht-
monopol der Partei - rückte die KPJ indes keineswegs ab. Sie
mußte also nach neuen Lösungen suchen." (Bonac, S. 28)
Dazu ließen sie sich eine unabhängigkeitsbewußte Kritik am man-
gelnden Respekt vor der jugoslawischen Nation in West u n d Ost
einfallen und verbanden den H e g e m o n i e vorwurf schöpfe-
risch mit dem des Z e n t r a l i s m u s:
"... zu der Überzeugung, daß ein System, das sich insofern (d.h.
in den außenpolitischen Methoden) von einem kapitalistischen
nicht unterschied, ähnliche politische und sozioökonomische
Strukturmerkmale aufweisen müßte. Das gemeinsame Merkmal fand man
in der Monopolisierung wirtschaftlicher Entscheidungsmacht - hier
in den Händen von Privatkapitalisten, dort in den Händen eines
bürokratischen Staatsapparats, der seine intern praktizierte mo-
nopolistische Wirtschaftspolitik auf die Außenbeziehungen - im
konkreten Fall gegenüber Jugoslawien - Übertrug." (Furtak, S. 19)
Damit ist zwar nichts Richtiges über die Organisation der Ausbeu-
tung in West und Ost gesagt, aber eines über den r e v i s i o-
n i s t i s c h e n A n t i - H e g e m o n i s m u s der ju-
goslawischen Führung, die mit einem "Sozialismus für Jugoslawien"
die nationale Einheit festigen und die Massen unter staatlicher
Anleitung für die selbständige Entwicklung des nationalen
Reichtums und Stärkung des Staates begeistern wollte.
...und die jugoslawische Entdeckung des Schöpfertums der Massen
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Daß der Ausbau des Anti-Hegemonismus und Anti-Zentralismus zum
Herrschaftsprogramm nach innen weder ein Prinzipienstreit um die
"wahre Gestalt des Sozialismus" noch eine Intervention Titos zu-
gunsten der hart rangenommenen jugoslawischen Bevölkerung aus
Sorge um ihre Versorgung war, wie die jugoslawische Version lau-
tet, beweist nicht nur die Weise der Absetzung von der So-
wjetunion, sondern auch die durchaus staatsgemäße positive Be-
gründung der Arbeiterselbstverwaltung, die ja schließlich mit
Hilfe des bereits gefestigten Staates, der fest in den Händen der
KPJ war, durchgeführt wurde und nicht gegen ihn. Wie der böse
zentralistische Bruder verzichten auch die jugoslawischen Kommu-
nisten bei der Besprechung der materiellen Erwartungen nicht auf
den Hinweis, daß sie zum Ansporn für die Vermehrung des Reichtums
taugen:
"Von allem Anfang der Entwicklung unserer sozialistischen Gesell-
schaft haben wir schon behauptet, die größte Stimulation des Ar-
beiters sei die, welche ihn zum selbständig denkenden Schöpfer
und in diesem Schaffen zum freien Menschen macht. Um das aber
werden zu können, muß er auch über materielle Mittel verfügen,
d.h. über die Bedingungen und Resultate seiner Arbeit... Unser
Arbeiter wird im Prinzip dadurch moralisch stimuliert, als er in
seiner Grundorganisation assoziierter Arbeit, in seinem Einkommen
und in seinen Selbstverwaltungsrechten auf der Grundlage des
Rechtes auf Arbeit mit gesellschaftlichen Mitteln die materielle
Basis hat, auf der er seine schöpferischen Tätigkeiten selbstän-
dig und frei entfalten kann. Allein damit ist der Arbeiter auch
materiell stimuliert, denn mit all seinen schöpferischen Bemühun-
gen und Erfolgen wird eben diese materielle Grundlage seines
Schaffens und damit auch seiner persönlichen Arbeits- und Lebens-
bedingungen unablässig gefestigt." (Kardelj, S. 25 f.)
Die gekonnte Umdrehung des Gedankens, daß man arbeitet, um sich
die Mittel zur Bedürfnisbefriedigung zu verschaffen, zu der sehr
harmonisch formulierten Spekulation, daß das Interesse an der Be-
friedigung materieller Bedürfnisse zum Mehrarbeiten taugt, ist
unübersehbar. Zugleich ist aber auch erkennbar, daß die aufge-
klärten jugoslawischen Revisionisten sich keineswegs mit dem im
Ostblock gängigen berechnenden Idealismus begnügen, die 'Einheit'
der privaten und staatlichen Interessen, die 'Schöpferkrnft' der
Werktätigen und die Steigerung ihrer 'Arbeitsproduktivität' werde
durch den staatlich geplanten Einsatz erfüllt. Mit dem verräte-
rischen Gerede vom "selbständig denkenden Schöpfer", von der
"moralischen" und "materiellen" "Stimulation", mit der schönen
anthropologischen Tautologie, daß ohne einen "unumgänglich not-
wendigen Grad an Selbsttätigkeit der Werktätigen... der Mensch
aufhört, ein Schöpfer zu sein" (Programm des SKJ, S. 184), wird
dem Willen Ausdruck werliehen, durch die B e t e i l i g u n g
der Arbeiter an den Produktionsentscheidungen ihre materiellen
Ansprüche zu mehr Arbeitsanstrengungen a n z u s p o r n e n,
ohne ihnen diese laufend als Anforderungen von betrieblicher und
staatlicher Seite a u f o k t r o y i e r e n zu müssen. Den
Massen wird damit versprochen, sie könnten ihre Ansprüche dadurch
erfüllen, daß sie das staatlich gewährte Recht wahrnehmen, sich
an seiner Organisation der Ökonomie mitbestimmend zu beteiligen,
und sich selbst verspricht der Staat, daß durch die Berechtigung
der Arbeiter zum unternehmerischen Handeln ihr Interesse für den
Fortschritt der nationalen Ökonomie geweckt würde.
Delegierte Staatswirtschaft
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In der Situation nach dem Ausscheiden aus dem Kominform war dies
eine Flucht nach vorn. Die jugoslawische Staatsführung verordnete
ihren Arbeitern mit der Selbstverwaltung das Angebot, ihren von
Tito entdeckten "schwindenden revolutionären Elan" durch Aufgabe
des "schablonenhaft" übernommenen sowjetischen "Etatismus" wie-
derzugewinnen, indem sie den staatlich institutionalisierten Ge-
gensatz von "persönlichen und gesellschaftlichen Interessen der
Werktätigen Jugoslawiens" (Tito, S. 313) mit sich selber austra-
gen dürfen in Betrieben, die nicht nur gesellschaftliches Eigen-
tum sind, sondern in denen sie außer ihrer Arbeit auch noch Ei-
gentümer f u n k t i o n e n wahrnehmen dürfen. Damit der im
enttäuschten Materialismus der Leute ausgekundschaftete unberück-
sichtigte Idealismus von selbstverwaltungsgeilen Arbeitern auch
einigermaßen zum Tragen kommt, sorgte der Staat nämlich mit der
Institution der "sozialistischen Marktwirtschaft" dafür, daß die
Arbeiter ihre Freiheit nur als "kollektive Unternehmer" wahrneh-
men können, d.h. i n n e r h a l b der Betriebe, die mit ande-
ren Betrieben in Konkurrenz stehen. Die "unmittelbare Assoziation
der Produzenten" - der von der Belegschaft gewählte Arbeiterrat,
der über die Einstellung und Entlassung von Arbeitskräften, auch
des Geschäftsführers als oberstem Exekutivorgan des Arbeiter-
rates, verfügt und über die Verteilung des Unternehmenseinkommens
entscheidet, findet jeweils dort ihre Grenze, wo eben das Unter-
nehmen aufhört. Außerhalb geht es nur noch recht vermittelt zu.
Da müssen die Betriebe ihre Produkte verkaufen, sich als kollek-
tive Unternehmer auf dem Markt bewähren und ein möglichst hohes
Unternehmenseinkommen zu erwirtschaften suchen, ohne daß der
Staat die Preise und die Verwendung der Einkommen einfach der
Konkurrenz bzw. der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit über-
ließe. Der jugoslawische Staat hat nämlich mit der Selbstverwal-
tung der Arbeiter in den Betrieben zugleich das kapitalistische
Wertgesetz restauriert, ohne die kapitalistischen Eigentumsver-
hältnisse zu restaurieren; er hat, anders gesagt, das Kriterium
der Rentabilität, gemessen an einem Überschuß der Warenpreise
über den Kostpreis, zur verpflichtenden Grundlage jedes einzelnen
"selbständigen Warenproduzenten" gemacht, ohne dieses Kriterium
umstandslos gegen diejenigen durchzusetzen, die in dieser rech-
nung als Kosten auftauchen und ohne selber darauf zu verzichten,
die Instrumente der Konkurrenz wie Preise, Kredite, Investitions-
entscheidungen staatlich zu regulieren, wenn es ihm angebracht
erscheint. Damit hat er die eigenständige Lohnfestsetzung der
kollektiven L o h n a r b e i t e r darauf festgelegt, auf das
Einkommen des Unternehmens Rücksicht zu nehmen und zugleich dar-
auf zu achten, die staatlichen Anforderungen an das Unternehmen
zu erfüllen. Den U n t e r n e h m e n hat er die Freiheit ei-
genständiger Gewinnkalkulation erlaubt, ihnen aber zugleich die
Erwirtschaftung und Abführung aller möglichen, staatlich kontrol-
lierten Abgaben an diverse Fonds vorgeschrieben und die Kalkula-
tion denen übertragen, die ihr Objekt sind. Und s i c h
s e l b s t hat er die Freiheit zugestanden, überall regulierend
und korrigierend einzuschreiten und unmittelbar an den Betriebs-
ergebnissen zu partizipieren, ohne aber die Ökonomie staatlich zu
planen, den Unternehmen Kalkulationsdaten vorzuschreiben und den
Lohn festzusetzen. Das Ergebnis ist ein institutionalisierter
Dauerstreit zwischen Arbeitern, Arbeiterräten, Gemeinde- und Pro-
vinzinstitutionen unter staatlicher Regie und reger Beteiligung
der Öffentlichkeit, ein Streit, der darauf beruht, daß der
"jugoslawische Weg" alles andere ist als die behauptete allmähli-
che Überwindung gesellschaftlicher Gegensätze - nämlich ihre
V e r l a u f s f o r m, mit der sich der Staat als Subjekt sei-
ner sozialistischen Gesellschaft ökonomisch erhält, ohne überall
unmittelbar ökonomischen und politischen Zwang geltend zu machen.
Der Arbeiter als kollektiver Unternehmer
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Der vielgepriesene Arbeiterrat ist also von seinem staatlichen
Einrichter in die beneidenswerte Situation versetzt, von drei ge-
gensätzlichen Standpunkten aus über das Unternehmenseinkommen
verfügen zu dürfen: Vom Standpunkt des Staates, der von den Un-
ternehmen profitieren möchte, vom Standpunkt des Unternehmens,
das möglichst viel Überschuß machen möchte, und vom Standpunkt
des Lohnarbeiters, der viel Lohn für möglichst nicht so viel Ar-
beit haben möchte. Dabei stehen die Abgaben an den Staat ebenso-
wenig von vornherein fest wie die Löhne, sondern werden auf Basis
der vom Unternehmen erwirtschafteten Einnahmen festgelegt. Neben
den gesetzlich bestimmten Steuern, mit denen die jugoslawischen
Staatsorgane nur "ein Minimum des Standards" für die sogenannten
staatlichen Dienstleistungen wie Gesundheitswesen, Sozialversi-
cherung, Bildungswesen, Militär und Entwicklungshilfe für die we-
niger ertragreichen Regionen finanzieren, werden je nach Betrieb-
sergebnis Absprachen und Vereinbarungen eines "höheren Standards"
getroffen, so daß die Betriebe im unterschiedlichen Maße zur Fi-
nanzierung staatlicher Fonds herangezogen werden. Auf der anderen
Seite gibt es außer einem gesetzlich festgelegten Mindestlohn
keine allgemein verbindlichen Kriterien für die Festsetzung von
Löhnen.
Was dem "Mißbrauch" der Freiheit in diesem System der institutio-
nalisierten Gegensätze, die als solche nicht anerkannt, sondern
mehr oder weniger gemeinschaftlich ausgehandelt werden, zunächst
einmal Grenzen setzt, ist der Zwang zur unternehmerischen Kosten-
Gewinnkalkulation. Die Last der Unternehmensentscheidungen, die
den geplagten Arbeitervertretern in der Leitung des Unternehmens
aufgebürdet ist, macht ihnen allerdings von allen Seiten her
schwer zu schaffen. Denn einerseits sind sie auf den Fortschritt
des Unternehmens verpflichtet und dazu 'moralisch und materiell'
stimuliert, andererseits bieten die eigenartigen sozialistischen
Marktgesetze und die Besonderheit der Kostenrechnung, die sie an-
stellen müssen, nur bedingt Gelegenheit und Anreiz zu einer or-
dentlichen Akkumulation von Reichtum auf ihren Konten. Die Abga-
ben an die staatlichen Fonds können, abgesehen von den Steuern
nicht als planbare Größe ins Unternehmenskalkül einbezogen wer-
den. Ganz im Gegenteil: Kaum erzielt ein Unternehmen mal ein bes-
seres Ergebnis, steht im Arbeiterrat die Auseinandersetzung an,
ob damit nicht die Voraussetzung gegeben wäre, bestimmte soziale
Leistungen, für die man bisher nur einen "minimalen Standard" er-
reicht hat, endlich entscheidend zu verbessern, drängen anderer-
seits die staatlichen Stellen auf die Abzweigung größerer Summen
für "die Entwicklung von anderen Grundorganisationen assoziierter
Arbeit im Kreis oder in der Republik oder in den autonomen Pro-
vinzen" (Art. 124, Gesetz über die assoziierte Arbeit) und leidet
darunter die Auffüllung der Fonds, für Geschäftseinlagen (Anlage-
investitionen, Finanzierung der Produktion und des Umsatzes,
Verlustrücklagen usw.). Auf der anderen Seite muß das ar-
beitervertretende Management laufend darum kämpfen, daß nicht die
vermehrten Einnahmen zur Aufbesserung der schmalen Geldbörse ein-
gefordert werden, daß also die Lohnkosten für das Unternehmen
auch produktive Kosten sind - und das sind welche mit denen sich
die Gewinne s t e i g e r n lassen. Die Arbeiter haben es als
Betriebsverwalter auch nicht ganz leicht, sich zur Wahrnehmung
des eigenen Interesses zu stimulieren, intensiver zu arbeiten,
selbst wenn sie dafür Mittel in der Hand haben, wie die Auftei-
lung des Lohnfonds auf die einzelnen Mitglieder des Kollektivs.
Das Punktesystem, das einen Anreiz zur Mehrleistung bieten soll,
würde seiner Intention nach einem bundesrepublikanischen REFA-
Fachmann alle Ehre machen:
"Unternehmensintern wird das persönliche Einkommen des einzelnen
Mitglieds des Arbeiterkollektivs durch ein Punktesystem ermit-
telt, das auf der Bewertung des Arbeitsplatzes, der fachlichen
Eignung und der Leistung aufbaut; der Geldwert eines Punktes er-
rechnet sich aus der Teilung der Summe der persönlichen Einkommen
durch die Summe der Punkte aller Beschäftigten; das Einkommen des
Einzelnen ergibt sich aus der Multiplikation der von ihm erreich-
ten Punktzahl mit dem Dinar-Wert eines Punktes." (Furtak, S. 185)
Wie hoch die "Summe der persönlichen Einkommen" aber ist, hängt
von dem vom Betrieb Erwirtschafteten ab - also auch von den Lei-
stungen der anderen - sowie von der Aufteilung der Betriebsein-
nahmen auf die verschiedenen Fonds. Entsprechend schwach ist der
materielle Anreiz, der von diesem Punktesystem ausgeht, weil man
schließlich als Unternehmer den Leistungslohn nicht gerne zu üp-
pig auszahlt und sich bei einigem Erfolg ja auch gleich der Staat
wieder zu Wort meldet. Da zeigt der jugoslawische Arbeiter lieber
dort vermehrten Einsatz, wo das Verhältnis Lohn-Leistung nicht
kollektiv geregelt ist: nach Feierabend in der eigenen kleinen
Landwirtschaft oder als Schwarzarbeiter. Immerhin hat man im
Lohnfonds mit und ohne Punktesystem einen gewissen Anreiz zur so-
lidarischen Anspannung der eigenen Kräfte. Denn bei Erhaltung
oder Verringerung der Beschäftigtenzahl verteilt sich der Fonds
natürlich auf weniger Köpfe. Daraus erklärt sich, daß viele jugo-
slawische Betriebe eher die Arbeit intensivieren, als daß sie
neue Leute, die es genügend gibt, einstellen. Doch macht sich
auch hier die Beteiligung der Arbeiter im doppelten Sinn als eine
Bürde für den unternehmerischen Geist bemerkbar. Einerseits hat
der Gesetzgeber zwar die nötigen Grundlagen geschaffen mit der
Regelung der Entlassung mit Zustimmung des Zuentlassenden:
"Das Arbeitskollektiv darf einen Beschluß über die Beendigung der
Arbeit des Arbeiters bei der Arbeitsoiganisation nur mit Zustim-
mung des Arbeiters erlassen. Gegen den Willen des Betroffenen
kann sein Ausscheiden nur in folgenden fünf Fallen beschlossen
werden:
1. wenn der Arbeitsplatz beseitigt wird;
2. wenn sich der Arbeitsanfall im Betrieb dauernd vermindert;
3. wenn festgestellt wird, daß seine Arbeitsfähigkeit den Anfor-
derungen des Arbeitsplatzes nicht genügt;
4. wenn der Arbeiter 40 oder die Arbeiterin 35 Berufsjahre voll-
endet hat;
5. wenn das Unternehmen aufgelöst wird." (Art. 101 und 102 des
Gesetzes über die assoziierte Arbeit)
Aber diese dem Geist der Mehrarbeit verpflichteten Festlegungen,
mit denen sich noch jede Entlassung - übrigens ohne die Pflicht
zur Zuteilung einer anderen Arbeit und damit ohne Auskommen - be-
gründen läßt, verraten zugleich eine gewisse Unbeholfenheit und
Gehemmtheit in Sachen rücksichtsloser Rationalisierung. Dies wäre
allerdings noch nicht so tragisch - schließlich hat es Jugosla-
wien trotz, bzw. mit dem Zustimmungsrecht des Arbeiters auf eine
stattliche Arbeitslosenquote gebracht wenn nicht mit der Entlas-
sung deren Anliegen noch lange nicht erreicht wäre, weil ja damit
noch nicht die produktivere und intensivere Anspannung und die
Dequalifizierung der Verbleibenden garantiert ist siehe oben.
Der gehemmte Fortschritt des kollektiven Unternehmens
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Die unternehmerischen Freiheiten taugen also nur bedingt als In-
strumente eines profitablen Zwangs gegen die Beschäftigten, weil
diese durch ihre Vertreter die Freiheiten selber wahrzunehmen ha-
ben und die Einnahmen des Betriebs von allen Beteiligten zugleich
als Chance für die Erhöhung der Einnahmen aufgefaßt wird, die in
der betriebswirtschaftlichen Kalkulation Kosten sind. Die
"Stimulation" der Arbeiter leidet darunter, daß das Unternehmen
und der Staat Gewinn machen wollen, die staatliche 'Gewinnbetei-
ligung' hat damit zu kämpfen, daß sie ihre Basis, den unterneh-
merischen Erfolg ankratzt, und der Betrieb hat wegen beidem
darunter zu leiden, daß beide ihn nicht umstandslos seinen Gewinn
vermehren lassen. Dies hat zur Folge, daß die jugoslawischen
Betriebe ziemlich unproduktiv sind. Einerseits fehlt ihnen der
rücksichtslose Stachel des Gewinns, der gar nicht ohne weiteres
mit ihren betriebswirtschaftlichen Anstrengungen gewährleistet
ist. Andererseits fehlt ihnen deswegen auch meistens das nötige
Kapital um sich zu Kosten zu bequemen, die mehr Gewinn ver-
sprechen. Das hat zur Folge; daß die jugoslawischen Betriebe am
kapitalistischen Standard gemessen, mit dem sie sich ja selber
vergleichen, ziemlich unproduktiv sind. Wenn eine Glasfabrik ih-
rer verehrten Kundschaft mitteilt, daß sie die Verzögerung zuge-
sagter Lieferungen bedauere, sich aber zur Einhaltung der Abma-
chungen außerstande sähe, da der Betrieb wegen Überholungsnotwen-
digkeit der alten Anlagen zum Teil stillgelegt werden müsse, dann
ist diese Meldung in Jugoslawien kein Kuriosum, sondern rangiert
ganz selbstverständlich als eine Wirtschaftsnotiz unter anderen
im jugoslawischen Wirtschaftsmagazin "Ekonomska Politika". Die
Produktion mit vorsintflutlichen Maschinen ist gang und gäbe,
weil neue in der Regel erst angeschafft werden, wenn die alten
ihren Geist aufgegeben haben. Diese unproduktive Sparsamkeit, die
weder dem technischen Fortschritt anwendet, um den Arbeitern Ar-
beit zu ersparen - das ist ja auch gar nicht ihr Zweck -, noch -
und das ist ihr Ideal - um durch ihn mit der Arbeit auch Arbeiter
und damit Kosten einzusparen, ergibt sich daraus, daß der Zweck
des Unternehmens, Gewinne zu machen, um sie für die Steigerung
des Gewinnemachens einzusetzen, sich stets an den Erwartungen re-
lativieren muß, die zugleich an ihn gestellt und mehr oder weni-
ger handfest geltend gemacht werden. So wird dann oft nur das
Notwendigste angeschafft.
Der behinderte Markt und seine Folgen
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Erschwert wird das Geschäft dadurch, daß die untemehmerischen
Selbstverwalter auch dort nicht frei walten können, wo sie ganz
Unternehmensfunktionäre sein könnten, weil sie sich selber nicht
als Belegschaft in die Quere kommen - auf dem nämlich. Da wo sie
die mangelnden oder auch halbwegs zufriedenstellenden Produkti-
onserfolge idalisieren wollen, kommen ihnen die anderen Unterneh-
men und der Staat in die Quere. Nichts liegt ja näher als der
Versuch, die vielfältigen Verpflichtungen wie staatliche Vorhaben
finanzieren, Löhne bezahlen, Industrieanlagen ersetzen und erwei-
tern -, für die man nie genug Geld hat, dadurch zu erfüllen, daß
man möglichst hohe P r e i s e zu erzielen versucht. Das macht
sich dann einerseits in steigenden Kosten für die Produktion gel-
tend, weil ja auch die Zulieferbetriebe nach marktwirtschaftli-
chen und nicht nach sozialistischen Erwägungen produzieren und
verteuerte Konsumtionsmittel die Belegschaft zur Aufstockung ih-
rer Lohnfonds zu animieren drohen. Andererseits greift deswegen
immer wieder der Staat mit Preisfestsetzungen ein nach dem Prin-
zip der sozialistischen Gerechtigkeit, das sein Interesse an ei-
nem florierenden Markt für den gesamten n a t i o n a l e n
Reichtum zur Anwendung bringt. Niedrige Preise sollen die Verfüg-
barkeit über und kostensparende Eewerbbarkeit derjenigen Mittel
garantieren, die für die Entfaltung der jugoslawischen Wirt-
schaft, einschließlich der Arbeitsfähigkeit und -willigkeit der
Produzenten, unverzichtbar sind. Umgekehrt verdanken sich höhere
Preise nicht selten dem staatlichen Entschluß, daß bestimmte Gü-
ter überflüssiger zu sein haben und ihre Produktion einzuschrän-
ken ist.
Die Anwendung dieser Markteingriffe bringt jedoch das umgekehrte
Resultat hervor. Die Belohnung der Herstellung von 'überflüs-
sigen' Waren mit hohen Preisen kurbelt ganze Produktionszweige
an, in denen sich die Ausgaben für alle möglichen Fonds leichter
erwirtschaften lassen - eine Tatsache, der Jugoslawien eine
hinreichende Ausstattung mit teuren Jeans und Kofferradios
verdankt; während niedrigere Preise für industrielle Grundstoffe
und Lebensmittel deren Produktion hemmen, zu Pleiten führen und
Versorgungsengpässe produzieren. Da heißt es für die Unternehmen
kalkulieren und nach Möglichkeiten für einen besseren Preis im
Ausland Ausschau halten, - wie dies einem Agro-Industrie-Kombinat
gelungen ist, das seine Frischmilch nach Griechenland verkaufte
und in Belgrad die Milch noch knapper werden ließ. Innerhalb ei-
nes Betriebes kann es dann auch schon einmal vorkommen, daß die
zur eigenständigen Buchhaltung verpflichteten Einzelabteilungen
ganz unkollektiv ihre Teilprodukte an Abnehmer außerhalb des ei-
genen Unternehmens verkaufen, um so einen höheren Preis zu erzie-
len. Dadurch steht ihre "Organisation der assoziierten Arbeit"
dann in der Schlußabrechnung günstiger da, als jene Abteilung des
Betriebs, die vergeblich auf den Nachschub gewartet hat. Außerdem
können Betriebe, die aufgrund dieser Preispolitik besser daste-
hen, ihre Konkurrenzvorteile auch in der Abwerbung von ohnehin
knappen Facharbeitern einsetzen, während kleinere und schwächere
Betriebe sich dies dreimal überlegen müssen. Allerdings hat der
jugoslawische Staat hier nicht selten ein Einsehen, weil mit der
Senkung der Preise für Waren des Grundbedarfs im produktiven und
konsumtiven Bereich wegen der sinkenden Abgaben auch sein Einkom-
men geschmälert wird. Deswegen verschiebt er eben dann und wann
gerade Preisgrenzen nach oben und finanziert sich zusätzlich sel-
ber, so daß die jugoslawische Inflationsrate, die zur Zeit bei
20% liegt, dann einen neuen Höchstpunkt erreicht. Das fördert
aber wiederum bei den anderen Unternehmen nicht einfach den
Reichtum, weil sie die genannten Schwierigkeiten haben, aus dem
Preisanstieg durch 'Weitergabe' Kapital zu schlagen.
Die unternehmerischen Zusatzkalkulationen
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Wenn dann auch noch Erfolg im fröhlichen sozialistischen Wettbe-
werb dadurch bestraft wird, daß man unmittelbar für die Finanzie-
rung schwächerer Betriebe oder Regionen mitherangezogen wird, und
der Staat zur Regelung der "Disharmonien und Disproportionen"
lauter neue administrative Maßnahmen und Festsetzungen für einen
Betrieb, eine Branche oder für alle erläßt, also eine unternehme-
rische Sicherheit, geschweige denn Effizienz immer wieder durch-
kreuzt wird, dann liegt es auf der Hand, daß ein ordentlicher ju-
goslawischer Unternehmensselbstverwalter sich auf andere Mittel
besinnt, um seine Einnahmen zu vergrößern oder wenigstens Verlu-
ste zu vermeiden Mittel, bei denen er ganz mit der Zustimmung
seiner selbst als Belegschaft rechnen kann. Um Ausgleichsabgaben
aufgrund gestiegener Gewinne zu umgehen, frisieren die Unterneh-
men unter Umständen lieber die in den Bilanzen auszuweisenden Ge-
winne und überweisen vorab Gewinnteile auf die verschiedenen
Fonds, zu deren Führung sie verpflichtet sind. Oder sie unterlas-
sen Rationalisierungen, die sie nur noch mehr Abgaben 'kosten'
würden. Oder als Betrieb mit "gesellschaftlichem Interesse" nut-
zen sie die institutionalisierte Absicht des Staates aus, die Er-
gebnisse der Konkurrenz laufend zu korrigieren, und lassen sich
"Mißerfolge" auf dem Markt mit Vergünstigungen honorieren. Wegen
des Gesetzes:
"Organisationen assoziierter Arbeit und gesellschaftspolitische
Gemeinschaften sind verpflichtet - in Übereinstimmung mit dem
Grundsatz der Gegenseitigkeit und der Solidarität - den Organisa-
tionen assoziierter Arbeit, die in außerordentliche wirtschaftli-
che Schwierigkeiten geraten, wirtschaftliche und sonstige Hilfe
zu leisten und Maßnahmen zu ihrer Sanierung vorzunehmen, wenn
dies im gemeinsamen Interesse... liegt." (Art. 32 der Verfassung)
lohnt gegebenenfalls der Verlust mehr als der Gewinn, um durch
solche Solidaritätsktionen die teilweise mit unentgeltlichen Zu-
satzschichten von Arbeitern anderer Organisationen assoziierter
Arbeit verbunden sind, wieder die Einkommensbilanz zu verbessern.
Auf der andern Seite läßt man sich, wo es geht durch die Vielzahl
der vom Staat zur Korrektur der wirtschaftlichen Entwicklung er-
lassenen gesetzlichen Bestimmungen nicht aus der praktischen Ruhe
bringen, sondern wendet sie schlicht nicht an. Das teilt man dann
der Staat auch noch öffentlich als Kritik mit:
"Die Bestimmung des Gesetzes über die Sicherung und Verteilung
der Gesamteinkommen bezüglich der Auszahlung der persönlichen
Einkommen in Höhe der garantierten Einkommen in den Organisatio-
nen der vergesellschafteten Arbeit, welche Geschäftsverluste ge-
mäß periodischen Abrechnungen ausweisen, ist nicht angewendet
worden, seit sie in Kraft ist. Für die Nichtanwendung dieser Be-
stimmung gab es genügend überzeugende Gründe: die Möglichkeit der
sozialen und ökonomischen Störungen, weil die Verluste nicht aus-
schließlich die Folge schlechten Wirtschafters der OOVR sind, die
sie ausgewiesen haben, sondern auch die Konsequenzen der Ent-
scheidungen der gesellschaftlich-politischen Gemeinschaften,...
durch die Ein- und Ausfuhrpolitik, durch die Steuerpolitik und
die Preisregulierungspolitik. (Ekonomska Politika).
Der Staat drängt dann entweder auf Einhaltung - oder auch nicht,
je nachdem wie er den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen
einschätzt und je nachdem worüber und welcher Betrieb klagt.
Der Kampf um den Kredit
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Umso mehr wird von den selbstverwalteten Unternehmen versucht,
aus einer anderen selbstverwalteten ökonomischen Instanz ein Mit-
tel für ihre Konkurrenz zu machen - aus den Banken. Da man an der
Entscheidung über die Mittelzuweisung aus den Kreditfonds ent-
sprechend den eigenen Einlagen beteiligt ist, betätigen sich die
Unternehmen nicht nur als "Finanziers der Banken", sondern kalku-
lieren auch mit diesen Abzügen von der produktiven Anlage ihrer
Mittel im Betrieb darauf, sich für all die Wechselfälle, mit
denen sie notwendig rechnen müssen, eine möglichst gute Basis für
das Allheilmittel Kredit zu verschaffen. Als Bankmitverwalter er-
öffnet sich ihnen dabei je nach eigener Einlage eine ganz neue
Geschäftsquelle, nicht nur bezüglich eigener Kreditmöglichkeiten.
Neben und gegen die produktive Anwendung von Einnahmen tritt da-
mit eine muntere Spekulation auf den Kredit, wie umgekehrt die
Spekulation der Banken mit der produktiven Anwendung der Kredite
durch die Betriebe, wobei die Banken einerseits großzügig Kredite
für die Verlustdeckung aus dem Vorjahr, für die Erfüllung der
staatlichen Auflagen bezüglich der Führung der Fonds vergeben,
andererseits aber durch die Bevorzugung kurzfristiger, hochver-
zinslicher Kredite selber daran profitieren und die schwächeren
Betriebe zur Aufnahme neuer Kredite allein zur Zinsrückzahlung
zwingen. Verständlich daß auch hier eine muntere Konkurrenz
stattfindet zwischen produktiveren und weniger produktiven Be-
trieben um Kredite, Einflußmöglichkeiten auf die Kreditvergabe,
staatliche Sondervergünstigungen wie nur teilweise Rückzahlungs-
pflicht usw., zwischen Betrieben und Gebietskörperschaften, die
ihre Kreditfonds für 'ihren Bereich' aufzustocken suchen - und
dem Staat, der einerseits den Banken die "Dienstleistungspflicht"
zur Förderung auch der ärmeren Produktionszweige und -gebiete
aufgetragen hat, andererseits aber mit der nur bedingten Wirksam-
keit der Kredite für die Produktionssteigerung unzufrieden ist.
Der Streit ist also auch und gerade hier unvermeidlich, wobei der
Staat sich einerseits eine gewisse politische Entscheidungsfrei-
heit bezüglich der Kreditvergabe vorbehalten, andererseits aber
die Selbstverwaltungsgremien der Banken zunehmend dazu angehalten
hat, "im Interesse der gesellschaftlichen Entwicklung" die Kre-
dite strenger nach Kriterien der Rentabilität und der verfügbaren
Eigenmittel der Bank zu vergeben.
Die institutionalisierte Korruption
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Nicht nur beim Kredit, der schließlich etwas mit Vertrauen zu tun
hat, schlägt sich der Zwang zur Konkurrenz, zur Initiative und
'Schöpferkraft' und die gleichzeitige Verpflichtung, dabei auf
den Staat, die Gesamtwirtschaft, die Regionen, die eigene Beleg-
schaft Rücksicht zu nehmen und sich mit ihnen über die Verteilung
und das Zustandekommen des kollektiven Unternehmenseigentums zu
streiten, in einem ausgiebigen System von Kritik und Selbstkritik
nieder - und in der unausweichlichen Notwendigkeit, den "Ausbau
der Selbstverwaltungsbeziehungen in allen Bereichen" im eigenen
Interesse zu betreiben. Wenn noch jede Kalkulation als Auseinan-
dersetzung um die diversen Fonds, die Verpflichtungen gegenüber
Staat, anderen Betrieben etc. stattfindet, sich jede ökonomische
Entscheidung also zugleich nach politischen Kriterien zu richten
hat, ein politisches Kriterium für andere Stellen wird und in
seinem Erfolg von der Einflußnahme auf alle möglichen anderen
Stellen abhängt, dann verlangt das "gesellschaftliche Interesse"
an einem günstigen Platz im marktsozialistischen Wettbewerb auch
B e z i e h u n g e n - und zwar so viel wie möglich und so ein-
flußreich wie möglich. Auf der informellen Ebene läuft dieses
wechselseitige Austricksen - bei dem inklusive gewisser illegaler
'materiellen Stimulationen' jeglicher Spielart von Mauschelei Tür
und Tor geöffnet ist - in festinstitutionalisierten Bahnen ab. So
ist 'unser Mann in' der Gemeinde-, Bezirks-, bis hinauf zur Pro-
vinzverwaltung für die, Organisationen assoziierter Arbeit eine
ebenso wichtige Einrichtung wie umgekehrt die politischen Gremien
massiven Einfluß auf die Unternehmen in ihrem jeweiligen Bereich
ausüben. Entsprechend dem Interesse der politischen Funktionäre
auf allen Ebenen, für jeweils "ihr" Gebiet Leistungen für die
wirtschaftliche Förderung aufzuweisen, unterläuft so ein ver-
zweigtes System unterschiedlicher Bevorzugungen hinsichtlich der
Zuteilung finanzieller Mittel für die regionalen Wirtschaftsorga-
nisationen die staatlich festgelegte "Gleichberechtigung" auf dem
"einheitlichen jugoslawischen Markt". Umgekehrt haben die selbst-
verwaltenden Funktionäre in den Betrieben alle Hände voll zu tun,
ihre Förderungswürdigkeit, blendende oder auch mangelnde Rentabi-
lität etc. dem rechten Mann am rechten Ort glaubwürdig zu machen,
Sonderkonditionen bezüglich Devisen, Einfuhren, Ausfuhren, Prei-
sen abzuhandeln, oder auch bloß dafür zu sorgen, daß er im rech-
ten Moment ein Auge zudrückt. Daß dies auch eine ehrenwerte Me-
thode ist, den Geschäftsgang zu sichern, liegt nicht allein
daran, daß es alle machen und damit eben die Stärkeren als die
politökonomischen Sieger in dieser Sorte Konkurrenz hervorgehen,
sondern auch daran, daß der Staat dabei durchaus auf seinen Vor-
teil schaut und deswegen selbst so hehre Prinzipien wie das des
gemeinschaftlichen Eigentums lässig über den Haufen wirft, wo es
ihm profitabel erscheint, und deshalb "bürgerliche Eigentümer"
statt der gesetzlich erlaubten 5 auch öfter mal 100 Arbeiter ganz
selbstverwaltungsfrei wirtschaften läßt, wenn sie nur die ausge-
handelten Quoten abliefern. Andererseits entfacht er laufend Kam-
pagnen nach dem Motto:
"Wir müssen unsere Selbstverwaltungsbeziehungen in allen Berei-
chen weiter ausbauen."
"Der Mensch muß sich ändern."
"Etatismus oder Spontaneismus" usw.,
läßt sich und den selbstverwaltenden Organen den "Bruch der ver-
fassungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen zur Einheit des ju-
goslawischen Marktes" wegen zu großer Rücksichten auf unproduk-
tive Betriebe und Regionen vorwerfen und entdeckt im Verein mit
der Öffentlichkeit laufend Verletzungen der "Verantwortung für
unsere sozialistische Selbstverwaltung" oder "unseres sozialisti-
schen Grundprinzips, die Verteilung gemäß den Resultaten der Ar-
beit". Da werden "gewisse Kreise" und "Elemente" dingfest ge-
macht, "deren Verhalten in krassem Gegensatz zur Idee der Arbei-
terselbstverwaltung steht" und mit mehr oder weniger großer Über-
einstimmung der eigentliche Schuldige ausgemacht,
Die kollektiven Unternehmer - als Arbeiter.
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Der muß sich mit einem solidarischen 'Wir' wegen seiner Konsum-
freude ins Gebet nehmen lassen -
"Wir leben auf zu großem Fuß." (Tito) -,
der wird von seinem lebenslustigen Staatsführer in seiner letzten
Ansprache noch zum "Jahr der härtesten Disziplin und Sparsamkeit"
aufgerufen, damit die "Stabilitätskampagne" zur Begrenzung der
Einfuhren und Förderung der Ausfuhren ein Erfolg wird. Die Zei-
tungen überschlagen sich förmlich in der Produktion von Karikatu-
ren, die keine mehr sind, und beschimpfen den den Arbeitsmann als
verfressen, scheinheilig, dem Konsum'fieber' verfallen. Da finden
verbale Kampagnen zur Lohnsenkung statt -
"Zurückführung des Einkommens von 1979 auf das Niveau von 1978" -
zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität -
"...die Verteilung der Einkommen so zu gestalten, daß sie ge-
eignet ist, die Arbeitnehmer zur Erhöhung ihrer eigenen und der
gesellschaftlichen Produktivität zu stimulieren..." -,
Zur Verteuerung und Reduktion der Konsumentenkredite, auf die man
bei einem Durchschnittslohn von 600.- DM und laufend verteuerten
Lebenshaltungskosten für größere Anschaffungen angewiesen ist. Da
schlägt die Gewerkschaftssektion von Zagreb vor, die Sitzungen
der Selbstverwaltung außerhalb der Arbeitszeit stattfinden zu
lassen, da Statistiker errechnet haben,
"daß in Jugoslawien täglich im Arbeitsprozeß eine Stunde durch
Versammlungen verlorengeht. In Jugoslawien gibt es 78880 OOUR,
31000 Arbeiterräte mit 580000 Mitgliedern. 500000 Delegierte...
Aus diesen Zahlen kann man errechnen, daß der Preis der Versamm-
lungen... 12,5 Millar den Dinar beträgt. Teuer, nicht wahr?"
Es wird also kein Geheimnis daraus gemacht, welcher Reichtum er-
wartet wird und wie man ihn zu schaffen gedenkt: mit wenig mate-
rieller und viel 'moralischer Stimulation'. Im Lichte dieser Agi-
tation, die alles hierzulande übliche in den Schatten stellt, se-
hen die ganzen Unzufriedenheiten des Staates und der selbstver-
walteten Unternehmen denn auch viel einfacher aus, weil sie das
Prinzip aussprechen, nach dem diese Nation ihre Schwierigkeiten
bewältigt: Es ist der beständige Kampf um eine S e l b s t b e-
s c h r ä n k u n g der Reichtumsproduzenten bezüglich ihres
Anteils an diesem Reichtum und zur s e l b s t b e t r i e-
b e n e n Mehranstrengung ohne eigene Vorteile bei seiner
Produktion und zugleich der beständige Kampf um den Einsatz all
der Z w a n g s m i t t e l, die als Schranken zur großartigen
Freiheit der Selbstverwaltung dazugehören. Damit also die
beständige Auseinandersetzung der diversen Organisationen mit den
durch sie Organisierten um die Minimierung der Kosten, die der
Staat und die Unternehmen dafür zu zahlen haben, daß der Staat
m i t seinen Lohnarbeitern den nationalen Reichtum schaffen will
und nicht g e g e n sie. Dafür, daß dabei der Standpunkt des
Staates und der Unternehmen nicht zukurzkommt, ist mit der
Selbstverwaltung so gut vorgesorgt, daß anfängliche Befürch-
tungen,
"die Arbeiter würden keine Mittel für die Akkumulation zurück-
stellen, solange sie über ihr Einkommen selbständig entscheider
konnten" (Bonac)
verstummt sind und statt dessen der tiefere Sinn des Expertenur-
teils zum Tragen kommt, was
Der Zweck der Selbstverwaltung
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ist:
"Das Arbeitskollektiv kontrolliert, wenn es eine Fabrik verwal-
tet, einen Teil der gesellschaftlichen Produktionsmittel, und für
dieses Privileg zahlt es einen Preis, wie das ebenso auch alle
anderen Kollektive tun" (Horvat, nach: Roggemann, S. 129)
Denn was vom Standpunkt der Herrschafts- und Reichtumsverwalter
als ein selbstgewähltes, aber in seiner täglichen Praxis durchaus
lästiges System erscheint, das Volk für die Herrschaft und die
Vermehrung des nationalen Reichtums einzuspannen, das ist für die
Arbeiter die beständige Notwendigkeit, unter dem institutionali-
sierten staatlichen, ökonomischen und moralischen Druck um die
Benutzung der paar Freiheiten zu rangeln, die ihn durch ihre
Schranken vor lauter unliebsame Alternativen stellen und ihm die
Freiheit der Entscheidung gar nicht geben.
Zunächst einmal findet das "Recht und die Pflicht" zur Selbstver-
waltung auf den drei Ebenen "Grundorganisation der assoziierten
Arbeit", "Arbeitsorganisation" und "zusammengelegte Organisatio-
nen assoziierter Arbeit" rein institutionell seine Schranken
darin, daß der gewählte "Arbeiterrat" sich mit dem ebenfalls ge-
wählten "geschäftsführenden Organ" samt "Geschäftsführer" darüber
verständigen muß, was für den Fortgang der Ausbeutung zu be-
schließen ist, wobei der Geschäftsführer
"Akte des Arbeiterrates und sonstiger Organe der Organisation as-
soziierter Produzenten auszusetzen hat, wenn er der Auffassung
ist, daß diese im Gegensatz zum Gesetz stehen und daß das zustän-
dige Organ der gesellschaftlich-politischen Gemeinschaft (d.h.
das Staatsorgan oder der SKJ) unterrichtet werden muß." (Artikel
103 der Verfassung)
Außerdem hat sich der Staat das Recht vorbehalten gegen jede Or-
ganisation der assoziierten Arbeit,
"die den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen nicht nach-
kommt oder die gesellschaftlichen Interessen bedeutend schä-
digt,... einstweilige Maßnahmen" (Art. 46) zu ergreifen, die bis
zur Aufhebung der Selbstverwaltung reichen - im Interesse dersel-
ben versteht sich. Darüberhinaus ist mit der Verpflichtung der
diversen selbstgewählten Organisationen auf die Erfüllung der
staatlichen Fondsmindestsätze und der besagten "gehobenen Stan-
dards" dafür gesorgt, daß dieser Fall erst möglichst gar nicht
eintritt und dem Arbeiterrat stets bewußt bleibt, daß die Löhne
Kosten sind, die keineswegs frei gestaltet werden können. Besten-
falls tun sich da noch Alternativen auf wie "mehr Lohn oder Geld
in einen Sozialfonds", normalerweise aber "mehr Lohn oder mehr
Rücklagen", "mehr Lohn oder eine Aufstockung des Fonds für die
Garantie des Mindestlohns" usw, usw., wobei der Staat seine Fond-
sinteressen mit dem entsprechenden Nachdruck schon geltend ge-
macht hat. Angesichts der vielfältigsten gesetzlichen Auflagen
über die Verteilung der "Mittel für die persönlichen Einkommen"
- "in Abhängigkeit von der Anpassung der Tätigkeit der Grundorga-
nisationen an die Marktbedingungen..."
- "in Abhängigkeit von der erreichten Produktivität der Arbeit
der Arbeiter in anderen Grundorganisationen, mit denen sie die
Arbeit und die Mittel vereinigt haben..."
- "in Abhängigkeit von der gesellschaftlich vereinbarten Arbeits-
teilung..." (Art. 116 Gesetz über die assoziierte Arbeit) -
klingt die Sicherheit über das Funktionieren dieser institutiona-
lisierten Zwänge bezüglich der allgemeinen "Lohngerechtigkeit"
noch vergleichsweise harmlos:
"Es ist denkbar, daß Wirtschaftsorganisationen, die allgemein ein
hohes Einkommen erzielen, ihr Gesamteinkommen den persönlichen
Einkommen zuführen. Diese Möglichkeit der Vergeudung wird aber
durch zwei Faktoren eingeschränkt. An erster Stelle sei der Wett-
bewerb genannt... Der zweite Faktor ist der Druck der Öffentlich-
keit, vor allem der Druck der Gewerkschaften..., die die Vertei-
lung mancher Unternehmen als Deformation, als ungerechtfertigte
Einkommensverteilung, als Verschwendung anprangerten. Gleichzei-
tig muß mit administrativen und politischen Interventionen ge-
rechnet werden. Gehälter werden eingefroren, Geldmittel blockiert
u.ä. " (Drulovic, S.91)
Wo die Betriebe auch noch auf Kosten der anderen zu solidarischen
Abzweigungen für die "sozial schwächeren Mitglieder" der Gesell-
schaft verpflichtet sind, von denen jetzt klar ist, daß sie im
jugoslawischen Modell des Sozialismus produziert werden, wo au-
ßerdem die Leistungsanreize nach dem Prinzip der äußersten
Sparsamkeit eingesetzt werden, andererseits der Lohn an die eige-
nen Anstrengungen für den Betriebserfolg g e b u n d e n, aber
keineswegs mit ihm g a r a n t i e r t ist oder der Mehrlei-
stung entspricht, wo die Rentabilität der Betriebe oder auch ihre
Unrentabilität mit Entlassungen einhergehen, da mag zwar die
Nützlichmachung der Armut der Massen auf bestimmte Schranken sto-
ßen, die Verarmung aber sicher nicht.
Es gibt denn auch nur gelegentlich Fälle, von denen jugoslawische
Ökonomen gerne träumen, daß z.B. eine serbische Arbeitseinheit
Lohnsenkungen von 6,5% gegen sich selbst durchsetzt. Normaler-
weise aber gibt es den mühsamen Versuch, sich in der allgemeinen
Armut teils einzurichten, teils besserzustellen - und Formen der
Konkurrenz innerhalb und zwischen den Belegschaften, sich zwi-
schen den diversen Alternativen, die man ja gar nicht selbst ent-
scheidet, so durchzulavieren, daß man es aushalten kann. Kein
Wunder, daß zahlreiche Jugoslawen Nebenarbeiten verrichten müs-
sen, noch ein kleines bäuerliches Anwesen "in bürgerlichem Eigen-
tum" besitzen, in die reicheren Republiken, wo es höhere Löhne
gibt, oder gleich in den kapitalistischen Westen ziehen, ihr kol-
lektives Eigentum verschieben und immer wieder einmal zum Mittel
der Arbeitsverweigerung zur Durchsetzung höherer Löhne greifen,
obwohl sie das - dem Buchstaben der Verfassung nach - gegen sich
selbst tun. Kein Wunder auch, daß es neben den Selbstverwaltungs-
organen, die durch ihre Aufgaben und gegensätzlichen Interessen,
die sie unter einen staatlich und unternehmerisch passenden Hut
zu bringen haben, und durch die Weise ihrer Institutionalisierung
zu ordentlichen, von ihren Wählern getrennten Funktionärsgremien
ausgestaltet sind, auch noch eine Gewerkschaft gibt, die als pro-
fessioneller Funktionär und Propagandist der Selbstverwaltung un-
ter den Verwalteten für genügend Vertrauen in die Selbstverwal-
tung wirbt, dafür sorgt, daß die "entscheidende Rolle der Arbei-
ter bei der Lenkung der gesellschaftlichen Reproduktion" erfüllt
und die "Arbeitsproduktivität gehoben" wird, daß die Arbeiter zur
"umfangreichsten Beteiligung an den gesellschaftlichen Angelegen-
heiten" erzogen werden, die "Verantwortung der Selbstverwalter"
und
"Das Klassenbewußtsein"
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gestärkt wird. Denn eine Moral braucht es, um sich mit den paar
Freiheiten in der allgemeinen, aber noch regional verschieden
ausgeprägten Armut, dem laufenden Durchkreuztwerden der eigenen
Vorteilsrechnung, den laufenden Versorgungsschwierigkeiten und
beständigen Auseinandersetzungen um mehr "gesamtgesellschaftliche
Solidarität" im und außerhalb des Betriebs abzufinden. Die sieht
dann allerdings auch entsprechend aus für den verstaatlichten ju-
goslawischen Bürger, der genügend Freiheit zum Schimpfen, genü-
gend Freiheit zum selbsttätigen Vergleichen, genügend staatliche
Verständniserklärungen für seine Sorgen und Ermahnungen zur ge-
meinschaftlichen Anstrengung und schließlich genügend nationale
Selbständigkeit zum Stolz hat. Dreißig Jahre selbstverwaltete so-
zialistische Marktwirtschaft in Praxis und Agitation haben da
ihre Wirkung gezeigt. Noch jede Kritik an den jugoslawischen Ver-
hältnissen teilt die Staatsdoktrin vom "Anti-Hegemonismus" und
von der "eigenständigen Leistung des jugoslawischen Volkes". Den
Vergleich, dies Allheilmittel staatsbürgerlicher Bescheidung, be-
herrscht ein Jugoslawe auf seine Weise. Da läßt sich nicht nur
der erreichte oder noch nicht erreichte Fortschritt im Vergleich
zu früher und zu den diversen 'Völkern und Völkerschaften' im ei-
genen Land ausmachen, sondern auch im beständig sich aufdrängen-
den Systemvergleich. Da lobt man sich die Möglichkeit, mittels
privater oder kollektiver Eigeninitiative über die Runden zu kom-
men oder auch als 'Gastarbeiter' ins Ausland zu gehen oder daheim
in seiner eigenen Republik oder autonomen Provinz mitentscheiden
zu dürfen - lauter Möglichkeiten, die dem DDR- und Sowjetproleten
versperrt sind. Da gibt es Westimporte und Touristen mit Devisen
nicht trotz des Sozialismus, sondern gerade als Erfolge des eige-
nen Weges, den man deshalb auch nicht dauerhaft mit dem anstren-
genden und unfreundlichen Westen tauschen möchte. Überhaupt ist
man selbständig, auch nach innen.
Denn Kritisieren darf man nicht nur, Kritik ist geradezu das Le-
benselixier der Selbstverwaltung, wenn dabei auf die eine oder
andere Weise die Zustimmung zum Tragen kommt. Da kann sich der
Jugoslawe ganz als Verwalteter aufführen und tut es nach Kräften.
Die Gründe für zu wenig Lohn, Wohnungen usw. entdeckt er bei den
Selbstverwaltern, als deren Opfer er sich damit vorstellt. Dabei
ist er durchaus auch einmal selbstkritisch und bezichtigt sich
des fehlenden Engagements - besonders aber die anderen
(Nationalitäten). Das ist seine Weise der staatsbürgerlichen Heu-
chelei, den mangelnden Einsatz der anderen für den allgemeinen,
meint seinen Schaden verantwortlich zu machen. Andererseits sind
die anderen auch oft zu einsatzfreudig, verderben damit das Ar-
beitsklima und usurpieren damit ökonomische und politische Posi-
tionen, Die Hauptschuldigen aber sind immer die Funktionäre, die
die Pöstchen in Staat und Produktion als Mittel benutzen, um die
eigenen Taschen zu füllen. "Korruption", "Unfähigkeit", "Bürokra-
tismus', "Verselbständigung gegenüber den Massen" sind die
gängigen, auch offiziellerseits kräftig mitgeschürten Vorwürfe,
die eben zu einem System dazugehören, in dem man für alles seine
Verwalter wählen darf und sich deshalb die Freiheit nimmt, sich
für alles als theoretischer Besserwisser und Mauler aufzuführen.
Nur an einem gibt es keine Kritik, jetzt erst recht nicht: an
Marschall Tito, den Sohn des Volkes, der einem das alles beschert
hat und in dessen Verehrung man zeigt, daß man grundsätzlich zu-
frieden und einig ist mit einem Staatswesen, das einen selbstver-
walten und in den verschiedenen Formen der Armut leben läßt - vom
kroatischen Facharbeiter im kollektiven Betrieb über den serbi-
schen Arbeiter in einer Privatklitsche bis zum armen macedoni-
schen Bauern. Und damit ist auch hinreichend dokumentiert, daß
man die Selbstverwaltung nicht mit dem "Verein freier Menschen"
verwechselt.
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