Quelle: Archiv MG - EUROPA AUSTRIA - Unsere neutrale Ostmark
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Der Kummer mit dem Bundespräsidenten
SCHULD HIN, WISSEN HER - DIE WATCH-LIST BLEIBT
Würde ein schlimmer Zufall einen gewaltigen Dachziegel auf des
Präsidenten Haupt herniederstürzen lassen: gerade bei seinen
christlichen Gesinnungsgenossen wäre die tiefe Trauer durch einen
gehörigen Respekt vor der Weisheit Gottes unergründlicher
Ratschlüsse mild gelindert. Denn solange Waldheim putzmunter im
Amt ist, schafft er eines garantiert nicht: Ehre einzulegen für
die Nation und damit die Partei, die ihn kandidiert hat. Das
liegt weniger an gewissen frühen Stationen - Griechenland, Balkan
- seiner Karriere im auswärtigen Dienst, als an Stil- und Metho-
denfragen, ihrer demokratisch korrekt zu gedenken; und vor allem
am Beschluß der USA, Österreich wegen Waldheims "unamerikanischen
Aktivitäten" von damals die gelbe Karte zu zeigen.
Auf der Suche nach "persönlicher Schuld"
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Sie ist schon ein exquisites Anliegen moralischer Differenzie-
rungskunst: die Frage, ob ein Teilnehmer beim letzten weltweiten
Völkerschlachten "sauber" geblieben ist oder "persönliche Schuld"
auf sich geladen hat.
Erstens geht für diesen Willen zur Unterscheidung der Krieg
selbst in Ordnung. "Es" hat ihn nun einmal gegeben und jeder -
eventuell mit Ausnahme Hitlers und einer Handvoll Vertrauter, die
ihn doch tatsächlich g e w o l l t und g e m a c h t haben -
wurde in ihn "hineinverwickelt". "Schicksal" eben, dem sich kei-
ner entziehen konnte. Die Erkundigung, ob das einer überhaupt
wollte, erfährt eine zwieschlächtige Erledigung: einerseits soll
das gar nicht gegangen sein, wegen Wehrpflicht und Todesstrafe;
andererseits jedoch ist es jedem Demokraten selbstverständlich
und Ehrensache, daß sich keiner drückt, wenn das Vaterland zu den
Waffen befiehlt. Daß es eigentlich das falsche war, konnte ein
grundehrlicher Landser damals nun wirklich nicht vorausahnen;
schließlich hatte er - so wie heute! - nur d a s eine!
Zweitens geht damit auch die Kriegsführung grundsätzlich in Ord-
nung. Im Krieg, auf dem Schlachfeld, gelten nun einmal andere Ge-
setze, und im kunstvollen Töten des Feindes besteht das ganze so-
lide Handwerk, das im Soldatenberuf erlernt wird. Hier mischt
sich ins Gedenken der Opfer - der "eigenen" Seite zuallererst,
versteht sich! - reichlich Bewunderung für persönliche Heldenta-
ten, stille Pflichterfüllung, genial angelegte Panzerschlachten
und militärtechnische Spitzenleistungen.
Drittens geht auf Basis dieses grundsoliden Verständnisses für
die Härten des Krieges jetzt das Unterscheiden los: sind, neben
den Millionen militärisch sauber produzierten Toten, auch wo Lei-
chen angefallen, die nicht hätten sein müssen? Zwei Maßstäbe wer-
den zur Prüfung dieser Frage in Anschlag gebracht, die nicht bloß
wegen des ihnen gemeinsamen Zynismus leicht zu verwechseln gehen:
a) Man begibt sich geistig auf den Posten eines Generalstabschefs
und überprüft, im nachhinein im soviel klüger, die militärische
Zweckmäßigkeit des Umgangs mit dem Feind. So lassen sich gerade
von diesem hartgesottenen Standpunkt aus mitten im Krieg
"Greueltaten" entdecken, unter welche Kategorie all jene kriege-
rischen Praktiken fallen, deren militärischer Sinn zumindest
zweifeihaft erscheint...
b) Man begibt sich in die Pose eines Richters und kontrolliert
die R e c h t m ä ß i g k e i t der zustande gebrachten Ab-
schüsse. Daß dieses Wahnsinnsunterfangen überhaupt geht, hat eine
reichlich abstrakte G r u n d l a g e und einen handfesten
G r u n d.
Seine Grundlage findet es im schönen Brauch der Staaten, sich für
den Fall eines Krieges, den sie planen und machen, auf Erlaubtes
und Verbotenes bei seiner Durchführung zu einigen. In der "Haager
Landkriegsordnung von 1907" und dergleichen erlesenen Dokumenten
des zivilisatorischen Fortschritts wird der Krieg mit dem Schein
eines zwischenstaatlichen Rechtsinstituts versehen, welches das
im Krieg fällige gewalttätige Brechen des gegnerischen Willens
mit Benimmregeln kodifiziert.
Ein Idealismus der härteren Sorte, der nicht bloß Krieg zum aner-
kannten Rechtsgut erhebt, sondern auch der Illusion Vorschub lei-
stet, die Staaten wären bei der Abwicklung ihrer kriegerischen
Händel einer höheren Instanz verpflichtet. Praktische Wirksamkeit
erhält diese Chimäre nicht durch einen fiktiven Schiedsrichter,
der schon einmal einen Sieg annulliert und wegen bösartiger Fouls
auf drei Pflichtkriege sperren läßt, sondern gerade umgekehrt:
nur der S i e g setzt dieses "Recht" überhaupt in "Geltung".
Mit der M a c h t über den ehemaligen Feind stellt sich auch
das Recht des Siegers ein, die gegnerische Kriegsführung als
"Verbrechen gegen das Völkerrecht und die Menschlichkeit" zu
brandmarken. Und zwar praktisch wie moralisch unwidersprechlich:
gegen seinen Sieg und die in den anschließenden Prozessen gefäll-
ter Urteile läßt sich nicht rechten, weil e r f o l g r e i-
c h e G e w a l t in dieser Sphäre das einzige "Argument" ist.
Weil aber nach dem II. Weltkrieg aus den besiegten Feinden sehr
rasch verbündete Staaten werden sollten, verstand sich auch der
Rigorismus der USA aufs Sortieren; das im Krieg und an der
Heimatfront gedrillte deutsche Volk wurde zum Aufbau von
Freiheitsbollwerken benötigt. So beschränkte sich die
tatsächliche Verurteilung von Teilnehmern des als Verbrechen de-
finierten Krieges auf ausgesuchte Exemplare, an denen das Recht
des Siegers exekutiert wurde. Konsequenterweise lautete daher die
Anklage nicht auf das Verbrechen "Krieg gegen die USA geführt",
sondern sie hielt sich an die moralischen Ehrentitel des Völker-
rechts; das in deren Namen überhaupt p r a k t i s c h e
U r t e i l e, Todes- und Gefängnisstrafen, zustande kamen, ver-
rät ja auch einiges über die im Krieg eindeutig geklärten Gewalt-
verhältnisse - und die Umdrehung dieses Maßstabes taugt bis heute
zur moralischen E n t s c h u l d i g u n g der großen Masse
braver Soldaten, der einige häßliche Kriegs v e r b r e c h e r
gegenüberstanden.
Viertens also geht es um die Feststellung "persönlicher Schuld".
Ein sehr seltsames Unterfangen. Denn es wird so getan, als hätte
jeder Kriegsteilnehmer, nach Maßgabe seiner persönlichen Integri-
tät, jede militärische Maßnahme auf ihre Verträglichkeit mit völ-
kerrechtlichen Anstandsregeln der Kriegsführung überprüft und
dann guten Gewissens ausgeführt bzw. unterlassen. Zumindest, so
der demokratische Antrag, will man sich seinen Bundespräsidenten
als diesen zurechtkonstruierten Moralbolzen vorstellen dürfen.
Andererseits verrät die akribische Fahndung nach "Fakten", daß
die Schuldfrage gar nicht die Gediegenheit des Charakters ermit-
telt, sondern den Z u f ä l l i g k e i t e n nachspioniert,
auf welche militärische Planstellen mit welchen Aufgaben es den
jungen Leutnant verschlagen hat. An denen, so will es die demo-
kratische Moral, scheidet sich gut von böse wie Tag und Nacht.
Ausgerechnet an diesem Punkt wird das bodenlose Verständnis für
Krieg, Pflicht und Schicksal kleinlich und penibel, bildet sich
enorm viel auf seine "Objektivität" ein und entdeckt einen Fall
für die Wissenschaft.
Untersuchungsrichter der Moral auf fact-finding-mission
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Wer auch immer sich dieses Falles annimmt sei es die hochoffi-
zielle Historiker- oder Waldheims persönliche "Weißbuch"-Kommis-
sion, seien es selbstberufene Amateurdetektive -: t h e o r e-
t i s c h e Ermittlungen finden nicht statt.
Wie denn auch? Das moralische Urteil steht vorab fest, und die
ganze "Forschung" besteht in der Erhebung von Tatbeständen, die
so oder so darunter passen sollen. Insofern beschränkt sich der
geistige Gehalt aller einschlägigen Elaborate auf den eines Poli-
zeiberichts - was diese Sorte Wissenschaft für demokratische Ge-
richtssaalkiebitze so spannend macht. Weil es nichts zu begreifen
gibt, sind "E r k e n n t n i s s e" vom Kaliber nachrichten-
dienstlichen Materials gefragt, die mit Eifer unter das armselige
moralische Schuldrecht subsumiert werden.
D a r a n freilich scheiden sich die Parteien, wie es sich für
einen ordentlichen Rechtsstreit auch in moralischen Gefilden ge-
hört.
Die "Weißbuch"-Autoren, wie ihr Name schon sagt, ordnen ihre In-
dizien und können darin nur lauter Unschuldsbelege für ihren Man-
danten entdecken:
"Jeder dieser Versuche" (i.e. "die Glaubwürdigkeit Dr. Waldheims
zu erschüttern") "wurde im einzelnen überprüft und die zugrunde-
liegenden Anschuldigungen durch Dokumente und Zeugen widerlegt."
(Weißbuch)
Verfahren einzustellen wg. erwiesener Glaubwürdigkeit, lautet das
eine Plädoyer.
Dem hält das "profil" Ungereimtheiten entgegen, die den Dr. W.
erklärtermaßen auch keiner "Schuld" überführen, aber immerhin
seine "Glaubwürdigkeit" unglaubwürdig machen sollen:
"In dem von den Autoren" (des "Weißbuchs") "als Entlastung zi-
tierten 'Glaspalast' notiert Waldheim: 'Ich schrieb meine Disser-
tation vorwiegend im Sanatorium Wolfsbergkogel am Semmering, wo-
hin ich zur Ausheilung meiner Beinverletzung gebracht worden
war."
Den Knöchel verletzte er sich im Dezember 1941. Am Semmering
kurte er zu Studienzwecken im März 1944 - offiziell wegen eines
Schilddrüsenleidens." (48/87)
Das sind Enthüllungen! Nicht Knöchel, sondern Schilddrüse, und
auch die nur "offiziell"! Zu solch gediegenen Erkenntnissen brin-
gen es Glaubwürdigkeitsfanatiker, die damit schon den nächsten
Übergang hinter sich haben: weg von der leidigen "Schuldfrage"
damals und hin zur S t e l l u n g, die Waldheim heute zu ihr
einnimmt: schickt es sich für den Präsidenten, seine damalige
"persönliche Unschuld" den Wählern im Detail zu verschweigen und
legt nicht gerade das den Verdacht nahe, daß irgendetwas
"vorgefallen" ist?!
Und über diesen Verdacht hält doch noch das W i s s e n Einzug
in das ganze Theater: in der seltsamen Form einer Debatte dar-
über, ob es als moralische Kategorie zu einem Vorwurf gegen sei-
nen Inhaber berechtigt oder nicht.
Gibt es "schuldhaftes Wissen"?
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Eine interessante Frage, die nur einerseits endgültig ins moral-
philosophische Spinnen abhebt; andererseits macht sie sich näm-
lich vorab um die p o l i t i s c h g ü l t i g e n
B e w e r t u n g s m a ß s t ä b e verdient, die an allenfalls
zutage geförderte Fakten anzulegen sind: was h a t als
"unbedenklich", "erträglich" oder "untragbar" z u g e l t e n?
Das wiederum hat mit der heißen Frage, ob etwa Waldheim bei sei-
nen Dolmetschübungen vom übersetzten eigentlich etwas mitkriegen
hätte können/müssen, rein gar nichts mehr zu tun. Da können der
Schweizer Liebhaber von Militaria und seine "Historiker-
kommission" aus den Archiven wühlen, was sie wollen: was
herauskommt, ist in jedem Fall bloßes M a t e r i a l für
politische Deutungen und Beschlüsse, die sehr souverän sind ge-
genüber einem endlich ermittelten Aktenlauf in einer seit über 40
Jahren nicht mehr existenten deutschen Heeresgruppe über diesen
Punkt sind sich Waldheim und SP-Klubchef Fischer mit der "losen
Zunge" Michael Graff auffallend einig: "Die Ergeirnisse der Hi-
storikerkommission sind auf keinen Fall bindend." Das wär' ja
was, wenn sich der Staat in der Frage seines Oberhaupts vom Zet-
telkasten der von ihm bestellten und bestallten Brotgelehrten ab-
hängig machen würde! D e m o k r a t i e m e t h o d i s c h e
Erwägungen entscheiden da ganz anders über das "politische
Schicksal" des "einsamen Mannes in der Hofburg" als "historische
Quellen, die zum Sprechen gebracht" werden. Allerdings fallen die
staatspolitischen Kalküle, wie mit dem werten Herrn Waldheim wei-
ter zu verfahren sei, nicht ganz zusammen mit den persönlichen
Eitelkeiten und Ehrerwägungen des nun einmal gewählten Häupt-
lings. Es gibt schon maßgebliche Gesichtspunkte, welche die Ma-
cher dieser Republik eine Revision des Wählerwillens in Erwägung
ziehen lassen.
- Zum Beispiel den, daß im national-besinnlichen Gedenkjahr 1988
ein Mann an die Spitze des Staates gehört, der die Einheit gerade
dieser Nation unverwechselbar repräsentiert, statt als leibhafti-
ges Beweisstück für den Verdacht herumzulaufen, daß Dienst Dienst
ist, über alle Wechselfälle von Anschluß, Faschismus und Krieg
hinweg.
- Zum Beispiel den, daß ein demokratischer Machthaber alles ma-
chen darf, was sein schweres Amt ihm gebietet, aber bloß keinen
Formfehler. Eine bewußte Lüge über die eigene Biographie wäre ei-
ner. Schließlich hat der mündige Wähler ein Recht darauf, bis in
die Schilddrüse hinein über den Kandidaten seines Vertrauens in-
formiert zu werden. Wer nichts zu melden hat, dem geht die
G l a u b w ü r d i g k e i t der Figuren, denen er gehorcht,
eben über alles. In dieser Frage achten gevifte Politiker schon
darauf, Schaden vom Volk abzuwenden.
- Zum Beispiel den, wie sich der Bundespräsident für die Partei-
enkonkurrenz weiterführend verwerten läßt. Was macht sich für die
SPÖ besser? Süffisanter Respekt oder verantwortungsbewußte Rück-
trittsappelle im Namen Österreichs - oder die gekonnte Mischung
von beidem? Und für die ÖVP: "Nibelungentreue" oder eine ehren-
volle Trennung in beiderseitigem Einvernehmen und im Dienste der
Republik?
All diese öffentlich gedachten Erwägungen, die enorm für die de-
mokratische "glasnost" sprechen, haben freilich einen festen Halt
und Ausgangspunkt:
Das höchste Gericht hat schon geurteilt
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und jedem Nachsuchen um Revision einen abschlägigen Bescheid er-
teilt:
"Was Waldheim tun kann, um wieder von der Watch-List gestrichen
zu werden? Er kann gar nichts tun. Was er getan hat, hat er vor
40 Jahren getan. Das läßt sich jetzt nicht mehr ändern." (US-
Vize-Außenminister Whitehead)
An diesem Standpunkt blamiert sich der weißeste Persilschein bit-
ter, weil hier unser bester Freund, die Weltmacht Nr. 1, in be-
währter Manier einer moralischen Verurteilung politische Wucht
verleiht. Und umgekehrt: ihr politisches Verdikt als unverbrüch-
liche Treue zu allgemein gültigen Prinzipien ausspricht.
Das ist zwar schwer gelogen, g i l t aber: alle Bemühungen um
moralische Revanche-Fouls in die Richtung, bei den Amis wären ein
Wernher von Braun und härtere Nazis zu halben Nationalhelden
avanciert, prallen an der selbstbewußten Willkür ab, mit der die
USA ihren Moralismus politisch einsetzen. Insofern eine echt auf-
klärerische Klarstellung über die Rolle der Moral in der
(Welt-)Politik! Und über die Rolle der USA in derselben gleich
dazu: Ihr politischer Wille setzt Fakten, die ein Staat wie
Österreich nicht zu "deuten", sondern an denen er sich zu orien-
tieren hat. Mit einem Präsidenten, der sich neben "Anarchisten,
Kommunisten und Personen, die kommunistische Literatur mit sich
führen" auf den Fahndungslisten der US-Einwanderungsbehörden wie-
derfindet, läßt sich so prächtig ein freier Staat nicht machen.
Der Ministerpräsident Liechtensteins, ein Oberster Kriegs-
rechtsadministrator aus Pakistan, selbst der Papst - die machen
nun einmal die bei Empfängen aller Art ständig "verhinderten" US-
Botschafter nicht wett, zumal auch die sonstigen Führungsstaaten
des "freien Westens" mit Waldheim nicht so recht "können" wollen.
N a t i o n a l i s t e n, die in Amt und die aus der Komparse-
rie, haben also mit ihrem Präsidenten nichts als Kummer, den Er-
hard Busek in seiner ganzen Tragik zusammengefaßt hat: "Wenn er
geht, wird es schwierig, wenn er bleibt, wird es auch schwierig."
Aber keine Sorge: auch wenn sich der rettende Dachziegel nicht
einstellt, wird sich schon ein Weg finden, den fälligen Abgang
dieser schuldlos-nichtswissenden, in auswärtigen Diensten aller
Art groß gewordenen Figur, als Akt der eigenen Souveränität zu
inszenieren.
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