Quelle: Archiv MG - EUROPA AUSTRIA - Unsere neutrale Ostmark
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G'SCHAMSTER DIENER DER US-WELTORDNUNG
Nach den Idealen westlicher Völkergemeinschaft wie Selbstbestim-
mungsrecht und Nichteinmischung ist das Verhalten der USA gegen
die Alpenrepublik ein Skandal. Aber wie alle Ideale haben auch
diese noch nie gestimmt. Die Staatsstreiche und US-Interventionen
im Namen von Selbstbestimmung und Nichteinmischung sind Legion.
Daß dieser Widerspruch zwischen amerikanischer Weltfriedensord-
nung und ihren kindischen Beschönigungen jetzt im ganzen Land so
gründlich entdeckt wird, liegt nicht allein an der unmittelbaren
Betroffenheit der Heimat. Die Angst einer Mitmachernation ist die
"brutale Selbstherrlichkeit der Weltmacht USA" ausgerechnet am
"Fall Waldheim" entdecken, weil sie ebendieses Mitmachen in der
amerikanisch eingerichteten Welt von Geschäft und Gewalt über die
lästige Ehrabschneidung gefährdet sehen. Dieselben Geister, die
sich über die Ungerechtigkeit der Vorwürfe echauffieren, sind im
nächsten Moment zur Selbstanklage für unterlassene Vergangen-
heitsbewältigung bereit. Die Öffentlichkeit ist ein einziges
Schmutzküberl voll demonstrativer Servilität und des nimmermüden
Versuchs, den amerikanischen Inkriminierungen ein Zeichen auf die
Qualität des abverlangten Wohlverhaltens zu entnehmen. Trotz al-
ler Entrüstung, Wut und Sprachlosigkeit über den Amiexport des
alten Nazi wollen alle daraus "lernen", was von uns für eine Ver-
besserung der Freundschaft zu tun ist. Dieser unsinnige Fanatis-
mus der Botmäßigkeit fällt offensichtlich deswegen so leicht,
weil sich die Freunde der Selbstbestimmung über den servilen Ge-
halt einer westlichen Kleinstaatenexistenz wenig Ideale leiste-
ten. Wie sagt der zu Unrecht zum Totengräber der österreichisch-
amerikanischen Beziehungen ernannte Altkanzler Kreisky so kri-
tisch: "Wir sind das, was wir sind, weil es Amerika gibt." Wer
das in Ordnung findet, der soll gefälligst auch die Klappe hal-
ten, wenn die USA ausnahmsweise einmal ihn an den Ohren ziehen.
Von der (fast) weltweiten Geltung amerikanischen Rechts
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Einen anderen Staat dem eigenen Recht zu unterstellen, ist eine
Kriegserklärung. Damit wird dem Souverän sehr prinzipiell die An-
erkennung als gleichgestellter Machtkonkurrent entzogen und die-
ser zu einem Fall fremder Rechtssprechung erklärt. Die kriegs-
trächtige Qualität außenpolitischer Durchsetzung nationaler
Rechtsansprüche ist jedem aufgeklärten Zeitgenossen nicht nur am
"Fall Nicaragua" geläufig, wo die konstatierte Mißachtung ameri-
kanischer Demokratieauffassung den USA einen inzwischen 7 Jahre
alten Krieg wert ist. Mit dem US-Gewaltpotential im Rücken haben
sie alle westlichen Partnerstaaten zur Übernahme der US-Sicht-
weise entschieden, die kommunistischen Staaten im Umgang mit
i h r e n Bürgern an dem ihnen fremden Rechtskodex kapitalisti-
scher Demokratien ("Menschenrechte") zu messen und als Todfeinde
zu verurteilen.
Nach dem 2. Weltkrieg haben die USA den imperialistischen Frieden
mit der Verpflichtung der ehemaligen Sieger und Besiegten und
jetzigen kapitalistischen Staatenkonkurrenz eröffnet, ihre Inter-
essenskonflikte unter prinzipieller Anerkennung der Konkurrenten
und nach den Prinzipien der von den USA geschaffenen Aufsichtsbe-
hörden von Geschäft und Gewalt international abzuwickeln. Kriege
werden mit wenigen Ausnahmen nicht gegen imperialistische Konkur-
renten, sondern im Namen gemeinsamer Herrschaftsprinzipien rund
um die Welt geführt. Ansonsten relativieren Japaner, Franzosen,
Deutsche et al. ihre wechselseitigen Rechtsansprüche prinzipiell
an der anderen Souveränität, was dazu führt, daß sehr kriegs-
trächtige Gegensätze als Ringen um Einigkeit, Verständigung, Kom-
promisse, gemeinsame Krisenlösungen, Bündnispolitik und im aller-
höchsten Fall als "drohender" Wirtschaftskrieg ablaufen. Und für
jeden Anlaß gibt es ein von den USA ins Leben gerufenes Gremium,
in dessen Rahmen sich die diversen Konkurrenten nach staatsge-
meinschaftlichem Reglement bekämpfen und einigen. F o r m e l l
hält es die USA auch so. In ihrem Selbstbewußtsein, die westliche
Ordnungsmacht zu sein, die den gegenwärtigen imperialistischen
Frieden auf die Welt gebracht hat und ohne deren Zutun es die
Konkurrenten und Bündnispartner gar nicht gäbe, hält sie seit je-
her die internationalen Behörden für ihre Wenigkeit nicht zustän-
dig. Anläßlich von "antiamerikanischen" UNO-Beschlüssen und in-
ternationalen Gerichtshofurteilen kommt es noch regelmäßig zu ge-
hörigen Brüskierungen dieser ehrwürdigen Institute. Soweit ging
nämlich der Gerechtigkeitssinn der USA nie und es war auch nie
die zugrundeliegende Idee der US-Einrichtung selbstbestimmter
Souveräne samt gemeinsam bestellten Aufsichtsbehörden, daß dieser
solcherart organisierte amerikanische Friede einen Abzug der US-
Macht mit sich bringe. Umgekehrt lautete die US-Weltordnungsidee:
Die getrennt und selbständig existierenden Aufsichtsorgane wie
IWF, Gatt aber auch das UN-Weltgewissen sollten der Organisation
und Abwicklung des Ami-Weltfriedens dienen und zugleich seiner
Glaubwürdigkeit als i n t e r nationaler Staatenbeschluß.
Gleichzeitig behalten sich die USA selbstverständlich vor, die
gesamte Staatengemeinschaft nach ihren Rechtsmaßstäben zu be- und
verurteilen. Von ihren Freunden erwarten sie, sich dieser Um-
gangsform zu fügen. Dieses Verfahren ist keine Besonderheit der
Reaganschen Präsidentschaft. Reagan und Co. haben es bloß zum
ausschließlichen außenpolitischen Umgangston gemacht, Freunde und
Feinde nach nicht selten aus der Religion entlehnten Wertmaßstä-
ben zu kategorisieren und zu behandeln. Im Namen des Freihandels,
der Freiheit, des Unternehmertums, der gerechten Konkurrenz, der
Demokratie oder gleich einer gottgewollten Ordnung werden Konkur-
renten verdammt, mit Schutzzöllen belegt oder auch gleich einmal
vom US-Markt geschmissen, was sich diese trotz aller Handels- und
Diplomatiekriege aufgrund der eindeutigen Gewaltverhältnisse
letztlich immer gefallen lassen. Das Recht der USA auf die ganze
Welt geht freilich noch viel weiter. Seit den Tagen des Marshal-
plans und der wenn nötig mit Kriegsschiffen unterstützten
Einrichtung eines antikommunistischen Westeuropas behalten sich
die Amis die letztlich exklusive Entscheidung vor, ob in
irgendeiner Region der Welt gerade Demokratie oder Diktatur,
Gottes- bzw. Volkswille ist. Ob ein Thieu, Trujillo, Somoza oder
Marcos gerade die rechten Herzchen für's Volk sind, entscheidet
sich immer noch in den Vorzimmern Washingtons zumindest
entscheidend mit. Wenn sich ein Volk einmal irrt, wie das
chilenische weiland bei Allende, helfen die Amerikaner gerne bei
der Korrektur. Warum sollten sie von diesem so erfolgreichen
Prinzip ausgerechnet bei Österreich Abstriche machen?
Imperialistische Kurssetzung als Rechtskorrektur
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einer Präsidentenwahl
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2 Jahre nachdem die Amis ihren treuen Kettenhund Marcos verjagen
ließen, ist erstmals ein österreichisches Staatsoberhaupt dran.
Marcos mochte diese ungerechte Pensionierung durch den amerikani-
schen Freund auch nicht verstehen. Dafür sind wir erstmals und
ohne Verwechslung dort, wo wir immer schon hinwollten: in den
Schlagzeilen der US-Öffentlichkeit. Präsident Waldheim kennen in-
zwischen schon mehr Menschen als Kohl und fast so viele wie Mag-
gie Thatcher. Aber doch nicht so!
Trotz der sehr unterschiedlichen Standpunkte: Die USA und Öster-
reich sehen den "Fall Waldheim" samt Ergänzungen ziemlich ähn-
lich. Die Amis halten es für selbstverständlich, einen ihnen miß-
liebigen ausländischen Spitzenpolitiker wie einen Verbrecher zu
behandeln. Die österreichische Anfrage nach Beweismaterial für
die Beschuldigungen weisen sie als Zumutung und Infragestellung
ihrer Rechtsautorität zurück. Beim Vranitzky-Besuch lehnte es Au-
ßenminister Shultz kategorisch ab, das den österreichischen Gast
so brennend interessierende Thema überhaupt zu besprechen. Das
Gerücht, die Waldheim Entscheidung wäre gleich im Außenministe-
rium und nicht im zuständigen Justizdepartment gefallen, wird
nicht korrigiert. Was in Österreich gerne als Entschuldigung miß-
verstanden wird, ist eine Klarstellung der Rechtsverhältnisse
zwischen Kläger und Angeklagtem durch das Justizministerium: Das
ist kein w i l l k ü r l i c h e r antiösterreichischer Af-
front, sondern ein ganz l e g a l e r. Er entspricht gutem
amerikanischem Recht, was die Österreicher gefälligst einzusehen
haben. Ein alter Nazi wird gleich frei Haus nachgeliefert.
Daß die Anwendung der Watch-List einer schon länger schwelenden
Unzufriedenheit der USA mit dem europäischen Grenzstaat geschul-
det ist, sieht das verantwortliche Österreich mehrheitlich auch,
so und akzeptiert es. Gerade die unermüdliche Gewissenser-
forschung und die Selbstverständlichkeit, mit der Politiker und
Journalisten einen politischen Zusammenhang zwischen Mikrochips
und dem KZ-Wächter Bartesch, dem Osthandelskrieg und den Juden-
morden hinkriegen, sind Ausdruck der zähneknirschenden Unterwer-
fung unter die US-Maßregelung. Der abwieglerische Standpunkt, daß
die ganze Bredouille ausschließlich den Privatmann Kurti W. an-
geht, war deswegen von vornherein der Ausgefallenheit preisgege-
ben. Österreichische Journalisten können gar nicht mehr anders
als an Worten und Taten und erst recht an den Unterlassungen ame-
rikanischer Politiker sich als Seher zu betätigen, die noch der
letzten Belanglosigkeit eine Weisung auf Wohlverhalten entnehmen.
Die US-Politiker geben ihnen dazu wahrlich jede Menge Gelegen-
heit.
Jenseits des Großen Teiches sieht man die Leistungen befreundeter
Politiker und Staaten offensichtlich gleich viel prinzipieller.
So sehr die USA an einer lückenlosen Boykottierung des Ostens
nicht nur bei high technology interessiert sind; sie nehmen da-
hingehende politische Differenzen wie auch viele andere, schein-
bar gar nicht zusammenhängende Daten immer auch gleich als
S y m b o l e der grundsätzlichen Linientreue und Blutsbrüder-
schaft der jeweiligen Nationen. Wenn die österreichische Bundes-
regierung wegen des geringen "Einfühlungsvermögens" der US-Poli-
tik in Sachen Landesverteidigung und Wirtschaftskrieg gegen Osten
ins Schwitzen kommt, so ist das gar kein "Unvermögen" der USA,
die Probleme eines neutralen Mitmachers zu erkennen. Es ist
schlicht der Unwille, vom einzig gültigen Beurteilungsmaßstab der
USA gegenüber der Welt auch nur einen Deut abzurücken: Bist du
nicht mit Haut und Haaren für mich, dann bist du gegen mich. Das
ist einerseits schon immer die Weltanschauung von Kampfgemein-
schaften gewesen, als die sich die westliche Staatengemeinde im-
mer offensiver definiert. Zum anderen ist es unmittelbares Resul-
tat des Selbstbewußtseins einer Weltmacht, und nicht etwa ihrer
Naivität, die nicht zuletzt am Marshallplan ihre Vaterrolle für
die beste aller Welten feiern läßt. Insofern ist Ronald Lauder
auch ein sehr guter amerikanischer Ambassador. Bei ihm paaren
sich persönliche Arroganz und Nepochanz aufs gelungenste mit dem
diplomatischen Auftrag, sich bei der Gleichschaltung des Neutra-
len gemäß den jeweils aktuellen US-Maßstäben keine Beschränkungen
aufzuerlegen. Solcherart verbreitet Ronald the skunk den Duft der
Freien Welt.
Ohne daß man von ernsthaften Ambitionen des US-Kapitals auf die
österreichische Schwerindustrie und den kleinen Binnenmarkt
wüßte, ist der Botschafter so frei, einen "großen Teil der Ver-
staatlichten" zur "Reprivatisierung" vorzuschlagen (trend). Das
ist gar nicht so sehr eine Frage konkreter Profitinteressen -
diesbezüglich hat sich good old Austria dem US-Kapital noch nie
verweigert -, sondern eine der politischen Kultur und der demon-
strativen Selbstdefinition als Peripherie der Zentrale der Frei-
heit New York:
"Lauder: Solange ein US-Geschäftsmann nicht nonstop nach Öster-
reich fliegen kann, ist es ziemlich schlimm.
trend: Die AUA würde nahezu leer hin und her pendeln.
Lauder: Na und? Es ist die Pflicht einer Staatslinie, Service zu
bieten, und nicht, Sitzplätze zu zählen. Selbst der neue Airbus,
den die AUA gekauft hat käme nur bei gutem Wind bis New York. Bei
Gegenwind müßte er in Island landen. So, bitte, geht's nicht."
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