Quelle: Archiv MG - EUROPA AUSTRIA - Unsere neutrale Ostmark
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Österreich
DIE NEUTRALITÄT NACH DER AUFLÖSUNG DES OSTBLOCKS
Ein Fauxpas sondergleichen soll er gewesen sein, der Auftritt
Jörg Haiders Mitte September 1990. "Mitten im Wahlkampf", "im
Ausland", noch dazu und ausgerechnet "in München", kurzum: zur
falschen Zeit und am falschen Ort habe er seine Überlegungen dar-
über angestellt, ob Neutralität und Staatsvertrag noch in die eu-
ropäische politische Landschaft passen. D e r S a c h e
n a c h freilich goldrichtig. Und deswegen hat die Nation seit-
her eine "Neutralitätsdebatte".
Historisches: Eine schwere Geburt
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Österreich hat sich 1955 für "immerwährend" neutral erklärt.
Weitsichtig stellten die Väter der Neutralität schon damals aus-
drücklich klar, dieselbe sei k e i n Selbstzweck:
"Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach
außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes er-
klärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutrali-
tät. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehende Mit-
teln verteidigen. " (Bundesverfassungsgesetz vom 26.10.1955 über
die Neutralität Österreichs)
1. So weit, so normal: ein Staat gibt bekannt, daß ihm seine Sou-
veränität das Höchste ist und er diese "mit allen Mitteln" zu be-
haupten gedenkt. Die Unabhängigkeit ist der Zweck, die Neutrali-
tät das Mittel.
2. Dieses Mittel ist allerdings ein sehr widersprüchliches; denn
dieser Staat offeriert damit, seine Souveränität beim Einsatz des
Militärs, also des letzten Mittels der Nation - auf sehr eigen-
tümliche Art und Weise ausnützen zu wollen. Präventiv und gleich
für "immer" erklärt der Staat, an den - damit unterstellten -
Kriegen anderer Nationen nicht teilnehmen zu wollen, und verlän-
gert dieses "Angebot" berechnend zum Anspruch, die werten krieg-
führenden Parteien sollten deswegen die eigene neutrale Souverä-
nität achten. Von d e r e n strategischen Kalkulationen hängt
die dann im Ernstfall aber auch ab - weswegen die eigene Unabhän-
gigkeit erst recht "verteidigungs"bedürftig ist. Der Anspruch auf
Respektierung der eigenen "Unverletzlichkeit" ist also im Kriegs-
fall genau so respektabel wie das Militär, über das der Neutrale
verfügt. Denn seine Freiheit, sich militärisch anderweitig nütz-
lich zu machen und deswegen bei der eigenen Selbstbehauptung un-
terstützt zu werden, hat der neutrale Staat ausdrücklich für
nichtig erklärt. Neutralität ist eine Absage an die Kriege ande-
rer Parteien insofern, als sich der Neutrale für keine der Par-
teien zum Mittel machen will und die - Ankündigung, allein die
eigene Selbstbehauptung als Kriegsfall gelten lassen zu wollen.
Üblich ist diese Stellung zum Krieg nicht.
3. Wie es dazu kommen konnte, ist allgemein bekannt. Die So-
wjetunion hat, mit dem Recht einer Siegermacht, dem von den Alli-
ierten besetzten Österreich - das per Marshall-Plan schon kräftig
im freien Westen "integriert" war - verboten, am ihr feindlichen
Militärbündnis der NATO teilzunehmen, und dies zur Bedingung der
Wiederherstellung der österreichischen Souveränität gemacht. Das
ist nach etlichen Querelen sowohl von den Westmächten und dann
auch von der heimischen aufstrebenden Politikergarnitur in Kauf
genommen worden - immerhin zog die Rote Armee danach aus Ostö-
sterreich ab und "Österreich war frei".
4. Damit war allerdings für Österreich die Notwendigkeit gegeben,
sich auf den damals für wahrscheinlich erachteten Krieg zwischen
Ost und West zu beziehen, und zwar ohne sich (wie die BRD) zum
Frontstaat der NATO machen zu dürfen und dafür an deren
"Schutzschirm" zu partizipieren. Der Staat durfte sich wegen der
Sowjetunion nicht zum Aufmarschgebiet machen und durfte damit
auch nicht mit einem wohlwollenden Interesse der NATO und einer
entsprechenden Aufrüstung rechnen. Angesichts der eindeutigen mi-
litärischen Kräfteverhältnisse hat die Nation daraufhin - 35
Jahre lang - im Krieg überhaupt keinen rechten Sinn mehr sehen
können. Das Bundesheer wurde deswegen nicht abgeschafft; die Ent-
schlossenheit, auch im Krieg souverän sein zu wollen, also über
ein Militär zu verfügen und damit wenigstens ein militärischer
Faktor im Kriegsgebiet zu sein, hat bloß wegen der Unkalkulier-
barkeit dieses bescheidenen Unterfangens die Legitimationskrise
des Heeres zur Dauereinrichtung gemacht.
5. Die Neutralitätserklärung formuliert einen Idealismus. Aus ei-
nem aufgenötigten Verzicht auf eine Betätigung der Souveränität,
aus der B e s c h r ä n k u n g, die ein Bündnisverbot nun ein-
mal ist, soll ein positives Mittel der Souveränitätsbehauptung
werden:
"Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in alter Zukunft
keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung mi-
litärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht
zulassen. " (Neutralitätsgesetz)
6. Erhalten hat Österreich immerhin eine Existenzgarantie durch
die beiden konkurrenzlos überlegenen Militärblöcke - der Haken
dabei: diese Blöcke waren kompromißlos verfeindet, und der Neu-
trale lag - nicht politisch, aber strategisch - genau dazwischen.
7. Die österreichische Unabhängigkeit, d. h. das Mitmachen Öster-
reichs in der von den USA durchgesetzten Nachkriegsordnung der
(fast) weltweiten Freiheit des Kapitals wurde von der militäri-
schen Neutralität im Ost-West-Gegensatz abhängig gemacht, und es
spricht wieder für den Weitblick der Väter der Neutralität, daß
diese unbedingt eine völkerrechtliche V e r p f l i c h t u n g
auf die Neutralität durch einen z w i s c h e n s t a a t-
l i c h e n V e r t r a g vermeiden wollten. Die Neutralitäts-
erklärung ist ein österreichisches Gesetz, eine "Selbstbindung",
die deswegen auch von Österreich aus eigener Machtvollkommenheit
abzuändern oder aufzuheben wäre, ohne verbriefte Mitsprache
anderer Souveräne - wenn es denn die Staatsraison erfordert und
die Umstände gestatten.
Ein Leben mit der Neutralität
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Als dieser neutrale Staat hat Österreich recht einseitig am
"Kalten Krieg" teilgenommen. Ökonomisch ohnehin ein Teil der
westlichen Weltwirtschaftsordnung, wurden die Verurteilungen des
östlichen Systems als menschen- und völkerrechtswidrig vom
"Schaufenster der Freiheit am Eisernen Vorhang" (Waldheim am
26.10.1990) ohne jede Distanz übernommen. "Praktisch" wurde diese
Abneigung gegen den Realen Sozialismus in erster Linie beim Ein-
sammeln und Weiterverteilen von Flüchtlingen, vor allem 1956 und
1968, solange solche als lebendige "Beweise" gegen das drübere
"totalitäre Unrechtsregime" im Westen gefragt und willkommen wa-
ren - also noch keine nichtsnutzigen Mißbraucher des Asylrechts
wie heute.
Bei Gelegenheit und sehr berechnend wurde die Nichtmitgliedschaft
in der NATO ein wenig aufgebauscht, um sich Oststaaten oder ande-
ren vom Westen angefeindeten Nationen als ein "entwickelter Indu-
striestaat", aber von der harmloseren Sorte, anzubieten. So hat
auch Österreich seinen Beitrag zur ökonomischen Zersetzung des
östlichen Wirtschaftssystems geleistet. Der neutrale Status soll,
nach Auskunft kompetenter Leute, dazu beigetragen haben, das eine
oder andere Geschäft an Land zu ziehen. Mit dieser speziell
österreichischen Tour, vom Ost-West-Gegensatz zu profitieren, ist
es nun vorbei.
Daß die Neutralität zu Zeiten der Ost-West-Konfrontation eine Be-
dingung dafür war, in Wien etliche "internationale Organisatio-
nen" anzusiedeln, wird schon stimmen; daß ausgerechnet diese
Hausmeisterfunktion eine Nation voranbringt, war allerdings immer
schon eine etwas kühne These.
Die österreichische Neutralität ist bzw. war also der Sache nach
nicht auf i r g e n d w e l c h e Kriege oder Konflikte be-
zogen, sondern auf den Ost-West-Gegensatz. 35 Jahre lang hat
dieser Unterschied nicht existiert, weil jeder anständige Krieg
ohnehin unter die globale Feindschaft der USA gegen die
Sowjetunion "subsumiert", als sogenannter "Stellvertreterkrieg"
abgewickelt wurde. Das hat dem Mißverständnis Vorschub geleistet,
die österreichische Neutralität sei als Ablehnung jeder eigenen
Beteiligung am Krieg insgesamt und überhaupt zu werten, und diese
Ideologie fand Eingang in diverse Gesetzesformulierungen. Bei
einer respektablen Ausnahme von dieser Regel des Stellver-
treterkriegs, der mehrjährigen Schlächterei zwischen dem Iran und
dem Irak, sah sich die österreichische Kriegsbeteiligung per
Waffenexport - nachdem die USA eindeutig gegen den Iran Partei
ergriffen hatten - zwar nicht mit dem Geiste diverser Gesetze,
mit deren Buchstaben aber schon konfrontiert, und die Folgen sind
bekannt: Honorige Manager und Politiker im Ruhestand stehen wegen
"Neutralitätsgefährdung" vor Gericht, auch wenn das nationale In-
teresse, das sie geschädigt haben sollen, nirgends zu entdecken
ist.
Die Maßgeblichen in Öffentlichkeit und Politik haben mit dem Zer-
fall des östlichen Bündnisses bemerkt, daß sich die Grundlage der
Neutralität verändert hat, teilen deswegen laufend mit, daß mit
dem Ende des bisherigen Ost-West-Gegensatzes nicht der "ewige
Friede" ausgebrochen ist (Irak! Jugoslawien!... ) - und insofern
Österreich nicht selbstgenügsam und eigenbrötlerisch keine Inter-
essen am Rest der Welt geltend macht, steht eine offizielle Neu-
bestimmung der österreichischen Stellung zum Krieg einfach auf
der Tagesordnung.
Die neue Lage nach der Wende im Osten
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Ganz ohne österreichische Beteiligung am Programm des
"Totrüstens" und ohne hiesiges Zutun - abgesehen von der morali-
schen Betreuung einiger Dissidenten - hat der Totengräber des Re-
alen Sozialismus im Kreml alles getan, um den Ost-West-Gegensatz
zu liquidieren: durch die Erfüllung der NATO-Kriegsziele in Eu-
ropa, also den Rückzug der Roten Armee hinter die eigenen Grenzen
und die Entlassung bzw. geradezu den Hinauswurf (DDR, Rumänien)
der bisherigen Partner aus dem ökonomischen und militärischen
Bündnis des Ostens.
Die Sowjetunion hat ihre Rechte als (Mit)siegermacht des zweiten
Weltkriegs aufgegeben, dort, wo ihr Militär steht, für Verhält-
nisse zu sorgen, die ihren Interessen entsprechen; genauer: sie
hat ihre Interessen neu definiert. Ihr Rückzug und der Aufbruch
der ehemaligen "Satelliten" nach Westen entspricht ihrem aktuel-
len Interesse, sich die Feindschaft der NATO durch Nachgeben zu
ersparen. Die ehemaligen Bündnispartner sollen einem neuen natio-
nalen Interesse folgen, neue Abhängigkeiten (von der EG) eingehen
und die Sowjetunion dafür schätzen, daß diese ihnen ihre Neuori-
entierung erlaubt und nahelegt.
Kurz: der Gegensatz, wegen dem die Neutralität eingerichtet wurde
und auf den sie bezogen war, existiert weitgehend nicht mehr, und
damit ist die Neutralität hinfällig. Exemplarisch dazu der belgi-
sche Außenminister, hierzulande bekannt für seine Ablehnung eines
EG-Beitritts durch ein neutrales Österreich:
"Die Neutralität hat im Vergleich zur Situation vor einem oder
zwei Jahren einen völlig neuen Inhalt bekommen. Wir sind von der
Detente zur Entente zwischen Ost und West übergegangen. Sobald
aber kein Konflikt mehr besteht, ist auch kein Platz mehr für
Neutralität. Das ist einmal die neue Realität in den internatio-
nalen Beziehungen.... Seit der (Ost-West-Antagonismus) überwunden
ist, glaube ich, daß Österreich jetzt, da es den Antrag auf Voll-
mitgliedschaft gestellt hat, sogar an der Außenpolitik der Ge-
meinschaft teilnehmen könnte. " (Eyskens im "Standard")
Laut "Standard" soll der Mann "seine Meinung geändert" haben,
doch davon kann keine Rede sein. Nicht Eyskens, die Lage hat sich
geändert, kann der Minister vermelden, und deswegen ist die Neu-
tralität, die er nach wie vor für unvereinbar mit der EG-Mit-
gliedschaft befindet, obsolet - und zwar, ohne daß dazu ein for-
meller österreichischer Beschluß, eine Änderung des Neutralitäts-
gesetzes, erforderlich gewesen wäre!
Diese Gewißheit, daß die frühere Neutralität durch die Änderung
der politischen Lage ohnehin erledigt ist, bildet die Grundlage
der aktuellen Debatte, und jede Stellungnahme, die sich für die
Beibehaltung des neutralen Status ausspricht, drückt damit etwas
anderes aus als bisher: Die alte I d e o l o g i e im Neutrali-
tätsgesetz, Österreich habe "aus freien Stücken" seine Neutrali-
tät beschlossen - die damals wegen der Abhängigkeit von außen zu-
mindest den abstrakten Anspruch formulierte, die Republik habe
erst recht in dieser Frage ihr eigener Herr zu sein -, die ist
Realität geworden. Eine f r e i w i l l i g eingegangene Ver-
pflichtung kann auch wieder rückgängig gemacht werden, und die
Möglichkeit dazu ist Österreich mit dem "Neuen Denken" der So-
wjetunion geschenkt worden. Wer heute für ein neutrales Öster-
reich eintritt, nimmt nicht für eine Beschränkung der Souveräni-
tät durch ein von außen auferlegtes Bündnisverbot Partei, sondern
der betont die neugewonnene Freiheit der Republik, über ihren in-
ternationalen Status selbst zu entscheiden - "wir" sind neutral,
weil und solange "wir" das wollen. Ein "Bekenntnis" zur Neutrali-
tät heutzutage u n t e r s t r e i c h t d i e S o u v e r ä-
n i t ä t, akzentuiert die Freiheit von äußeren Verpflichtungen
und nicht die Bindung daran. Insofern passen dieses "Festhalten"
an der Neutralität und der Beschluß, einige Paragraphen des
Staatsvertrags, welche die Souveränität einschränken, für
gegenstandslos zu erklären, sehr wohl zusammen.
Einseitig "für obsolet erklärt" und die Streichung von den Signa-
turmächten, den alliierten Siegern des 2. Weltkriegs, billigen
lassen hat Österreich die folgenden Staatsvertrags-Paragraphen:
- Paragraph 12, der das "Verbot der Dienstleistung in den öster-
reichischen Streitkräften für ehemalige Mitglieder nazistischer
Organisationen und Angehörige bestimmter anderer Personenkreise",
festschreibt. Dieser Passus ist, wg. natürlichem Lebensalter,
tatsächlich "obsolet" geworden; daß damit auch Abs. 1 des Para-
graphen, das Verbot, "Personen, die nicht die österreichische
Staatsangehörigkeit besitzen" im Bundesheer wirken zu lassen, ge-
strichen ist, eröffnet zumindest neue Freiheiten betreffend
"Beratung" und "Ausbildung".
- Die Paragraphen 13 und 14, die das "Verbot von Spezialwaffen"
regeln bzw. den Erwerb von "Kriegsmaterial deutschen Entwurfes
oder Ursprungs" untersagen, waren für Österreichs Waffenbeschaf-
fung schon seit längerem kein Hindernis mehr; das wird jetzt of-
fiziell kundgetan. An das damit ebenfalls für null und nichtig
erklärte Verbot für ABC-Waffen hingegen will sich Österreich wei-
terhin feierlich und bescheiden halten - aber eben aus eigenen
und damit freien Stücken.
- Paragraph 15 erklärt die "Verhinderung der deutschen Wieder-
aufrüstung" zur österreichischen Staatspflicht. Ein Witz, der
allerdings mit dem Verbot einhergeht, "deutsche" bzw. überhaupt
"nicht österreichische Staatsangehörige" in der Waffenindustrie
und "in der militärischen oder zivilen Luftfahrt" zu verwenden.
- Paragraph 16 schreibt vor, "zivile Luftfahrzeuge deutscher oder
japanischer Bauart weder (zu) erwerben noch (zu) erzeugen". Eine
ärgerliche Beschränkung, seit der deutsche Airbus den Amis er-
folgreich Konkurrenz macht.
- Paragraph 22/13 schließlich untersagt Österreich, "ehemalige
deutsche Vermögenswerte an Deutsche oder andere Ausländer" zu
verkaufen. Ein klarer Fall von Geschäftsstörung, wenn die ver-
staatlichte Industrie gerade auf "going public" setzt und/oder
die Fusion mit potentem ausländischen Kapital die Konkurrenzfä-
higkeit voranbringen soll.
All diese Souveränitätsbeschränkungen, die bei Bedarf immer um-
gangen werden mußten, will sich Österreich nach Abschluß des
deutschen "2+4"-Vertrags nicht mehr bieten lassen. Wenn es der
Hauptverlierer des letzten Kriegs schon zur anerkannten neuen
Vormacht Europas gebracht hat, dann nimmt sich der Juniorpartner
das Recht, sich an diesen späten Sieg anzuschließen.
Die Perspektive: Krieg - aber nur für "legitime Interessen"!
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Österreich hat einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EG ge-
stellt, will neue internationale Rechte und Verpflichtungen wahr-
nehmen bzw. eingehen. Der künftige Status Österreichs im kommen-
den Europa muß mit der EG erst noch ausgehandelt werden, und da-
bei wird sich ohnehin herausstellen, ob und welche neutralitäts-
rechtlichen und -politischen Konsequenzen zu ziehen sind. Diese
Verhandlungen sind jedenfalls der Bezugspunkt jeder Neubestimmung
der Neutralität. Ihr Ergebnis hängt ab von den aktuell in Angriff
genommenen Fortschritten des EG-Zusammenschlusses, speziell von
der Gestalt der "politischen Union" und einer geplanten gemeinsa-
men "Sicherheits- und Militärpolitik", von der im Moment die EG-
Mächte selber noch nicht genau wissen, wie sie beschaffen sein
soll.
Die "Presse": "In Hinblick auf die Neutralität scheint der Druck
auf Österreich aus dem Westen zu wachsen, diese aufzugeben, weil
sie nicht mehr sinnvoll ist. "
Mock: "Phasenweise kumulieren solche Vorstellungen. Wir werden
mit der Frage auch spätestens zu Beginn der Verhandlungen mit der
EG konfrontiert werden.... verläßlich und berechenbar... aber
sich im Lauf der Zeit auf neue Konstellationen einstellen... "
Derzeit sieht der Minister keinen Handlungsbedarf, und insofern
unterscheidet sich diese "zurückhaltende" Stellungnahme durch
nichts vom "entschiedenen" Auftreten eines Haider, der bekundet,
"w e n n unter den Auspizien eines Systems der kollektiven Si-
cherheit in Europa die Neutralität mit der EG-Mitgliedschaft un-
vereinbar ist, sollte sie aufgegeben werden." (In der TV-Presse-
stunde). In den Verhandlungen mit der EG steht der Titel
"Neutralität" längst nicht mehr für einen bestimmten österreichi-
schen Vorbehalt oder eine conditio sine qua non, sondern für den
Anspruch, in die Verhandlungen mit der EG überhaupt eigene Inter-
essen einbringen zu wollen und nicht bloß ein Diktat entgegenzu-
nehmen. Der Souveränitätsverzicht beim EG-Beitritt soll souverän
im eigenen Interesse erfolgen.
Außerdem hat die Konkurrenz der führenden EG-Mächte mit dem An-
schluß der DDR an die BRD eine entscheidende Modifikation erfah-
ren, die Rolle der BRD als Führungsmacht endgültig gefestigt. Ein
Beitritt zur EG ist jedenfalls ein Beitritt zu einem bestimmten
Kräfteverhältnis in ihr, und die Befürchtungen mancher Konkurren-
ten der BRD, ein Beitritt Österreichs würde sehr einseitig das
"Gewicht" des neuen Deutschland vergrößern, sind schwer zu über-
hören. Auch deswegen läßt sich derzeit einfach nicht genau ange-
ben, was die EG schlußendlich vom Beitrittskandidaten Österreich
verlangen wird.
Definitiv fest steht hingegen die von diversen EG-Politikern ge-
äußerte Ablehnung eines österreichischen "Vorbehaltes" in Form
einer Sonderstellung im Rahmen einer künftigen gemeinsamen Außen-
politik der Gemeinschaft oder im Hinblick auf allfällige künftige
Feindschaftserklärungen der EG:
"Seit dem Wegfall des Ost-West-Antagonismus argwöhnen manche in
Europa und anderswo, daß Österreich seine Neutralität nur noch
als Faulbett und Ausrede benützen könnte, um sich aus der Verant-
wortung zu stehlen, wenn es brenzlig wird." (Possaner im
"Standard")
Unter den Bedingungen der bisherigen Nachkriegsordnung konnte
Österreich mit einer gewissen Berechtigung darauf verweisen, daß
seine militärpolitische Handlungsfreiheit - wegen der Sowjetunion
- eingeschränkt war. Heutzutage "argwöhnen manche in Europa",
"Neutralität" sei ein Vorwand bzw. ein Titel für nationale Extra-
touren, die einem Kleinstaat einfach nicht zugestanden werden.
Die Teilnahme Österreichs am zivilen Krieg, am Handelsembargo ge-
gen den Irak sowie die dazugehörigen Verlautbarungen dürfen als
Anstrengungen gelten, dieses Mißtrauen zu bekämpfen. Österreich
demonstriert praktisch, daß es dieselben Feinde hat wie die EG.
Der Außenminister benutzt den schönen Sachverhalt, daß viele
Staaten gemeinsam gegen den "Außenseiter" Irak Front machen, zur
Klarstellung, daß von einer österreichischen Neutralität über-
haupt nicht die Rede sein kann; der aktuelle Golfkrieg ist auch
"unser" Krieg:
"Die immerwährende Neutralität hindert uns nicht, an Akten der
internationalen Solidarität teilzunehmen. " (Mock vor der UNO)
US-Militärflugzeuge dürfen den neutralen Luftraum durchqueren,
und über die Entsendung von österreichischen Truppen -
"Friedenstruppen", die mit ihrem Handwerkszeug den Frieden her-
stellen, der "uns" paßt - wird immerhin schon öffentlich nachge-
dacht. Der eigentliche Scharfmacher in dieser Frage ist übrigens
Sozialdemokrat Jankowitsch, der in der "Presse" mit einer neuen
Neutralitätsdefinition aufwarten durfte:
"Um die Neutralität in ihrem eigentlichen Sinn ins Spiel zu brin-
gen, würde ein solcher Konflikt auch voraussetzen, daß es zwei
mehr oder minder gleich abzuwägende legitime Interessen gibt." Am
Golf gebe es aber nicht zwei, sondern nur ein legitimes Inter-
esse, "nämlich das der Staatengemeinschaft..." Der Aggressor, so
Jankowitsch zum Hauptpunkt seiner neuen Neutralitätsdefinition,
"kann kein legitimes Interesse haben. Denn er hat gegen die in-
ternationale Ordnung verstoßen. Daher kann man ihm gegenüber
nicht neutral sein."
So "legitim" wie die am Golf aufmarschierte Militärmacht der zi-
vilisierten Welt ist Saddam Hussein zwar noch allemal unterwegs.
Genau wie seine Feinde hat er sich selber die Legitimität seines
Vorgehens bescheinigt - und anders kommt Legitimität in der
internationalen Politik ohnehin nicht zustande. Laut Saddam
Hussein hat Kuwait gegen "legitime Interessen" des Irak ver-
stoßen, und wer sollte das besser wissen als der Chef des Irak?
Jankowitsch entnimmt diesen Ereignissen jedenfalls einen eindeu-
tigen Klärungsbedarf: Die Republik Österreich braucht endlich ein
normales, ein freies Verhältnis zum Krieg. Wie jeder Staat soll
auch Österreich neben der Behauptung seiner Unabhängigkeit
"legitime Interessen" kennen bzw. definieren, für die der Krieg -
auch im Rahmen eines Bündnisses - dann in Ordnung geht: von der
"Neutralität" zur "Solidarität" mit Kriegsparteien. Da trifft es
sich gut, daß Staaten ohnehin keine anderen Interessen kennen au-
ßer "legitimen" - bei sich selbst. Welche das im Ernstfall kon-
kret sind, das wird den zum Wehrdienst Zwangsverpflichteten schon
rechtzeitig mitgeteilt.
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