Quelle: Archiv MG - EUROPA AUSTRIA - Unsere neutrale Ostmark


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       Dr. Waldheims Kriegsabenteuer: Eine
       

VERDAMMTE PFLICHT UND SCHULDIGKEIT

1. "Was der Mensch tun müsse, welches die Pflichten sind, die er zu erfüllen hat, um tugendhaft zu sein, ist in einem sittlichen Ge- meinwesen leicht zu sagen - es ist nichts anderes von ihm zu tun, als was ihm in seinen Verhältnissen vorgezeichnet, ausgesprochen und bekannt ist." (Hegel, Rechtsphilosophie, Paragr. 150) Ein rechtschaffener Mann wie Kurt Waldheim hat nicht erst Hegel studieren müssen um zu erfahren, wo's im Leben lang geht. Das mag ihn auszeichnen - hervorheben tut es ihn nicht: Millionen demo- kratische Staatsbürger halten sich an diese Maxime, mit der auch der Faschismus nicht schlecht gefahren ist. Und das nicht bloß im werk- und sonntäglichen Alltag. Auch und gerade wenn K r i e g angesagt ist, gibt es über die fälligen Pflichten keinen Zweifel - und an ihnen schon gar nicht. Als hätten sie schon wieder bei Hegel nachgeschlagen, ist demo- kratischen Bürgern nämlich auch folgender vertrackte Gedanke ein praktisches Dogma: "Die Regierung ist eine b e s o n d e r e W e i s h e i t, nicht die allgemeine Vorsehung - so wie der Zweck im Verhältnis zu anderen Staaten und das Prinzip für die Gerechtigkeit der Kriege und Traktate nicht ein allgemeiner (philanthropischer) Ge- danke, sondern das wirklich gekränkte oder bedrohte Wohl in sei- ner bestimmten Besonderheit ist." (Hegel. Rechtsphilosophie. Pa- ragr. 337) Im Krieg - und auch sonst! - definiert nicht irgendeine Aller- weltsmoral die Pflichten, sondern einzig der dazu befugte Vorge- setzte; denn der Staat m i ß t sich nicht an einem Gerechtig- keitsideal, sondern er setzt umgekehrt mit seinen Zwecken das M a ß dafür, was im Umgang mit anderen Souveränen gerecht und billig ist. Der Krieg den e r erklärt, ist also in jedem Fall gerecht, seine Führung Staatsbürgerpflicht. Das ist demokratische Sitte Von Korea bis Falkland, von Grenada bis Israel. Und wenn unsere Burschen vom Bundesheer, die ihrer Pflicht vorbildlich nachkommen; die gar nicht im Krieg sind, sondern ihn erst üben - wenn die auf amtliche Anfrage auch nur den leisesten Zweifel am "Sinn" ihrer Vaterlandspflicht am Fragebogen ankreuzen: dann zieht die ganze Nation Sorgenfalten auf und beklagt die Moral der Truppe. Wie schnell das "Wohl" der "bestimmten Besonderheit" Österreich als "wirklich gekränkt" dasteht, ist am Einreiseverbot für den Präsidenten zu studieren. Nationalisten im Amt und solche in der Komparserie zerbrechen sich öffentlich den Kopf über gerechte Re- vanchefouls, die leider - USA!!! - nicht gehen. Das gebietet ih- nen ihre Pflicht. In der ersten Empörung, als er die nationale Ehrverletzung über den Teich an die Heimat meldete, hat unser ORF-Korrespondent in Washington sogar ausgesprochen, was gerech- terweise eigentlich fällig wäre: "Früher wäre das ein Kriegsgrund gewesen!" 2. Obwohl sich also nationale Pflichterfüllung allgemeiner Beliebt- heit erfreut, gilt Waldheims Auskunft, betreffend seine Tätigkeit im letzten vaterländischen Krieg für ziemlich verwerflich - oder zumindest für reichlich ungeschickt: "Ich habe im Krieg nichts anderes getan als Hunderttausende Österreicher auch, nämlich meine Pflicht als Soldat erfüllt." Diese sachlich korrekte Mitteilung und der Anstoß, den sie erregt hat, verdienen näher besichtigt zu werden. Was wollte uns der Präsident sagen? Daß ihm wegen seines Solda- tenhandwerks keiner einen Vorwurf machen darf, weil er es pflichtschuldigst erledigt hat. Das ist einerseits eine sehr haltlose Rechtfertigung. Sicher: der Zweite Weltkrieg und die Aktivitäten, die zu seiner Abwicklung fällig waren, sind nicht auf Waldheims privatem Mist gewachsen. Er und seine Kameraden sind in höherem Auftrag tätig gewesen, also auf Geheiß der damals amtierenden Staatsgewalt. Zu Protokoll gegeben hat Waldheim damit freilich nichts als seine Bereitschaft, seine werte Person als williges Mittel für noch je- den Staatszweck zur Verfügung zu stellen. Ein feines Gütesiegel für den ebrenwerten Willen: er kennt und duldet gar keinen ande- ren Inhalt als den, den der Staat einem bestimmten Amt oder Dienst verleiht. So bodenlos der "gute Grund" ist, der mit dem Verweis auf die er- füllte Pflicht geliefert sein soll, so großer Beliebtheit erfreut er sich andererseits bei gelernten Demokraten. Unter solchen zählt es zu den geläufigeren Übungen, noch das rücksichtsloseste Zuschlagen mit dem Hinweis abzuhaken, daß hier einer "bloß" getan hat, was er seinem Stand schuldig ist. Dabei ist die Palette sehr farbenfroh: Es kommen Polizisten vor, die im Verlauf einer Amts- handlung nicht umhinkommen, einem Wurstdieb den Garaus zu machen oder einem Protestierer den Kopf zu verbeulen; Richter, die groß- zügig die gerechten Schädigungen an Person und, Eigentum zutei- len; selbstverständlich Soldaten, die alle erlesenen, mal mehr hochtechnischen, mal eher intim-zwischenmenschlichen Tötungsvari- anten aus dem Effeff beherrschen; und, am harmloseren Ende der Skala, Studenten, die von Kritik verschont bleiben wollen, weil sie ja für die Prüfung lernen. Pflichterfüllung ist schwer gefragt in unserer Republik; so sehr, daß ein anderer oppositionell gemeinter Einwand als der, irgend- ein Oberer hätte es daran mangeln lassen, seit Jahren nicht mehr zu vernehmen ist. Eine der schärfsten Waldheim-Kritikerinnen hat sich vor lauter Pflicht gegenüber der Republik sogar veranlaßt gesehen, ihr Allerwertestes für die Präsidentschaft zu kandidie- ren. Worin besteht dann eigentlich der Vorwurf an Jung-Waldheim, der es auf seinem Pflichtenweg gerade bis zum Herrn Leutnant gebracht hat? 3. Der Unterschied ums Ganze, ob eine erledigte Pflicht als hui oder pfui zu werten ist, dreht sich offenbar darum, w e m gegenüber sie erfüllt wird. Da will sorgfältig unterschieden sein zwischen unserer schmucken Republik und dem faschistischen Unrechtsregime von damals. Es gibt keinen Demokraten, zumal keinen antifaschi- stisch gesinnten, der nicht meint, über ein zuverlässiges allge- mein-moralisches Kriterium zum Scheiden und Entgegensetzen zu verfügen; der es deshalb einem Waldheim sehr aufgeregt nicht zu- gestehen will, für d a m a l s denselben unschlagbar guten Grund in Anspruch zu nehmen, der h e u t e über jeden Zweifel erhaben ist: eben die Pflichterfüllung. Dazu ist leider zu vermerken, daß sich in der als Unterschei- dungskriterium behaupteten "allgemeinen Vorsehung" nichts anderes ausdrückt als derselbe Fanatismus für die gerade geltende "bestimmte Besonderheit" des Staates, den man beim Faschismus als verdammenswert entdeckt haben will. Denn der V e r g l e i c h von Demokratie und Faschismus findet gar nicht statt. Ersetzt wird er durch die auch jedem Faschisten geläufige Gewißheit, im besten aller möglichen Staaten zu hausen, die einem Anhänger der II. Republik die Eingemeindung ins Deut- sche Reich so abartig erscheinen läßt, wie damals einem frisch gebackenen Deutsch-Österreicher die unselige I. Republik. In beiden Fällen verdankt sich diese Gewißheit weder wissen- schaftlichen und noch nicht einmal moralischen Anstrengungen; die ganze Unterscheidungskunst orientiert sich vielmehr am prakti- schen Beweis der jeweiligen Staatsgewalt, mit ihrer schlichten E x i s t e n z für maßstabsetzende Qualität zu bürgen. Insofern freilich, und nur insofern ist die bedingungslose Niederlage in Weltkrieg II eine noch viel schlagendere Orientierungshilfe für national gesonnene Gemüter, als damals der für ihresgleichen auch geistig unwiderstehliche Einmarsch von Hitlers Truppen. Deshalb haben zeitgenössische Patrioten, bei aller Abscheu, auch wieder jede Menge Verständnis dafür, daß ihre Kollegen von damals diesem Angebot nicht widerstehen konnten. Was ihnen mißfällt ist nicht der Umstand, daß sich die Staatsbürger seinerzeit so pflichtbewußt benommen haben wie sie heute. Das wollen sie nie- mand übel nehmen. Anstoß nehmen sie, wenn überhaupt, vielmehr daran, wenn ältere Mitbürger ihre frühen Karrierestationen als staatsbürgerlichen N o r m a l f a l l behandelt und erledigt sehen wollen. Im n a c h h i n e i n nämlich halten sie distan- zierende Worte für enorm angebracht. Nur so wird ihrer patrioti- schen Gesinnung die Ehre zuteil, mehr zu sein als das billige Mitmachen bei der amtierenden Staatsgewalt: nämlich ein exklusi- ves Sich-zur-Verfügung-stellen ausschließlich i h r e r Staats- gewalt, die sie für die höchste und allgemein verbindliche erach- ten. Ein nationaler Wahn, den noch jeder Mitläufer jedweder Herr- schaft gepflegt sehen will. 4. Diese Schiffsschaukel von Verständnis und Distanz, deren korrekte Handhabung gegenüber den fatalen sieben Jahren moderne Staatsmol- che zwecks Ehrenstiftung für ihre geliebte Republik für unbedingt angebracht halten, treibt ihre brutalsten Blüten in der Erkundi- gung nach der p e r s ö n l i c h e n K r i e g s s c h u l d. Das Unterfangen Deutschlands und seiner Ostmark, durch Krieg ge- gen den Rest der Welt zur Weltmacht aufzusteigen, ist zwar insge- samt, wegen zweifelsfreiem Mißerfolg, begriffslos als "Verbrechen" abgeurteilt. Das hindert demokratische Vergangen- heitsbewältiger mitnichten daran, innerhalb der totalen Verfeh- lung säuberlich den hochanständigen Kriegs d i e n s t von Kriegs v e r b r e c h e n zu scheiden, über die man nur den Kopf schütteln kann. Gemäß dieser säuischen Sortierungskunst zählen Millionen militär- technisch sauber abgeschlachtete Feindsoldaten nichts, d.h. sie gehen in Ordnung als Ergebnis soldatischer Pflichterfüllung, so- lange sich darunter keine hinterrücks gemeuchelte, garantiert un- schuldige Zivilperson ausfindig machen läßt. Deshalb wird, wenn alles planmäßig läuft, demnächst ein Wiener Bezirksgericht in der Klage gegen WJC-Chef Bronfman "wg. übler Nachrede" die heiße Frage abzuurteilen haben, ob die Deutsche Wehrmacht "wesentlich" zur "Nazi-Tötungsmaschinerie" gehört hat oder nicht. Dann wird die Scheidung zwischen durch "Verbrechen", d.h. vom Standpunkt einer effektiven Kriegsführung her "unnötig" und "unzweckmäßig" produzierten Leichen und solchen - übrigens die ungeheure Mehrzahl -, die ein anständiger Krieg so mit sich bringt, endlich gerichtlich abgesichert sein. Der deutsch-österreichische Landser war, ist und bleibt sauber; wer wirklich "bloß" seine Pflicht und den Feind erledigt hat, kann endlich wieder unbefangen damit angeben. zurück