Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK ELEKTROINDUSTRIE - Von AEG bis Grundig


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       Beschäftigungsplan jetzt für alle Grundig-Werke
       
       Der Betriebsrat  und die  IG-Metall haben  jetzt mit dem Vorstand
       der Grundig AG nach dem Vorbild der Beschäftigungspläne Nürnberg-
       Langwasser und  Fürth einen  konzernweiten Beschäftigungsplan für
       alle Inlandswerke  von Grundig  abgeschlossen. Und mit bemerkens-
       werter Offenheit  hat der neue Grundig-Chef Van Tilburg ("Ein Be-
       schäftigungsplan kann  kein Arbeitsplatzgarantieplan  sein.")  in
       einem Zeitungsinterview  verraten, wozu so ein Beschäftigungsplan
       gut ist:
       
       "Unter dem  Strich wird es auch bei uns zwangsläufig weitere Per-
       sonalanpassungen geben,  aber diese kann (!) man heute nicht mehr
       so handhaben wie anno 1900. Man muß damit auf eine sozial verant-
       wortungsvolle Art  und Weise  fertig werden.  Dies geschieht  mit
       Hilfe der Beschäftigungspläne."
       
       Seit 1900  hat sich  also eines bestimmt nicht geändert: Die Pro-
       fitkalkulation der Unternehmer bestimmt nach wie vor über den Le-
       bensunterhalt der  Arbeiter. Neu  ist dagegen  1988 eine  L ü g e
       über die  soziale Lage  der Arbeiterklasse,  für die  die Gewerk-
       schaft einsteht:
       
       "Mit den  bisherigen Beschäftigungsplänen ist der Beweis erbracht
       worden, daß sich ein Unternehmen auch ohne Massenentlassungen sa-
       nieren läßt."
       
       Dahinter steht die Bilanz von zwei Beschäftigungsplänen bei Grun-
       dig in Nürnberg-Langwasser und Fürth:
       Beschäftigungsplan 1985:
       Personalrückgang 1985-87: 5000 Stellen
       Beschäftigungsplan Mai 1987:
       Personalrückgang 1987: 1000 Stellen
       Und 1988 bis 1990 gilt schon wieder:
       "zwangsläufig weitere Personalanpassungen!"
       
       Die Gewerkschaft  hat mit  dem neuen  Beschäftigungsplan, den sie
       als "neue  Qualität" im Umgang von Kapital und Arbeit feiert, den
       Streit darüber prinzipiell aus der Welt geschafft, ob die Entlas-
       sungen sein  müssen, die  Grundig auch  in der  Zukunft unter dem
       neuen Titel  "Konsolidierung" im Geschäftsplan vorsieht. Sie müs-
       sen sein! Mit dieser Gewissheit fängt ein Beschäftigungsplan näm-
       lich überhaupt erst an.
       
       DER BESCHÄFTIGUNGSPLAN
       ======================
       
       Der Beschäftigungsplan ist ein
       ------------------------------
       Glaubensbekenntnis der Gewerkschaft:
       ------------------------------------
       
       "Wenn Arbeiter wegen des Geschäfts lassen werden, muß man sich um
       Geschäftsmöglichkeiten bemühen!"
       
       Wer die  Zusage der  Firma will, daß sie sich angesichts von Ent-
       lassungen um  die   B e s c h ä f t i g u n g  ihrer Arbeiter be-
       müht, der  hat nicht  nur mitgekriegt,  daß    w e g e n    d e s
       G e s c h ä f t s     Arbeiter  über  die  Klinge  springen.  Der
       a k z e p t i e r t   zudem, daß so einfach aus dem Geschäft her-
       aus, das  gerade läuft,  Beschäftigung   n i c h t   zu verlangen
       ist, sonst  würde er  ja vom Unternehmen gar nicht verlangen, daß
       es sich  extra, sozusagen  zum normalen  Geschäft dazu um die Be-
       schäftigung der  Mitarbeiter bekümmern  sollte. Kurzum: er akzep-
       tiert die  vom Unternehmen  beschlossenen Entlassungen. Er akzep-
       tiert also  auch, daß  im Namen des Profits Leute über die Klinge
       springen.
       Das ist  die eine Seite. Gleichzeitig aber fordert der Beschäfti-
       gungsplan   d a s   g e r a d e   G e g e n t e i l:  nämlich den
       Arbeitern dann ein Geschäft zu beschaffen, von dem sie wieder le-
       ben können!
       Weil   w e g e n   des Geschäfts  die weitere Beschäftigung nicht
       mehr möglich  ist, soll   m i t   dem Geschäft neue Beschäftigung
       her. Dieser  Widersinn verdankt  sich also  schlicht der  gewerk-
       schaftlichen Begeisterung  darüber,  daß  Unternehmer  zum  Wohle
       ihres Geldbeutels  mit Arbeitern  ein Geschäft  machen. Und diese
       Begeisterung ist  so total,  daß man noch nicht einmal angesichts
       von Entlassungen daran zweifeln mag, daß Geschäfte für Beschäfti-
       gung gut sind. Man trägt lieber "notgedrungen" jede Umstrukturie-
       rung und Sanierung im Namen des Geschäfts mit und weiß den Unter-
       nehmern nur  noch einen  Vorwurf zu machen: Sie sollten sich doch
       bitteschön,  wenn   sie  schon   entlassen  müssen,   anstrengen,
       d a s s e l b e,   nämlich Geschäfte,   n o c h  v i e l  m e h r
       zu machen - wegen der Arbeiter.
       Ziemlich   d u m m   ist diese  Optik hinaus auch noch, behauptet
       sie doch,  daß die   w e g e n  u n d  f ü r  das  Geschäft über-
       flüssig gemachten  Arbeiter gleich  wieder für ein neues Geschäft
       gut wären,  wenn die Kapitalisten nur wollten. Wie sollten Arbei-
       ter, die  als  n ü t z l i c h e  K o s t e n  kalkuliert werden,
       dann, wenn sich ihre Anwendung gerade als  n i c h t  rentierlich
       erweist, im  Namen derselben   R e n t a b i l i t ä t  wieder in
       Arbeit und  Brot kommen? Hätte es eine profitträchtige Verwendung
       für sie gegeben, stünden sie ja gar nicht zur Entlassung an!
       
       Der Beschäftigungsplan praktisch:
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       Kein einziger  Arbeitsplatz; dafür  sind Entlassungen billiger zu
       haben!
       
       Auch in den schönfärberischen Worten der Gewerkschaft ist ein Be-
       schäftigungsplan nicht  dazu da,  Entlassungen zu verhindern oder
       auch nur  zu verringern: Der 1. Bevollmächtigte der Nürnberger IG
       Metall, Gerd  Lobboda, sieht in Beschäftigungsplänen auch für an-
       dere  Betriebe   "neue  Wege,     P e r s o n a l p r o b l e m e
       o h n e   E n t l a s s u n g e n   zu lösen. Richtungweisend ist
       dabei das  Modell Grundig."  (NN,  25.02.1988)  Etwas  deutlicher
       heißt es in diesem richtungsweisenden Modell: "Personal a b b a u
       ohne Entlassungen".  Wie man sich das vorzustellen hat, zeigt ein
       Blick auf jenes leuchtende Beispiel:
       Ein Beschäftigungsplan  nimmt erst einmal Bezug auf die Gesetzes-
       vorschrift, daß  dem ausgemusterten  proletarischen Ausschuß  der
       Produktion für  die erfahrene Unbill ein "Abstand" zu zahlen ist.
       Wo früher  Betriebsräte ihre Ehre darein legten, bei den minutiös
       aufgelisteten Faktoren, aus denen sich der Anspruch auf Abfindung
       errechnete, um  die Bruchstellen  hinter dem  Komma zu feilschen,
       heißt seit  Grundig die  Devise: "Sozialpläne  schaffen keine Ar-
       beitsplätze". Gemeint ist damit, daß angesichts der Aufgabenstel-
       lung, sich  um Beschäftigung  zu bemühen,  auch den Betriebsräten
       die     d e n     L e u t e n     zu   zahlende   Abfindung   als
       r a u s g e s c h m i s s e n e s   G e l d   erscheint. Statt es
       den Leuten  nachzuschmeißen, könnte  man es  doch besser  für Be-
       schäftigung   ausgeben.    Seither   ist    die   Sozialplansumme
       g e t e i l t:   Der eine  Teil, um dessen  H ö h e  sich niemand
       mehr streiten  mag, dient  zur Erfüllung  der leidigen  Gesetzes-
       pflicht, Entlassenen  eine Abfindung zu zahlen. Die Menschen hei-
       ßen dann  nicht mehr  Entlassene, sondern  Sozialpläner, und sind
       deswegen kein  Problem mehr. Derjenige Teil des vom Betrieb unter
       der Rubrik  "Kosten  der  Entlassung"  zur  Verfügung  gestellten
       Geldes, das  man sich bei den Abfindungen gespart hat, wird jetzt
       zur Finanzierung  des "Beschäftigungsplans" verwendet, der in den
       Augen der Gewerkschaft sowas ähnliches wie ein Mini-Arbeitsamt in
       der Fabrik  ist. Bei  Grundig tauchen  die folgenden  "beschäfti-
       gungssichernden" Maßnahmen auf:
       - "Innerbetriebliche Umsetzung":  Im Zuge des Beschäftigungsplans
       hat sich  der Betriebsrat bei Grundig ausbedungen, daß keine neue
       Stelle von  einem Werksfremden besetzt werden darf, ohne daß vor-
       her unter  den Entlassungskandidaten  Umschau gehalten  wird,  ob
       nicht eine  dafür taugliche  Kraft darunter  ist. Werkseigene Ar-
       beitslose sind  offenbar schlimmer als solche, die schon beim Ar-
       beitsamt anstehen.
       - "Weiterbildung": Irgendwelche Fortbildungsveranstaltungen macht
       jeder Betrieb,  sofern er  sie braucht. Wenn solche Fortbildungs-
       maßnahmen durch  die abgezweigten  Sozialplangelder und Zuschüsse
       des Arbeitsamts  praktisch nichts  kosten, macht eine Firma sogar
       Fortbildung, die  sie nicht  unbedingt braucht.  Der famose,  Be-
       schäftigungsplan bewirkt  also, daß  mancher was  Modernes lernen
       darf. Ob  er dann  seine neuen Fertigkeiten im alten Betrieb auch
       zur Anwendung  bringen darf,  steht freilich  auf  einem  anderen
       Blatt. Im  einen Fall erspart man einem Arbeitslosen die Mühe der
       Fabrikarbeit, im  anderen Fall  ist man selber ein gebildeter Ar-
       beitsloser. Mit  dem   P e r s o n a l b e d a r f  der Firma hat
       das nichts zu tun.
       - "Vorzeitiges Ausscheiden  älterer Mitarbeiter": Das sozialplan-
       übliche Abservieren der nicht mehr ganz Taufrischen kann man also
       auch als  Beitrag zur Beschäftigung umdeklarieren. Man ist wieder
       ein paar  Leute losgeworden,  ohne daß  sie an anderer Stelle als
       Arbeitslose wieder auftauchen.
       Ein Beschäftigungsplan schafft also keinen einzigen Arbeitsplatz.
       Es ist  die Umdefinition aller sozialplanüblichen Weisen der Ent-
       lassung zu  einem Bemühen  um die  Erhaltung der Belegschaft. Und
       weil es  um die  Demonstration dieses Bemühens geht, wird die Ab-
       schieberei ergänzt  um einen - für den Betrieb kostenlosen - Qua-
       lifikationszirkus, der zwar keinen einzigen Arbeitsplatz schafft,
       wohl aber  die Sortierung,  wer von der Belegschaft bleiben darf,
       kräftig belebt.
       So weit,  so billig.  Daß "wir alle" damit "nicht zufrieden" sein
       können, begreift  aber selbst  ein Betriebsrat,  wenn er ohne zum
       Taschenrechner greifen  zu müssen an der Belegschaftszahl vor wie
       nach Beschäftigungeplan feststellt, daß nichts geht. Ihn interes-
       sieren deshalb auch die "beschäftigungpolitischen Arbeitskreise",
       die der Beschäftigungsplan vorsieht, viel mehr.
       
       Der Beschäftigungsplan ideologisch:
       -----------------------------------
       
       Eine einzige Verpflichtung des Arbeitsinteresses auf den Profit
       
       Wenn sich  beim jetzigen Geschäft schon nichts schiebt, heißt die
       Devise, dann  muß man  zusammen mit  der Firmenleitung sich darum
       bemühen,  "langfristig"   Beschäftigungsmöglichkeiten   aufzutun.
       Diese "Beschäftigungsmöglichkeiten"  müssen natürlich zuallererst
       G e s c h ä f t s m ö g l i c h k e i t e n   sein. Also  begeben
       sich altgediente  Betriebsräte "auf  Neuland", indem  sie mit der
       Firmenleitung alle  Geschäftsaktivitäten daraufhin durchgehen, ob
       sich nicht  da und da noch ein Profitchen machen ließe. Es werden
       Kommissionen gegründet,  die rausbringen sollen, wo sich Aufträge
       an Land ziehen lassen, welche Produkte zukunftsträchtig sind usw.
       Absurd die  Vorstellung, daß  das die Geschäftsleitung nicht auch
       von allein  tut. Dafür  gibt es ja schließlich ganze wohlbezahlte
       Abteilungen!
       Ganz unnütz  ist der  Zirkus deshalb freilich nicht. Sowenig auch
       nur ein  einziger Arbeiter  etwas davon  hat: für den Betrieb und
       die Gewerkschaft,  die die  Profitwirtschaft  mitbestimmen  will,
       läßt sich  so eine  Beschäftigungs-Such-Kommisssion allemal  aus-
       schlachten. Bei  der nächsten  Entlassung steht  dann nämlich ein
       für alle mal fest: Weil alles versucht wurde, kann man mehr nicht
       verlangen. Sogar  Arbeitnehmervertreter haben  ihren ganzen Grips
       und ihre  Phantasie angestrengt  und  auch  nichts  gefunden.  Ja
       dann...!

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