Quelle: Archiv MG - EUROPA EG - Vom Euro-Imperialismus


       zurück

       

KANN ES EIN SOZIALISTISCHES DUMPING GEBEN?

"In letzter Zeit hat die EG-Kommission in verstärktem Maße Anti- dumping-Verfahren gegen juristische Personen aus sozialistischen Ländern eingeleitet. Deshalb ist die neue Antidumping-Verordnung der EG für uns von besonderem Interesse. Dumping ist eine Er- scheinung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse... Da- durch, daß sich sachliche Geltungsbereiche der EG-Verordnung un- terschiedslos auf dritte natürliche und juristische Personen er- strecken, werden auch Unternehmen mit Sitz in sozialistischen Staaten wirtschaftliche Verhaltensweisen unterstellt, die - wie das Dumping - ihre Ursachen ausschließlich in den kapitalisti- schen Produktionsverhältnissen haben." (DDR-Außenwirtschaft, April 1980) Wenn der Genosse Honecker also feststellt, daß ein Großteil der sozialistischen Waren im Westen unter Selbstkostenpreis verkauft werden - "Es kann uns ja nicht gleich sein, ob wir für eine im Inneren un- seres Landes aufgewendete Mark auf den Ausländsmärkten 30 Pfennig oder 1,50 Mark realisieren. So groß, noch größer sind die Diffe- renzen zwischen rentablen und unrentablen Exporterzeugnissen. Es ist an der Zeit, den Anteil der Exporterzeugnisse mit günstigen Erlösen zu Lasten der uneffektiven deutlich zu erhöhen." -, dann handelt es sich nicht um Dumping, sondern um eine "Erscheinung der sozialistischen Produktionsweise". 1. ist es nämlich keine '"Form der Außenhandelsexpansion kapitalistischer Monopole" ( DDR-Außenwirtschaft), sondern ein zugunsten der Devi- senbeschaffung getätigtes Verlustgeschäft des sozialistischen Au- ßenhandelsmonopolisten. 2. ist das Geschäft, das die andere Seite damit macht, wie man an den lauten Klagen darüber bemerkt, "beklagte der DIHT, daß die DDR immer stärker auf Bezahlung west- deutscher Bezüge durch Gegenlieferungen dringt. Diese unfreiwil- lig (!) hereingenommenen Waren könnten nur über Billigpreise ver- marktet werden.", zumeist ein vorzügliches und entpuppt sich immer erst dann als Dumping, wenn im Westen jemand entdeckt, daß es "zu erheblichen Störungen der Handelsströme führt" (DIHT). Insofern hat die "DDR- Außenwirtschaft" schon recht, daß kein polit-ökonomisch die An- wendung der EG-Verordnung auf Ostwaren eine wissenschaftliche Un- zulässigkeit ist. Ob das aber für die KSZE ein zugkräftiges Argu- ment ist "Die Wertung von Antidumping-Vorschriften und -Maßnahmen muß im- mer von den anerkannten Prinzipien des Völkerrechts ausgehen, also von der UN-Charta und der Deklaration über die Prinzipien des Völkerrechts sowie der Schlußakte von Helsinki." -, ist zu bezweifeln. Von einem Völkerrecht auf nicht-kostendeckende Preise ist uns noch nichts zu Ohren gekommen. Auch wenn das Ost- Dumping seine eigenen - sozialistischen - Ursachen hat und des öfteren sogar die Vorbedingung zur Teilnahme am Handel überhaupt ist, dürfte das Ideal des freien Handels wenig dazu geeignet sein, die Liberalität des Westens in der Entscheidung, wann Han- delshemmnis, wann nicht, zu erschüttern. Erfunden worden ist der freie Handel schließlich nicht im Ostblock. zurück