Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK UMWELTPOLITIK - Smog und Molke - alles im Griff!


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       Im Norden nichts Neues
       

BUSCHHAUS STINKT

Als der niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht im Juni dieses Jahres auf einen roten Knopf drückte und angeblich die "umweltfreundlichste Rauchgasentschwefelungsanlage, die es zur Zeit auf der Welt gibt" einweihte, war wieder einmal ein umweltpolitischer Skandal ganz offiziell zu Ende gebracht worden. Ab sofort galt die "Dreckschleuder der Nation", das Kohlekraft- werk Buschhaus bei Helmstedt, als "Wallfahrtsort für Umweltschüt- zer" (Albrecht). Das war kein Wunder, sondern ein Beschluß. Näm- lich der, die Zonenrandbewohner nur mit gefilterten Emissionen vergiften zu lassen, immerhin 35.000 t SO2 im Jahr. Und nach ein- schlägiger umweltpolitischer Logik hat man sich über amtlich zu- gelassenen Dreck nicht aufzuregen. So wären die Buschhauser Schwefelschwaden wohl niemals mehr eines Aufhebens wert gewesen, hätte nicht der niedersächsische Um- weltminister Remmers vor lauter Ärger über mangelnden Informati- onsfluß in seiner Behörde ein neuartiges technologisches Phänomen aufgedeckt: "Buschhaus wird nur symbolisch entschwefelt." (FAZ, 4.12.) Im Klartext: es gibt die vielgepriesene Entschwefe- lungsanlage in Buschhaus, aber sie hat wegen technischer Mängel seit Juni so gut wie keine Schadstoffe weggefiltert, so daß an Spitzentagen statt der festgelegten 400 mg SO2 pro m³ Abluft 7.000 mg in die Lungen der Kraftwerksarbeiter und -anlieger ge- blasen wurden. Der Kraftwerksbetreiber, die BKB, leugnete nicht; sie fand den Vorgang normal. "Die BKB sei heute noch der Auffassung, daß sich die Entschwefe- lungsanlage noch in der Erprobungsphase befinde und sich die bisherigen SO2-Emissionen noch nicht auf den vertraglich verein- barten Jahresgrenzwert von 35.000 Tonnen anrechnen ließen." (Taz, 10.12.) Sauber gedacht vom Standpunkt eines Energiekapitals, das sich vertraglich verpflichtet hat, nicht für den blauen Himmel im Zonenrandgebiet zu sorgen, sondern aus der Verstromung von Braun- kohle Profit zu schlagen. Dafür muß die Kraftwerksanlage Tag und Nacht in Betrieb sein und darf sich von solchen Widrigkeiten wie einem defekten Filter gar nicht erst abhängig machen. Wenn sich schon die Filteranlage nur im Probebetrieb befindet, dann muß der Schornstein auch ordentlich qualmen, sonst geht die Probe gar nicht. Und wenn's nur ein Probelauf war, dann zählt der ausge- stoßene Dreck noch gar nicht und die menschlichen Versuchskanin- chen in Buschhaus haben nur einen Vorschuß auf den Gestank bekom- men, der ihnen noch ins Haus steht. Auf jeden Fall kommt eine Stillegung der Anlage gar nicht erst in Betracht. (Wie es sich für einen ordentlichen Kapitalismus gehört, findet sich eben die- ser Standpunkt in den Paragraphen des Betreibervertrages wieder, den die BKB mit Bund und Land abgeschlossen hat. Darin wird mit juristischem Feinsinn zwischen Einrichtung, Erprobung, Probebe- trieb und Inbetriebnahme der Anlage unterschieden, so daß mit dem feierlichen Knopfdruck nur eines entschieden ist: Qualmen darf der Schornstein ab sofort.) Darüber waren sich die BKB-Vorstände mit den politischen Herren in Hannover einig. Beide hatten schließlich beschlossen, daß Nie- dersachsen auf alle Fälle sein eigenes Braunkohlekraftwerk braucht, pardon: daß das Zonenrandgebiet Arbeitsplätze nötig hat. "Im Interesse der Umwelt und der mehr als 2.000 Arbeitsplätze hat sich die Landesregierung in Hannover entschlossen, das Kraftwerk trotz seiner technischen Mängel in der Rauchgasentschwefelung nicht zu schließen." (FAZ, 5.12.) Besser Lungenkrebs als gar keinen Arbeitsplatz - mit diesem Be- schluß war die sachliche Seite des Skandals auch schon wieder rum. Ob die BKB nun vertragsbrüchig geworden ist oder nicht, ob sie ihren Spezi Albrecht brüskiert hat oder nicht, ob es gar im Kabinett Albrecht Differenzen gibt oder nicht; wer den Zusatz- dreck in Buschhaus zu schlucken hat, steht fest. Die Kraftwerks- arbeiter, wortwörtlich und was ihren Geldbeutel angeht. "Wenn aus den finanziellen Belastungen für die BKB die Gefahr von Kurzarbeit für die Beschäftigten erwachse, so müsse dies als vertretbare Belastung hingenommen werden." (Albrecht, SZ, 10.12.) zurück