Quelle: Archiv MG - EUROPA FRANKREICH - La grande nation
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25 JAHRE DEUTSCH-FRANZÖSISCHE ERBFREUNDSCHAFT
Der am 22. Januar 1963 von Adenauer und de Gaulle im Elysee-Pa-
last unterzeichnete Vertrag gilt als die offizielle Besiegelung
der "Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen
Volk, die eine jahrhundertelange Rivalität beendet", wie es in
seiner Präambel heißt. Wie alle verträge zwischen Staaten ist er
d a s natürlich nicht, sondern eine Vereinbarung bestimmter Be-
dingungen, unter denen man die gegenseitige Rivalität fortzufüh-
ren gedenkt. Das diplomatische Pathos - gemeinsame Messe in der
Kathedrale von Reims, förmliche Umarmung der beiden Staatsgreise
-, mit dem die Unterzeichnung dereinst zelebriert wurde und dem
die Adenauer- und de Gaulle-"Enkel" Kohl und Mitterand je nach
Anlaß mal mit Händchenhalten, Brückenbegegnungen und anderen sym-
bolträchtigen Peinlichkeiten nacheifern, mal in gleicher Absicht
mit der Demonstration staatsmännischer Geschäftsmäßigkeit in
"intensiven Arbeitskontakten" entgegentreten, machte freilich die
Absicht beider Seiten deutlich, den hier vertraglich geregelten
Beziehungen eine besondere, aus dem üblichen zwischenstaatlichen
Beziehungswesen herauszuhebende Bedeutung zuzuweisen. Vorge-
schichte, Inhalt wie seitherige Handhabung des Vertrags lassen
denn auch erkennen, daß die Bundesrepublik und Frankreich in der
Tat jeweils ganz besondere Interessen aneinander haben, mit ent-
sprechend ausgeprägtem Regelungsbedarf.
Daß diese Interessen durchaus gegensätzlich seien und deshalb bei
aller Freundschaft Grund zu einem gesunden Mißtrauen gegenüber
den gegenwärtigen oder zukünftigen Absichten des anderen bestehe,
man aber dennoch ungemein aufeinander angewiesen sei, das histo-
risch und aktuell auszuwalzen, ist inzwischen Ritual aller Grund-
satzartikel zum deutsch-französischen Verhältnis, wie sie im De-
zember und Januar aus gegebenen Anlaß wieder massenhaft in allen
Zeitungen produziert wurden. Dem abgeklärt "realistischen" Natio-
nalismus, der sich hier betätigt, fehlt es dabei keineswegs an
konstruktivem Denken. Wozu taugt schon ein historischer
Rückblick, wenn nicht zur Feststellung eines Fortschritts im
gegenseitigen Verhältnis, und zwar wohin? zu "mehr Verständnis" =
dazu, daß der andere sich doch gefälligst die eigenen Interessen
zu eigen mache. Genau deshalb ist der Fortschritt der deutsch-
französischen Freundschaft denn auch ein Prozeß, der seinem Ideal
unerreichbar hinterhereilt.
Der Beginn einer wunderbaren Freundschaft
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Die "jahrhundertealte Rivalität" zwischen Frankreich und Deutsch-
land, die sogenannte "Erbfeindschaft", die der Elyseevertrag zu
beenden vorgibt, kann man natürlich bis auf Karl den Großen bzw.
seine Erben zurückführen und daraus das eingängig-nichtssagende
Abstraktum "Kampf um die kontinentaleuropäische Vormachtstellung"
destillieren. Man kann sie durch die zurückliegenden gut hundert
Jahre verfolgen, in denen die beiden als bürgerliche National-
staaten immerhin drei Kriege gegeneinander zur Klärung der Frage
führten, wer vorrangig in der Lage sei, zu seinen Gunsten den po-
litischen und ökonomischen Beziehungen der Staaten des Kontinents
untereinander wie ihren außereuropäischen Aktivitäten die Rahmen-
bedingungen zu setzen. Das könnte immerhin einiges über den Grund
dieses Gegensatzes zweier von ihren personellen und materiellen
Ressourcen her ungefähr gleichstarker kapitalistischer Staaten
verraten, für die die Souveränität des benachbarten Konkurrenten
allemal eine spürbare Schranke des eigenen Einflusses bleibt.
Gerade weil dieser Grund seitdem keineswegs entfallen ist, wirft
der Elyseevertrag allerdings die Frage auf, warum die so wohl
fundierte deutsch-französische Rivalität nach dem letzten Krieg
in der bisherigen Form nicht mehr fortführbar war und in welcher
Form sie nun fortgeführt wird.
Die Freundschaft stiftenden Folgen des Zweiten Weltkriegs
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Am Ende des Zweiten Weltkriegs fanden sich zwar Deutschland auf
der Verlierer-, Frankreich auf der Gewinnerseite wieder. Aber
diese Konstellation ließ auf französischer Seite nur kurze Zeit
das Mißverständnis aufkommen, damit sei ihm wieder die Rolle der
kontinentaleuropäischen Ordnungs-Vormacht zugefallen. Mit diesem
Anspruch vermochte man sich ein wenig in der eigenen deutschen
Besatzungszone auszutoben, zwei Jahre lang an entsprechenden ei-
genen Vorstellungen über ein internationales Ruhr-Statut und son-
stige Vorkehrungen gegen ein Wiedererstarken des Nachkriegs-
Deutschland gegen die übrigen Besatzungsmächte festzuhalten. Aber
spätestens mit dem Marshallplan war klargestellt, daß die europä-
ische Nachkriegsordnung diesmal anders aussah.
Ordnungsmächte waren im östlichen Teil Europas die SU, im westli-
chen die USA, das Ordnungsprinzip, dem sich nationale Vorstellun-
gen über die zukünftigen Beziehungen zwischen den Staaten Westeu-
ropas unterzuordnen hatten, die Front gegen die Sowjetunion und
ihr neugewonnenes osteuropäisches Einflußgebiet. Für die BRD lag
darin die - von Adenauer sofort genutzte - Chance, sich als
Frontstaat wieder Gewicht zu verschaffen innerhalb der neuen
westlichen Staatenwelt. Denn die USA stellten beizeiten klar, daß
der zur eigenen Einflußsphäre gehörende Teil des besiegten Deut-
schen Reiches nicht lediglich als Aufmarschgebiet gegen den Osten
genutzt werden könne, daß diese Funktion vielmehr durch eine ei-
gene aktive militärische Rolle des westdeutschen Staats innerhalb
des westlichen Bündnisses abzusichern und zu verstärken sei.
Frankreich ordnete sich zwar als Gründungsmitglied der NATO in
die amerikanische militärische Strategie gegen den Osten ein,
konnte aber überhaupt keinen Gefallen an der Perspektive einer
wiederbewaffneten BRD als womöglich gleichrangiger zweiter mili-
tärischer Großmacht auf dem Kontinent finden. Und gerade diese
Ablehnung einer souveränen Militärmacht BRD führte dazu, daß das
Militär zum Ausgangspunkt der deutsch-französischen Zusammenar-
beit wurde.
Am Anfang war das Militär
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Das war zwar zu diesem Zeitpunkt erstaunlich, ist aber logisch:
Wenn aus gründsätzlichen Erwägungen eine dauerhafte Gemeinsamkeit
zwischen zwei Staaten eingerichtet werden soll, die an sich Kon-
kurrenten und damit potentielle Gegner sind, dann ist die mög-
lichst enge Einbildung des Militärs als des Instruments staatli-
cher Souveränität in diese Gemeinsamkeit ihr sicherstes Unter-
pfand. Nur ist damit der Widerspruch verbunden, daß dies zugleich
die eigene Souveränität der ungeschmälerten Verfügung über ihr
eigentliches Machtmittel beraubt.
Zur Auflösung des Dilemmas, einen westdeutschen
"Verteidigungsbeitrag" in die NATO-Front einzubauen, ohne damit
der BRD in vollem Umfang die Machtmittel staatlicher Souveränität
in die Hand zu geben, ließ sich Frankreich also die Patentlösung
der "militärischen Integration" einfallen. In der 1952 vereinbar-
ten "Europäischen Verteidigungsgemeinschaft" (EVG) (weitere Mit-
glieder Italien und die Beneluxstaaten) sollten die westdeutschen
Streitkräfte aufgehen, Einheit für Einheit gemeinsamen europäi-
schen Verbänden unter einem "supranationalen Kommando" eingeglie-
dert und damit der Nutzung als Mittel der Souveränität der BRD
gegen ihre Bündnispartner enthoben werden. Dann freilich wurde
das kleine Problem entdeckt, daß die Preisgabe der Souveränität
über die der EVG unterstellte eigene Militärmacht von allen Mit-
gliedstaaten verlangt war, nicht allein von der BRD, und daß der
EVG-Vertrag keinerlei Garantie für eine klar definierte französi-
sche Führung bot. Dies schien den französischen Parteien ein et-
was hoher Preis für die bündnisinterne Neutralisierung des deut-
sche Verteidigungsbeitrags; weshalb der erste Anlauf zur deutsch-
französischen Militärfreundschaft 1954 im französischen Parlament
scheiterte.
Der deutschen Wiederbewaffnung schadete das kein bißchen. Im Ge-
genteil, wenige Monate später war die Bundesrepublik auf Druck
der USA in der NATO, als souveräner Staat und gleichrangiger
Partner neben Frankreich, mit dem Recht, eine eigene komplette
nationale Militärmacht aufzustellen und sich dazu die notwendige
Rüstungsindustrie zuzulegen.
Beeinträchtigt war allerdings erst einmal die deutsch-französi-
sche Waffenbrüderschaft, da beide Staaten sehr unterschiedliche
Zwecke innerhalb des gemeinsamen Bündnisses verfolgten. Frank-
reich forcierte die Entwicklung eigener Nuklearwaffen und hoffte,
zusammen mit Großbritannien und den USA eine Art Dreier-
Direktorium der NATO-Nuklearmächte zu etablieren, um sich so den
gebührenden Einfluß auf die europäischen Bündnispartner zu si-
chern. Die Bundesrepublik hingegen setzte voll darauf, sich durch
eigene ökonomische und militärische Stärke als aktiver Frontstaat
für die NATO-Führungsmacht USA so unentbehrlich wie nur möglich
zu machen, um so ihre anfängliche begrenzte strategische Funktion
als bloßes Aufmarschgebiet bzw. Gefechtsfeld zu überwinden und
ihren eigenen politischen und "Sicherheits"-Interessen gegenüber
dem Osten in der NATO Gewicht zu verschaffen.
Für die BRD ging die Rechnung auf, zumindest was die USA und die
NATO betraf. Für Frankreich galt das nur bedingt. Eigene Atomwaf-
fen konnten zwar entwickelt werden, da die USA diesem Vorhaben
zwar demonstrativ ihre Unterstützung verweigerten, es aber doch
faktisch tolerierten. Der seit 1958 von de Gaulle mit erhöhtem
Nachdruck angemeldete Anspruch einer daraus abzuleitenden heraus-
gehobenen Position unter den europäischen NATO-Staaten ließ sich
bei diesen aber nicht durchsetzen und war auch durch die Hinter-
tür einer britisch-französischen Kooperation in der Nuklearrü-
stung nicht zu haben, da Großbritannien hier die Kooperation mit
den USA vorzog.
Aus dem Problem, eine französische Führungsrolle auf dem (west-
lichen) Kontinent - mit den entsprechenden Einflußmöglichkeiten
auf den Rest der Welt - mangels ökonomischer und militärischer
Mittel gegen die europäischen Bündnispartner nicht durchsetzen zu
können, zog de Gaulle die Konsequenz, sich dann eben für diesen
Zweck die notwendige politische - und auch ökonomische -
Unterstützung zu holen, und zwar bei dem Staat, der sowohl von
seinen Mitteln wie von seiner eigenen Interessenlage her allein
dafür in Frage kam: der BRD.
Der Vertrag von 1963: ein ganz besonderer Freundschaftspakt
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Wozu es Anfang der 60er Jahre eines eigenen deutsch-französischen
Vertrages zur Regelung der wechselseitigen Beziehungen bedurfte,
ist unmittelbar zunächst kaum einsichtig. Schließlich waren beide
Staaten bereits auf verschiedenen Ebenen miteinander verbündet,
militärisch in NATO und Westeuropäischer Union (WEU), wirtschaft-
lich in EWG, EGKS und Euratom. Offenbar bestand gerade wegen ih-
rer engen Verbindung in jenen Staatenbündnissen ein gemeinsames
deutsch-französisches Interesse an b e s o n d e r e n Formen
der Zusammenarbeit, da mit der Vervielfachung ihrer gegensätzli-
chen Interessen aneinander die entsprechenden Kollisionen eher
zu- als abnahmen, deren Austragung aber durch die gemeinsame Ver-
pflichtung auf die politischen Zwecke von EG und NATO klare
Schranken gesetzt waren.
F r a n k r e i c h setzte nach dem Scheitern seiner Ambitionen,
als dritte Hauptmacht der NATO akzeptiert zu werden, darauf, sich
mit der politischen und wirtschaftlichen Unterstützung der BRD
als Juniorpartner einer militärpolitischen "Achse Paris-Bonn" zu-
sätzliche Handlungsfreiheit zu verschaffen. Dabei war von Anfang
an klar, gegen wen: Je enger die bilateralen Beziehungen zur BRD
eingerichtet werden, d.h. je mehr die BRD sich militärisch und
politisch auf Frankreich stützt statt auf die USA, desto souverä-
ner kann Frankreich innerhalb der NATO, d.h. gegen die Interessen
der NATO-Führungsmacht agieren.
F ü r d i e B R D sah die Rechnung etwas anders aus. Sie bezog
einerseits ihre neugewonnene politische Handlungsfreiheit aus ih-
rer unbedingten Brauchbarkeit für die USA als potenter und ver-
läßlicher Frontstaat, der die amerikanische Führungsrolle im
Bündnis uneingeschränkt akzeptiert. Andererseits taugte die
"Sicherheitsgarantie" durch die USA nicht als Instrument der öko-
nomischen Durchsetzung in Westeuropa. Die war vielmehr nur im Be-
nehmen mit dem Hauptkonkurrenten auf dem Kontinent, Frankreich,
zu haben. Und dem Gewicht gegenüber den USA konnte eine engere
Verbindung mit Frankreich, die u.a. dazu benutzt wurde, letzteres
zur Berücksichtigung der amerikanischen Interessen in der NATO zu
bewegen, auch nur nutzen. Es waren also höchst gegensätzliche In-
teressen von denen aus 1963 der deutsch-französische Vertrag ge-
schlossen wurde. Und das merkt man schon dem Text selbst an, von
der späteren Anwendung des Vertrags ganz zu schweigen.
Konsultationen: Gute Freunde haben sich viel zu sagen
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In seinen vier Abschnitten, einem über die Organisation und drei
über die Grundsätze der französisch-deutschen Zusammenarbeit
(Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und Erziehungs- und Ju-
gendfragen) geht es nämlich außer im letzten nahezu ausschließ-
lich um die detaillierte Vereinbarung intensiver Konsultationen
auf allen Regierungsebenen und zu allen die gegenseitigen Bezie-
hungen betreffenden Gegenständen. Im Abschnitt "Auswärtige Ange-
legenheiten" z.B. heißt es:
"Die beiden Regierungen konsultieren sich vor jeder Entscheidung
in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in
den Fragen von gemeinsamem Interesse, um soweit wie möglich zu
einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen. Diese Konsultation
betrifft unter anderem folgende Gegenstände: Fragen der europäi-
schen Gemeinschaft und der europäischen politischen Zusammenar-
beit; Ost-West-Beziehungen sowohl im politischen als auch im
wirtschaftlichen Bereich; Angelegenheiten, die in der Nordatlan-
tik- Vertragsorganisation und in den verschiedenen internationa-
len Organisationen behandelt werden und an denen die beiden Re-
gierungen interessiert sind"
Und zur Verteidigung:
"Auf dem Gebiet der Strategie und der Taktik bemühen sich die zu-
ständigen Stellen beider Länder, ihre Auffassungen einander an-
zunähern, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen.
Auf dem Gebiet der Rüstung bemühen sich die beiden Regierungen,
eine Gemeinschaftsarbeit vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter
Rüstungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an
zu organisieren."
"Konsultationen" heißt hier ganz einfach: Man ist sich einig, daß
man durch die Entscheidungen des anderen Staats in den aufgezähl-
ten Bereichen "gemeinsamer Interessen" betroffen, gegebenenfalls
geschädigt wird. Deshalb vereinbart man eine Vorwegrunde zum Aus-
tausch der beiderseitigen Interessenpositionen in der anstehenden
Frage und damit zur Abwägung von Interessensbeeinträchtigung auf
der einen gegen angestrebten Vorteil auf der anderen Seite. Eine
Abmachung also, die vom andauernden Gegensatz zwischen den be-
treffenden Staaten ausgeht und das gemeinsame Interesse fest-
schreibt, ihn unter Kontrolle zu halten. Daß unter den verschie-
denen Politikgegenständen gerade der Verteidigung ein eigener Ab-
schnitt eingeräumt wird, kann nicht wundern. Hier betrifft der
praktische Gegensatz unmittelbar das nationale Sicherheitsinter-
esse, das grundsätzlichste der staatlichen Interessen. Und der
Anspruch an Gemeinsamkeit tritt entsprechend prinzipiell auf: Das
militärische Potential des anderen Staates möge doch den eigenen
Sicherheitsinteressen dienen.
Viel Lärm um Nichts?
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Mit der Unterzeichnung des deutsch-französischen Vertrages wurde
zunächst einmal die Reihe der Konfliktgegenstände wischen beiden
Staaten um einen verlängert: den Streit um seine Auslegung bzw.
den Vorwurf des Verstoßes gegen seinen "Geist". Der ging los, be-
vor noch der Vertrag inkraft war. Das Ratifizierungsgesetz des
Bundestages stellte dem Vertragstext eine Präambel voraus, die
die deutsch-französischen Sonderbeziehungen ausdrücklich jenen
Zielen unterordnete, von denen Frankreich sich mit diesen Sonder-
beziehungen gerade unabhängiger machen wollte:
"Die Erhaltung und Festigung einer engen Partnerschaft zwischen
Europa und den Vereinigten Staaten, die gemeinsame Verteidigung
im Rahmen des nordatlantischen Bündnisses und die Integrierung
der Streitkräfte der in diesem Bündnis zusammengeschlossenen
Staaten, die Einigung Europas unter Einbeziehung Großbritanni-
ens".
Damit distanzierte sich die BRD nicht nur nachträglich von der
per Nichterwähnung praktizierten Abgrenzung des Vertrags gegen
die NATO und die USA. Sie ging auch auf die deutlich vorgebrach-
ten Bedenken der übrigen westeuropäischen Verbündeten ein, die
darin die Etablierung einer Art Zweier-Direktorium, einer quasi-
formellen französisch-deutschen Hegemonie per Vorab-Entscheidung
in der EG witterten.
"Ich kann nicht verhehlen, daß der französisch-deutsche Vertrag
gewisse Bedenken bei mir erweckt. Ich glaube, daß in dem Europa,
das wir konstruieren wollen, alle Partner solidarisch und gleich
sein sollten. Der Gedanke, daß gewisse von ihnen Spezialverträge
abschließen und ein Einvernehmen unter sich zu erzielen suchen,
sogar bevor eine allgemeine Diskussion stattfindet, scheint mir
Anlaß zu gewissen Unzukömmlichkeiten geben zu können. " (Paul-
Henri Spaak, damaliger belgischer Außenminister, im März 1963),
Dieser Verdacht begleitet seit 1963 die "Achse Paris-Bonn", weil
er seine beständige Nahrung darin findet, daß in der Tat eine Ei-
nigkeit der beiden konkurrierenden Hauptmächte auf dem Kontinent
in Fragen der europäischen wirtschaftlichen, politischen, militä-
rischen Integration ein nicht leicht zu übergehendes Gewicht hat
für entsprechende Entscheidungen der EG-Staaten. Zugleich beruht
er freilich auf dem interessierten diplomatischen Gleich-
heitsidealismus von Staaten, die von ihren ökonomischen und poli-
tischen Machtmitteln her eben nicht gleichrangig mit Frankreich
und der BRD sind und gerade deshalb die entschiedensten Partei-
gänger einer europäischen Einigung mit definierter Beteiligung
jedes einzelnen Mitgliedstaates am Entscheidungsprozeß sind. Und
damit ist er auch schon wieder eine ziemlich ambivalente Sache,
weil von Anfang an klar war, daß die "Achse Paris-Bonn" auch ihre
Kehrseite für die EG und sonstige europäische Integrationspläne
hat: Wenn sich d i e s e beiden Staaten nicht einig sind, geht
auf jeden Fall gar nichts voran.
So führte denn auch weniger die deutsche Rücksichtnahme auf euro-
päische Gleichheitsideale zur nachträglichen demonstrativen Ab-
sage an eine derartige Vertragsinterpretation, sondern die Kalku-
lation, daß die formelle Einordnung in eine deutsch-französische
Sonderbeziehung nur für Frankreich von Vorteil sei, nicht für die
BRD. Sich von Frankreich durch den Abschluß des Vertrags bestäti-
gen zu lassen, daß die französische Politik in Europa sich ohne
die BRD nicht recht realisieren läßt, sich aber zugleich "im Na-
men der Einigung Europas" der zugedachten Rolle des Juniorpart-
ners in einem französisch-deutschen Vormachtgespann für Europa zu
entziehen, war da zweifellos die attraktivere Variante, um sich
selbst gegenüber den europäischen Bündnispartnern maximale Hand-
lungsfreiheit zu verschaffen.
Die deutsch-französische Verteidigungskooperation -
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ein totgeborenes Kind
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Die vertraglich vereinbarten regelmäßigen deutsch-französischen
Konsultationen hatten unter diesen Gegebenheiten den Inhalt, sich
die wechselseitige Nichtübereinstimmung in so gut wie allen we-
sentlichen politischen Fragen zu bestätigen. (Das einzige Gebiet,
wo sich der deutsch-französische Versöhnungs-Idealismus praktisch
betätigen durfte, war der Jugend- und Kulturaustausch.)
Vor allem der Verteidigungsabschnitt des Vertrages wurde erstmal
zum völligen Flop. Das, was an Konsultation und Kooperation hier
stattfand zwischen Frankreich und der BRD, fiel weit zurück hin-
ter das, was zwischen BRD und USA und überhaupt innerhalb der
NATO die Normalität war. Grund waren die unterschiedlichen Konse-
quenzen, die beide Staaten für sich aus der Anfang der 60er von
den USA durchgesetzten Umstellung der NATO-Strategie von der
"massiven Vergeltung" zur "flexiblen Antwort" zogen.
Diese wurde fällig, als mit dem Aufbau einer eigenen strategi-
schen Atomrüstung der Sowjetunion die atomare "massive Vergel-
tung" als Drohungs- bzw. Erpressungsmittel gegen den Osten un-
brauchbar wurde, weil der amerikanischen Fähigkeit zum Kernwaf-
feneinsatz gegen sowjetisches Territorium nun eine gleiche Fähig-
keit zum nuklearen Vergeltungsschlag der SU gegen die USA ent-
sprach.
In der sicherheitspolitischen Logik hieß das für die europäischen
NATO-Staaten, in ihrer eigenen Kriegskalkulation gegen den Osten
nicht mehr auf die unbedingte Unterstützung durch US- Nuklearwaf-
fen rechnen zu könne, sondern von einem Kalkül amerikanischer In-
teressen in Europa abhängig zu sein, das nun immer zugleich auch
das Risiko einer Zerstörung amerikanischen Territoriums einbezie-
hen würde.
Force de Frappe
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Für die "nuklearen Mittelmächte" Großbritannien und Frankreich
stellte sich damit die Frage, ob sie eine eigene europäische nu-
kleare Abschreckungsmacht aufziehen sollten, die aber auch keinen
Ausweg aus dem "nuklearen Patt" brachte. Großbritannien zog 1962
den Schluß, seine Nuklearrüstung technisch an die der USA anzu-
binden und strategisch in die NATO einzubringen sowie die damit
verbundene Souveränitätseinbuße inkaufzunehmen, um überhaupt Nu-
klearwaffen - als Unterpfand des eigenen Gewichts im Bündnis -
behalten zu können. Für Frankreich konstatierte de Gaulle die
"Tatsache, daß die Abschreckung jetzt auf sowjetischer und auf
amerikanischer Seite vorhanden ist. Unter diesen Umständen kann
niemand in der Welt und niemand in Amerika sagen, ob, wie, wo und
wann und in welchem Umfang die amerikanischen Waffen zur Vertei-
digung Europas eingesetzt würden. Selbstverständlich bleibt die
amerikanische Atomrüstung die mächtigste von allen und nach wie
vor die entscheidende Garantie für den Weltfrieden. Doch bleibt
bestehen, daß die amerikanische Atomstreitmacht nicht notwendi-
gerweise und unmittelbar allen Eventualitäten in bezug auf Europa
und Frankreich entspricht." (de Gaulle am 14.1.1963)
Es wurde beschlossen, sich in der Nuklearrüstung ganz von den USA
und der NATO unabhängig zu machen (de Gaulle: "die Integration
ist in dieser Frage für uns etwas Unvorstellbares"), d.h. auf die
volle Souveränität in Entwicklung, Produktion und damit auch Ver-
fügung über die nuklearen Sprengköpfe und Trägersysteme zu setzen
und sich mit dieser "force de frappe" nach und nach das ganze nu-
kleare Waffenarsenal einer eigenen nationalen Strategie der
"flexiblen Antwort" zuzulegen. Eine weitere Unterstellung franzö-
sischer Streitkräfte unter die militärischen Kommandos der NATO
war damit weder praktisch noch politisch vereinbar. 1966 erklärte
de Gaulle den Austritt Frankreichs aus der militärischen Integra-
tion der NATO.
Die intellektuellen Verrenkungen, die im folgenden angestellt
wurden, um die "Glaubwürdigkeit" der französischen
"Abschreckungsdoktrin" gegenüber der Sowjetunion zu beweisen,
dienen gleichwohl weniger dazu, die Sowjetunion von der Ernsthaf-
tigkeit der ganz autonomen französischen Feindschaftserklärung
gegen sie zu überzeugen. Denn daß die französische Atombewaffnung
ohne die NATO und die US-Kernwaffen in der Hinterhand keinen mi-
litärischen Wert hat, war immer klar. Sie hat vielmehr den in
seiner Verdrehtheit nicht unlogischen Beweiszweck, den Verbünde-
ten zu demonstrieren; daß die französische Nuklearstreitmacht ge-
rade in ihrer Selbständigkeit vom westlichen Militärbündnis für
dieses als Bereicherung der NATO-Strategie der "flexiblen Ant-
wort" von Nutzen ist - dies die französische Weise, sich im Bünd-
nis Gewicht zu verschaffen, d.h. aus der NATO-Zugehörigkeit den
maximalen Nutzen für die eigenen Interessen, die eigene globale
imperialistische Handlungsfreiheit herauszuholen.
...und offensive "Vorneverteidigung"
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Die BRD zog ihre eigenen Konsequenzen aus der Strategie der fle-
xiblen Antwort: maximale konventionelle Aufrüstung, um so mit der
"Vorneverteidigung" ernstmachen, d.h. einen Krieg gegen die So-
wjetunion und ihre Verbündeten solange vom eigenen Territorium
fernhalten zu können, bis er entweder aus ist oder ein Nuklear-
waffeneinsatz fällig wird. So wurde die Bundeswehr neben den ame-
rikanischen Atomwaffen zum konventionellen zweiten Hauptelement
der Kriegsdrohung gegen die Sowjetunion in Europa. Das erforderte
jedoch, schon aus logistischen Gründen, die unbedingte Auf-
rechterhaltung, ja Stärkung der NATO-Militärintegration in Eu-
ropa, die auf diese Weise wirksam funktionalisiert wurde für das
westdeutsche "Sicherheitsinteresse".
Frankreichs zunehmende Distanzierung von der NATO-Militärintegra-
tion bis zum formellen Ausscheiden daraus im Jahr 1966 paßte zu
diesem bundesdeutschen Interesse keineswegs Deshalb war der Ab-
schluß des Vertrags von 1963 nicht der Beginn, sondern eher ein
vorläufiger Höhepunkt deutsch-französischer militärischer Koope-
ration.
Das einzige Vertragsziel, für dessen Realisierung ein paar Resul-
tate vorzuweisen waren, die Rüstungskooperation, funktionierte
auch nur so lange, wie französisches und deutsches Interesse ver-
einbar waren. Und das hieß, so lange, die BRD sich wegen des un-
genügenden Standes ihrer Rüstungs-, vor allem ihrer Luftfahrtin-
dustrie mit der Rolle des mitentwickelnden, -produzierenden und -
finanzierenden Juniorpartners bei französischen Rüstungsprojekten
begnügte, der ihr von Frankreich zugedacht war.
...gibt überraschende Lebenszeichen
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Zum Ärger de Gaulles und seiner Nachfolger fanden also die
deutsch-französischen Sonderbeziehungen in den Kernbereichen des
Elyseevertrags nahezu zwanzig Jahre lang allenfalls als regelmä-
ßige Konsultationen, nicht aber als gemeinsame Politik statt,
konnte von einer Achse Paris-Bonn nicht die Rede sein. Das Inter-
esse daran blieb gleichwohl die ganze Zeit auf beiden Seiten er-
halten, hatte es doch eine solide Grundlage: den Gegensatz zweier
Konkurrenznationen, die vor dem Problem stehen, aufgrund überge-
ordneter "weltpolitischer Interessen", d.h. der gemeinsamen
Frontstellung aller imperialistischen Staaten gegen die So-
wjetunion, in der Austragung ihrer Konkurrenz, in der Betätigung
ihrer Handlungsfreiheit innerhalb Europas, also dort, wo sie nun-
mal beide ihre materielle Basis haben, zumindest auf die Zustim-
mung, und nicht selten auf die aktive Kooperation des anderen an-
gewiesen zu sein. Letzteres ist vor allem dann angesagt, wenn
sich für b e i d e g l e i c h e r m a ß e n die politischen
bzw. wirtschaftlichen Bedingungen ihrer Konkurrenz entscheidend
verändern.
Das war militärpolitisch der Fall, als die USA mit ihren SDI-Plä-
nen die Perspektive einer zukünftigen Relativierung bisheriger
strategischer Planungen in Europa aufbrachten, sei es derjenigen
der BRD innerhalb der NATO-Strategie der flexiblen Antwort, sei
es der Frankreichs mit seiner eigenen "Abschreckungsdoktrin". So
gab es zur Feier des 20. Jahrestags der Vertragsunterzeichnung
1983 eine gemeinsame Initiative von Kohl und Mitterrand zur
"Wiederbelebung der verteidigungspolitischen Zusammenarbeit". Ihr
folgten alle möglichen weiteren gemeinsamen Vorschläge und Aktio-
nen, z.B.
- zur Reaktivierung der "Westeuropäischen Union", jenes symboli-
schen Überbleibsels der EVG vom Anfang der 50er Jahre,
- zu neuen Rüstungskooperationsvorhaben: ein Kampfpanzer, ein
Panzerabwehrhubschrauber, das Kampfflugzeug der 90er Jahre, sowie
als Höhepunkt die Abhaltung des gemeinsamen Manövers "Kecker
Spatz" im Herbst 1987.
Und zum diesjährigen 25. Jahrestag wurde diese Wiederbelebung
weiter vorangetrieben, mit der Vereinbarung über eine gemischte
deutsch-französische Brigade sowie die Einrichtung eines
"deutsch-französischen Verteidigungsrats", - letztere aus gutem
Grund verbunden mit der Schaffung eines entsprechenden
"Wirtschafts- und Finanzrates".
Die Protokolle zum 25. Jahrestag -
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dank amerikanischer Hilfe noch viel mehr Konsultationsbedarf
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Auch damit ist man zwar einer deutsch-französischen Verteidi-
gungsgemeinschaft kein bißchen nähergekommen als 1950, was aber
auch gar nicht die Absicht ist. Die Entscheidung, zwei zusätzli-
che Konsultationsgremien für das bündnisunschädliche Abklären der
gegensätzlichen Interessen einzurichten, ist vielmehr Resultat
der unter den veränderten Bedingungen gewachsenen Ansprüche an-
einander. Die Art der Differenzen, die dabei auftreten und ausge-
tragen werden, zumal im "sicherheitspolitischen" Bereich, mag zum
Teil sehr abgehoben erscheinen. Es ist jedoch lediglich die durch
die gemeinsame Verpflichtung auf den vorgegebenen "höheren Zweck"
des NATO-Bündnisses modifizierte, d.h. gemäßigte Erscheinungs-
weise des beiderseitigen Umgangs mit dem bleibenden prinzipiellen
Ärgernis, das die Beschränkung der eigenen Souveränität und der
daraus entspringenden Möglichkeiten, seine Interessen durchzuset-
zen, durch die des anderen Staates bedeutet.
Weil die USA beschlossen haben, in ihrem militärischen Kalkül
ihre in Europa stationierten Mittelstreckenwaffen als entbehrli-
che Verhandlungsmasse bei der rüstungsdiplomatischen Durchsetzung
von SDI gegenüber der Sowjetunion einzusetzen, sehen sich sowohl
die BRD als auch Frankreich in ihrer eigenen militärisch-politi-
schen Position geschwächt.
Die Bundesrepublik
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hatte schließlich Gefallen daran gefunden, durch die Pershing 2-
Raketen der USA auf ihrem Boden und ihre eigenen nuklearbestück-
ten Pershing 1A zum Mitverfüger über eine ganz eigene militäri-
sche Option gegen die UdSSR geworden zu sein und damit zum unmit-
telbaren Mitbeteiligten an der Nuklearstrategie des Bündnisses.
Das verlieh der Strategie der Vorneverteidigung zusätzliche vor-
wärtsweisende Schlagkraft, beförderte damit das eigene Gewicht in
der NATO und gerade auch gegenüber dem nuklear bewaffneten Kon-
kurrenten Frankreich und eröffnete zudem neue Freiheiten in der
Ostpolitik. Vor allem das Thema "Wiedervereinigung" wurde wieder
kräftig belebt, gegenüber den Bündnispartnern als Klarstellung
des eigenen nationalen Interesses am Bündnis, wie gegenüber der
DDR. Die fand sich unversehens einbezogen in die bundesdeutsche
Vorneverteidigung, anhand des bundesdeutschen Anspruchs in der
NATO, für den europäischen Kriegsschauplatz gedachte Waffen soll-
ten doch möglichst Reichweiten haben, die über das Territorium
der DDR hinausreichen. Und damit ist sie seitdem aufgefordert,
sich zu fragen, wer wohl ihr eigentlicher - Sicherheitsgarant
sei, die eigene Bündnisvormacht Sowjetunion, für die sie Front-
staat ist, oder die BRD, die im Namen der deutschen Nation die
Überlebensinteressen des "anderen Teils Deutschlands", wenngleich
sorgfältig unterschieden von denen des Staates DDR, ausgerechnet
im Rahmen der NATO-Kriegsplanung vertritt.
Durch das amerikanisch-sowjetische INF-Abkommen hat dieser An-
spruch zunächst einmal nicht gerade zusätzliches Gewicht erhal-
ten, hat die BRD ein wenig an Bedeutung als der wichtigste Lie-
ferant von Land, Leuten und Waffen für die Vorneverteidigung ein-
gebüßt, - und damit an Einfluß auf die Funktionalisierung des
NATO-Bündnisses für ihr nationales Interesse. In ihrer bundes-
deutschen Variante ist die vorgebrachte "Warnung vor der Denu-
klearisierung Europas" der Verdruß darüber, daß womöglich der
originär deutschen Vorneverteidigungsstrategie die nukleare Kom-
ponente abhanden kommen könnte. Das Gejammere über die
"Singularisierung" der BRD innerhalb der NATO durch die Beschrän-
kung der nuklearen Kriegsführungswaffen unterhalb der Interkonti-
nental-Ebene auf Reichweiten, die in der Tat über die
"gesamtdeutsche" Ost- bzw. Westgrenze nicht ohne weiteres hinaus-
reichen, hat denn auch in den USA in der rüden Erinnerung daran,
daß die beiden deutschen Frontstaaten nunmal unabänderlicherweise
das natürliche Gefechtsfeld eines Ost-West-Krieges in Europa
seien, die adäquate Antwort gefunden.
Dementsprechend gewachsen ist das Interesse der BRD an der
"deutsch-französischen Verteidigungskooperation", d.h. daran, die
französischen Atomwaffen in den Dienst der deutschen Vornevertei-
digung zu stellen. Gemeint ist damit der Anspruch, Frankreich
möge der BRD Mitsprache hinsichtlich seiner Nuklearwaffen einräu-
men, vor allem in seiner eigenen Kriegführungsstrategie einer
"abgestuften Abschreckung" im kleinen das deutsche Territorium
(möglichst so wie von der BRD definiert: unter Einschluß des DDR-
Gebiets) nicht als "Vorfeld", als potentielles Zielgebiet für die
eigenen "prästrategischen" Mittelstrecken Nuklearwaffen betrach-
ten, sondern dem zu schützenden geheiligten nationalen Territo-
rium gleichstellen, als "erweitertes Sanktuarium".
Dabei geht es gewiß nicht um eine ernstgemeinte "Vorsorge" für
den Tag X des mehr oder weniger ausgedehnten nuklearen Schlagab-
tauschs in Europa. Daß in jenem Fall derartige Differenzierungen
ziemlich irrelevant sein dürften, weiß sogar die Bundesregierung.
Es ist das gegenwärtige politische Rangurteil des Nachbarstaates
und Hauptkonkurrenten, das sich in dem Stellenwert des deutschen
Staatsgebiets für dessen Nuklearwaffen ausdrückt und das man
folglich gerne korrigiert sähe in einer Art Europäisierung der
nuklearen Vorneverteidigung. Dabei ist es aus bundesdeutscher
Sicht zunächst sekundär, ob das durch die Rückkehr Frankreichs
samt seiner "Force de dissuasion" in die militärische Integration
der NATO erfolgt oder durch zweiseitige Vereinbarung einer deut-
schen Mitsprache bei der französischen Einsatzplanung in Ergän-
zung zur deutschen NATO-Mitgliedschaft.
Frankreich
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stört sich aus anderen Gründen am INF-Abkommen. Die französische
Regierung weiß sehr gut, daß ihre Nuklearstreitmacht einen mili-
tärischen Wert und damit auch nachhaltiges politisches Gewicht in
der Sphäre der innerwestlichen wie der Ost-West-Diplomatie nur
vor dem Hintergrund der NATO-Rüstung, vor allem aber der Funktion
der BRD als Vorposten der Vorneverteidigung erhält. Deshalb hat
sich Frankreich auch aus bestimmten hierfür essentiellen militä-
rischen NATO-Aufgaben wie der Sicherung des Treibstoffnachschubs
durch ein eigenes Pipeline-System in Westeuropa nie zurückgezo-
gen.
Mit dem Abzug der Pershing und Cruise Missile würden nun zwar die
eigenen Nuklearwaffen r e l a t i v scheinbar an Gewicht gewin-
nen. Tatsächlich aber ist das keineswegs so, weil sie eben - auch
mit den britischen zusammen - als autonome Drohung gegen die So-
wjetunion nicht ausreichen, weil eine ganz eigene europäische,
von den USA unabhängige Frontstellung gegen den Osten mit ihnen
nicht machbar ist. D.h. mit dem Abbau ihrer Mittelstreckenraketen
in Europa führen die USA auch den Franzosen die Begrenztheit ih-
rer autonomen Atomrüstung als politisches Mittel ihrer Sonder-
stellung im Bündnis und damit auch ihres Sonderstatus gegenüber
der BRD vor Augen.
Für Frankreich steht damit nicht nur allgemein eine verstärkte
Einmischung in die NATO an, wie sie mit der angekündigten Teil-
nahme von Mitterrand am NATO-Gipfeltreffen Anfang März als erstem
französischem Präsidenten seit 1966 demonstriert wird. Vor allem
gibt es ein zunehmendes Interesse, die französische Atommacht der
BRD als Beitrag zur Vorneverteidigung, d.h. als nützlich auch für
ihr nationales Interesse im Bündnis und gegenüber dem Osten
schmackhaft zu machen. In Frankreich heißt das: "Die Westbindung
der BRD muß gesichert bleiben". Und dem liegt nicht die in jedem
zweiten Zeitungsartikel zum deutsch-französischen Verhältnis be-
schworene gräßliche Sorge der Franzosen vor dem Überhandnehmen
eines angeblichen Anti-NATO-Wiedervereinigungsnationalismus von
Friedensbewegung, Grünen und linker SPD zugrunde, sondern das Be-
wußtsein, daß auch die BRD längst nicht mehr bedingungsloses Ob-
jekt der NATO-Strategieplanung für Europa ist, sondern den Bünd-
niszweck und die Bündnisstrategie an ihren eigenen Absichten ge-
genüber dem Osten, also zu allererst natürlich an ihrem Anspruch
auf Einverleibung der DDR mißt.
Insoweit heißt "Sorge um die Westbindung der BRD": sicherstellen,
daß die Funktionalität der BRD für die NATO und damit für die
französische Sicherheitspolitik, d.h. die Glaubwürdigkeit der
französischen "autonomen Strategie" erhalten bleibt.
Gemeinsam sind wir stärker - und unsere Gegensätze auch
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Das bisherige Resultat dieser deutsch-französischen Interessenko-
inzidenz ist freilich aus gutem Grund ein begrenztes. Es geht
über die vor zwei Jahren angebotene "Konsultation" über den fran-
zösischen Kernwaffeneinsatz, die keine ist, nicht hinaus:
"Der Präsident der Französischen Republik erklärt sich bereit,
den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland über den eventu-
ellen Einsatz der prästrategischen französischen Waffen auf deut-
schem Boden zu konsultieren, und zwar in den Grenzen der außeror-
dentlichen Schnelligkeit, mit der solche Entscheidungen zu tref-
fen sind. Er ruft in Erinnerung, daß in dieser Sache Entscheidun-
gen nicht teilbar sind." (Erklärung von Mitterrand nach den
deutsch-französischen Konsultationen am 28.2.86).
Und daß das anläßlich des 25. Jahrestages des Vertrages von 1963
vereinbarte Protokoll über den deutsch-französischen Verteidi-
gungs- und Sicherheitsrat daran nichts ändert, stellte Mitterand
Ende 1987 nochmal öffentlich klar:
"Für Ende Januar 1988 haben wir eine weitere Stärkung unserer
Bindungen vorgesehen. Das wird nicht bis zur Teilung der Ent-
scheidungsgewalt und des Gebrauchs von Atomwaffen gehen, denn
diese Kompetenzen liegen bei der nationalen Autorität und können
mit niemandem geteilt werden, und außerdem unterliegt die Bundes-
republik seit dem letzten Weltkrieg besonderen Zwängen."
Das sitzt! Und reibt den Stellenwert der französischen Atomrü-
stung für die deutsch-französische Konkurrenz dem lieben Verbün-
deten jenseits des Rheines ordentlich hin.
Jenseits dieser Klarstellung ist aber natürlich jede Menge zu be-
sprechen, wie das "Protokoll" aufführt:
"Artikel 4: Die Arbeit des deutsch-französischen Verteidigungs-
und - Sicherheitsrats hat insbesondere folgendes zum Gegenstand:
- Ausarbeitung gemeinsamer Konzeptionen auf dem Gebiet der Ver-
teidigung und der Sicherheit;
- Sicherstellung einer zunehmenden Abstimmung zwischen beiden
Staaten in allen die Sicherheit Europas angehenden Fragen, ein-
schließlich des Gebiets der Rüstungskontrolle und der Abrüstung;
- Beschlußfassung hinsichtlich der gemeinsamen Militäreinheiten,
die im gegenseitigen Einvernehmen aufgestellt werden;
- Beschlußfassung im Hinblick auf gemeinsame Manöver, auf die
Ausbildung von Militärpersonal sowie auf Unterstützungsvereinba-
rungen, mit denen die Fähigkeit der Streitkräfte beider Länder
gestärkt wird, sowohl im Frieden als auch im Krisen- oder Vertei-
digungsfall zusammenzuarbeiten;
- Verbesserung der Interoperabilität der Ausrüstung beider
Streitkräfte;
- Entwicklung und Vertiefung der Rüstungszusammenarbeit unter Be-
rücksichtigung der Notwendigkeit, zur Sicherung der gemeinsamen
Verteidigung ein angemessenes industrielles und technologisches
Potential in Europa aufrechtzuerhalten und zu stärken."
Das sind Aufgaben, mit denen so ein Rat erstmal voll ausgelastet
ist, zumal von vorneherein feststeht, daß die Lösung dort, wo sie
auf die Preisgabe der jeweiligen nationalen Souveränität hinaus-
läuft, in diesem Rat ganz gewiß nicht zustandekommt, ebenso wenig
dort, wo sich, wie im ersten und zweiten Absatz des zitierten
Protokoll-Artikels, wohlbegründete gegensätzliche Interessen ge-
genüberstehen. Und selbst dort, wo es um die technische Abwick-
lung von zwar ungemein symbolträchtigen, die Souveränität aber
kein bißchen ankratzenden Aktionen wie der Abhaltung gemeinsamer
Manöver bzw. der Einrichtung der gemeinsamen deutsch-französi-
schen Brigade geht, sind - wie die diesbezüglichen protokollari-
schen Verrenkungen zeigen (Ausladung auf französischen Wunsch des
von deutscher Seite zunächst eingeladenen NATO-Kommandeurs Alten-
burg vom Manöver "Kecker Spatz" im Oktober 1987) - zwischen bei-
den Staaten prinzipielle "Probleme" zu bewältigen, die innerhalb
der NATO-Militärorganisation belangloseste Routine sind.
Die deutsch-französische Rüstungskooperation schließlich, deren
Entwicklung und Vertiefung vereinbart wurde, hat auch ihre schön-
sten Jahre hinter sich. Die Bundesrepublik will nicht mehr zah-
lender Juniorpartner sein, will die Rüstungskooperation explizit
als Mittel nutzen, mit Frankreich rüstungsmäßig dort gleichzuzie-
hen, wo es noch was nachzuholen gibt. Und Frankreich will durch
die Kooperation die Aufrechterhaltung seiner eigenen Rüstungska-
pazitäten verbilligen. Dieser Interessenkonstellation entsprechen
die sogenannten "politischen Kooperationsvereinbarungen"
"politisch" im Unterschied zu militärisch-rüstungswirtschaftlich,
weil die BRD kein wirkliches Rüstungsinteresse an dem betreffen-
den Kooperationsvorhaben hat, aber Frankreich entschieden Wert
darauf legt. So wird es abgeschlossen, um dann an "technischen
Schwierigkeiten" zu scheitern, so wie das seit Jahren an dem erst
jüngst "endgültig vereinbarten" Projekt eines Panzerabwehrhub-
schraubers vorexerziert wird.
Daneben gibt es natürlich nach wie vor erfolgreiche Kooperatio-
nen. Grundlage ihres Funktionierens ist die unabweisbare, sich
gegen jeden Souveränitätsvorbehalt geltend machende technisch-
ökonomische Notwendigkeit, wegen der Größe des Projekts sich mit
verbündeten Staaten, die den gleichen Rüstungszweck verfolgen,
zusammenzutun: Beispiel- ist die europäische Raumfahrttechnik,
Beispiel ist aber auch die im Dezember 1987 vereinbarte gemein-
same französisch-britische (aus gutem Grund des nuklearen Status-
vorbehalts gegenüber der BRD nicht französisch-deutsche) Entwick-
lung nuklearer Cruise Missiles.
Was sich am Thema deutsch-französische Rüstungskooperation "im
kleinen" ausdrückt, ist der ziemlich unverblümte Gegensatz zwi-
schen dem deutschen Interesse, Frankreich militärpolitisch und
rüstungsmäßig für die eigene Gleichrangigkeit und die Kompensa-
tion des schwächenden Moments der eigenen Position im Bündnis als
potentielles Gefechtsfeld in Anspruch zu nehmen und dem französi-
schen Interesse, sich der - unentbehrlichen - deutschen ökonomi-
schen Unterstützung für die Erhaltung und den Ausbau des eigenen
Sonderstatus auf dem Kontinent als nukleare Großmacht zu versi-
chern. "Im Großen" verkörpert diesen Gegensatz aufs Schönste das
Insistieren Frankreichs darauf, daß neben dem neugeschaffenen
deutsch-französischen "Verteidigungs- und Sicherheitsrat" auch
ein "Wirtschafts- und Finanzrat" einzurichten sei: als - zumin-
dest formelle - Verpflichtung der BRD auf eine Mitzuständigkeit
dafür, daß die französische Ökonomie unter ihrer Inanspruchnahme
für die höheren Aufgaben der Großmacht Frankreich keinen Schaden
leidet. Auch hier dürfte der Auslegungsspielraum das erste Dauer-
konsultationsthema des Rates sein.
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...und da fliegen sie hin!
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