Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter


       zurück

       Vollkontischicht bei SEL
       

RECHTENS, WEIL PROFITLICH

Der Richterspruch zur Frage, ob die SEL-AG ihre Glasfaserproduk- tion in Vollkontischicht fahren darf, liegt jetzt vor. An die zwei Jahre zieht der Streit sich schon hin. Die SEL-AG Stuttgart will für ihr Glasfaserwerk Vollkontischicht auch an Sonn- und Feiertagen. Die Gewerkschaft bezweifelt, daß sie das Recht dazu hat. Nach "erneuter eingehender Prüfung" hat das Landesgericht Stutt- gart jetzt einer "Erprobung" der Vollkontischicht zugestimmt. "Erprobt" werden soll, ob bei Vollkontischicht "die Produktions- ausbeute um 10% höher ist, als bei einer Unterbrechung der Ferti- gung am Wochenende". Wenn der SEL-AG das gelingt, darf sie künf- tig ohne Unterbrechung fertigen lassen. Und alle anderen Be- triebe, die Gleiches vorhaben und schaffen, natürlich auch. Durch schlichten Richterspruch ist damit eine Tatsache geschaffen worden, die für jedes Arbeiterleben ab sofort gilt. Jeder Betrieb darf ab sofort an seinen Arbeitnehmern die Vollkontischicht erproben. Natürlich haben die Unternehmer das Urteil nicht ganz geschenkt bekommen. Sie müssen n a c h w e i s e n, daß Voll- konti sich für sie lohnt. Diese technische Schwierigkeit werden sie wohl auch noch lösen können. Alles hat mal wieder seine rechtliche Ordnung. Insofern hat sich durch den Stuttgarter Urteilsspruch auch wieder nichts geändert. Wann, wie lange und wieviel gearbeitet wird, das entscheidet in erster Instanz das Unternehmerinteresse, in zweiter vielleicht eine Einigungsstelle oder ein Arbeitsgericht, vielleicht auch ein Regierungspräsidium. Oder ein Landesvater höchstpersönlich, und das Mitwirkungsrecht der Gewerkschaft wird selbstverständlich auch berücksichtigt. zurück