Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter


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       Wochenendarbeit bei SEL
       

EIN GEWERKSCHAFTLICHER MODELLSTREIT

Jüngster Höhepunkt der gewerkschaftlichen Kampagne zur "Verteidigung des freien Wochenendes" war der "Modellstreit" um die Genehmigung von Wochenendkontischicht bei der Firma Standard Elektrik Lorenz (SEL) in Stuttgart. Wochenlang hatte die IG Me- tall im "Ländle" ihre Mitglieder demonstrieren, "Solidarität mit den SEL-Arbeitern" bekunden und "schweren Herzens" während der Zeit der "Friedenspflicht" sogar warnstreiken lassen. Daimler-Ar- beiter, die gerade ihre letzte, betriebsratlich abgesegnete Sams- tagsschicht hinter sich gebracht hatten, durften unter der Losung "Samstag wollen wir bummeln geh'n und nicht an den Bändern steh'n" mit einer verlängerten Frühstückspause modellhaft und ge- werkschaftswirksam "Druck im Präzedenzfall SEL" machen. Und wofür? Dafür, daß wenigstens SEL-Arbeiter ein "freies Wo- chenende" haben sollten und keine Samstags- und Sonntagsschich- ten? Von wegen. Daß hier ein Unternehmen seine Maschinenlauf- zeiten ausdehnen will und deswegen wieder einmal am Wochenende Schicht gearbeitet werden sollte, daran hatte sich eine IG Metall n i c h t gestört. Und ob Arbeiter diese maschinengerechte Be- nutzung rund um die Uhr und an 7 Tagen die Woche vertragen, d a r ü b e r gerät eine Metallgewerkschaft n i c h t in "Streit" mit ihrem "Tarifpartner". Weit Höheres sah die IG Metall durch das von SEL eingeschlagene Genehmigungsverfahren schwer in Mitleidenschaft gezogen: Ihren Anspruch auf Zustimmung und Mit- wirkung bei der Einführung der Wochenendarbeit. Die Geschäftsleitung von SEL hatte sich nämlich auf den Stand- punkt gestellt, daß es sich um S c h i c h t arbeit handelt, wenn sie Vollkontischicht über das Wochenende will. So versuchte sie eben die feine gewerkschaftliche Unterscheidung zwischen S c h i c h t- und S o n n t a g s arbeit für sich auszunutzen: Die Genehmigung von Sonntagsarbeit hängt laut Manteltarifvertrag letztlich von der Zustimmung des Betriebsrats ab, während in der Frage der Schichtarbeit bei einer Ablehnung durch den Betriebsrat die Einigungsstelle das letzte Wort hat; also hatte SEL, wegen der Ablehnung von Sonntagsarbeit durch den SEL-Betriebsrat (Originalton: 'Produktionsergebnisse verbessern, geht auch an- ders.') die Einführung des Kontischichtbetriebs als Frage der Ge- nehmigung von Schichtarbeit vor die Einigungsstelle gebracht. Und d a s ist der Streitpunkt, um den es der Gewerkschaft ging und für den mit Transparenten bestückte Arbeiter öffentlich den Rechtshelfer der Gewerkschaft abgeben durften, ob SEL damit die heiligste Kuh der Gewerkschaft, den Manteltarifvertrag, bricht. Es ist schon verrückt. Die Unternehmer melden ihr Bedürfnis nach Wochenendarbeit an, und die IG Metall "kämpft" dafür, daß ihre manteltariflichen Rechte eingehalten werden. Jede Arbeitszeit nach Bedarf des Betriebs geht in Ordnung, wenn - ja, wenn die Ge- werkschaft sie mitregeln darf. Und jetzt? Die Einigungsstelle hat inzwischen SEL recht gegeben. Und damit ist auch schon wieder ziemlich Schluß mit dem gewerk- schaftlichen Öffentlichkeitsgetöbere von wegen "man werde die Ausdehnung der genehmigten Schichtarbeit unter keinen Umständen hinnehmen". Klar. Wenn die Anordnung von Kontischicht Anlaß ist für einen Rechtsstreit um die Auslegung des Tarifvertrags, dann ist mit dem "Schiedspruch" für die Rechtsfanatiker der IG Metall gleichfalls entschieden, daß der Kontibetrieb dann auch "unabwendbar" ist. Und daß deswegen zweitens Gewerkschaft und Be- triebsrat um so gefragter sind mit ihrem Mitgestaltungswahn in Sachen betrieblicher Ausbeutung. Kein Wunder, daß die neuen Wochenendschichtpläne vom "Verfahrensbevollmächtigten des Be- triebsrat" unterschrieben waren, kaum daß die Gewerkschaftsbasis vor der Einigungsstelle die "Hände-weg-vom- Wochenende"-Transpa- rente zusammengerollt hatten. zurück