Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter


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       Zum Warnstreik auf der Seebeck-Werft:
       

EIN LEHRSTÜCK IN SACHEN AKKORDLOHN

Fast könnte man meinen, die Herren von der Seebeck-Werft hätten sich vorgenommen, eine schönfärbende Lüge über den Akkordlohn zu widerlegen. Die Lüge nämlich, daß man als Akkordlöhner zwar eini- ges zu leisten habe, aber sich Mehrleistung auch für den Arbeiter in mehr Lohn auszahle. Die Seebeck-Werft exerziert nämlich der- zeit genau das Umgekehrte durch - sie stellt klar, daß der Ak- kordlohn als Hebel gedacht ist, M e h r leistung für w e n i- g e r Lohn zu kassieren. 1. Lektion: Im Frühjahr dieses Jahres hat die Werft eine Senkung der Vorgabe- zeiten durchgesetzt. Dabei hat sie sich auf die Früchte ihrer eigenen Erpressung berufen: Die Arbeiter im Akkord haben die Vor- gabezeiten pro Arbeitsgang immerzu erheblich u n t e r- schritten. Dafür hatte die Werft durch das Arbeitspensum selbst gesorgt, mit dem sie klarstellte, daß Vorgabezeiten zum Unterschreiten d a sind. Auf dieses Ergebnis - die Arbeiter lieferten erheblich mehr als 100% ab - hat sie sich dann berufen, als Argument gegen den Lohn und verfügt, daß jedes Leistungs- pensum ab sofort mindestens 12% billiger zu haben ist. Also: Erpressung von Mehrleistung ist als Hebel zur Senkung des Lohnes pro Leistung gedacht. 2. Lektion: Mit dem Ergebnis dieser Operation, die Arbeiter lieferten die alte Leistung zu gesunkenem Lohn ab, war die Werft keineswegs zufrieden. So ist zwar jedes Quantum Leistung für die Werft bil- liger geworden, die Lohnstückkosten sind gesunken und der Gewinn hat sich erhöht. Aber die Werft will nicht nur die alte Leistung billiger, sondern sie verlangt jetzt m e h r von der billigeren Leistung. Sie verlangt mit anderen Worten genau das, was in Lek- tion 1 als Berufung für die Akkordsenkung gedient hat: Die Arbei- ter haben auch die neuen Vorgabezeiten nicht etwa e i n z u h a l t e n, sondern zu u n t e r schreiten. Also: Senkung des Lohns pro Leistung ist als Hebel eingerichtet, m e h r von der verbilligten Leistung einzukassieren. 3. Lektion: Arbeiter, die auf Grundlage der neuen Vorgaben nicht auf ihren alten Akkord kommen, machen sich also nicht als Billiglöhner be- liebt. Die Tatsache, daß den Arbeitern am Monatsende "bis zu 700 DM in der Lohntüte gefehlt haben" (Betriebsrat in Nordseezeitung, 25.9.) nimmt die Werft vielmehr zum Anlaß, den Leuten eine Ent- lassungsdrohung zu servieren: Die Werft kündigt die Entlassung von 100 Schweißern an, wenn nicht umgehend eine "Normalisierung (!) der Leistung eintrete" (Mitteilung vom 4.9.) Wer also ü b e r h a u p t auf der Werft noch Lohn verdienen will, der hat mindestens 130% zu bringen, weil dies für die Werft anzeigt, daß der Mann die verlangte Mehrleistung auch abliefert. Wer das nicht schafft, der wird für seinen Lohnverlust noch zusätzlich mit Kündigung bestraft - so geschehen bei 3 Türken, denen unter Berufung auf ihre Minderleistung mangelnde "Eignung" für den Ar- beitsplatz attestiert wurde. Also: Wer überhaupt ein Einkommen beziehen will, der hat bedin- gungslos den Anspüchen der Werft in puncto Lohn u n d Leistung zu genügen. 4. Lektion: Als Ersatz für die Entlassenen verspricht die Werft die Einstel- lung von "Nicht-Seebeck-Werkern" (ebd.) und plaudert damit aus, wie ausgesprochen nützlich Arbeitslose für Kapitalisten sind: Die gemeinschaftlich von den Bremer (Werft-)Kapitalen auf den Arbeitsmarkt Geworfenen tun dort wunderbaren Dienst als Erpres- sungsmittel gegen die Beschäftigten. Mit Hinweis auf die Massen verfügbarer Arbeitsloser macht die Werft eben ihre Drohung glaub- würdig - sie ist auf Leute nicht angewiesen, die sich nicht an jedem Anspruch der Werft bewähren. Also: Seebeck geht selbstverständlich davon aus, daß Arbeitslose ein willkommenes Erpressungsmittel gegen die Beschäftigten sind. 5. Lektion: Als die Schweißer mit einem Warnstreik antworten und bessere Vor- gaben verlangen, schmeißt die Werft kurzerhand einen raus, den sie als "Rädelsführer" dieses "illegalen Streiks" enttarnt haben will. Ein Wink mit dem Zaunpfahl, der alle Streikenden darauf hinweist, daß Kapitalisten auch die Gewalt des Staates im Rücken haben, wenn sie Lohnsenkungen und Leistungsteigerungen verfügen. D a s fällt nämlich nicht unter Vertragsbruch seitens des Arbeitgebers. Der hat sich ja nur verpflichtet, frei über seine Arbeitnehmer zu verfügen und sie ganz zu s e i n e n Bedingun- gen zu benutzen. Wenn Arbeiter sich aber dagegen wehren, dann ha- ben sie sich eines Vertragsbruchs schuldig gemacht - sie sind schließlich dazu da, zu jeder vom Betrieb verfügten Kondition an- zutreten. Wenn sie diese Pflicht verletzen, gilt das als Ar- beitsverweigerung und kann für eine fristlose Kündigung benutzt werden. Also: Auf den Staat können sich die Unternehmer als ihr Mittel im Klassenkampf bombig verlassen, schließlich hat er ihrem Profi- tinteresse Rechtskraft verliehen, also seine Gewalt zur Seite ge- stellt. Wer sich mit den Kapitalisten anlegt, kriegt es mit dem Staat zu tun. 6. Lektion: Der Betriebsrat hat dem Rausschmiß der 3 Schweißer zugestimmt mit der Begründung, diese Kündigungen hätten mit dem Streit um Ak- korde nichts zu tun, sie seien ja nur wegen mangelnder Eignung der Schweißer ausgesprochen worden. Daß Leute zu fliegen haben, die den neuen Anforderungen nicht nachkommen, geht also für den Betriebsrat voll in Ordnung. Dann besteht aber s e i n e Rolle in der "Auseinandersetzung" um die Akkorde auch sicher nicht in einem Kampf gegen die Ansprüche der Werft. Die neuen Anforderun- gen an Lohn und Leistung hakt er ja bereits so sehr ab, daß ihm Entlassungen in deren Namen voll einleuchten. Der Betriebsrat hat eben eine andere Aufgabe: Er kämpft um eine b e t r i e b s f r i e d l i c h e Abwicklung der Schweinerei, also darum, daß die Ansprüche der Werft ohne Terz bei den Arbei- tern durchgehen. Die gewerkschaftlichen Arbeitervertreter teilen denn auch voll die V e r u r t e i l u n g der Arbeitsniederlegung als illega- ler Aktion, weshalb dem entlassenen "Rädelsführer" eine Hilfe zu- teil wird, die es in sich hat. Gegen seine fristlose Kündigung hat der Betriebsrat Einspruch eingelegt. Die Begründung: "Nach (Betriebsrat) Georgis Angaben gibt es gleichermaßen Zeugen- aussagen, die dafür und dagegen sprechen, daß der Schweißer den Spontanstreik angeführt habe." (Nordseezeitung, 25.9.) W e n n erwiesen ist, d a ß der Mann "den Spontanstreik ange- führt" hat, findet die IG Metall seinen Rausschmiß also voll in Ordnung. Fazit: Wenn Arbeiter ihr Interesse an Lohn und Leistung geltend machen, haben sie nicht nur Staat und Kapital, sondern auch die Gewerk- schaft und den Betriebsrat als Gegner. zurück