Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter
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Vollkontischicht bei SEL
RECHTENS, WEIL PROFITLICH
Der Richterspruch zur Frage, ob die SEL-AG ihre Glasfaserproduk-
tion in Vollkontischicht fahren darf, liegt jetzt vor. An die
zwei Jahre zieht der Streit sich schon hin. Die SEL-AG Stuttgart
will für ihr Glasfaserwerk Vollkontischicht auch an Sonn- und
Feiertagen. Die Gewerkschaft bezweifelt, daß sie das Recht dazu
hat.
Nach "erneuter eingehender Prüfung" hat das Landesgericht Stutt-
gart jetzt einer "Erprobung" der Vollkontischicht zugestimmt.
"Erprobt" werden soll, ob bei Vollkontischicht "die Produktions-
ausbeute um 10% höher ist, als bei einer Unterbrechung der Ferti-
gung am Wochenende". Wenn der SEL-AG das gelingt, darf sie künf-
tig ohne Unterbrechung fertigen lassen. Und alle anderen Be-
triebe, die Gleiches vorhaben und schaffen, natürlich auch.
Durch schlichten Richterspruch ist damit eine Tatsache geschaffen
worden, die für jedes Arbeiterleben ab sofort gilt. Jeder Betrieb
darf ab sofort an seinen Arbeitnehmern die Vollkontischicht
erproben. Natürlich haben die Unternehmer das Urteil nicht ganz
geschenkt bekommen. Sie müssen n a c h w e i s e n, daß Voll-
konti sich für sie lohnt. Diese technische Schwierigkeit werden
sie wohl auch noch lösen können.
Alles hat mal wieder seine rechtliche Ordnung. Insofern hat sich
durch den Stuttgarter Urteilsspruch auch wieder nichts geändert.
Wann, wie lange und wieviel gearbeitet wird, das entscheidet in
erster Instanz das Unternehmerinteresse, in zweiter vielleicht
eine Einigungsstelle oder ein Arbeitsgericht, vielleicht auch ein
Regierungspräsidium. Oder ein Landesvater höchstpersönlich, und
das Mitwirkungsrecht der Gewerkschaft wird selbstverständlich
auch berücksichtigt.
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