Quelle: Archiv MG - EUROPA AUSTRIA - Unsere neutrale Ostmark
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Dr. Waldheims Kriegsabenteuer: Eine
VERDAMMTE PFLICHT UND SCHULDIGKEIT
1.
"Was der Mensch tun müsse, welches die Pflichten sind, die er zu
erfüllen hat, um tugendhaft zu sein, ist in einem sittlichen Ge-
meinwesen leicht zu sagen - es ist nichts anderes von ihm zu tun,
als was ihm in seinen Verhältnissen vorgezeichnet, ausgesprochen
und bekannt ist." (Hegel, Rechtsphilosophie, Paragr. 150)
Ein rechtschaffener Mann wie Kurt Waldheim hat nicht erst Hegel
studieren müssen um zu erfahren, wo's im Leben lang geht. Das mag
ihn auszeichnen - hervorheben tut es ihn nicht: Millionen demo-
kratische Staatsbürger halten sich an diese Maxime, mit der auch
der Faschismus nicht schlecht gefahren ist.
Und das nicht bloß im werk- und sonntäglichen Alltag. Auch und
gerade wenn K r i e g angesagt ist, gibt es über die fälligen
Pflichten keinen Zweifel - und an ihnen schon gar nicht.
Als hätten sie schon wieder bei Hegel nachgeschlagen, ist demo-
kratischen Bürgern nämlich auch folgender vertrackte Gedanke ein
praktisches Dogma:
"Die Regierung ist eine b e s o n d e r e W e i s h e i t,
nicht die allgemeine Vorsehung - so wie der Zweck im Verhältnis
zu anderen Staaten und das Prinzip für die Gerechtigkeit der
Kriege und Traktate nicht ein allgemeiner (philanthropischer) Ge-
danke, sondern das wirklich gekränkte oder bedrohte Wohl in sei-
ner bestimmten Besonderheit ist." (Hegel. Rechtsphilosophie. Pa-
ragr. 337)
Im Krieg - und auch sonst! - definiert nicht irgendeine Aller-
weltsmoral die Pflichten, sondern einzig der dazu befugte Vorge-
setzte; denn der Staat m i ß t sich nicht an einem Gerechtig-
keitsideal, sondern er setzt umgekehrt mit seinen Zwecken das
M a ß dafür, was im Umgang mit anderen Souveränen gerecht und
billig ist. Der Krieg den e r erklärt, ist also in jedem Fall
gerecht, seine Führung Staatsbürgerpflicht. Das ist demokratische
Sitte Von Korea bis Falkland, von Grenada bis Israel. Und wenn
unsere Burschen vom Bundesheer, die ihrer Pflicht vorbildlich
nachkommen; die gar nicht im Krieg sind, sondern ihn erst üben -
wenn die auf amtliche Anfrage auch nur den leisesten Zweifel am
"Sinn" ihrer Vaterlandspflicht am Fragebogen ankreuzen: dann
zieht die ganze Nation Sorgenfalten auf und beklagt die Moral der
Truppe.
Wie schnell das "Wohl" der "bestimmten Besonderheit" Österreich
als "wirklich gekränkt" dasteht, ist am Einreiseverbot für den
Präsidenten zu studieren. Nationalisten im Amt und solche in der
Komparserie zerbrechen sich öffentlich den Kopf über gerechte Re-
vanchefouls, die leider - USA!!! - nicht gehen. Das gebietet ih-
nen ihre Pflicht. In der ersten Empörung, als er die nationale
Ehrverletzung über den Teich an die Heimat meldete, hat unser
ORF-Korrespondent in Washington sogar ausgesprochen, was gerech-
terweise eigentlich fällig wäre: "Früher wäre das ein Kriegsgrund
gewesen!"
2.
Obwohl sich also nationale Pflichterfüllung allgemeiner Beliebt-
heit erfreut, gilt Waldheims Auskunft, betreffend seine Tätigkeit
im letzten vaterländischen Krieg für ziemlich verwerflich - oder
zumindest für reichlich ungeschickt:
"Ich habe im Krieg nichts anderes getan als Hunderttausende
Österreicher auch, nämlich meine Pflicht als Soldat erfüllt."
Diese sachlich korrekte Mitteilung und der Anstoß, den sie erregt
hat, verdienen näher besichtigt zu werden.
Was wollte uns der Präsident sagen? Daß ihm wegen seines Solda-
tenhandwerks keiner einen Vorwurf machen darf, weil er es
pflichtschuldigst erledigt hat.
Das ist einerseits eine sehr haltlose Rechtfertigung. Sicher: der
Zweite Weltkrieg und die Aktivitäten, die zu seiner Abwicklung
fällig waren, sind nicht auf Waldheims privatem Mist gewachsen.
Er und seine Kameraden sind in höherem Auftrag tätig gewesen,
also auf Geheiß der damals amtierenden Staatsgewalt.
Zu Protokoll gegeben hat Waldheim damit freilich nichts als seine
Bereitschaft, seine werte Person als williges Mittel für noch je-
den Staatszweck zur Verfügung zu stellen. Ein feines Gütesiegel
für den ebrenwerten Willen: er kennt und duldet gar keinen ande-
ren Inhalt als den, den der Staat einem bestimmten Amt oder
Dienst verleiht.
So bodenlos der "gute Grund" ist, der mit dem Verweis auf die er-
füllte Pflicht geliefert sein soll, so großer Beliebtheit erfreut
er sich andererseits bei gelernten Demokraten. Unter solchen
zählt es zu den geläufigeren Übungen, noch das rücksichtsloseste
Zuschlagen mit dem Hinweis abzuhaken, daß hier einer "bloß" getan
hat, was er seinem Stand schuldig ist. Dabei ist die Palette sehr
farbenfroh: Es kommen Polizisten vor, die im Verlauf einer Amts-
handlung nicht umhinkommen, einem Wurstdieb den Garaus zu machen
oder einem Protestierer den Kopf zu verbeulen; Richter, die groß-
zügig die gerechten Schädigungen an Person und, Eigentum zutei-
len; selbstverständlich Soldaten, die alle erlesenen, mal mehr
hochtechnischen, mal eher intim-zwischenmenschlichen Tötungsvari-
anten aus dem Effeff beherrschen; und, am harmloseren Ende der
Skala, Studenten, die von Kritik verschont bleiben wollen, weil
sie ja für die Prüfung lernen.
Pflichterfüllung ist schwer gefragt in unserer Republik; so sehr,
daß ein anderer oppositionell gemeinter Einwand als der, irgend-
ein Oberer hätte es daran mangeln lassen, seit Jahren nicht mehr
zu vernehmen ist. Eine der schärfsten Waldheim-Kritikerinnen hat
sich vor lauter Pflicht gegenüber der Republik sogar veranlaßt
gesehen, ihr Allerwertestes für die Präsidentschaft zu kandidie-
ren.
Worin besteht dann eigentlich der Vorwurf an Jung-Waldheim, der
es auf seinem Pflichtenweg gerade bis zum Herrn Leutnant gebracht
hat?
3.
Der Unterschied ums Ganze, ob eine erledigte Pflicht als hui oder
pfui zu werten ist, dreht sich offenbar darum, w e m gegenüber
sie erfüllt wird. Da will sorgfältig unterschieden sein zwischen
unserer schmucken Republik und dem faschistischen Unrechtsregime
von damals. Es gibt keinen Demokraten, zumal keinen antifaschi-
stisch gesinnten, der nicht meint, über ein zuverlässiges allge-
mein-moralisches Kriterium zum Scheiden und Entgegensetzen zu
verfügen; der es deshalb einem Waldheim sehr aufgeregt nicht zu-
gestehen will, für d a m a l s denselben unschlagbar guten
Grund in Anspruch zu nehmen, der h e u t e über jeden Zweifel
erhaben ist: eben die Pflichterfüllung.
Dazu ist leider zu vermerken, daß sich in der als Unterschei-
dungskriterium behaupteten "allgemeinen Vorsehung" nichts anderes
ausdrückt als derselbe Fanatismus für die gerade geltende
"bestimmte Besonderheit" des Staates, den man beim Faschismus als
verdammenswert entdeckt haben will.
Denn der V e r g l e i c h von Demokratie und Faschismus findet
gar nicht statt. Ersetzt wird er durch die auch jedem Faschisten
geläufige Gewißheit, im besten aller möglichen Staaten zu hausen,
die einem Anhänger der II. Republik die Eingemeindung ins Deut-
sche Reich so abartig erscheinen läßt, wie damals einem frisch
gebackenen Deutsch-Österreicher die unselige I. Republik.
In beiden Fällen verdankt sich diese Gewißheit weder wissen-
schaftlichen und noch nicht einmal moralischen Anstrengungen; die
ganze Unterscheidungskunst orientiert sich vielmehr am prakti-
schen Beweis der jeweiligen Staatsgewalt, mit ihrer schlichten
E x i s t e n z für maßstabsetzende Qualität zu bürgen. Insofern
freilich, und nur insofern ist die bedingungslose Niederlage in
Weltkrieg II eine noch viel schlagendere Orientierungshilfe für
national gesonnene Gemüter, als damals der für ihresgleichen auch
geistig unwiderstehliche Einmarsch von Hitlers Truppen.
Deshalb haben zeitgenössische Patrioten, bei aller Abscheu, auch
wieder jede Menge Verständnis dafür, daß ihre Kollegen von damals
diesem Angebot nicht widerstehen konnten. Was ihnen mißfällt ist
nicht der Umstand, daß sich die Staatsbürger seinerzeit so
pflichtbewußt benommen haben wie sie heute. Das wollen sie nie-
mand übel nehmen. Anstoß nehmen sie, wenn überhaupt, vielmehr
daran, wenn ältere Mitbürger ihre frühen Karrierestationen als
staatsbürgerlichen N o r m a l f a l l behandelt und erledigt
sehen wollen. Im n a c h h i n e i n nämlich halten sie distan-
zierende Worte für enorm angebracht. Nur so wird ihrer patrioti-
schen Gesinnung die Ehre zuteil, mehr zu sein als das billige
Mitmachen bei der amtierenden Staatsgewalt: nämlich ein exklusi-
ves Sich-zur-Verfügung-stellen ausschließlich i h r e r Staats-
gewalt, die sie für die höchste und allgemein verbindliche erach-
ten. Ein nationaler Wahn, den noch jeder Mitläufer jedweder Herr-
schaft gepflegt sehen will.
4.
Diese Schiffsschaukel von Verständnis und Distanz, deren korrekte
Handhabung gegenüber den fatalen sieben Jahren moderne Staatsmol-
che zwecks Ehrenstiftung für ihre geliebte Republik für unbedingt
angebracht halten, treibt ihre brutalsten Blüten in der Erkundi-
gung nach der p e r s ö n l i c h e n K r i e g s s c h u l d.
Das Unterfangen Deutschlands und seiner Ostmark, durch Krieg ge-
gen den Rest der Welt zur Weltmacht aufzusteigen, ist zwar insge-
samt, wegen zweifelsfreiem Mißerfolg, begriffslos als
"Verbrechen" abgeurteilt. Das hindert demokratische Vergangen-
heitsbewältiger mitnichten daran, innerhalb der totalen Verfeh-
lung säuberlich den hochanständigen Kriegs d i e n s t von
Kriegs v e r b r e c h e n zu scheiden, über die man nur den
Kopf schütteln kann.
Gemäß dieser säuischen Sortierungskunst zählen Millionen militär-
technisch sauber abgeschlachtete Feindsoldaten nichts, d.h. sie
gehen in Ordnung als Ergebnis soldatischer Pflichterfüllung, so-
lange sich darunter keine hinterrücks gemeuchelte, garantiert un-
schuldige Zivilperson ausfindig machen läßt.
Deshalb wird, wenn alles planmäßig läuft, demnächst ein Wiener
Bezirksgericht in der Klage gegen WJC-Chef Bronfman "wg. übler
Nachrede" die heiße Frage abzuurteilen haben, ob die Deutsche
Wehrmacht "wesentlich" zur "Nazi-Tötungsmaschinerie" gehört hat
oder nicht. Dann wird die Scheidung zwischen durch "Verbrechen",
d.h. vom Standpunkt einer effektiven Kriegsführung her "unnötig"
und "unzweckmäßig" produzierten Leichen und solchen - übrigens
die ungeheure Mehrzahl -, die ein anständiger Krieg so mit sich
bringt, endlich gerichtlich abgesichert sein.
Der deutsch-österreichische Landser war, ist und bleibt sauber;
wer wirklich "bloß" seine Pflicht und den Feind erledigt hat,
kann endlich wieder unbefangen damit angeben.
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