Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK UMWELTPOLITIK - Smog und Molke - alles im Griff!
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Reinigungen verpesten Luft und Lebensmittel mit Per:
SCHERF SORGT SICH UM "RECHTSVERTRÄGLICHE" UMWELTBESCHMUTZUNG
1.
Da verwenden Reinigungen Waschmittel, in denen das krebserzeu-
gende Perchlorethylen (Per) enthalten ist. Aufmerksame
Registratoren aller angerichteten Schäden entdecken verstärkte
Konzentration von dem Zeug im Umkreis von 60 m um die Reinigungen
herum. Skandal. Das Per ist in der Luft und lagert sich in fett-
haltigen Substanzen ab.
FRAGEN: Wieso beginnt der Skandal der Luftverpestung eigentlich
erst außerhalb der Reinigung? Wie hoch ist die Konzentration von
dem Zeug i n der Reinigung selbst und in der gereinigten Wä-
sche? Gehört es vielleicht als selbstverständlich zur Arbeit
dazu, daß das Reinigungspersonal vergiftet wird? Ist die Wäsche
nun nach der Reinigung schmutziger oder sauberer als vorher?
2.
Daß dieses Giftzeug überhaut erst dann verboten gehört, wenn die
Leute wie die Fliegen umfallen, scheint irgendwie normal zu sein.
Für die Reinigungen sowieso, denn ihr Geschäft geht eben so und
jedes Verbot von Per, gar eine vorübergehende Schließung der Rei-
nigungen wäre geschäftsschädigend; was man sich im "Armenhaus
Bremen" öffentlich in 'Gefährdung der Arbeitsplätze' übersetzen
darf. So werden denn von den Behörden in der Regel erst solche
Konzentrationen in der Luft für gefährlich erachtet, die von den
Reinigungen ohne größeren Aufwand u n t e r schritten werden
können. Daß j e d e Verseuchung der Luft mit Per krebsauslösend
wirkt, interessiert nur statistisch: als wahrscheinliche Rate von
Krebstoten pro Zeit.
FRAGEN: Was ist eigentlich von 'sicheren Arbeitsplätzen' zu hal-
ten, auf denen die Vergiftung mit Per das einzig
G e s i c h e r t e ist? Wie steht zur Zeit der Kurs 'Geld gegen
Leben'? Und wer setzt so etwas eigentlich in die Welt und ständig
neu fest? Wieviel Krebstote in 10 Jahren, die auf das Konto von
Per fallen, werden denn als der Volksgesundheit noch nicht ab-
träglich veranschlagt?
3.
Bremer Gesundheits- und Umweltsenatoren sind besonders fort-
schrittlich. Sie haben deshalb für Bremen d o p p e l t s o
h o h e W e r t e als gesundheitsverträglich zugelassen, als
sie das bekanntlich rückschrittliche Bundesgesundheitsministerium
empfohlen hat. Interessanterweise hat Scherf diese Verordnung als
Schritt zur weiteren S e n k u n g der Werte bezeichnet. Wie
das? Seine Logik ist bestechend: Die Werte aus Bonn seien nur
"e m p f o h l e n", an die müsse sich kein Mensch halten. An
seinen doppelt so hohen Werten da käme aber kein Mensch dran vor-
bei, weil es sich um eine behördliche A n o r d n u n g han-
dele. Die sei außerdem noch "rechtsverträglich", d.h. sie könnte
vor keinem deutschen Gericht erfolgreich angefochten werden.
FRAGEN: Hat der Senator die Werte deshalb so hoch angesetzt, da-
mit er sie noch mal runtersetzen kann, was er ja nicht könnte,
wenn er das Zeug gleich aus dem Verkehr gezogen hätte, was aber
nicht geht wegen der fehlenden "Rechtsverträglichkeit"? Warum
sollte eine Anordnung eigentlich rechtlich angefochten werden,
welche die Betreiber der Reinigungen gar nicht groß stört? Darf
man den Vorgang als senatorische Klarstellung der folgenden Art
werten, daß nämlich "Rechts-" und "Kapitalverträglichkeit" so
ziemlich dasselbe und auf keinen Fall mit "Gesundheitsverträg-
lichkeit" zu verwechseln sind? Muß man schließlich nicht Politi-
ker wie Scherf und Konsorten bedauern, wenn ihr "guter Wille" im-
mer im Gestrüpp jener Gesetze und Verordnungen hängenbleibt, das
s i e s e l b s t s c h a f f e n?
PS: Die GRÜNEN haben mal wieder den Vogel abgeschossen. Sie emp-
fehlen, die Reinigungen in die Industriegebiete zu verlegen. Das
geht in Ordnung: Wenn die Leute in den Fabriken ohnehin schon
vergiftet werden, dann kommt es auf ein paar zusätzliche Dosen
Perchlorethylen auch nicht mehr an. Hauptsache, der silberne Wie-
senknöterich stirbt nicht aus!
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