Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK STAHLINDUSTRIE - Der Fall Rheinhausen usw.
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USA
"FAMILIENSTREIT" UM DIE SPESEN DER KRISENPOLITIK
"Es ist behauptet worden, ein gobaler Handelskrieg stehe bevor.
Ich bin hier, um Ihnen zu sagen, daß es zwischen den Vereinigten
Staaten und Europa keinen Handelskrieg gibt. Die Vereinigten
Staaten und Europa haben ganz gewiß Differenzen, und ganz gewiß
haben wir auch Handelsprobleme. Wir haben aber auch die Mittel,
mit unseren Differenzen innerhalb des bestehenden institutionel-
len Rahmens auf ruhige und gerechte Weise fertigzuwerden." (US-
Unterstaatsekretär Waldmann vor der amerikanischen Handelskammer
in München, 14.7.82)
Einen globalen Handelskrieg könnten in der Tat nur die sechs,
sieben imperialistischen Staaten gegeneinander führen, deren Ge-
schäftsmittel die ganze Welt ist. Daß sie ihn gleichzeitig nicht
führen können, ohne den "institutionellen Rahmen" zu sprengen,
auf den sie qua IWF und GATT verpflichtet sind und für deren Gül-
tigkeit die Weltmacht Nr. 1 geradesteht, ist unbestrittene Grund-
lage der Streitigkeiten, die die europäischen Imperialisten der-
zeit untereinander und mit den USA um die nationale Bewältigung
der Probleme führen, die ihnen ihr weltweiter Geschäftserfolg ge-
genwärtig aufhalst. Schrankenlose Benutzung fremder Märkte zur
Bereinigung der eigenen Krise ist dabei ebensowenig erlaubt wie
die Weigerung, interne Sanierungsprogramme unter Nichtberücksich-
tigung der Interessen der Konkurrenten durchführen zu wollen.
Die Staaten lassen es sich sehr angelegen sein, die Interessen
wichtiger nationaler Geschäftszweige gegeneinander ins Feld zu
führen:
"Handelskrieg" um Stahl
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Wie alle anderen Branchen ist sie unmittelbar vom allgemeinen
Stand der Konjunktur abhängig. Aufgrund ihres großen Kapitalvor-
schusses und des hohen Anteils von fixem Kapital ist sie jedoch
von den Konjunkturschwankungen und insbesondere von chronisch
darniederliegender Konjunktur extra betroffen; zugleich steht mit
ihrer Existenz ein bedeutender Teil der nationalen Akkumulation
auf dem Spiel.
Der staatlicherseits ans Stahlkapital ergehende Auftrag, sich dem
Produktivitätsvergleich auf dem Weltmarkt zu stellen und so zur
Kostpreissenkung für die eigene Geschäftswelt und für die eigene
Aufrüstung beizutragen, wird deshalb überall ergänzt durch staat-
liche Maßnahmen, die jenseits aller negativen Wirkungen dieses
Vergleichs, jenseits auch der Wirkungen des eigenen Konjunktur-
verlaufs den Erhalt von Kapazitäten und Produktivität als sichere
Grundlage nationaler Akkumulation garantieren sollen.
Gegenwärtig ist die Stahlindustrie in allen Staaten den westli-
chen Bündnissen deswegen bevorzugtes Objekt staatlicher Sorge.
Ihr wird - nach Maßgabe der Reichweite der politischen Gewalt
ihres jeweiligen Beschützers - jede Schranke aus dem Weg geräumt,
die ihr die Wahrnehmung ihres nationalen Auftrags erschweren
könnte, t r o t z sinkender Nachfrage, fallender Preise, Ent-
wertung ihres fixen Kapitals und aktuell nicht absehbaren Auf-
schwungs nicht nur für die Aufrechterhaltung, sondern für die be-
schleunigte Modernisierung ihrer Anlagen in staatlich erwünschtem
Umfang zu sorgen. Damit aus diesen Anstrengungen bereits jetzt
soweit wie möglich ein Geschäft wird (der Staat seine Kosten in
Form von Strukturhilfen usw. also möglichst gering hält!) bemühen
sich die feindlichen Brüder redlich, die Märkte ihrer gleichge-
sinnten Konkurrenten für den eigenen Stahl zu benutzen. Während
in Europa dieser Streit mit den von vornherein dafür vorgesehenen
Mitteln - Montanunion, Quotenregelungen mittels Eurofer - ausge-
tragen wird, die die wechselseitge Benutzung der Märkte der ande-
ren Europäer u n t e r s t e l l e n und auf d e r Grundlage
Grade der wechselseitigen Schädigung verhandeln, haben die USA im
Juni dieses Jahres entschieden, dem weiteren Eindringen europäi-
schen Stahls einseitig einen Riegel vorzuschieben: Das amerikani-
sche Handelsministerium beschloß, auf Stahlimporte aus EG-Ländern
eine Ausgleichsabgabe zu erheben. Dem lag eine Klage amerikani-
scher Stahlfirmen gegen die EG-Länder wegen "Subventionierung"
ihres Stahls zugrunde.
An dieser Entscheidung ist weniger die Tatsache bemerkenswert,
daß die amerikanische Regierung für sich in Anspruch nimmt, die
Zugangsbedingungen für Stahlprodukte zum amerikanischen Markt
nach Preis und Menge freihändig festzulegen, als das Verfahren,
das sie diesmal dafür wählte. Grundlage für diesen staatlichen
Umgang mit Stahlimporten bildet seit Beginn der 60er Jahre das
sog. Triggerpreis-System: ab einem bestimmten Marktanteil haben
sich demnach Stahlimporteure neben dem praktisch am Markt statt-
findenden Preisvergleich einem staatlich veranstalteten Preisver-
gleich zu unterziehen, dem das prinzipielle Urteil zugrundeliegt,
daß einem Zuwachs ihrer Verkaufsziffern nur Verletzungen einer
"fairen Konkurrenz" zugrundeliegen k ö n n e n. Das zwischen
Stahlkäufern und -verkäufern über die Grenzen hinweg laufende Ge-
schäft unterliegt also von vornherein der V o r b e d i n-
g u n g, daß einheimischer Stahl sich dem Preisvergleich mit
auswärts produziertem - wie auch immer diese Preisrelation
zustandegekommen sein mag! - nur bedingt auszusetzen hat; die
beste Beförderung der amerikanischen Stahlindustrie, der
nationalen Akkumulation und der eigenen Rüstungsproduktion also
damit gegeben sei, daß amerikanischer Stahl - scheinbar ganz im
Gegensatz zu den Prinzipien des GATT - bereits dadurch der pro-
duktivste der Welt ist, d a ß er in den USA hergestellt wird.
Bemerkenswert war das Verfahren, das die Chamber of Commerce in
diesem Fall für die Festlegung von Ausgleichszöllen wählte. Ge-
treu den eigens dafür herangezogenen GATT-Bestimmungen
"errechnete" das Ministerium Prozentsätze staatlicher Subventio-
nen am Preis des Stahls verschiedener europäischer Stahlunterneh-
men - von ca. 40% bei British Steel bis ca. 1% bei Hoesch - und
bestimmte danach die Höhe der Zahlungen, die die Importeure beim
Zollamt zu hinterlegen hatten.
Einerseits ist klar, daß die hier entdeckten "Subventionen" nicht
der Grund für die Entscheidung des Handelsministeriums sind: Der
Entscheidung, sie als Grund zu behandeln, ging allemal die vor-
weg, bei der Suche nach Ursachen für steigende Marktanteile der
Europäer auf jeden Fall auswärts fündig zu werden. Andererseits
liegt dem gewählten Kriterium durchaus ein Prinzip zugrunde: so
kündigte die amerikanische Regierung an, wie sie Handelsbeziehun-
gen zwischen ihren Kapitalisten und dem Rest der Welt in Zukunft
zu betrachten und zu beurteilen gedenkt. Mit der Bestimmung
staatlicher Subventionen als Ursache von "Preisverzerrungen" wird
nämlich die F i k t i o n eines "wahren" Produktivitätsver-
gleichs aufgemacht, mit der einem amerikanischen Staatsmann
selbstverständlichen Unterstellung, daß - wenn man ihn in der
Phantasie einmal stattfinden läßt - das Problem europäischen
Stahls auf amerikanischem Markt dann nie auftauchen würde. Es ist
dies die praktische Anwendung des Diktums, das der stellvertre-
tende Sonderbevollmächtigte des Präsidenten für Handelsverhand-
lungen, David MacDonald, vor einem Unterausschuß des Kongresses
als "Prinzip der Reziprozität" erläuterte, das dem Entwurf zu ei-
nem neuen amerikanischen Handelsgesetz zugrundeliegt:
"Die Vollmachten des Präsidenten gemäß Abschnitt 301 des amerika-
nischen Außenhandelsgesetzes (die bestehen dann, daß der Präsi-
dent entscheiden darf, wann qua Handel amerikanische Interessen
verletzt sind; die waren die gesetzliche Grundlage für die Ent-
scheidung des Handelsministeriums im Stahlstreit, d.V.) müssen
klarer definiert und verbreitert werden. Wir müssen unseren Han-
delspartnern klarmachen, daß wir uns entschlossen für faire und
gleiche Marktchancen für amerikanische Interessenten einsetzen
werden. Die wirksamste Methode, dies zu tun, besteht für die ame-
rikanische Regierung darin, die amerikanischen Rechte unter ame-
rikanischen und internationalen Gesetzen aktiv zu vertreten..."
(Amerika-Dienst, 4.8.82)
Nicht, daß nicht auch andere imperialistische Souveräne die Heu-
chelei beherrschten, ihre nationalen Sonderinteressen als iden-
tisch mit den allseits anerkannten Regeln des internationalen Wa-
renverkehrs auszugeben. Hier wird sich gar nicht bemüht, eine
Übersetzung vorzunehmen: Beschränkungen usw. sind unfair,
w e i l sie stattfinden, und w a n n sie stattfinden, ent-
scheidet der amerikanische Präsident. So wird klargestellt, daß
der historische Ausgangspunkt der Einrichtung der kapitalisti-
schen Weltwirtschaftsordnung nach dem 2. Weltkrieg, die überle-
gene Produktivität der amerikanischen Industrie, sich nie und
nimmer daran zu relativieren hat, daß diese Überlegenheit ir-
gendwo nicht mehr existiert: Ihr wird mit allen staatlichen
Machtmitteln zur Geltung verholfen, weil es eben um Produktivi-
tätsvergleich gar nicht geht.
Am Maßstab des Ideals nationalstaatlich souveräner Verfügung über
die eigenen produktiven Ressourcen gemessen besteht die
"Frechheit" des amerikanischen Verfahrens zur Festlegung der Aus-
gleichszölle darin, den wirtschaftpolitischen Umgang ihrer Kon-
kurrenten mit ihrer Stahlbasis zum G r u n d für die Wirkungen
der europäischen Stahlpreise auf dem amerikanischen Binnenmarkt
zu erklären. Zwischen den Stahlunternehmen der verschiedenen eu-
ropäischen Staaten wurde dementsprechend streng nach dem Krite-
rium differenziert, inwieweit die Chamber of Commerce in ihnen
eine mißbräuchliche Rücksichtnahme auf nationale Besonderheiten
in der jeweiligen Bereinigung der Stahlkrise zu entdecken können
glaubte; was nichts mit der Frage zu tun hat, mit welcher Rück-
sichtslosigkeit verschiedene europäische Regierungen Stillegun-
gen, Umstellungen und Entlassungen befördern, sehr viel aber mit
dem dabei in der europäischen Konkurrenz erzielten E r f o l g.
"Bei der Betrachtung der deutschen Fälle hat die amerikanische
Handelsbehörde die Koks-Kohlesubvention, die zuerst ein Stein des
Anstoßes gewesen ist, nicht als Subvention angesehen. Als Subven-
tionen wurden dagegen die Regionalförderungsprogramme, zinsgün-
stige Staatskredite, Investitionszuwendungen seitens der Bundes-
länder und Entwicklungsprogramme, staatliche Fachausbildung und
Umschulungshilfen, staatliche Eigenkapitalbeteiligungen bei Un-
ternehmen in der Verlustzone (!) sowie die Zur-Verfügungstellung
von mit staatlichen Zuschüssen gebauten Werkswohnungen angese-
hen." (Frankfurter Allgemeine, 14.6.82)
Wenn - so heißt die Logik - das staatliche Bemühen um Modernisie-
rung der Stahlindustrie einerseits und um sozialstaatliche Ab-
wicklung der eingeplanten Schäden für die Stahlarbeiter anderer-
seits den so unterstützten Stahlkapitalen die Freiheit einer
Preisgestaltung eröffnet, die ihren Absatz auf dem US-Markt er-
laubt, findet keine "wirkliche " Sanierung statt: Womit den euro-
päischen Regierungen aufgetragen ist, beim Durchgreifen gegen
"unproduktive Kosten" keinerlei Rücksichten mehr walten zu las-
sen. Daß es bei diesen Maßnahmen überhaupt bloß um 6% des ameri-
kanischen Stahlmarktes geht, es also gar nicht durch die Importe
bedingt ist, daß deren Absatz gegenwärtig einen Tiefpunkt er-
reicht hat, ist deswegen auch gar kein Einwand gegen die Import-
beschränkungen. (Das hat im übrigen die amerikanische Geschäfts-
welt schon selbst festgestellt, daß die Importbeschränkungen den
Stahlfirmen nicht weitere Stillegungen und Entlassungen erspar-
ten.) Es geht eben ums Prinzip: und das heißt, daß gerade wegen
der schlechten Geschäftslage in den USA den amerikanischen Stahl-
konzernen Konkurrenz nicht zugemutet werden s o l l.
Ein Streit um die Konditionen der Importbeschränkung ist aller-
dings nicht nur nicht verboten, sondern gehört zu den Modalitäten
des Verkehrs im Bündnis dazu. Erstens waren mit dem Beschluß der
Handelsbehörde die Ausgleichszölle festgelegt und ab sofort von
den Stahlimporteuren beim Zoll zu hinterlegen, womit das erste
Ziel: deren Verdrängung vom Markt - schon einmal ein Stück weit
verwirklicht war. Gleichzeitig gab die amerikanische Regierung
bekannt, daß dies eine vorläufige Entscheidung sei, über die end-
gültigen Konditionen noch verhandelt werden könne, und daß Inter-
esse daran bestünde, sich mit den Europäern in dieser Frage zu
e i n i g e n; daß diese also die Unterwerfung unter den amerika-
nischen Beschluß zum Inhalt eigener politischer Bemühungen machen
durften.
Die Maßnahmen des amerikanischen Staats sind nicht dazu gedacht,
die eigenen Stahlproduzenten hochzupäppeln. Staatsfürsorge fürs
Kapital ist in den USA immer schon sehr viel genereller gemeint:
Die beste "Subvention" ist das Wirken der US-Staatsgewalt über
den ganzen Erdball hinweg - die unterstelltermaßen unschlagbaren
amerikanischen Kapitale würden in der damit garantierten Konkur-
renz ihren Teil dann schon erledigen. Daß dies so nicht mehr
stimmt, daß die gar so selbstverständliche Überlegenheit über eu-
ropäisches und japanisches Kapital sich des öfteren nicht mehr
einstellt, bewegt den US-Staat nicht im geringsten dazu, vom ei-
genen "Selbstverständnis" Abstriche zu machen. Wenn die Weltkon-
kurrenz, die man sich fürs Gewinnen eingerichtet hat, nicht mehr
im eigenen Sinne reibungslos funktioniert, dann gehören sich die
negativen Wirkungen v e r b o t e n. Nicht also Wieder-Herrich-
ten des eigenen Kapitals auf neuesten Weltmarktstand wird da be-
trieben - die Importbeschränkungen sind ja durchaus a u c h
S c h ä d i g u n g, nämlich der Stahlimporteure und -verar-
beiter -, vielmehr werden gewisse Resultate der Konkurrenz nicht
geduldet. Die Staatsgewalt tut so, als ob es im Inneren keine
ökonomische Widersprüche gäbe: Damit sind die nie und nimmer aus
der Welt - im Gegenteil, sie sind dadurch v e r a l l g e m e i-
n e r t, zum Problem a l l e r Konkurrenten gemacht. Daß es
sich um eine von den imperialistischen Staaten eingerichtete und
verwaltete Dauerkrise handelt, wird hier dergestalt offenkundig,
daß der internationalen Konkurrenz ein neuer Fixpunkt vorgegeben
wird: Die Konkurrenz um die bestmögliche Vermeidung u n v e r-
m e i d l i c h e r S c h ä d e n - sozusagen eine "negative"
Förderung der eigenen Akkumulation, wenn Weltmarkterfolg daraus
resultieren soll, daß man w e n i g e r h a r t g e t r o f-
f e n wird als der Konkurrent bzw. politisch-ökonomische Mittel
auf seiner Seite hat, den Schaden bei sich geringer, beim anderen
dafür umso größer zu gestalten.
Die Reaktion der westeuropäischen Staaten bestand e r s t e n s
darin, zu dokumentieren, daß sie sich als Europäer in ihrer Sou-
veränität angegriffen fühlten:
"Es ist unmöglich, daß ein Land für sich das Monopol in Anspruch
nimmt, die Regeln des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens aus-
zulegen. Die EG-Kommission wird jetzt die nächsten juristischen
Schritte prüfen." (Davignon, der es laut "FAZ" ablehnte, von der
Gefahr eines Handelskrieges zu sprechen", womit der Streit schon
so hieß).
Z w e i t e n s im diplomatischen Verweis darauf, a l s E G
keine Gegenmaßnahmen gegen die Schädigung ihrer Stahlindustrie
durch die Amis ergreifen zu wollen. Sie stellten beim GATT den
Antrag, auf eingeführte amerikanische Waren Ausgleichsabgaben in
Höhe der von d en USA gezahlten Exportsteuererleichterungen erhe-
ben zu dürfen, stellten also klar, daß sie, wenn überhaupt,
"Sanktionen" nur als Entscheidung einer übergeordneten Instanz in
Erwägung ziehen würden. (Die Entscheidung des GATT wurde dement-
sprechend auf Ende Oktober vertagt.) Im selbstgerechten Verweis
darauf, daß ihnen im Namen der Weltwirtschaftsordnung Unrecht ge-
schehen sei, geben die Europäer damit zu erkennen, daß sie ihre
Souveränität über ihre ökonomischen Mittel durchaus für ein un-
taugliches Mittel halten, den Amis in dieser Frage in die Quere
zu kommen, beharren aber gleichwohl darauf, daß es ihre Mittel
sind und sie sie ganz freiwillig der Fiktion gemeinsam beschlos-
sener Notwendigkeiten unterordnen.
D r i t t e n s im Angebot eines Verfahrens, wie die von den USA
verhängte Exporterschwernis in beidseitigem Einvernehmen zu re-
alisieren sei; ein Angebot, das sofort die Verlaufsform des
Streits unter den europäischen Nationen annahm, wie der von den
USA verfügte Schaden auf wen abzuwälzen sei. Während die Briten
bilaterale Verhandlungen bevorzugten - in der nicht unbegründeten
Erwartung, ihre eigenen Zollprozente etwas abzubauen, die anderer
dafür vielleicht etwas zu erhöhen - drängte vor allem die BRD auf
gemeinschaftliche Verhandlungen und setzte sich damit durch. Sie
befand sich dabei in einer hervorragenden Position: Erstens
konnte sie sich rühmen, mit der eigenen Stahlpolitik voll auf der
Linie der amerikanischen Beurteilung europäischer Wirtschaftspo-
litik zu liegen und damit nicht nur in der EG Erfolg gehabt zu
haben, sondern jetzt auch die eigenen Stahlexporte von amerikani-
schen Sanktionen unberührt zu sehen. Zweitens ließ sich deshalb
das Beharren auf einer gemeinsamen Verhandlungsführung als ein
einziges Zugeständnis an die betroffenen "Partner " darstellen,
den seitens der USA eingeräumten Vorteil nicht u m s t a n d s-
l o s für sich auszunutzen, also die eigenen Exporte in die USA
sogar noch zu erhöhen. Und drittens wehrte sie damit bislang alle
Versuche ihrer Konkurrenten ab, ihre Beschränkungen seitens der
Amis zum neuerlichen Argument für eine Umverteilung von Quoten
innerhalb der EG selbst zu machen und damit den inzwischen
innerhalb der EG durchgesetzten Maßstab des Produktivitätsver-
gleichs zu "verwässern".
Der Vorschlag der EG lautete: Freiwillige Exportbeschränkung auf
5,7% des amerikanischen Stahlmarktes; also eine Senkung der Stah-
lexporte um ca. 10% von dem errechneten bisherigen 6,3% Marktan-
teil. Seitens der BRD wurde sofort klargestellt, daß dies keines-
wegs heiße, diese Senkung auf alle EG-Staaten gleichmäßig zu ver-
teilen:
"Die Bundesrepublik will nach den Worten des Staatssekretärs aus
ihrer begünstigten Lage im Streit mit den Amerikanern über die
Stahlsonderzölle keine Vorteile ziehen. Sie trete für die Auf-
rechterhaltung der traditionellen Handelsströme ein. Schlecht
sagte außerdem, die BRD lehne es ab, zweimal bestraft zu werden.
Sie habe bisher die Subventionen der anderen EG-Länder für ihre
Stahlproduzenten ertragen müssen und damit Wettbewerbsvorteile
verloren. Sie könne nun nicht auch noch Nachteile am Export in
die Vereinigten Staaten hinnehmen." (Frankfurter Allgemeine,
26.7.)
Die Selbstdarstellung als europäischer Musterschüler bewahrte die
deutsche Stahlindustrie allerdings nicht vor weiteren Angriffen
seitens ihrer amerikanischen Konkurrenten. Zwar nahm die amerika-
nische Handelsbehörde den europäischen Vorschlag an; die amerika-
nischen Stahlproduzenten weigerten sich auf dieser Grundlage al-
lerdings, die von ihnen angestrengten Klagen zurückzuziehen, wo-
mit das ganze Abkommen hinfällig war. Deren Intention wurde offen
ausgesprochen: Die Europäer sind unter Druck, und der verstärkt
sich, je länger die bereits von der Handelsbehörde ausgespro-
chenen Zollerhöhungen greifen. Und damit auch die deutschen
Stahlerzeuger sich nicht einbildeten, daß Subventionen die ein-
zige Kritik seien, die seitens der Amis gegen europäische Markt-
anteile vorgebracht werden können, erhob das Handelsministerium
Anfang August gleich noch eine Dumping-Klage gegen 16 Firmen in
sechs Ländern, darunter auch 6-8 deutschen. Kommentar eines ame-
rikanischen Stahlmanagers:
"Die Deutschen waren um die Ausgleichsabgaben herumgekommen und
haben sich seitdem einer Verhandlungslösung widersetzt. So werden
sie auch erwischt, und das sollte sie in eine Verhandlungsposi-
tion bringen." (Business Week, August 23)
Ende August wurden dann die Ausgleichszölle endgültig in ihrer
Höhe beschlossen; dies brachte British Steel die Senkung von 40%
auf 20%, eine Erhöhung für einige italienische Werke und zusätz-
liche Verfahren für spanische Stahlerzeuger. Und das bislang
letzte Wort im Stahlstreit hieß:
"Das US Commerce Department führte seinen letzten Schlag im
Stahlkrieg mit Europa in der letzten Woche. Es gab ein statement
heraus, in dem erklärt wird, daß sechs europäische Staaten Stahl
zu Preisen exportieren, die die Behörde für "unfairly low" hält.
Die Feststellung des Department könnte zur Festlegung von Aus-
gleichszahlungen von bis zu 26% auf Stahlimporte aus Belgien, der
BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und Großbritannien führen...
Die Angelegenheit wird jetzt an die Internationale Handelskommis-
sion der USA überwiesen, die bis zum Ende des Monats eine endgül-
tige Entscheidung treffen soll." (Newsweek, 6.9.82)
Das Dumping-Verfahren tritt dabei nicht anstelle des Subventions-
verfahrens, sondern ergänzt die bereits Ende August festgelegten
Ausgleichszölle (z.T. bezieht es sich auch auf andere Stahler-
zeugnisse, die vom ersten Verfahren nicht erfaßt wurden).
Während so seitens der Amis klargestellt wird, daß ihnen die Be-
reitschaft der Europäer zum Kompromiß in dieser Frage nicht weit
genug geht, sind die als EG einerseits weiterhin damit beschäf-
tigt, ihr vorgeschlagenes Selbstbeschränkungsabkommen zu erarbei-
ten; andererseits geht der Streit in der EG jetzt erst richtig
los: Während die deutschen Hersteller "business as usual" melden,
also die Meldung von Eurofer, die Selbstbeschränkung werde auf
alle europäischen Stahlkonzerne gleichmäßig verteilt, offensiv
dementieren, haben die Franzosen bekanntgegeben, daß sie die
ganze Sache zum Anlaß zu nehmen gedenken, um das ganze Eurosystem
neu zu überdenken.
EG-Agrarmarkt und US-Agrarexporte
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Da die Produktion n a t i o n a l e n Reichtums die Beschrän-
kung der Konsumtionskraft der Massen zum Mittel u n d Resultat
hat, hat die Nutzung der natürlichen Gegebenheiten staatlichen
Territoriums als profitable Kapitalanlage nie und nimmer sein Maß
an der inländischen zahlungsfähigen Nachfrage nach Hähnchen, Brot
oder Dosenmilch. Im Gegenteil: Der nationale Erfolg dieses Ge-
schäfts beweist sich nicht zuletzt daran, inwieweit es gelingt,
die ständig gesteigerte Produktivität der Landwirtschaft zum Mit-
tel des Geschäfts nach außen zu machen.
Praktische Gestalt erhält dieses Interesse in der Form staatlich
reglementierter Überproduktion auf dem Agrarsektor einerseits,
dem Niederreißen aller fremden nationalen Schranken für das Ein-
dringen der eigenen Agrarprodukte andererseits (nicht umsonst
gilt es als zivilisatorische Leistung des Imperialismus, daß in-
zwischen auch Neger und Chinesen Brot statt Reis oder Hirsebrei
essen!). Seitens der USA war dies lange Zeit allein dadurch ge-
währleistet, daß sie die durch keinerlei Eigentumsschranken ge-
hinderte Produktivität ihrer Landwirtschaft (die sich schon immer
aller entsprechenden Mittel, von der Mechanisierung über die
Plantagenwirtschaft mit Lohnsklaverei bis zur intensiven Klein-
produktion bedient hat) zum Maßstab für den W e l t agrarmarkt
erklärte und so zum größten Agrarexporteur der Welt wurde.
Der damit in die Welt gesetzte Gegensatz zwischen den USA und dem
in dieser Hinsicht rückständigen Europa wurde nach dem 2. Welt-
krieg so geregelt: Den Europäern wurde aufgrund der Besonderhei-
ten ihrer landwirtschaftlichen Produktion, die ihren Grund in der
mangelnden Trennung der bäuerlichen Produzenten von Grund und Bo-
den haben, das Recht zugestanden, mittels eines gemeinsamen
Agrarmarktes die Durchkapitalisierung ihrer Landwirtschaften
s c h r i t t w e i s e zu vollziehen, deswegen die Konkurrenz
seitens amerikanischer Agrarproduktion nur bedingt zuzulassen.
Für die Erlaubnis, den EG-Binnenmarkt durch ein über dem Welt-
marktpreis liegendes Mindestpreisniveau gegen die Weltmarktkon-
kurrenz abzuschirmen, sicherten sich die USA den freien Zugang
zum europäischen Markt für alle die Agrarprodukte, die die EG
selbst (noch) nicht rentabel produzierte, nach denen aber gerade
aufgrund der erfolgreichen Entwicklung des europäischen Agrar-
marktes ständig steigende Nachfrage entstand; dies betraf (und
betrifft) vor allem Soja, Futtermittel (Maisgluten) und alle Sor-
ten Ölfrüchte; aber auch - ein Punkt, der sich vor allem seit dem
Beitritt Griechenlands und Spaniens zur Kontroverse heranwächst -
Zitrusfrüchte, Rosinen usw.
Das Ergebnis dieser erfolgreichen kapitalistischen Arbeitsteilung
mag nun beiden Seiten nicht mehr so einfach gefallen. Einerseits
gingen nämlich im Jahr 1981 20% der gesamten US-Agrarexporte in
die EG (Zahlen nach: Grundzüge der amerikanischen Agrarpolitik;
Ausführungen von Hormats, Brock und Block vor dem US-Kongreß im
März 1982); andererseits entwickelten sich die EG-Staaten selbst
zu Netto-Exporteuren in landwirtschaftlichen Produkten und machen
den Amis zunehmend auf Drittmärkten Konkurrenz. Und drittens ent-
decken vor allem die Franzosen am ungehinderten Zugang der Ameri-
kaner zum Futtermittelmarkt eine unliebsame Schranke für die Re-
alisierung ihrer Getreideüberschüsse zu profitablen Preisen, was
sie dazu veranlaßt bat, bei der EG-Kommission die Erhebung eines
Einfuhrzolls auf dieses Produkt zu beantragen. Der ganze Streit
findet statt auf Grundlage einer "Rekordernte" hüben wie drüben.
Die verdankt sich allerdings weniger dem Walten der Natur als der
Art und Weise, wie seitens der landwirtschaftlichen Produzenten
mit steigenden Zinslasten für Kredite umgegangen wird, die sie
zur Mechanisierung der Produktion und zur Ausdehnung von Anbau-
fläche und Menge aufgenommen haben. In den USA machte sich der
Zwang für die Farmer, diese Kredite aus den Verkaufserlösen zu-
rückzahlen zu müssen, erst im Versuch geltend, durch Ausweitung
der Produktion sich größere Rückflüsse zu sichern; inzwischen in
Preisverfall, zunehmender Versteigerung von Farmen und sinkenden
Bodenpreisen. Was die US-Regierung daran stört, sind weniger
diese ganz normalen Phänomene der Konzentration in der Landwirt-
schaft als der Umstand, daß die so produzierte Weizenernte die
nationalen Überschüsse auf ca. die Hälfte der Jahresernte erhöht
hat, von der wiederum die Hälfte mit Hilfe von Regierungskrediten
gelagert wird. Ihr ist also einiges daran gelegen, einen entspre-
chenden Preis für die auf dem Binnenmarkt nicht absetzbare Waren-
menge auf einem Weltmarkt zu realisieren, auf dem - auch ein Er-
folg der Kapitalakkumulation! - die zahlungsfähige Nachfrage nach
Lebensmitteln sich weiter verengt. Folgerichtig entdecken die USA
im ganzen System der EG-Agrarmarktordnung einen einzigen Angriff
auf den freien Welthandel mit Agrarprodukten:
"Die Agrarpolitik der USA und der EG gründen sich auf verschie-
denen Grundsätzen. Das US-Farmprogramm (umfaßt die Regelung re-
gierungsamtlicher Käufe von Überschüssen, Sonderkredite an Far-
mer, Prämien für Stillegung von Anbauflächen u.ä.) will sich so
wenig wie möglich in internationole Agrarmärkte einmischen. Wenn
die Preise niedrig sind, kauft die Commodity Credit Corporation
zusammen mit den Farmern die Überschüsse auf; es senkt nicht die
Weltmarktpreise durch Subventionierung des Exports. Unsere Farmer
halten die größten Getreidereserven der Welt und tragen so zur
Sicherung der Welternährung (!!) und zur internationalen Preis-
stabilität bei. Der Gemeinsame Agrarmarkt der EG beruht auf hohen
Preissubventionen. Er hat keine Produktionskontrollen und schützt
die Preise durch verschiedene Abgaben an den Grenzen. Er hat
schwer belastende Überschüsse geschaffen und ernste Finanzpro-
bleme für die Gemeinschaft. Durch Subventionierung des Exports
hat er großangelegte europäische Exporte für Weizen, Zucker und
Fleisch künstlich befördert. Dies beschränkt die Marktchancen von
Produkten aus Ländern wie den USA, die ohne Subventionen konkur-
rieren... Wir erkennen die Bedeutung des Gemeinsamen Agrarmarktes
für die Gemeinschaft und ihren Zusammenhalt an... Wir fürchten
allerdings, daß die EG ihre innere agrarische Überproduktion und
Finanzprobleme dadurch bewältigen will, daß sie den Gemeinsamen
Agrarmarkt in ein Mittel gemeinsamer Exportpolitik auf Grundlage
extensiver Subventionen umwandelt. Wir sind auch sehr beunruhigt
darüber, daß die EG zeitweilig Maßnahmen in Erwägung zieht, die
die Exporte von Sojabohnen und Futtermitteln auf den EG-Markt be-
schränken würde." (Unterstaatssekretär Hormats nach Dept. State
Bulletin, März 1982)
Die Logik ist klar: Nützlich ist der Agrarmarkt der EG, insofern
seine staatliche Beförderung den USA zusätzliche Absatzmöglich-
keiten eröffnet. Schädlich ist die gleiche Agrarmarktordnung,
weil die gleichen staatlichen Regelungen mittels Preisen,
Grenzabgaben und staatlichem Aufkaufen von Überschüssen den EG-
Staaten die Kalkulation nahelegt, aus ihrer Überproduktion eben-
falls ein Geschäft auf dem Weltmarkt zu machen. Diese Überschüsse
dienen dann in den Augen der Amis deshalb auch nicht der Welter-
nährung, sondern stören die Verwandlung amerikanischer Agrarpro-
dukte in amerikanischen nationalen Reichtum.
Röhrenembargo und Weizengeschäft - ein Nachtrag
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"Die Getreideverkäufe sind Handel - schlicht und einfach Handel.
Moskau erhält amerikanischen Mais und Weizen, dort dringend benö-
tigt, und bezahlt dafür mit Gold oder aus seinen begrenzten Vor-
räten an harter Währung - 'cash on the barrel head' sagt der Ame-
rikaner dazu... Getreide ist kein knapper Rohstoff; das Geschäft
ist ein Vorteil für beide. Das sowjetische Röhrengeschäft hinge-
gen umfaßt große Mengen westeuropäischer Kredite. Die Westeuro-
päer stellen durch ihre jetzigen Kredite praktisch die Röhren,
die Turbinen und andere Ausrüstung; dann, nach Fertigstellung der
Gasleitung, kaufen die Europäer als Abnehmer das Erdgas und stel-
len damit die Devisen zur Verfügung, die Moskau zur Bezahlung
seiner Schulden braucht... Dieses Geld wird dem Kreml dabei hel-
fen, seine Militärmaschinerie noch weiter auszubauen." (Die
Stimme Amerikas, 11.8.82)
Sieht man einmal ab von der sonderbaren Logik, nach der die Rus-
sen ihre Devisen zweimal verwenden können - einmal zur Bezahlung
der Kredite, ein zweites Mal zum Aufbau ihres Militärs - so fällt
an dieser Darstellung des amerikanischen Interesses am Weizenge-
schäft folgendes auf:
Erstens: sollte es denn sein, da "Handel, schlicht und einfach
Handel" das Interesse ausgerechnet der Nation sein soll, die je-
den Warenverkehr unter der Maßgabe betrachtet, inwieweit er zur
Vermehrung und Ausbreitung ihres Kapitals dient? Die
d e s w e g e n allein schon manches Geschäft gar nicht zu stan-
dekommen lät? Die den "Handel" mit Erdgas aus politischen Erwä-
gungen für unzuträglich hält, deswegen ihre eigenen Kapitalisten
anweist, mit EG-Kapitalisten keine Geschäfte mehr zu machen, die
diesen "Handel" trotzdem perfekt machen?
Wenn die SU Reichtum für die bloße Konsumtion w e g g i b t,
dem Kapitalismus seine Waren realisiert, deren Wert ohne das
Geschäft mit den Russen eine durchaus zweifelhafte Angelegenheit
wäre, dann liegt den USA zunächst einmal an letzterem. Das
Versilbern landwirtschaftlicher Überproduktion, das ohne die
Russen nicht ginge, ist von großer ökonomischer Bedeutung -
diesen Ausfall will sich der amerikanische Staat nicht erlauben.
Die ideologische Rechtfertigung, der Goldentzug würde die Russen
schädigen, die EG-Kredite zwecks Röhrengeschäft ihnen nutzen, ist
n a c h g e s c h o b e n.
Wenn die USA einerseits die politische Stoßrichtung eines jeden
Russengeschäfts betonen, andererseits sich eine rein geschäftli-
che, das politische Prinzip scheinbar verletzende Freiheit her-
ausnehmen, dann ist das eine ökonomische Kampfansage an die Euro-
päer: Diese Freiheit des Geschäfts erlauben wir euch nicht. Wir
gedenken sie durchaus in der Konkurrenz gegen euch zu nutzen.
Mehr noch: Grad weil die USA auf dem Weizengeschäft bestehen,
nehmen sich die Sowjets die - neben dem Gold - dafür benötigten
Kredite bei den europäischen Banken; insofern ist der Weizen dann
d o c h wieder eine politische Waffe, weil so die Kreditierung
des Röhrengeschäfts erschwert wird. Es ist eine Waffe, die poli-
tisch den Gegner und ökonomisch den Partner/Konkurrenten trifft.
Inzwischen wird gegenüber den Russen nicht mit einem Wei-
zen e m b a r g o gedroht, sondern als Zeichen ihrer Unbotmäßig-
keit und mangelnden Friedfertigkeit gewertet, da sie ihren
Kauf v e r p f l i c h t u n g e n in geringerem Maße nachkom-
men, als es sich die USA gewünscht hätten:
"Von den 43 Millionen Tonnen Weizen, die die UdSSR, wie bislang
erwartet wurde, dieses Jahr aus dem Westen importieren würde, hat
sie bislang erst 13,8 Mill. Tonnen aus den USA gekauft. Landwirt-
schaftsminister John Block behauptet: 'Wir zahlen immer noch
einen hohen Preis für das 1980er Embargo'." (Time, 12. April
1982)
Den "Preis" zahlen also jetzt die USA, nicht die SU, von der
"amerikanische Farmer" dementsprechend "enttäuscht" sind (Vgl.
FAZ-Artikel). Und gerade so werden die Weizenverkäufe, die (noch)
getätigt werden, zu d e m Argument gegen das Röhrengeschäft:
Daß die UdSSR es sich herausnimmt, selbst darüber entscheiden zu
wollen, wie sie dem Weltmarkt zur Verfügung steht - als Lieferant
harten Geldes, als Kreditnehmer oder als Verkäufer, ist der Af-
front, über dessen Ahndung qua Embargo der W e s t e n sich
streitet!
***
"Amerikanische Farmer sind über Moskau enttäuscht
NEW YORK, 23. September (vwd). Die amerikanischen Bauern und Ge-
treidehändler sind über den Getreideabsatz an die Sowjetunion in
dem jetzt zu Ende gehenden sechsten Jahr des bilateralen Getrei-
deabkommens ausgesprochen enttäuscht. In dem Ende September aus-
laufenden Zwölfmonatsabschnitt hat die Sowjetunion in den Verei-
nigten Staaten nur 13,9 Millionen Tonnen Getreide gekauft. Ihr
Gesamtimportbedarf an Getreide ist für diesen Zeitraum jedoch von
Washington auf 42 Millionen Tonnen geschätzt worden. Moskau hat
offensichtlich in den vergangenen zwölf Monaten erhebliche Mengen
Getreide in Argentinien, Kanada, Australien und in der Europäi-
schen Gemeinschaft gekauft. In der letzten Zeit sollen allerdings
sämtliche sowjetischen Getreidekäufe stark vermindert worden
sein. Das amerikanische Landwirtschaftsministerium glaubt jedoch,
daß Moskau seine Getreideeinfuhren aufgrund der diesjährigen
neuen Mißernte drastisch erhöhen muß. Für den Zeitraum von Anfang
Juli 1982 bis Ende Juni 1983 wird ein Importbedarf von insgesamt
44 Millionen Tonnen erwartet gegenüber 46 Millionen in der Vor-
jahresvergleichszeit. Für das laufende Kalenderjahr rechnet
Washington mit einer sowjetischen Getreideernte von nur 170 Mil-
lionen Tonnen. Das ist die kleinste Ernte seit 1975. Damit ist
die sowjetische Getreideernte nur etwa halb so groß wie die der
Amerikaner. Die sowjetische Anbaufläche wird in Washington auf
123 Millionen Hektar geschätzt. Sie ist somit um rund 38 Prozent
größer als die in Amerika.
Nowosti: Getreideernte wird gut
Wz. FRANKFURT, 23. September. Die sowjetische Nachrichtenagentur
"Nowosti" berichtet, daß die Sowjetunion in diesem Jahr eine
"gute" Getreideernte einbringen wird "Nowosti" stellt dieser Er-
wartung Vorausschätzungen amerikanischer Fachleute entgegen, die
noch im Juli von einer Ernte von nur 140 Millionen bis 150 Mil-
lionen Tonnen ausgegangen waren. Die neusten amerikanischen
Schätzungen liegen bei 170 Millionen (1981: 175 Millionen) Ton-
nen. Laut "Nowosti" sagen Fachleute im sowjetischen Landwirt-
schaftsministerium, daß die Amerikaner ihre Schätzungen "noch et-
liche Male werden überprüfen müssen". Wenn die Sowjetunion in
diesem Jahr eine "gute" Ernte einbringen sollte, wie sie
"Nowosti" in Aussicht stellt, dann müßte sie mindestens 205 Mil-
lionen Tonnen Getreide produzieren."
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