Quelle: Archiv MG - EUROPA AUSTRIA - Unsere neutrale Ostmark
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Österreich beliefert die Golffront
WIR SCHIESSEN MIT - MÜSSEN UND DÜRFEN WIR DAS?
Ein zündender Exporterfolg der VOEST-Tochter Noricum hat es zu
eher fragwürdigen Schlagzeilen gebracht: Die Noricum-Kanone GHN-
45 ist auf beiden Seiten der Golffront mit dabei. Das sichert
jetzt Arbeitsplätze bei einigen Instanzen des Strafrechts, und
auch die restlichen staats- und meinungsmachenden Abteilungen
sind nicht faul.
Schließlich gilt es, aus dem aufgeflogenen Waffengeschäft fort-
schrittsträchtige Regelungen für den Waffenexport abzuleiten,
also den "Skandal" produktiv für die Harmonie von Geschäft und
Politik zu benützen.
Waffenexport ja, aber nur berechtigt
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Maßgebliche wie unmaßgebliche Meinungen in Sachen Waffengeschäft
mit dem Ausland sind sehr simpel gebaut. Sie bestehen allesamt in
einer Kombination der beiden Kriterien G e s c h ä f t und
M o r a l, die stets so ausfällt, daß beide prima zusammenpassen
und die P o l i t i k, zuständig für beide, fein dasteht.
Die Anwälte des geltenden Kriegsmaterialienexportgesetzes plädie-
ren dafür, daß es einem Staat wie Österreich nicht schlecht zu
Gesichte steht, grenzüberschreitende Waffengeschäfte mit einem
unanfechtbaren Rechtstitel zu versehen. Vom Staat genehmigt, so
wie es bei 99% aller Waffenexportanträge der Fall ist, erlangen
diese Waffen eine höhere, moralische Qualität, die ihnen sonst
nicht anzusehen ist. So können mit ihnen zwar jede Menge Menschen
verletzt werden, keinesfalls jedoch die heiligen Men-
schen r e c h t e, weil ja besagtes Exportgesetz den Export
sonst niemals gestattet hätte... Aus demselben Grund sind diese
Waffen niemals für ihren kriegerischen Einsatz bestimmt: Sie die-
nen wohl der Friedenssicherung irgendwo auf der Welt.
Ganz im Sinne seines Erfinders ist durch dieses Gesetz kaum ein
Waffengeschäft unterblieben, sondern f a s t jedes wird mit ihm
abgesegnet und ist schon deswegen keinerlei Aufregung wert. Aber
eben nur fast jedes. Denn manchmal hält es der Staat aus eigenen
oder ihm von fremden Souveränen nahegelegten Interessen für op-
portun, den Waffenexport für Weltgegenden zu untersagen, die sich
für so ein Geschäft geradezu anbieten.
Den zielstrebigen Aktivitäten gegenüber, die seine Rüstungskapi-
talisten ihres Geschäftssinns wegen dennoch in die Wege leiten,
verhält sich der Staat in der Regel nachsichtig und gar nicht
neugierig. Wenn schließlich durch eine Verkettung widriger Um-
stände das F a k t u m einer Waffenschieberei größeren Stils
bei bestem Willen nicht mehr zu übersehen ist: Dann bewegt sich
der einschlägige Skandal sicher in den gewohnten Bahnen eines
R e c h t s b r u c h s und findet seine geordnete Erledigung
als Fall fürs Kriminal. So kommt die Anrüchigkeit eines Waffenge-
schäfts einzig durch die Verletzung staatlichen Rechts zustande -
was dessen Gewährer sehr recht ist.
Für das Recht auf freien Waffenexport
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wiederum machen sich jene stark, die das obige Urteil: 'Dieses
Geschäft ist ein Rechtsbruch' vorwärtsweisend, d.h. als Anlaß für
fällige Reformen deuten. An vorderster Front dabei Leopold Gratz,
ganz nach der Maxime 'Frechheit siegt':
"'Waffenexporte zu erlauben, ausgenommen an Länder, die diese
Waffen wirklich verwenden, ist wie ein Gesetz mit Augenzwinkern',
sieht Gratz in der bestehenden Waffenexportregelung geradezu
'eine Herausforderung zur Umgehung'. Deshalb spricht sich Gratz
für eine rigorose Gesetzesänderung aus." (Kurier, 15.9.)
Die Absicht ist klar: Eine ehrenwerte Tätigkeit, wie es der Han-
del mit Waffen aller Art nun einmal ist, soll nicht dadurch in
schiefes Licht geraten, weil zu ihrer Abwicklung das Umgehen stö-
render Auflagen einfach dazu gehört. Also weg damit! Das bekommt
dem Geschäft und auch dem Ansehen der Politik, die sich statt au-
genzwinkernder Heuchelei ehrlich zu ihm bekennt. So weit, so
breit die Zustimmung zu diesem "Denkanstoß".
Die L o g i k freilich, mit der ein Nationalratspräsident eines
seiner Gesetze als pure Heuchelei anprangert, die zum Rechtsbruch
geradezu herausfordert, konnte so nicht stehenbleiben: Da ließen
sich ja aus dem wöchentlichen Banküberfall und den Tausenden von
Ladendiebstählen noch ganz anders "rigorose Gesetzesänderungen"
ableiten! Also erklärte der Kanzler wohlwollend, "eine Geset-
zesänderung aus Anlaß eines groben Rechtsbruchs" scheine ihm
nicht recht passend. Ansonsten wird sich, wenn etwas Gras über
das Iran-Geschäft gewachsen ist, schon ein "Anlaß" finden - falls
sich die staatliche Export r e g e l u n g tatsächlich als blei-
bende Störquelle für den erwünschten E x p o r t erweisen
sollte.
Moralisch unschlagbar: Kein Waffenexport für mehr Geschäft
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Daß Waffenexport e i g e n t l i c h gar nicht sein
s o l l t e, dazu bekennt sich noch jeder Politiker - als Auf-
takt für Erläuterungen, warum es "aber" in der schnöden
W i r k l i c h k e i t einfach sein m u ß. Im wesentlichen
wegen "Arbeitsplätze, Arbeitsplätze!", wegen "unser Bundesheer!"
und weil "sonst eh die andern liefern", also "unsere" vornehme
Zurückhaltung zu keinem weltweiten Sieg der Moral nicht führen
tät'. So weit, so dumm. Den besseren Österreichern, vertreten
durch grüne Parlamentarier, bleibt es vorbehalten, diesem Stand-
punkt eines durch "die Realität" (= der Umstand, daß die Welt mit
Ausnahme Österreichs voller Ausländer ist) stets verhinderten
Idealismus noch eines draufzusetzen. Sie bemühen sich, wie immer,
um den Nachweis, daß der moralische Idealismus der
a l l e r r e a l i s t i s c h s t e, d.h. für die österreichi-
schen Staatsinteressen einzig zielführende Standpunkt ist.
Für eine österreichische Weltmacht? Aber immmer, doch: "Insgesamt
schaden die Waffenexporte dem Bundesheer mehr als sie nützen."
Für ein feines Profitchen? Ja doch, aber eine kräftige Warnung
vor der "gefährlichen Illusion zu glauben, daß mit Rüstung in den
kommenden Jahren weiter Gewinne zu machen sind".
Geschäft und Gewalt, korrekt praktiziert, ergeben die weißeste
Weste der Welt; so geht die etwas kompliziertere Methode, aus den
kleinen Schmutzflecken, die der moralische Geschmack auf letzte-
rer entdecken will, nie im Leben einen Einwand gegen die beiden
ersten Instanzen zu verfertigen.
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Kleines Wörterbuch des demokratischen Waffenexports
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Arbeitsplatzsicherung: Soviel Waffengeschäfte wie nur möglich
Buntmetallerzeugungsanlage: Munitionsfabrik
Heuchelei: - siehe: Waffenskandal (2)
Marktorientiertes Geschäftsgebaren: Ausstattung laufender Kriege
mit dem nötigen Gerät
Metallurgische Erzeugungsstätte zur Kochtopfherstellung geeignet:
Waffenfabrik
Neutralitätsverletzung, keine: Beide Kriegsgegner werden ehrlich
bedient
Rohrprodukte: Kanonenläufe
Rohrprodukte, Zusatzeinrichtungen für: Das restliche Drumherum
Strukturell überholte Produkte: Militärische Ladenhüter, echt un-
verkäuflich
Waffenskandal: (1) Blöderweise aufgeflogenes Geschäft mit der
falschen Adresse; (2) Daß man nicht frisch und frei überall hin
Liefern darf
Zukunftsorientierte Produkte: Waffen, die sich blendend verkaufen
Zukunftsorientierte Produkte, heikle: Waffen, die sich blendend
verkaufen lassen, aber nicht offen an jeden; - siehe: Waffenskan-
dal (1) und, weiterführend, (2).
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