Quelle: Archiv MG - EUROPA AUSTRIA - Unsere neutrale Ostmark
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Die "Grüne Alternative zu Gewalt"
KONSTRUKTIVE RATSCHLÄGE FÜR DEN POLIZEIMINISTER
Der Vorfall: Eine Anwendung des Demonstrationsrechts
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Das Demonstrieren ist hierzulande erlaubt. Die Instanz, die die-
ses Recht gewährt, ist der demokratische Rechtsstaat. Zugleich
mit der Erlaubnis an Unzufriedene, ihren Protest öffentlich zu
machen, hat der Rechtsstaat sich selber die Pflicht zur Aufsicht
über den Protest erteilt; Forderungen nicht nur anzumelden, son-
dern auch durchzusetzen, ist nämlich demonstrationsrechtlich
nicht vorgesehen, ebensowenig die Störung des üblichen
"öffentlichen Lebens".
Die großzügig erteilte Erlaubnis zum Demonstrieren enthält daher
die bekannten Bedingungen und Einschränkungen, angefangen von der
polizeilichen Anmeldung bis zu allerlei Kautelen über Ort und
Zeit, Ablauf und Ende der Veranstaltung. Wie jede Erlaubnis der
souveränen Gewalt ist auch diese jederzeit widerrufbar.
Es verbietet sich also, die Genehmigung zum Demonstrieren einer-
seits als großartige Errungenschaft zu feiern und andererseits
die staatliche Kontrolle, Behinderung und Unterbindung dieser
Form der Meinungsäußerung als Widerspruch zum Demonstrationsrecht
auszugeben: das eine ist ohne das andere nicht zu haben. Eine
solche Anwendung des Demonstrationsrechts durch den polizeilichen
Widerruf der erteilten Erlaubnis ist am Abend des Opernballs er-
folgt und mit der "minder gefährlichen Dienstwaffe" exekutiert
worden.
Die heiße Frage, ob die Ordnungshüter am 26.2. vor der Oper auch
d i e R i c h t i g e n erwischt und verprügelt, festgenommen
und erkennungsdienstlich behandelt haben, ob die Auflösung der
Kundgebung "gerechtfertigt" war oder nicht, sollte man sich bes-
ser gar nicht erst stellen. Mit einer Instanz, die zur Durchset-
zung ihrer "Ordnung" auf überlegene G e w a l t besteht und
sich damit längst von jedem A r g u m e n t unabhängig gemacht
hat, darüber zu rechten, wann sie zuschlagen darf und wann nicht
- dadurch macht man sich höchstens um die idiotische Vorstellung
verdient, der Verkehr von Staatsmacht und Bürgern sei quasi ein
Dialog von gleichgestellten Partnern, bzw. man hält die Ideologie
hoch, das Demonstrationsrecht hätte doch auch eine Schranke der
öffentlichen Gewalt zu sein anstatt bloß ihr Mittel.
Bedeutend aufschlußreicher ist demgegenüber die Frage nach dem
Grund jener Ereignisse:
Sogar gegen den Opernball ist Protest gestattet. Diese Republik
und speziell ihr sozialdemokratischer Polizeiminister
s c h m ü c k t sich bekanntlich bei jeder Gelegenheit durch die
Betonung dieser Großzügigkeit; Blecha rechnet es sich und der Re-
publik hoch an, abweichende Meinungen überhaupt zu dulden - ob-
wohl er auch anders könnte -, und gibt bekannt, daß er und die
Republik dafür Anspruch auf Hochachtung und Respekt derer haben,
die frecherweise gegen ein so entgegenkommendes Gemeinwesen über-
haupt noch Einwände vorbringen.
Schmücken tut sich die Republik auch mit dem Opernball. Die
Spitzen des Staats und sonstige Stützen der Gesellschaft feiern
ihre Distanz zu den gewöhnlichen Massen. Solche erlesenen Exem-
plare haben natürlich ein Recht auf ungestörte Ausgelassenheit,
und ein wichtiger Gast wie der bayerische Ministerpräsident mit
seiner notorischen Abneigung gegen Demonstranten verdient ohne
Zweifel eine persönliche Aufmerksamkeit seiner Gastgeber. Also
ist die Demonstration gegen ihn zugelassen - die Republik Öster-
reich steht zu ihren demokratischen Errungenschaften! Zugelassen,
bis die Polizei streng rechtsstaatlich die Kundgebung für aufge-
löst erklärt. Und dann wird aufgeräumt.
Die Bewältigung: Wenn Dummheit weh' täte...
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Anläßlich der Podiumsdiskussion der Grünen im Audimax über jene
denkwürdigen Ereignisse verweigerten SPÖ und ÖVP ebenso ihr Er-
scheinen wie der extra geladene "Vertreter des Wiener Polizeiprä-
sidenten". Damit war die grüne Absicht zunichte, sich an der Uni
als - im Vergleich zu Polizei und Regierunpsparteien - besonders
pedantische Überprüfer von "Polizeiübergriffen" und als Proponen-
ten einer garantiert harmlosen und doch geschmackvollen
"Demonstrationskultur" in Szene zu setzen. Dafür wurde das ge-
neigte Publikum ohne störendes parteipolitisches Gezänk ganz au-
thentisch mit den Sorgen der grünen Partei vertraut gemacht.
Nach ehrlich gemeinter Auskunft der Abgeordneten Buchner und Pilz
ist es den Konkurrenzparteien nämlich bedeutend besser als den
Grünen gelungen, die Schlägerei vor der Oper für sich auszu-
schlachten. Durch ein kräftiges Lob der Polizei und eine ent-
schiedene "Verurteilung" von "Gewalttätern" im angeblichen Dunst-
kreis der Grünen hätten die anderen Parteien in der öffentlichen
Meinung kräftig gepunktet. Das schmerzt natürlich, sodaß die
g r ü n e P a r t e i als das wahre Opfer der Polizeiknüppel
gelten darf. Nicht zufällig erinnerte sich Abg. Pilz an ähnliche
Vorkommnisse in der Hainburger Au: Wenn - öffentlich beglaubigt -
garantiert unschuldige und wehrlose Naturfreunde zusammengeschla-
gen werden, dann ist das eine feines Thema für einen Newcomer in
der Parteienkonkurrenz und der zuständige Minister sieht schlecht
aus. Verständlich daher das grüne Unbehagen über manchen
"Anarcho", der vor der Oper womöglich nicht nur an den guten Ruf
der Partei denkt... Besonders brutal und menschenverachtend sei-
tens des zuständigen Ministers Blecha ist - immer laut Auskunft
des Abg. Pilz -, daß er die beinharte, kompromißlose Anfrage der
Grünen: "Was hat der Minister gewußt?" - nicht einmal ignoriert.
Die grüne Fraktion hat nämlich eine sorgfältige Dokumentation so-
genannter "Übergriffe" (Der polizeinormale Zugriff geht in Ord-
nung!) zusammengestellt, und was passiert? Es ist gar nicht so
leicht, sich damit zu profilieren, denn "die andere Seite will
nicht mehr diskutieren" und sogar "der Dialog im Parlament ist
unmöglich".
Das tut weh. Zumindest Leuten, die - ausgerechnet im Namen der
Verprügelten! - den kollegialen Dialog mit dem Herrn Minister su-
chen, um sich im Lichte der "gemeinsamen Verantwortung" zu son-
nen.
Den absoluten Höhepunkt der Veranstaltung bildete die grüne Deu-
tung der Polizeiaktion als "Polizeiprovokation" und "Übergriff".
Die grüne Partei sieht die Staatsgewalt als sehr taugliches Mit-
tel für ihre hehren Anliegen an, deswegen konkurriert sie per
Stimmenfang um die Teilhabe am souveränen Gewaltmonopol. Was also
tun, wenn eine Unterabteilung der so hochgeschätzten Staatsmacht
den eigenen Anhang vermöbelt? Nachdem nicht sein kann, was nicht
ins grüne Weltbild paßt, bietet sich da die Idee einer Zweckent-
fremdung der uniformierten Freunde und Helfer an, zu verantworten
von einem fragwürdigen Charakter. Der polizeiliche Einsatzleiter,
sicherlich ein pflichtbewußter Beamter, spottet nach dem Bild,
das Grüne von ihm zeichnen, jeder Beschreibung. Es soll sich da-
bei um einen Versager handeln, der gewissermaßen rein zufällig
trotz Unfähigkeit noch höherer Polizeioffizier ist, sodaß, wenn
er seinen - aus grüner Sicht - ganz und gar privaten Obsessionen
frönt ("Heute reißen wir euch den Arsch auf!"), er völlig unnöti-
gerweise die komplette Polizei in Mißkredit bringt. Ein etwas
abenteuerlicher Einfall, dafür durch und durch staatstreu.
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