Quelle: Archiv MG - EUROPA AUSTRIA - Unsere neutrale Ostmark
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Sternstunden der Wissenschaft
DIE UNENDLICHE GESCHICHTE DER HISTORIKERKOMMISSION
Am Anfang stand eine politische Idee der Regierung. Wie wär's
denn mit einer Kommission? Man setzt ein paar Experten zur
"Schuldfrage" von Waldheim zusammen. Dann ist das Thema erst ein-
mal bei denen gut aufgehoben. "Bindend" ist für die Politik an
der Kommission gar nichts, aber wenn's in den Kram paßt, darf sie
sich als so etwas wie eine "Denkhilfe" oder "Grundlage" einschät-
zen. So banal und trivial kommt die Wissenschaft zu ihren großen
Auftritten.
1. Die politische Arbeitshypothese: "Schuldhaftes Verhalten"
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Von der Frage nach Einsichten über den Faschismus ist die Vorgabe
der Regierung ebensowenig gequält wie die damit beschäftigten
Wissenschaftler. Was sollte auch die Klärung eines Stücks bürger-
licher Politik für das heiße "Problem" leisten, ob der Bundesprä-
sident dem moralischen Postulat genügt, ein sauberer Führer zu
sein? Deswegen kommt es auch so darauf an, ob bei ihm die morali-
schen Maßstäbe, die zwar nichts mit Politik zu tun haben, wohl
aber mit dem, woran man Politiker messen soll wirklich und wahr-
haftig stimmen. Daß man als staatstreuer Bürger auch einmal bei
der falschen Herrschaft mitmacht, ist wegen der "Systemneu-
tralität" des verlangten Dienstes in Frieden und Krieg als eine
nur allzumenschliche Sache abgehakt. Doch kennt der geschulte
demokratische Verstand sehr feine Unterschiede in Sachen
"Menschlichkeit".
Weil es offenbar sehr darauf ankommt, daß der Faschismus den
Krieg nicht bloß verloren hat, sondern das auch noch aus morali-
schen Gründen verdient hat, entzündet sich die Frage, ob und in-
wieweit seine Pflichterfüller auch Anteil an seiner Abartigkeit
gehabt haben: Wer hat Juden und andere, die es nicht verdient ha-
ben, eigenhändig erwürgt bzw. davon gewußt? Wieviel Prozent
Schuld kriegt der, der die Befehle "bloß" ausführte? Und wieviel
der, der sie ausgegeben hat?
Wie auch immer: Daß wo eine Schuld vorliegen muß, steht fest. Was
allerdings mitten im Krieg als "schuldhaft" zu gelten hat oder
vor der moralischen Prüfung als "unbedenklich" passiert das hängt
ganz von der politischen Definition der "Menschlichkeit" ab. Des-
halb ist es auch nur gerecht, daß die Regierung im Auftrag an die
Kommission die Grenzen zwischen moralisch und unmoralisch abge-
steckt hat. Und zwar entlang der heißen Frage, ob Waldheim in ju-
ristisch bedenklicher Weise selber Hand angelegt hat.
2. Ein Fressen für Historiker
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Historiker beschäftigen sich mit nichts anderem. Als Hüter des
nationalen Anstands streiten sie sich z.B. darüber, ob die Wehr-
macht mit "unmenschlichen" Aktivitäten in Verbindung gestanden
ist oder nicht. Jeder von ihnen hat ein Bewußtsein davon, daß
diese Frage nach "Fakten" nur wegen der Schuldfrage aufkommt und
deswegen noch der hinterletzte Furz eines Kommandanten eine
"Bedeutung" kriegt. Nichts ist ihnen geläufiger als der Vorwurf,
ein "Weißwäscher" zu sein. Und umgekehrt ist deswegen von jedem
"Weißwäscher" auch eine Absage an die "Schuldfrage" zu hören. Er
habe lediglich die Fakten ermittelt. Auf die sind sie alle
scharf, weil sie ihr Rechten und Werten als aus den Fakten fol-
gend hinstellen wollen. Der Witz ist bloß, daß die "Aussagekraft"
ganz von einer "Bedeutung" abhängt, die die "Fakten" selber gar
nicht hergeben. Das ist z.B. auch dem verschmähten Mitglied der
Historikerkommission, Herrn Rauchensteiner, aufgestoßen. Er mußte
erfahren, daß seine Verliebtheit in das Militärhandwerk, seine
Planspiele mit Zinnsoldaten, seine Sachkenntnis über die letzten
AOs und- 1/2s und wie sie alle heißen, irgendwie mehr geworden
ist, als das unendliche Geschäft, die Archive nach Schriftstücken
und Akten mit lauter "Zeitzeugnissen" darauf abzustauben:
"Es sollte eine Historikerkommission eingerichtet werden. Sie
sollte etwa paritätisch aus inländischen und ausländischen Mili-
tärhistorikern besetzt werden. Damals mag es wohl auch gewesen
sein, daß dem einen oder anderen bewußt wurde, daß es so etwas
wie Militärhistoriker gäbe." (Presse, 13./14.2.88)
Daraus spricht ehrliche Freude über die endlich erfolgte Würdi-
gung dieses sonst zu unrecht gessenen Berufsstandes. Zunächst hat
der politische Beschluß, sich ihrer zu bedienen, bei den bislang
viel zu wenig beachteten Militärhistorikern die Sinnkrise ihres
Archivfleißes beseitigt. Hunderte Meter von "Quellen", in denen
der insgeheime geschichtliche Sinn "unserer Gegenwart" schlum-
merte, schienen ihrer Bestimmung, der tumben Menschheit die Augen
über ihr "Gewordensein" zu öffnen, entgegenzugehen. Der Streit um
den ehrwürdigen Waldheim hat sie und ihren beamteten Geist mit
"Bedeutsamkeit" aufgeladen:
"Da es eine Zeitlang den Anschein hatte, als sollte ich" (da
schwellt die Brust!) "in diese Kommission entsandt werden, kann
ich ungefähr nachempfinden (!), was die zur Auswahl stehenden und
dann vom ernannten Vorsitzenden zur Mitarbeit eingeladenen Kolle-
gen empfunden haben: Überraschung, eine gewisse Auszeichnung,
aber auch Verantwortung. Und fast augenblicklich setzten nicht
nur die Fragen ein: Wer ist der oder jener, was hat er für eine
Stellung inne, ist er voreingenommen... fast im gelben Atemzug
setzten die Verdichtigungen ein. Doch das war bei einer so
heiklen Angelegenheit zu erwarten." (ebd.)
Der Gefühlssturm des Historikers, von oben für nützlich erachtet
zu werden, ist sicherlich ehrlich gemeint. Der Wehrmutstropfen
bei der Sache ist allerdings noch erläuterungsbedürftig.
3. Zünftige Rechtfertigungskrämpfe
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Wie die letzte Zeit zeigt, ist für die Wissenschaft diese politi-
sche Aufwertung so unbedenklich auch wieder nicht. Man sollte
zwar meinen, daß jetzt endlich bei den Wissenschaftlern heller
Jubel ausbricht. Denn jahrelang erzählen sie ein daß die Politik
immerzu von den Erkenntnissen der Wissenschaft abweicht, beklagen
sich fürchterlich darüber, daß diese sich viel zu wenig nach ih-
nen richtet. Lehren aus der Geschichte gelte es zu ziehen, alle
Welt sollte sich doch mehr auf die "Vergangenheit" eben wegen der
"Gegenwart" besinnen. Und dann gibt es an die Zunft die Einmalig-
keit eines politischen "Entscheidungsauftrags", der so daher-
kommt, als wären die Resultate der Wissenschaft eine politische
Entscheidungsgrundlage - und schon kriegt die ganze Abteilung ein
öffentlich ausgewalztes Riesenproblem damit. Daß aus der Wissen-
schaft etwas folgen soll, wird als ungeheuer "heikel" besprochen.
Bei der Zusammensetzung der Kommission geben die Fachleute der
Besichtigung völlig recht, daß ihre Erkenntnis schon mit ihrer
Staatsbürgerschaft festgelegt ist. Vom Standpunkt der Glaubwür-
digkeit ihrer Rechtfertigungsaktivitäten zweifelt die gelehrte
Beamtenmannschaft daran, ob sie ihrer Wissenschaft und der Nation
einen guten Dienst erweisen würde, wenn sie als österreichische
Historiker die Waldheimische "Schuldfrage" würdigen würde. Die
Alternative, als Nestbeschmutzer dazustehen oder als parteilicher
Lobhudler, tut der Wissenschaft wenig Ehre an. So wird aus der
Sternstunde der Wissenschaft eine Riesengefahr für sie. Die Dif-
ferenz zur Politik, auf die es beim wissenschaftlichen Lobhudeln
ankommt, wäre glatt beim Teufel. Ein Bedenken, das dazu geführt
hat, daß die Kommission i n t e r national sein muß, also ihre
Auslassungen zur Schuldfrage nur dann national nützlich sind,
wenn kein Österreicher dabei sitzt. Das leuchtet den österreichi-
schen Geschichtsfritzen schwer ein. Quasi als Entschädigung für
die Peinlichkeit, daß die heimischen Nationalgeschichtsschreiber
ausgerechnet wegen Parteilichkeit zur Ehrrettung ihres Häuptlings
für untauglich befunden wurden, kommentieren sie die Glanzlei-
stungen ihrer auswärtigen Kollegen mit prinzipiellen Zweifeln
aber die Leistungsfähigkeit ihrer Wissenschaft:
"Die unbestreitbare Tatsache, daß die Kommission die Erwartungen
der Öffentlichkeit auf ein "klares Urteil" im Sinne eines Frei-
spruches nicht erfüllt hat, kann man ihr eigentlich nicht zum
Vorwurf machen... die Erwartungen eines absolut "objektiven" und
endgültigen Urteils war von vornherein unrealistisch und uner-
füllbar..." (Wandruszka)
Ob sich Herr Wandruszka eigentlich bewußt ist, daß er hier Argu-
mente für die Schließung ganzer Fakultäten liefert? Was taugt
denn eine Wissenschaft, die ausschließlich mit moralischen Abwä-
gungen befaßt ist -- und sich schlich überfordert bekennt, wenn
die Politik mit liebevoll gehegten Schein ihrer enormen Bedeut-
samkeit einmal ernst macht?!
4. Wenn nichts entschieden ist,
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kann der internationale Historiker nichts entscheiden,
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sondern nur "Materiel", liefern
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"Wir haben uns sehr bemüht, uns eines Urteilsspruchs zu enthal-
ten. Wenn man aber den Bericht genau liest, wird man ihn schon
finden." (Kurz, Vorsitzender der Kommission)
Daß etwas da ist, wenn man es finden will, ist auch eine Auskunft
über die eigenartige Natur geschichtswissenschaftlicher Objekti-
vität. Und darin hat Herr Kurz gar nicht unrecht. Entgegen den
nationalistischen Unterstellungen, daß einem Juden und bei einem
Sozi keine gescheite Reinwaschung herauskommen kann, hat die Kom-
mission ihren Part souverän geschichtswissenschaftlich gelöst.
Wie sollte denn auch ein Streit über politisch gültige Bewer-
tungsmaßstäbe durch irgendein längst verflossenes Faktum ent-
schieden werden, wo diese Bewertungsmaßstäbe von lauter existen-
ten, durchaus gegenwärtigen Instanzen festgelegt und gehandhabt
werden? So lange der Waldheim nicht entweder einhellig abserviert
ist oder vom US-Präsidenten als "Mensch" an die Brust gedrückt
wird, kann die Geschichtswissenschaft doch zu keinem eindeutigen
Urteil kommen! Oder anders ausgedrückt: Eine glaubwürdige Weißwa-
schung geht geschichtswissenschaftlich erst dann, wenn das Wä-
schestück schon vorher als strahlend weißes Prachtobjekt aner-
kannt ist. Das heißt nicht, daß sie damit ihren Dient jetzt nicht
erfüllt hat. Der Kurz'schen Anweisung entsprechend hat - jetzt
mit wissenschaftlicher Beglaubigung - jeder Waldheimfeind und
-freund ein zusätzliches Argument gefunden.
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Ein hartes Urteil der Kommission: Waldheim wäre nach
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NS-Gesetzeslage zu Widerstand verpflichtet gewesen!
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"Der militärische Befehl besitzt seine Grenzen insbesondere dort,
wo er im Widerspruch steht zu den Forderungen des Rechts und der
Moral und den Geboten der Menschlichkeit. Die Ablehnung eines
blinden "Kadavergehorsams" war verankert in Paragr. 47 des dama-
ligen Militärstrafgesetzbuches, in welchem bestimmt wurde, daß
sich auch ein Befehl handelnder Untergebener strafbar machte,
wenn der betreffende Befehl erkennbar die Ausführung eines Ver-
brechens oder Vorgehens bezweckte. Dieses Prinzip der Strafbar-
keit der Ausführung von Unrechtsbefehlen, das in Deutschland eine
lange Tradition aufweist, hatte zwar in der Zeit der nationalso-
zialistischen Rechtssprechung kaum mehr seine volle Gültigkeit -
als moralischer Grundsatz bestand er jedoch weiter."
Eine grundsolide Reinwaschung der deutschen Wehrmacht: Genauge-
nommen kann der Dr. Waldheim von Glück reden, daß er nicht wegen
unterlassener Widerstandsleistung vor einem deutschen Militärge-
richt gelandet ist!
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