Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter
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"Wilder" Streik bei VW:
WER BESTIMMT, WAS VW-ARBEITERN ZUSTEHT?
Bei VW haben neulich Arbeiter aus Empörung über die niedrige
"Einmalzahlung" gestreikt. Mit einer Störung der Produktion sind
sie gegen die Vereinbarung angetreten, die Werksleitung und Be-
triebsrat in Sachen Jahresprämie getroffen haben. Auf diese Ak-
tion haben sie von den nach Recht und Gesetz Zuständigen die Ant-
wort erhalten: Aus Lohnfragen haben sich Arbeiter herauszuhalten!
VW hat als "Anerkennung für die Leistungsbereitschaft" im letzten
Geschäftsjahr, das dem Konzern einen Rekordgewinn beschert hat,
für seine Beschäftigten eine Jahresprämie zwischen 100 und 500 DM
beschlossen. Mit dieser Sorte Anerkennung honoriert VW die Lei-
stung und die Leistungsbereitschaft der Belegschaft das Jahr hin-
durch. Das ist im übrigen bei Opel nicht anders. Dieser Betrieb
spuckt für den gleichen Zweck nur ein paar Mark mehr aus.
D i e V W l e r haben die beschlossene Jahresprämie für zu ge-
ring gehalten. Sie wollten mehr, zumindest soviel, wie Opel sei-
nen Mitarbeitern auszahlt. Und sie haben auch noch versucht, die-
ses Anliegen durch eine Gegenerpressung an die Adresse des Be-
triebs zu unterstreichen: Wenn ihr uns keine höhere Prämie zahlt,
dann bringen wir eben nicht die Leistung, die ihr von uns haben
wollt!
D i e W e r k s l e i t u n g läßt sich nicht beeindrucken. Sie
gibt zu Protokoll, daß sie die ausgefallenen Stückzahlen stören;
besonders jetzt, wo die Aufträge nur so flutschen! Ruhe soll sein
an den Bändern. Natürlich nicht dadurch, daß der Unzufriedenheit
Recht gegeben und die Prämie erhöht wird. Der Betrieb wird lieber
prinzipiell. Er pocht auf seinen R e c h t s a n s p r u c h:
darauf also, daß die Arbeiter gesetzlich und tarifvertraglich zur
Arbeitsleistung ebenso v e r p f l i c h t e t sind wie zur
Hinnahme des Lohns, der für sie ausgehandelt wird. Gegen den Pro-
test gegen die Prämie setzt VW die D r o h u n g mit seiner
rechtmäßigen Gewalt und probiert aus, ob das reicht, um die Ar-
beiter von ihrem Anliegen abzubringen. Und es hat gereicht.
D e r B e t r i e b s r a t sieht die Sache mit der Prämie ge-
nauso. "Nachverhandlungen" kommen für ihn überhaupt nicht in
Frage. Er läßt sich doch nicht von Arbeitern diktieren, was er
mit der Werksleitung auszuhandeln hat! Schließlich hat e r
schon längst festgelegt, was den VWlern als "Anerkennung" von VW
zusteht: "Vorzugsaktien" und ein "Beschäftigungssicherungs-
papier". Im Klartext: besser als jetzt bei VW kann es den Ar-
beitern gar nicht mehr gehen, also haben sie gefälligst die
Klappe zu halten!
Aber nicht nur das: auch der Betriebsrat wird prinzipiell. Er be-
handelt den Streik der VWler gleich als einen einzigen Angriff
auf s e i n e per Recht und Gesetz geregelte Zuständigkeit für
ihren Lohn. Er ruft die Arbeiter zur "Mäßigung" auf mit dem Hin-
weis, ihr Streik sei "wild", also verboten. Auch für den Be-
triebsrat ist es oberstes Anliegen klarzustellen, daß Arbeiter
nicht befugt sind, auf diese Weise gegen eine Prämienfestlegung
zu protestieren. Ein Streik muß in unserem schönen Wirtschafts-
wunderland nämlich von oben genehmigt und von der Gewerkschaft
für zweckmäßig befunden sein. Sonst heißt er in gutem Ge-
werkschaftsdeutsch "wild" und wird von ihr bekämpft. Die Gewerk-
schaft pocht auf ihr alleiniges Recht, im Namen der Arbeiter
Streiks anzusetzen und abzublasen, damit sie darauf achten kann,
daß der Geschäftsgang möglichst wenig gestört wird. Damit ver-
pflichtet sie die Arbeiter auf die Rolle ohnmächtiger Statisten,
die in ihren eigenen Angelegenheiten nichts zu melden haben. Die
Gewerkschaft beansprucht das Monopol auf Interessenvertretung;
und damit soll jedem Arbeiter verboten sein, sich in ihre Abspra-
chen mit den Unternehmern über Lohn und Leistung einzumischen.
Fazit:
Arbeiter handeln sich die geballte Feindschaft von Werksleitung
und Betriebsrat ein, wenn sie wegen einer Lohnzahlung zu prote-
stieren wagen. Dabei verhandeln die Zuständigen gleich gar nicht
über die Prämie. Sie kennen nur ein Thema: daß Arbeitern ein
p r a k t i s c h e r Eingriff in den geregelten Gang der Lohn-
arbeit von Rechts wegen nicht zusteht.
Daß Arbeiter deswegen mittellos wären, stimmt nicht. Schließlich
haben die VWler mit ihrer Arbeitsverweigerung den Betrieb in sei-
nen Stückzahlkalkulationen gestört und ihm damit die Rechnung
aufgemacht, was ihm lieber ist: Fortgang der Arbeit zu einem et-
was höheren Preis oder Ausfall von Stückzahlen. Das weiß auch die
Gegenseite: Daß der Reibach von VW und die einvernehmliche Rege-
lung der d a f ü r nötigen Löhne und Arbeitszeiten damit steht
und fällt, daß Arbeiter alles schlucken, was ihnen vorgesetzt
wird, höchstens mal meckern, wenn ihnen etwas gegen den Strich
geht. Deshalb taugt es nichts, darauf zu setzen, der Betrieb
würde sich durch einen halbtägigen Streik schon beeindrucken las-
sen. Das hat der Betrieb gemerkt, daß die Belegschaft ihn zu
nichts zwingen wollte.
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