Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter
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"Harmonisierung der Sozialleistungen" bei Seebeck und SUAG:
EIN ANGRIFF AUF DEN LOHN UND WIE MAN IHM BESSER NICHT BEGEGNET
Unter dem Titel "Harmonisierung der Betriebsvereinbarungen" für
die bei Seebeck und SUAG Beschäftigten hat die Geschäftsleitung
für diese beiden Werften sämtliche Vereinbarungen über "soziale
Leistungen" des Betriebes gekündigt. Vorgelegt hat die Werftlei-
tung eine Neuregelung, die zeigt, was der Betrieb unter
"Angleichung" der Beschäftigungsbedingungen auf den fusionierten
Werften versteht: Gestrichen werden sollen bei Seebeck alle
"Sozialleistungen", die es bei SUAG nicht gibt. Bei SUAG wiederum
sollen alle gestrichen werden, die es bei Seebeck nicht gibt.
Denn unter "Angleichung" versteht die Werft eben nur eines: Sen-
kung der Lohnkosten auf b e i d e n Werften. Und weil das ihr
Interesse ist, kündigt die Werftleitung alle anderen Sozial-Ver-
einbarungen gleich mit, ganz egal, ob sich das mit einem "Anglei-
chungsbedarf" begründen läßt oder nicht. So kommt eine stattliche
Liste zusammen, die von der Dienstgangentschädigung über We-
gezeitenentschädigung, Erschwerniszulagen, Probefahrtauslöse,
Treueprämie, Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, Urlaubs- und
Feiertagspauschale, Essensgeldzuschuß ... bis zum Arbeitgeberdar-
lehen einfach a l l e s enthält, was es im Betrieb jemals an
übertariflich vereinbarten Lohnbestandteilen gegeben hat. Und
nach dem Motto, "wo wir schon mal dabei sind, Ansprüche zu stel-
len", legt der Betrieb auch noch F o r d e r u n g e n auf:
Samstagsarbeit hätte er gerne als Regelarbeit vereinbart.
Wie Arbeiter diesen Angriff besser nicht kontern sollten, wenn
ihnen an ihrem Lohn etwas liegt:
- Das sei ein "Angriff auf den sozialen Besitzstand der Kollegen"
(V-Leute-Flugblatt 24.5.89) - so kontert die Gewerkschaft das
Lohnsenkungsprogramm. Vorsicht! Hier beruft sich die Gewerkschaft
gegen den Betrieb auf eine Art Gewohnheitsrecht der Arbeiter. Da-
bei gibt es so etwas weit und breit nicht. Und das weiß die Ge-
werkschaft sicher am besten. Denn s i e hat doch mit dem Be-
trieb festgelegt, daß Lohnbestandteile, auf die kein Arbeiter
verzichten kann, vertraglich zu "Sozialleistungen" definiert wor-
den sind, die der Betrieb jederzeit einseitig aufkündigen kann.
Als eine Art betriebliche G r o ß z ü g i g k e i t also, die
er ebensogut g e w ä h r e n wie v e r s a g e n kann! Und
was fällt der Gewerkschaft jetzt ein, wo der Betrieb sein gutes
Recht zur Aufkündigung dieser Lohnteile wahrnimmt? Sie
a p p e l l i e r t an den Betrieb, er möge doch G n a d e
v o r R e c h t ergehen lassen und seine Sozialleistungen bei-
behalten. Und das angesichts der Tatsache, daß der Betrieb das
Interesse bekundet, seine Freiheit zur Lohnsenkung an dieser
Front a u s z u n u t z e n und alles zu streichen, woran sich
ein Arbeiter so gewöhnt haben mag! So ü b e r a n t w o r t e t
man den Lohn ausgerechnet der Gnade derjenigen, die ihn angrei-
fen.
- Wenn der Betrieb die vielen "großen und kleinen Sauereien" der
letzten Zeit jetzt auch noch um Streichung der Sonderleistungen
ergänze, dann sei endgültig das Betriebsklima im Eimer, meint
"Auf ein Wort" und zitiert einen Arbeiter:
"Wir mußten früher auch hart arbeiten, aber es ging menschlicher
zu, und wir hatten immer das Gefühl, daß man in uns auch den Men-
schen sah. Ich habe mich früher mit der Werft identifiziert..."
Ein sehr schlechter Einwand. Hier gibt ein Arbeiter an mit seiner
Bereitwilligkeit, sich "harte Arbeit" zumuten zu lassen und droht
damit, diese Arbeit nicht mehr gerne zu tun, wenn der Betrieb auf
soziale Gesten verzichtet. Wer mit seiner Opferbereitschaft
h a u s i e r e n geht, der muß sich eben von oben sagen lassen,
daß von d i e s e r Tugend noch ein wenig m e h r verlangt
ist. Und wer bei Sozialleistungen gleich so tut, als gehe es ihm
gar nicht ums Geld, sondern bloß um eine noble Geste, der muß
sich auch sagen lassen, daß G e s t e n auch billiger zu haben
sind. Wie wär's mit einem menschlich-allzumenschlichen Schulter-
klopfen? Und soviel bekundete Bescheidenheit soll dazu taugen,
einen Einspruch gegen Lohnverlust geltend zu machen? Nie und nim-
mer. Zumal die Drohung, die dieser Arbeiter hinterherschiebt, den
Betrieb völlig kalt lassen kann: Nicht mit Arbeitsverweigerung
wird hier gedroht, sondern damit, daß man die Arbeit künftig
nicht mehr mit dem g u t e n G e f ü h l machen wird, für eine
echte Betriebsgemeinschaft tätig zu sein. Sein Geschäft macht der
Betrieb eben immer noch mit der L e i s t u n g, die die Leute
abliefern, und nicht mit den E m p f i n d u n g e n die sie
d a b e i haben!
- Sparen sollte der Betrieb lieber mal an den Managergehältern,
statt schon wieder an den Arbeitern, die schon genug geblutet ha-
ben, meint "Auf ein Wort".
Ein tödlicher Konter. Daß die Arbeiter für das angebliche Spar-
programm des Betriebes ran müssen, dagegen soll gar kein Einwand
erhoben werden. Man beruft sich ja darauf, "seinen Teil" schon
getan zu haben, und macht sich auf die Suche nach anderen, an
denen diesmal gespart werden könnte. Und wer so alternative Spar-
gelegenheiten sucht, der hat ja immerhin zugegeben, daß auch er
sich schon wieder den Kopf über die Ertragslage zerbricht; daß er
als gemeinschaftliche Notwendigkeit einsieht, was das Interesse
der Werft an Gewinnsteigerung gegen die Arbeiter ist; daß er also
nur dann einen Einwand gegen die Lohnsenkung weiß, wenn der Spar-
effekt auch auf andere Weise zu erzielen ist. Die Vertrauensleute
haben diesen Gedanken zuende gedacht: "Nicht n u r auf Kosten
der Kollegen" sollte gespart werden, argumentieren sie. So bietet
man den Lohn als Verhandlungsmasse an.
Für das Anliegen eines Arbeiters, seinen Lohn zu erhalten, gibt
es nur ein gutes Argument: Das eigene I n t e r e s s e
g e g e n das I n t e r e s s e der Werft. Alle Erfindungen,
darauf habe man ein Recht und letztlich könne Lohnsenkung doch
auch im Interesse des Betriebes nicht sein, sind reiner Selbstbe-
trug. Sie künden nur von einem: Daß die Arbeiter sich um den Ge-
gensatz herumdrücken wollen, den die Werft aufmacht. Dann aber
steht der Gewinner schon fest.
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