Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter
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Arbeitszeitverkürzung auf der Lloyd-Werft
KEIN APRILSCHERZ!
Zum 1. April 1988 ist die goldene Sonne der Arbeitszeitverkürzung
nun auch bei den Lloyd-Arbeitern angekommen. Dank einer Betriebs-
vereinbarung, die die normale Wochenarbeitszeit von 56 Stunden
auf 48 Stunden verkürzt, kommen sie in den Genuß der 38-Stunden-
woche. Und dabei handelt es sich keineswegs um einen schlechten
Aprilscherz. Vielmehr buchstabieren Betrieb und Gewerkschaft mal
wieder in trauter Einigkeit, wie die von ihnen vereinbarte Fest-
legung einer wöchentlichen Normalarbeitszeit zu verstehen ist.
Mit der w i r k l i c h e n Arbeitszeit eines Beschäftigten hat
die 38-Stundenwoche nicht die Bohne zu tun. D i e richtet sich
einzig nach dem betrieblichen Bedürfnis nach Arbeitsstunden. Ge-
regelt ist mit der 38-Stundenwoche nur eines: Unter w e l c h e
R u b r i k die Stunden fallen, die der Betrieb jeweils abkom-
mandiert.
- Da gibt es wöchentlich 38 "echte" Normalstunden. Die sind also
für den vereinbarten Normallohn zu haben.
- Dann gibt es noch weitere 10 Stunden. Die sind auch normal,
schließlich sind sie mit dem Betriebsrat als n o r m a l e wö-
chentliche Überschreitung der Normalarbeitszeit geregelt. Nicht
normal sind sie, insofern sie die tarifliche Normalarbeits-zeit
ü b e r s c h r e i t e n. Also sind sie für einen 25%igen Auf-
schlag auf den Normallohn käuflich. Das macht soweit 48 Stunden,
womit allerdings längst nicht Schluß ist.
- Schließlich gibt es auch noch "echte" Überstunden. Das sind all
die Stunden, die die n o r m a l e n Überstunden ü b e r-
s c h r e i t e n. Also alle Stunden von der 48igsten aufwärts.
Diese Arbeitsstunden sind natürlich einerseits auch ganz normal,
nämlich mit Überstundenzuschlag zu haben. Andererseits
unterscheiden sie sich von den anderen Stunden dadurch, daß
Betriebsrat und Betrieb sie jeweils extra für notwendig, also
normal befinden müssen.
'Open end' ist eben nicht nur eine Errungenschaft von Rock Festi-
vals.
Und damit jede betrieblich erwünschte Ausdehnung der Arbeitszeit
pro Woche auch an so kleinlichen Bedürfnissen wie einer Nachtruhe
oder einem freien Wochenende nicht seine Grenze zu finden
braucht, sehen die entsprechenden Vereinbarungen auch hierfür das
Passende vor: Fällt eine Arbeitsstunde dank betrieblicher Planung
zur Nachtzeit oder am Wochenende an, so ist wiederum nach allen
Regeln der Kunst geregelt, welche Sorte Nacht- und Feiertagszu-
schläge auch diese Lebenszeit der Belegschaft käuflich machen.
Daß es keine Stunde der Woche gibt, die ein Arbeiter nicht zu
verkaufen hätte, weil er sie vielleicht f ü r s i c h verplant
hat, steht bei alledem so selbstverständlich fest, daß sich Rück-
fragen erübrigen. Wozu, wenn nicht zum Arbeiten, sind Proleten
schließlich da!
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