Quelle: Archiv MG - EUROPA FRANKREICH - La grande nation
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Ein (un)diplomatischer Affront
IN DIE KÄLTE GESCHICKT
Die Regierung Frankreichs hat kürzlich 47 Angehörige der sowjeti-
schen Botschaft des Landes verwiesen. Ein Abgrund von Spionage
unter dem Schutz des Diplomatenstatus, oder eine Meldung von der
imperialistischen Ostfront?
"'47 Spione, das ist gut', sagte der Exminister, 'aber es gibt
Hunderte. Ich selber habe die Ausweisung von 150 sowjetischen Di-
plomaten verlangt, als ich der Regierung angehörte, aber man hat
sich aus politischen Gründen geweigert." (Süddeutsche Zeitung,
7.4.)
Auf seine Weise beschreibt der Minister der vormaligen, eher
rechten Regierung, welche politischen Gründe der Sozialist Fran-
cois Mitterrand nicht mehr gelten lassen will: Die internationale
Gepflogenheit, zwischen Diplomaten und Spionen zu trennen - wel-
ches Prinzip die Giscard-Regierung noch anerkannte -, hat er
durch die pauschale Behauptung und praktische Beweisführung er-
setzt, daß alle sowjetischen Diplomaten, wenn nicht gleich alle
Sowjetrussen im Ausland, Schädlinge des Gastlandes sind. Die 47
Ausgewiesenen sind wohl kaum alle gerade bei der Produktion von
Microfilmen ertappt worden, ihre Ausweisung steht also für eine
generelle Beschuldigung; dies ist die d i p l o m a t i s c h e
Mitteilung, daß man die bislang gültige T r e n n u n g zwi-
schen Diplomatie und Spionage aufzuheben gedenkt, was einen mas-
siven diplomatischen Affront und Fortschritt in der Abteilung
"westliche Feindschaftserklärungen" darstellt, und nur die we-
sentlichsten Bestandteile diplomatischen Verkehrs mit den soeben
als Verbrechern titulierten Ausländern aufrecht erhalten will.
Mit der Absicht, einem "schmutzigen Geschäft" nun endgültig das
Handwerk zu legen, hat das Vorgehen der französischen Regierung -
dem sich die deutsche Regierung gleich mit der Ankündigung an-
schließt, die "gesamten sowjetischen Spionageaktivitäten" einer
gründlichen Prüfung unterziehen zu wollen -- nicht das geringste
zu tun. Vielmehr handelte es sich bei diesem "schmutzigen Ge-
schäft" um eine Weise des f r i e d l i c h e n Umgangs der
Staaten miteinander - die nun beendet sein soll. Zu diesem fried-
lichen Umgang gehört ja, daß man sich - im vollsten Bewußtsein
der gegensätzlichen Interessen, aber unter Anerkennung der gegne-
rischen Staats m a c h t als der einzigen Instanz, die die ei-
gene Souveränität zu relativieren imstande ist - genauestens be-
obachtet, beargwöhnt, sich wechselseitig bedroht oder auch zwin-
gende Angebote macht, daß man per D i p l o m a t i e den Stand
von Freundschaft/Feindschaft und Ausnutzbarkeit eruiert und sich
mitteilt. Zu dieser Form staatlichen Gegeneinanders gehört wei-
terhin die Beschaffung der für die Diplomatie notwendigen Infor-
mationen: Die Feststellung des Standes der Beziehungen sowie sei-
ner Perspektiven kann auf die Kenntnis der Mittel des Opponenten
nicht verzichten, will über den Macht-Gehalt der Drohungen, aber
auch der Einlenkmanöver Bescheid wissen. Zum Gelingen von Diplo-
matie gehört die Geheimhaltung, andererseits aber auch anerkann-
termaßen das Bedürfnis, diese Geheimhaltung zu durchbrechen. Daß
überall Spione herumsausen und sich insbesondere für die
"sensitivsten" Bereiche, Technologie und Militär, interessieren,
ist also N o r m a l i t ä t - bis hin zu dem Punkt, daß die
Spione sich auf Botschaftsempfängen wechselseitig die honneurs
erweisen, wenn die wechselseitigen Aufdeckerfolge einen angeneh-
men Stand der Beziehungen begleiten.
Davon wird ihre Tätigkeit nicht legal, wohl aber unterliegt sie
einer - "normales" Recht leichterdings übersteigenden - staatli-
chen Abwägung: Erschossen werden Spione im Krieg, im Frieden
folgt der Enttarnung noch lang nicht die Verhaftung, und wenn
doch, so folgt im Normalfall der Austausch ohne größere diploma-
tische "Verstimmung". Zum Zwecke des schweren Verbrechens des
Landesverrates haben Staaten Subjekte auf je anderem Boden
installiert und bezahlen sie für ein Verbrechen in der Absicht,
höchste nationale Anstrengungen unwirksam zu machen. Das würde
für einen einheimischen Gegner schwerste Bestrafung nach sich
ziehen -- wenn Spione erwischt und abgeurteilt worden sind, ist
auf der anderen Seite immer ein Äquivalent zur Stelle. Notfalls
wird es hergestellt. Damit sind zwei Exemplare speziellen
Staatsbeamtentums ihrer Nützlichkeit beraubt, was "Sühne" genug
ist und die zwei Exemplare - in einer gewissen Grauzonen-
Immunität - davor bewahrt, die Wiederherstellung des Rechts auch
persönlich an sich exekutieren lassen zu müssen. Normalität ist
also, daß beide Seiten solche Affronts systematisch gegeneinander
begehen, ohne daß d e s w e g e n böses Blut entsteht. Die
Feindseligkeit ist unterstellt und hat ihre geregelten
Verlaufsformen.
Sichtbarstes Zeichen dessen ist die I m m u n i t ä t des Di-
plomaten, in dessen Auftrag und für den unter anderem diese
Durchbrechung nationaler Geheimhaltung schließlich geschieht. Er
selbst soll damit jedoch nicht befaßt und auch nicht beschuldigt
sein: Der spionierende Diplomat wäre in einer Welt moderner
Kriegsführung ein nachgerade hinterwäldlerischer Rückfall in Met-
ternichsche Zeiten. Zwar gibt es in jeder Botschaft Verbindungs-
offiziere mit Diplomatenstatus, die die Spionagekontakte verwal-
ten, das diplomatische Corps jedoch genießt Immunität für seine
ganz aparte Tätigkeit - auch und erst recht dann, wenn es für
morgen die Eskorte zum Flughafen bestellt; weil es für übermorgen
die totale Vernichtung des Gastlandes angedroht hat. Die von den
Staaten anerkannte Trennung von Diplomatie und Spionage ist ver-
gleichsweise eine geradezu gemütliche Angelegenheit, denn: Wenn
man sich die Umkehrung klarmacht, daß nämlich ein Staat das di-
plomatische Personal des anderen pauschal als Spionagetrupp be-
zeichnet und damit außer Landes schickt, dann ist das tendenziell
das E n d e d e r D i p l o m a t i e. Fremde Diplomaten wer-
den des Landesverrates bezichtigt - so, als ob Mitterrand jetzt
gerade bemerkt hätte, daß die Russen sich ja gar nicht für
Frankreich, sondern für die Sowjetunion engagierten -, eine ge-
wisse Sorte staatsräsonabler Achtung des Gegners wird aufgekün-
digt; ein Staatsfeind im wahrsten Sinne, den man gerade deswegen
respektierte, fällt in die Kategorie des politischen V e r-
b r e c h e r s.
Die Frage, ob denn die Russen nicht mit französischen Staatsbür-
gern dasselbe anstellen und dem französischen Spionagering ähnli-
ches antun könnten, ist müßig und wird bezeichnenderweise auch
nirgends gestellt:
Frankreich, als Vorreiter der westlichen Welt hat erklärt, daß es
darauf n i c h t mehr ankommt - bei sich.
Die Öffentlichkeit hier hielt sich nicht lange damit auf, die
prickelnde Luft der Spionageaffairen zu schnuppern, sondern steu-
erte zielstrebig auf die eindeutige Lehre zu: Ab sofort tritt zu
den eher folkloristischen Abgründen der russischen Seele das Cha-
rakteristikum, daß jeder Russe prinzipiell ein staatsgefährdender
Spion ist. Dementsprechend gab es auch keinen Zweifel darüber,
daß das französische Vorgehen als Affront gemeint - Präsident
Mitterrand durfte sich da ruhig "in Schweigen hüllen" - und daß
dieser Affront berechtigt und zukunftsweisend war. Die Produktion
von Kriegsstimmung braucht durchaus Anhaltspunkte - und die
selbstproduzierten sind immer noch die besten.
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