Quelle: Archiv MG - EUROPA AUSTRIA - Unsere neutrale Ostmark


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       Der Kummer mit dem Bundespräsidenten
       

SCHULD HIN, WISSEN HER - DIE WATCH-LIST BLEIBT

Würde ein schlimmer Zufall einen gewaltigen Dachziegel auf des Präsidenten Haupt herniederstürzen lassen: gerade bei seinen christlichen Gesinnungsgenossen wäre die tiefe Trauer durch einen gehörigen Respekt vor der Weisheit Gottes unergründlicher Ratschlüsse mild gelindert. Denn solange Waldheim putzmunter im Amt ist, schafft er eines garantiert nicht: Ehre einzulegen für die Nation und damit die Partei, die ihn kandidiert hat. Das liegt weniger an gewissen frühen Stationen - Griechenland, Balkan - seiner Karriere im auswärtigen Dienst, als an Stil- und Metho- denfragen, ihrer demokratisch korrekt zu gedenken; und vor allem am Beschluß der USA, Österreich wegen Waldheims "unamerikanischen Aktivitäten" von damals die gelbe Karte zu zeigen. Auf der Suche nach "persönlicher Schuld" ---------------------------------------- Sie ist schon ein exquisites Anliegen moralischer Differenzie- rungskunst: die Frage, ob ein Teilnehmer beim letzten weltweiten Völkerschlachten "sauber" geblieben ist oder "persönliche Schuld" auf sich geladen hat. Erstens geht für diesen Willen zur Unterscheidung der Krieg selbst in Ordnung. "Es" hat ihn nun einmal gegeben und jeder - eventuell mit Ausnahme Hitlers und einer Handvoll Vertrauter, die ihn doch tatsächlich g e w o l l t und g e m a c h t haben - wurde in ihn "hineinverwickelt". "Schicksal" eben, dem sich kei- ner entziehen konnte. Die Erkundigung, ob das einer überhaupt wollte, erfährt eine zwieschlächtige Erledigung: einerseits soll das gar nicht gegangen sein, wegen Wehrpflicht und Todesstrafe; andererseits jedoch ist es jedem Demokraten selbstverständlich und Ehrensache, daß sich keiner drückt, wenn das Vaterland zu den Waffen befiehlt. Daß es eigentlich das falsche war, konnte ein grundehrlicher Landser damals nun wirklich nicht vorausahnen; schließlich hatte er - so wie heute! - nur d a s eine! Zweitens geht damit auch die Kriegsführung grundsätzlich in Ord- nung. Im Krieg, auf dem Schlachfeld, gelten nun einmal andere Ge- setze, und im kunstvollen Töten des Feindes besteht das ganze so- lide Handwerk, das im Soldatenberuf erlernt wird. Hier mischt sich ins Gedenken der Opfer - der "eigenen" Seite zuallererst, versteht sich! - reichlich Bewunderung für persönliche Heldenta- ten, stille Pflichterfüllung, genial angelegte Panzerschlachten und militärtechnische Spitzenleistungen. Drittens geht auf Basis dieses grundsoliden Verständnisses für die Härten des Krieges jetzt das Unterscheiden los: sind, neben den Millionen militärisch sauber produzierten Toten, auch wo Lei- chen angefallen, die nicht hätten sein müssen? Zwei Maßstäbe wer- den zur Prüfung dieser Frage in Anschlag gebracht, die nicht bloß wegen des ihnen gemeinsamen Zynismus leicht zu verwechseln gehen: a) Man begibt sich geistig auf den Posten eines Generalstabschefs und überprüft, im nachhinein im soviel klüger, die militärische Zweckmäßigkeit des Umgangs mit dem Feind. So lassen sich gerade von diesem hartgesottenen Standpunkt aus mitten im Krieg "Greueltaten" entdecken, unter welche Kategorie all jene kriege- rischen Praktiken fallen, deren militärischer Sinn zumindest zweifeihaft erscheint... b) Man begibt sich in die Pose eines Richters und kontrolliert die R e c h t m ä ß i g k e i t der zustande gebrachten Ab- schüsse. Daß dieses Wahnsinnsunterfangen überhaupt geht, hat eine reichlich abstrakte G r u n d l a g e und einen handfesten G r u n d. Seine Grundlage findet es im schönen Brauch der Staaten, sich für den Fall eines Krieges, den sie planen und machen, auf Erlaubtes und Verbotenes bei seiner Durchführung zu einigen. In der "Haager Landkriegsordnung von 1907" und dergleichen erlesenen Dokumenten des zivilisatorischen Fortschritts wird der Krieg mit dem Schein eines zwischenstaatlichen Rechtsinstituts versehen, welches das im Krieg fällige gewalttätige Brechen des gegnerischen Willens mit Benimmregeln kodifiziert. Ein Idealismus der härteren Sorte, der nicht bloß Krieg zum aner- kannten Rechtsgut erhebt, sondern auch der Illusion Vorschub lei- stet, die Staaten wären bei der Abwicklung ihrer kriegerischen Händel einer höheren Instanz verpflichtet. Praktische Wirksamkeit erhält diese Chimäre nicht durch einen fiktiven Schiedsrichter, der schon einmal einen Sieg annulliert und wegen bösartiger Fouls auf drei Pflichtkriege sperren läßt, sondern gerade umgekehrt: nur der S i e g setzt dieses "Recht" überhaupt in "Geltung". Mit der M a c h t über den ehemaligen Feind stellt sich auch das Recht des Siegers ein, die gegnerische Kriegsführung als "Verbrechen gegen das Völkerrecht und die Menschlichkeit" zu brandmarken. Und zwar praktisch wie moralisch unwidersprechlich: gegen seinen Sieg und die in den anschließenden Prozessen gefäll- ter Urteile läßt sich nicht rechten, weil e r f o l g r e i- c h e G e w a l t in dieser Sphäre das einzige "Argument" ist. Weil aber nach dem II. Weltkrieg aus den besiegten Feinden sehr rasch verbündete Staaten werden sollten, verstand sich auch der Rigorismus der USA aufs Sortieren; das im Krieg und an der Heimatfront gedrillte deutsche Volk wurde zum Aufbau von Freiheitsbollwerken benötigt. So beschränkte sich die tatsächliche Verurteilung von Teilnehmern des als Verbrechen de- finierten Krieges auf ausgesuchte Exemplare, an denen das Recht des Siegers exekutiert wurde. Konsequenterweise lautete daher die Anklage nicht auf das Verbrechen "Krieg gegen die USA geführt", sondern sie hielt sich an die moralischen Ehrentitel des Völker- rechts; das in deren Namen überhaupt p r a k t i s c h e U r t e i l e, Todes- und Gefängnisstrafen, zustande kamen, ver- rät ja auch einiges über die im Krieg eindeutig geklärten Gewalt- verhältnisse - und die Umdrehung dieses Maßstabes taugt bis heute zur moralischen E n t s c h u l d i g u n g der großen Masse braver Soldaten, der einige häßliche Kriegs v e r b r e c h e r gegenüberstanden. Viertens also geht es um die Feststellung "persönlicher Schuld". Ein sehr seltsames Unterfangen. Denn es wird so getan, als hätte jeder Kriegsteilnehmer, nach Maßgabe seiner persönlichen Integri- tät, jede militärische Maßnahme auf ihre Verträglichkeit mit völ- kerrechtlichen Anstandsregeln der Kriegsführung überprüft und dann guten Gewissens ausgeführt bzw. unterlassen. Zumindest, so der demokratische Antrag, will man sich seinen Bundespräsidenten als diesen zurechtkonstruierten Moralbolzen vorstellen dürfen. Andererseits verrät die akribische Fahndung nach "Fakten", daß die Schuldfrage gar nicht die Gediegenheit des Charakters ermit- telt, sondern den Z u f ä l l i g k e i t e n nachspioniert, auf welche militärische Planstellen mit welchen Aufgaben es den jungen Leutnant verschlagen hat. An denen, so will es die demo- kratische Moral, scheidet sich gut von böse wie Tag und Nacht. Ausgerechnet an diesem Punkt wird das bodenlose Verständnis für Krieg, Pflicht und Schicksal kleinlich und penibel, bildet sich enorm viel auf seine "Objektivität" ein und entdeckt einen Fall für die Wissenschaft. Untersuchungsrichter der Moral auf fact-finding-mission ------------------------------------------------------- Wer auch immer sich dieses Falles annimmt sei es die hochoffi- zielle Historiker- oder Waldheims persönliche "Weißbuch"-Kommis- sion, seien es selbstberufene Amateurdetektive -: t h e o r e- t i s c h e Ermittlungen finden nicht statt. Wie denn auch? Das moralische Urteil steht vorab fest, und die ganze "Forschung" besteht in der Erhebung von Tatbeständen, die so oder so darunter passen sollen. Insofern beschränkt sich der geistige Gehalt aller einschlägigen Elaborate auf den eines Poli- zeiberichts - was diese Sorte Wissenschaft für demokratische Ge- richtssaalkiebitze so spannend macht. Weil es nichts zu begreifen gibt, sind "E r k e n n t n i s s e" vom Kaliber nachrichten- dienstlichen Materials gefragt, die mit Eifer unter das armselige moralische Schuldrecht subsumiert werden. D a r a n freilich scheiden sich die Parteien, wie es sich für einen ordentlichen Rechtsstreit auch in moralischen Gefilden ge- hört. Die "Weißbuch"-Autoren, wie ihr Name schon sagt, ordnen ihre In- dizien und können darin nur lauter Unschuldsbelege für ihren Man- danten entdecken: "Jeder dieser Versuche" (i.e. "die Glaubwürdigkeit Dr. Waldheims zu erschüttern") "wurde im einzelnen überprüft und die zugrunde- liegenden Anschuldigungen durch Dokumente und Zeugen widerlegt." (Weißbuch) Verfahren einzustellen wg. erwiesener Glaubwürdigkeit, lautet das eine Plädoyer. Dem hält das "profil" Ungereimtheiten entgegen, die den Dr. W. erklärtermaßen auch keiner "Schuld" überführen, aber immerhin seine "Glaubwürdigkeit" unglaubwürdig machen sollen: "In dem von den Autoren" (des "Weißbuchs") "als Entlastung zi- tierten 'Glaspalast' notiert Waldheim: 'Ich schrieb meine Disser- tation vorwiegend im Sanatorium Wolfsbergkogel am Semmering, wo- hin ich zur Ausheilung meiner Beinverletzung gebracht worden war." Den Knöchel verletzte er sich im Dezember 1941. Am Semmering kurte er zu Studienzwecken im März 1944 - offiziell wegen eines Schilddrüsenleidens." (48/87) Das sind Enthüllungen! Nicht Knöchel, sondern Schilddrüse, und auch die nur "offiziell"! Zu solch gediegenen Erkenntnissen brin- gen es Glaubwürdigkeitsfanatiker, die damit schon den nächsten Übergang hinter sich haben: weg von der leidigen "Schuldfrage" damals und hin zur S t e l l u n g, die Waldheim heute zu ihr einnimmt: schickt es sich für den Präsidenten, seine damalige "persönliche Unschuld" den Wählern im Detail zu verschweigen und legt nicht gerade das den Verdacht nahe, daß irgendetwas "vorgefallen" ist?! Und über diesen Verdacht hält doch noch das W i s s e n Einzug in das ganze Theater: in der seltsamen Form einer Debatte dar- über, ob es als moralische Kategorie zu einem Vorwurf gegen sei- nen Inhaber berechtigt oder nicht. Gibt es "schuldhaftes Wissen"? ------------------------------ Eine interessante Frage, die nur einerseits endgültig ins moral- philosophische Spinnen abhebt; andererseits macht sie sich näm- lich vorab um die p o l i t i s c h g ü l t i g e n B e w e r t u n g s m a ß s t ä b e verdient, die an allenfalls zutage geförderte Fakten anzulegen sind: was h a t als "unbedenklich", "erträglich" oder "untragbar" z u g e l t e n? Das wiederum hat mit der heißen Frage, ob etwa Waldheim bei sei- nen Dolmetschübungen vom übersetzten eigentlich etwas mitkriegen hätte können/müssen, rein gar nichts mehr zu tun. Da können der Schweizer Liebhaber von Militaria und seine "Historiker- kommission" aus den Archiven wühlen, was sie wollen: was herauskommt, ist in jedem Fall bloßes M a t e r i a l für politische Deutungen und Beschlüsse, die sehr souverän sind ge- genüber einem endlich ermittelten Aktenlauf in einer seit über 40 Jahren nicht mehr existenten deutschen Heeresgruppe über diesen Punkt sind sich Waldheim und SP-Klubchef Fischer mit der "losen Zunge" Michael Graff auffallend einig: "Die Ergeirnisse der Hi- storikerkommission sind auf keinen Fall bindend." Das wär' ja was, wenn sich der Staat in der Frage seines Oberhaupts vom Zet- telkasten der von ihm bestellten und bestallten Brotgelehrten ab- hängig machen würde! D e m o k r a t i e m e t h o d i s c h e Erwägungen entscheiden da ganz anders über das "politische Schicksal" des "einsamen Mannes in der Hofburg" als "historische Quellen, die zum Sprechen gebracht" werden. Allerdings fallen die staatspolitischen Kalküle, wie mit dem werten Herrn Waldheim wei- ter zu verfahren sei, nicht ganz zusammen mit den persönlichen Eitelkeiten und Ehrerwägungen des nun einmal gewählten Häupt- lings. Es gibt schon maßgebliche Gesichtspunkte, welche die Ma- cher dieser Republik eine Revision des Wählerwillens in Erwägung ziehen lassen. - Zum Beispiel den, daß im national-besinnlichen Gedenkjahr 1988 ein Mann an die Spitze des Staates gehört, der die Einheit gerade dieser Nation unverwechselbar repräsentiert, statt als leibhafti- ges Beweisstück für den Verdacht herumzulaufen, daß Dienst Dienst ist, über alle Wechselfälle von Anschluß, Faschismus und Krieg hinweg. - Zum Beispiel den, daß ein demokratischer Machthaber alles ma- chen darf, was sein schweres Amt ihm gebietet, aber bloß keinen Formfehler. Eine bewußte Lüge über die eigene Biographie wäre ei- ner. Schließlich hat der mündige Wähler ein Recht darauf, bis in die Schilddrüse hinein über den Kandidaten seines Vertrauens in- formiert zu werden. Wer nichts zu melden hat, dem geht die G l a u b w ü r d i g k e i t der Figuren, denen er gehorcht, eben über alles. In dieser Frage achten gevifte Politiker schon darauf, Schaden vom Volk abzuwenden. - Zum Beispiel den, wie sich der Bundespräsident für die Partei- enkonkurrenz weiterführend verwerten läßt. Was macht sich für die SPÖ besser? Süffisanter Respekt oder verantwortungsbewußte Rück- trittsappelle im Namen Österreichs - oder die gekonnte Mischung von beidem? Und für die ÖVP: "Nibelungentreue" oder eine ehren- volle Trennung in beiderseitigem Einvernehmen und im Dienste der Republik? All diese öffentlich gedachten Erwägungen, die enorm für die de- mokratische "glasnost" sprechen, haben freilich einen festen Halt und Ausgangspunkt: Das höchste Gericht hat schon geurteilt --------------------------------------- und jedem Nachsuchen um Revision einen abschlägigen Bescheid er- teilt: "Was Waldheim tun kann, um wieder von der Watch-List gestrichen zu werden? Er kann gar nichts tun. Was er getan hat, hat er vor 40 Jahren getan. Das läßt sich jetzt nicht mehr ändern." (US- Vize-Außenminister Whitehead) An diesem Standpunkt blamiert sich der weißeste Persilschein bit- ter, weil hier unser bester Freund, die Weltmacht Nr. 1, in be- währter Manier einer moralischen Verurteilung politische Wucht verleiht. Und umgekehrt: ihr politisches Verdikt als unverbrüch- liche Treue zu allgemein gültigen Prinzipien ausspricht. Das ist zwar schwer gelogen, g i l t aber: alle Bemühungen um moralische Revanche-Fouls in die Richtung, bei den Amis wären ein Wernher von Braun und härtere Nazis zu halben Nationalhelden avanciert, prallen an der selbstbewußten Willkür ab, mit der die USA ihren Moralismus politisch einsetzen. Insofern eine echt auf- klärerische Klarstellung über die Rolle der Moral in der (Welt-)Politik! Und über die Rolle der USA in derselben gleich dazu: Ihr politischer Wille setzt Fakten, die ein Staat wie Österreich nicht zu "deuten", sondern an denen er sich zu orien- tieren hat. Mit einem Präsidenten, der sich neben "Anarchisten, Kommunisten und Personen, die kommunistische Literatur mit sich führen" auf den Fahndungslisten der US-Einwanderungsbehörden wie- derfindet, läßt sich so prächtig ein freier Staat nicht machen. Der Ministerpräsident Liechtensteins, ein Oberster Kriegs- rechtsadministrator aus Pakistan, selbst der Papst - die machen nun einmal die bei Empfängen aller Art ständig "verhinderten" US- Botschafter nicht wett, zumal auch die sonstigen Führungsstaaten des "freien Westens" mit Waldheim nicht so recht "können" wollen. N a t i o n a l i s t e n, die in Amt und die aus der Komparse- rie, haben also mit ihrem Präsidenten nichts als Kummer, den Er- hard Busek in seiner ganzen Tragik zusammengefaßt hat: "Wenn er geht, wird es schwierig, wenn er bleibt, wird es auch schwierig." Aber keine Sorge: auch wenn sich der rettende Dachziegel nicht einstellt, wird sich schon ein Weg finden, den fälligen Abgang dieser schuldlos-nichtswissenden, in auswärtigen Diensten aller Art groß gewordenen Figur, als Akt der eigenen Souveränität zu inszenieren. zurück