Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter
zurück
STREIT UM DIE LEHRLINGSÜBERNAHME AUF DEM VULKAN
Neulich durfte die Meckerwiese mal wieder ihrem Namen alle Ehre
machen: Dort hatte die IG Metall-Jugend ein Zelt aufgebaut, um
gegen die geplante Nicht-Übernahme der meisten Azubis auf dem
Vulkan zu protestieren. Von den ca. 60 Jugendlichen, die 1987
ihre Gesellenprüfung zu machen haben, sollten nämlich nur 10%
übernommen werden. Die Lehrlinge meinten, ohne Übernahme sei ihre
ganze Ausbildung für die Katz' gewesen und warfen dem Vulkan vor,
er vernachlässige seine Sorgfaltspflicht, wenn er ihnen nach der
Lehre keinen Arbeitsplatz anbiete.
Auf diesen Protest hin drohte der Betrieb eine Senkung der Aus-
bildungsquote an, und der Betriebsrat war nicht faul, s i c h
als Opfer der meuternden Lehrlinge ins Spiel zu bringen: Die
Lehrlinge sabottierten durch ihre Meckerei die betriebsrätliche
Errungenschaft einer vergleichsweise hohen Ausbildungsquote auf
dem Vulkan, fanden die Arbeitervertreter.
Betriebliche Kalkulationen mit den Azubis...
--------------------------------------------
Mit der betrieblichen Ausbildung züchtet der Vulkan einen hausei-
genen Arbeiternachwuchs, der beigebogen bekommt, wie man den be-
trieblichen Anforderungen nachzukommen hat. Im ersten Lehrjahr
werden die Azubis auf dem Lehrlingsboden in die geforderten Ar-
beitstechniken eingewiesen. Anschließend haben sie in einer
Akkordkolonne mit anzutreten und dürfen dort dafür sorgen, daß
sich ihre Ausbildung für den Vulkan schon i n d e r
A u s b i l d u n g gelohnt hat. Die Azubis werden einem Gesel-
len zur Akkordarbeit zugeordnet. Diesem Gesellen kürzt der Be-
trieb die Vorgabezeit um 30%, und zwar mit dem Argument, der Ge-
selle könne den Azubi ja einspannen und benötige dann selbst we-
niger Arbeitsstunden. Die Vorstellung, der Lehrling sei dazu da,
dem Gesellen die Arbeit zu erleichtern, braucht also gar nicht
erst aufzukommen.
Mit dem Einsatz der Lehrlinge in den Akkordkolonnen steht fest,
daß die Ausbildung der Lehrlinge für den Betrieb auch dann Sinn
macht, wenn er nach Abschluß der Lehre keinen davon weiterbe-
schäftigen will. Von wegen also, die Ausbildung sei ohne an-
schließende Beschäftigung "sinnlos"! Klar, für ein Einkommen der
Lehrlinge taugt sie nicht, aber d a z u ist eben eine Lehre ge-
nausowenig da, wie die Arbeitsplätze auf dem Vulkan als Gelegen-
heit zum Geldverdienen für arme Schlucker gedacht sind.
Fliegen die Azubis nach der Lehre raus, dann kann sich der Vulkan
im übrigen sicher sein, daß sie das Arbeitsamt für ihn in der
Reservearmee zwischenlagert. Die Einkommenslosigkeit macht die
Ausgebildeten zum jederzeit abrufbaren Arbeitskräftepotential für
den Betrieb. Ändert sich die Geschäftskalkulation, so kann die
Werft sie also vom Bremer Arbeitsmarkt abholen.
Die Drohung, künftig weniger Lehrlinge auszubilden, wenn es bei
der Nicht-Übernahme Theater gibt, ist also zum einen eine freche
Heuchelei des Vulkan. Da wird geradeso getan, als sei die Lehr-
lingsausbildung eine selbstlose Dienstleistung des Betriebes an
den Azubis, für die der Betrieb Dank statt Undank verdient habe.
Diese Drohung enthält allerdings eine Klarstellung: Auf das Ab-
fallprodukt der Lehre - der Vulkan nutzt Billigstarbeitskräfte -
ist der Betrieb wirklich nicht angewiesen. Billigware bietet der
Arbeitsmarkt auch sonst reichlich.
Betriebsrätlicher Zynismus
--------------------------
Der Betriebsrat nimmt sich der Sache selbstverständlich an. Be-
schäftigungsprobleme sind schließlich das gewerkschaftliche
Steckenpferd. Er stellt aber gleich klar, daß die Lehrlinge die
Sache ganz falsch verstanden haben, wenn sie meinen, aus einer
Ausbildung ließe sich ein Anspruch auf Übernahme ableiten. Sowas
fällt eindeutig unter überzogenes Anspruchsdenken, oder ist,
gewerkschaftlich ausgedrückt, höchst unsolidarisch. Denn mit ih-
rem Verlangen machen sich die Azubis laut Betriebsrat an der
nächsten Azubi-Generation schuldig: womöglich bildet der Betrieb
wegen dem Terz mit den Jugendlichen in Zukunft weniger Lehrlinge
aus! Und denen kann der Betriebsrat dann nach vollendeter Lehre
nicht mehr sagen, daß sie aus ihrer Ausbildung keine Forderungen
auf Anstellung ableiten dürfen, wegen der übernächsten Genera-
tion..., oder was? Schon seltsam diese Logik: Damit man einen Ar-
beitsplatz bekommen kann, soll man laut IGM eine Lehre machen.
Hat man sie dann, dann darf man nicht verlangen, weshalb man die
Ausbildung überhaupt gemacht hat - ein festes Einkommen. Aber
nach Auffassung der Gewerkschaft wäre es eben ein unzumutbares
Verlangen an den Betrieb, einfach Leute zu beschäftigen, weil die
Knete brauchen; wo bliebe da der Gewinn, den der Betrieb doch ma-
chen muß, damit er Beschäftigung spendieren kann...? Man sieht:
Wenn gewerkschaftliche Profis sich dem Problem Arbeitslosigkeit
widmen, dann kann dabei das Interesse eines Menschen an Lohn nur
stören. In der Arbeitslosigkeit entdecken die Typen von der IGM
nämlich den Auftrag an die Lohnabhängigen, an sich alle Hinder-
nisse für Beschäftigung zu beseitigen, z.B. durch Ableisten einer
Ausbildung. Wenn sie dann dennoch nicht benutzt werden, dann kann
die Gewerkschaft mit Fug und Recht den Unternehmern vorwerfen,
sie seien "unfähig", das ach so brauchbare Arbeitskräftepotential
auch anzuwenden. Womit die Unternehmer im moralischen Abseits
stehen - und aus dem Schneider sind: Versager, die sie nunmal
sind, können sie nicht, was sie wegen ihres Geschäftskalküls gar
nicht wollen: "Unserer Jugend eine Zukunft" geben. Für solche ge-
werkschaftliche Arbeitsmarktpolitik werden natürlich auch mal
nicht übernommene Azubis rausgezerrt und dürfen auf der Straße
himmelschreiendes Unrecht vorführen. Aber nur auf Geheiß der Ge-
werkschaft. Und die hat in Gestalt der gewerkschaftlichen Vulkan-
Betriebsräte eben diesmal anders kalkuliert: Es ist dem Betrieb
hoch anzurechnen, daß er mehr ausbildet als beschäftigt - so die
gewerkschaftliche Lesart der Nicht-Übernahme, der sich die Lehr-
linge gefälligst anzuschließen haben.
Der Vulkan-Betriebsrat hat also das Ansinnen der Azubis abge-
schmettert und hat die Sache in seine geübte Hand genommen: Er
ist mit der Gewerkschaftsleitung in Verhandlungen über eine auf 3
Monate befristete Übernahme eingetreten. So ein befristeter Ver-
trag stiftet zwar nur eine Sicherheit - nach 3 Monaten steht man
garantiert ohne Lohn da. Aber nachdem der Betrieb die Lehrlinge
ja auch gleich hätte feuern können, darf man diese Zeitverträge
als Entgegenkommen des Betriebes und Errungenschaft des Betriebs-
rates werten. Schließlich findet der Einstieg in eine Arbeitslo-
senkarriere dann mit höherem Stempelgeld statt. In Sachen
V e r w a l t u n g d e s A b s t i e g s von Arbeitern im so-
zialen Netz sind Gewerkschafter eben Spezialisten.
zurück