Quelle: Archiv MG - EUROPA AUSTRIA - Unsere neutrale Ostmark


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       Der Westen diskutiert den aktuellen Stand östlicher Reisefreiheit
       

BLEIBT DOCH DRÜBEN!

Die Volksrepublik Polen ist in Sachen Ausreisefreiheit ein Mu- sterbeispiel an Liberalität. Während sie im Innern der katholi- schen Kirche eine gesellschaftliche Anerkennung ohnegleichen ge- währt, legt sie ihren ausreisewilligen Bürgern keine Hindernisse in den Weg. Dieser Umstand hat Polen bei den westlichen Liebha- bern der Reisefreiheit weder ein Lob eingetragen noch eine Locke- rung der ökonomischen Umklammerung bewirkt. Stellvertretend für den freiheitsfeindlichen Kommunistenstaat übernahmen die europäi- schen Demokratien die von diesem so sträflich vernachlässigte Aufgabe, durch eine 'restriktive Visum-Erteilung' - pro Jahr durften zuletzt 170 Polen nach Österreich - die freiheitsdursti- gen Polen in ihrem Völkergefängnis zu halten. Damit wurde westlicherseits unmißverständlich klargestellt, daß Ausreisefreiheit und Asylrecht nach streng politischen Funktiona- litätserwägungen gewährt und auch genommen werden. Zumindest die europäischen Demokratien selbst sind auf ihre Humanitätsdudelei nie hineingefallen. Solange der Westen auf die "Flüchtlings- ströme" aus dem Osten als praktische Bestätigung seiner ideologischen Verurteilung des dortigen Gesellschaftssystems Wert legte, durfte Österreich sich als "klassisches Transitland" im Namen der Menschenrechte nützlich machen. Kaum hat die Forderung nach mehr Ausreisefreiheit für Ostbürger ihren ideologischen Wert verloren, weil ihr etwa von Polen nur allzu bereitwillig nachgekommen wird, verlieren demokratische Menschenfreunde jedes Interesse an dem Menschenhandel. "Bisher ist die Zahl der einreisenden Polen durch eine restrik- tive Visum-Erteilung und durch die Verpflichtung einladender österreichischer Staatsbürger, im Notfall für den Unterhalt des Gastes aus Polen zu sorgen, niedrig gehalten worden. Für Aktivi- sten der Solidarität war die Asylgewährung eine sichere Sache. Jetzt wird vom Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung erwartet, wonach Verfolgung im Jahre 1982 nicht als Grund für die Anerken- nung als Flüchtling gelte." (Presse, 7.1.) Alles spricht dafür, daß sich daran auch in Zukunft nicht viel ändern wird. Bereitwillig wird am Ballhausplatz zugegeben, daß die Aufhebung der Visapflicht überhaupt nur auf Druck der pol- nischen Volksrepublik erwogen wird. Gleichzeitig erfolgt die Klarstellung, daß Österreich aus Verwaltungsüberlastung ohnehin nicht bereit ist, den Zustrom der auswanderungsfreudigen Polen einfach zuzulassen. "Im Wiener Innenministerium werden ad hoc 20.000 Polen erwartet, was den Verwaltungsapparat vor unlösbare personelle und finan- zielle Probleme stellen würde." (Presse, 7.10) Während Österreich solcherart klarstellt, was von der Schwarz- Weiß-Malerei heimischer Feindbildpflege zu halten ist, macht die EG auch am "Flüchtlingsproblem" deutlich, wer wessen Satellit ist. Gegenüber der von Österreich erwogenen modifizierte Verfah- rensweise, bei prinzipieller Einreisefreiheit die Beschränkung über verwaltungstechnische Verfahren zu bewerkstelligen - "Natürlich können wir nur so vielen Flüchtlingen Aufenthalt ge- währen, wie die anderen Staaten aufzunehmen bereit sind." (Blecha) verlangt die EG demonstrative Gleichschaltung der Österreicher im Umgang mit den Ostbürgern. An unfeinen Drohungen im Falle man- gelnden Wohlverhaltens mangelt es nicht. "Die härteste Kritik an der österreichischen Ankündigung kommt nach Informationen aus dem Innenministerium von der Europäischen Gemeinschaft: Die geplante Maßnahme widerspreche diametral der stufenweise verschärften EG-Sichtvermerkspolitik. Spöttische An- rufer aus Brüssel wollten wissen, ob Österreich seine Bemühungen um EG-Annäherung aufgegeben habe." (Presse, 7.10) zurück