Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK WERFTEN - Krisen beim Rüstungskapital
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Betriebsvereinbarung zur Akkordsenkung auf der Seebeckwerft:
WER DIE NEUE LEISTUNG SCHAFFT, BEKOMMT DEN ALTEN LOHN
Angefangen hat der Streit um den Lohn der Werftarbeiter damit,
daß die Werft ihre Produktion begutachtet hat und zu der Fest-
stellung gekommen ist, daß die bisherige Organisation der Arbeit
es nicht mehr bringt. Einfach zu teuer.
Von wegen - Arbeiter gehen bloß arbeiten. Wenn die Werft Arbeit
einkauft, dann meint sie l o h n e n d e Arbeit; Arbeit, die
den Gewinn steigert. Wenn sie das nicht tut, taugt sie für die
Werft nicht.
Die Werftarbeit sollte der Werft mehr einbringen. Das war Aus-
gangspunkt und Zweck für Investitionen unter dem Titel:
"Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahme". Die gesamte Ar-
beit auf der Werft wurde so umgekrempelt, daß die Her-
stellungszeit pro Schiff gesenkt wurde. Von dem Maßstab her hat
die Werft über bisherige Arbeitsgänge das Urteil gefällt, daß die
für sie nichts als Verschwendung kostbarer Arbeitszeit sind:
lange Wege, Wartezeiten, Materialstockungen... Also wurde alles
neu organisiert: an einem zentralen Ort, wo alle auf- und mitein-
ander arbeiten, mit neuen Verfahren und neuen Maschinen. Das
spart Zeit, so daß jedes Schiff schneller ausgerüstet werden
kann. Termine sind schließlich ein Konkurrenzmittel im Werftge-
schäft.
Auf diese Weise wird die Arbeit der Werftler produktiver gemacht.
Das heißt für sie weder, daß die Arbeit leichter wird, noch daß
sie kürzer antreten müssen. Für sie gilt die alte Arbeitswoche,
und die Werft sackt ihr gewachsenes Arbeitsprodukt als steigenden
Umsatz und wachsenden Kapitalreichtum ein. Der Betrieb rechnet es
sich nämlich als seine Leistung an, die er durch seinen
Kapitaleinsatz in die Welt gesetzt hat, daß aus der Arbeit mehr
rauszuholen geht. Als dem Eigentümer des Kapitals steht der Werft
auch der Ertrag der Arbeit zu; der wachsende Reichtum geht den
Arbeiter nichts an, und daß er etwa für das Abliefern von mehr
Produkt auch mehr Lohn bekäme, kommt nicht in Betracht.
Eher umgekehrt. Der Betrieb organisiert sich die Arbeit ja
schließlich deswegen effektiver, weil er für jedes Stück Ar-
beitsprodukt w e n i g e r Lohnkost zahlen will. Also legt er
getrennt vom neu definierten Arbeitspensum fest, was die darauf
verwandte Arbeit ihn kosten darf. Und da gilt: auf keinen Fall
mehr, als er vorher, mit der alten Arbeitsorganisation, an Lohn
fürs Schiffebauen hingelegt hat. Wenn der Betrieb sich vom ZAW
"15 - 20% Produktivitätssteigerung" erwartet, dann teilt er
zugleich den Maßstab mit, nach dem er die Stücklöhne neu festzu-
legen gedenkt: Sie werden so gesenkt, daß die Werft das neue, 15
- 20% höhere Arbeitsergebnis zum alten Preis bekommt.
Von wegen also: Wenn man mehr schweißt, bekommt man mehr Lohn.
Wenn die Werft Lohn sagt, meint sie lohnende Kost, und zwar für
sie.
Das ist der ganze billige Trick des Akkordlohns: Das Pensum steht
fest mit dem Beschluß der Werft, bis wann ein Schiff fertig zu
sein hat. Fest steht auch, was der Betrieb sich den Bau des
Schiffes an Lohn kosten lassen will. Auf der Grundlage werden
dann den einzelnen Arbeitsvorgängen Lohnpfennige zugeordnet -
also an jedem Arbeitsplatz ein Zusammenhang hergestellt zwischen
dem Lohn, der da verdient werden kann, und der Leistung, die da-
für verlangt ist. Womit zugleich dafür gesorgt ist, daß die Ar-
beiter auch nur dann auf ihren Lohn kommen, wenn sie wirklich das
wegschaffen, was der Betrieb ihnen als Leistung vorsetzt. Schöner
kann man nicht klarstellen, daß der Lohn nicht das Mittel des Ar-
beiters ist, über mehr Leistung an mehr Geld zu kommen, sondern
das Mittel der Werft, für mehr Leistung immer weniger zu zahlen.
Dieses Interesse ganz ungeschminkt ausgedrückt, ist die Forderung
der Werft nach globaler Vorgabezeitkürzung für alle Gewerke. So
hätte sie es am liebsten gehabt, weil am einfachsten: ohne groß
nach Arbeitsplätzen oder gar nach Leuten unterscheiden zu wollen
und ohne umständliche Zeitaufnahmen sollte der Akkord für alle
gleich soundsoviel runtergehen.
Wenn der Betriebsrat Lohn sagt, dann meint er Gerechtigkeit.
Davon hält ein Betriebsrat nichts. Gleichmacherei ist nicht sein
Metier. Und bei allem Verständnis für die Notwendigkeit einer
neuen Zuordnung von Vorgabezeiten zu den geänderten Arbeitsabläu-
fen hat er allemal nichts übrig für willkürliche Festlegungen.
Und er ahnt Schlimmeres: daß bei einigen die Arbeit verdichtet
wird und manch anderer nicht auf seinen alten Lohn kommt.
Und wie will der Betriebsrat dafür sorgen, daß den Leuten keine
Lohneinbußen widerfahren? Er mischt sich ein in das Verfahren der
Festsetzung der Vorgabezeiten. Einfach eine V e r d i e n s t-
s i c h e r u n g für die Arbeiter zu fordern - wenn man schon
so bescheiden sein will, mehr als den alten Lohn gar nicht erst
zu wollen! - kommt ihm nicht in den Sinn. Nein, nur in
Abhängigkeit von abgelieferter Arbeit sollen die Arbeiter auf ihr
Geld kommen. Ebensowenig läßt er die Arbeiter entscheiden, ob und
wo ihre Arbeit für sie anstrengender geworden ist. Lohn und
Leistung sind für den Betriebsrat als Streitgegenstand damit
erledigt, daß bei "angemessener" Leistung eine Verdienstsicherung
rauskommt. Und was da "angemessen" heißt, ist auch klar: Die 15 -
20% "Produktivitätssteigerung", die der Betrieb haben will, die
sollen aus der neu organisierten Arbeit insgesamt schon
rauskommen. Da ist sich der Betriebsrat mit der Werftleitung
einig.
Eines verlangt der Betriebsrat allerdings: Daß unter seiner Mit-
wirkung für jeden Arbeitsplatz gesondert "ermittelt" wird, worin
die "angemessene Leistung" besteht, die dem Arbeiter das Recht
auf durchschnittlich 130% Akkordlohn verleiht. Zwar steht die
Leistung fest und der Lohn ebenso; aber dennoch will der Be-
triebsrat nicht von der alten Lüge des Akkords lassen, daß der
Lohn sich aus dem begründen müsse, was einer am Arbeitsplatz lei-
stet. Also gehören sich qua Vorgabezeitfestlegung die 15 - 20%
"gerecht" auf alle Arbeitsplätze "verteilt" und damit jedem
Werftler die Möglichkeit eröffnet, seinen Lohn zu halten. Alle
über einen Kamm scheren - das kommt nicht in die Tüte. Aber Ar-
beitsplatz für Arbeitsplatz mit Vorgabezeiten festlegen, daß je-
der Werftler für genau die Leistung, die für besagte 15-20%
"Produktivitätssteigerung" unbedingt nötig sind, auch seine 130%
Akkordlohn bekommt - das soll aus der betrieblichen Neudefinition
von Arbeitsbedingungen und Löhnen eine einzige Lohnsenkungsver-
hinderungsveranstaltung machen!
Die Antwort auf die Frage: wieviel trägt man demnächst für welche
Leistung nach Hause? - heißt dementsprechend schlicht und ein-
fach: 130% im Durchschnitt und bei angemessener Leistung. Und das
ist was anderes als 3000 DM bar auf die Hand, ohne daß man dran
kaputt geht. Es heißt nämlich: soviel in Vorgabezeiten bemessene
Leistung muß mindestens erbracht werden, um auf eine Berechnungs-
weise des Lohns zu kommen, die je nach Arbeitsplatz und Lohn-
gruppe die Summe abgibt, mit der man zurechtkommen muß. Für den
einen 1900 DM, für den anderen 2600 DM, je nachdem. Ob es sich
dabei um einen "angemessenen Lohn" handelt, steht genauso wenig
zur Debatte wie die Frage, ob man mit der "angemessenen Leistung"
einverstanden ist, die man auf jeden Fall erbringen muß. Wer es
nicht schafft, kann sich immerhin beschweren. Schließlich be-
hauptet der Betriebsrat, daß es durch seine Mitwirkung gehen
müßte. Wem das nicht paßt, muß die Beschwerde in der einzig er-
laubten Form anbringen und seinerseits beweisen, daß es wirklich
nicht geht oder die Schnauze halten.
Alles beim alten auf der Werft? Im Prinzip ja. Man verdient immer
den Lohn, den man kriegt, wenn man die Leistung schafft, die man
zu schaffen hat.
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