Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter
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Arbeitsplatz Schweißerei:
EINE INNERBETRIEBLICHE PESTHÖHLE UND GIFTKÜCHE
Wie jede andere dem Schweißen gewidmete Fabrikhalle ist auch die
LDW-Schweißerei eine berüchtigte Pesthöhle und Giftküche. Als sei
dies das Allernormalste von der Welt, geht ihr der Ruf voraus,
daß man als Schweißer nicht alt wird, d.h. kein Arbeitsleben als
Schweißer durchzustehen ist. Dabei wird in der Schweißerei ein
ganzes Arsenal von Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen
angewandt: angefangen von Schutzbrille und -schild bis zu
Absaugeinrichtungen der modernen Art wie dem nachführbaren Ab-
saugrüssel. Daß sich dennoch in schöner Regelmäßigkeit der
gesundheitliche Ruin der Arbeiter einstellt, liegt offensichtlich
daran, daß all diese Schutzmaßnahmen nicht darauf berechnet sind,
gesundheitliche Schäden vom Arbeiter abzuhalten. Ein deutlicher
Hinweis, daß die unschönen Wirkungen nicht den
E i g e n a r t e n des S c h w e i ß e n s geschuldet sind,
es sich hierbei vielmehr um schlichte F o l g e n von
L o h n a r b e i t handelt.
Die Gesundheit braucht einiges,
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damit sie sich für lohnende Leistung verbraucht
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Durch Aufteilung der großen Halle in viele kleine Schweißboxen
mußte der Betrieb die darin untergebrachten Leute zuallererst da-
vor bewahren, sich beim Schweißen durch das sogenannte
'Verblitzen' außer Gefecht zu setzen. Also hat der Betrieb keine
Mark gescheut und 7000 m² Trennvorhänge installieren lassen, da-
mit die frei umherschwirrende Strahlung mit ihrer blendenden Wir-
kung auf die Augen eingedämmt wird.
Das 'Verblitzen' ist damit aber keineswegs aus der Welt! Die
Schweißer haben es sich angewöhnt, zwecks genauem Anschlag der
Elektrode an die Sollnaht den Augenschutz erst einen Tick
n a c h diesem Anschlag vorzuklappen. Natürlich schreibt der Be-
trieb d i e s e Art, eine saubere Schweißnaht zu ziehen, nicht
vor. Er stellt ja n u r ein Schutzmittel zur Verfügung, mit dem
die Arbeit erledigt gehört - da tut es nichts zur Sache, daß die
Schutzbrille wegen ihrer verdunkelnden Eigenschaften den Arbeiter
daran hindert, den millimetergenauen Anschlag zu finden. Er
schreibt ja n u r das Arbeitstempo einschließlich gewisser Nor-
men für die Schweißnähte vor - und überläßt es auf Grundlage des
von ihm hergestellten Leistungszwangs ganz der Freiheit der Ar-
beiter, wie sie es schaffen. Deshalb fällt immer mal wieder ein
Schweißer mit geröteten Augen aus, braucht eine Viertelstunde, um
sich zu berappeln und kann dann zusehen, wie er die verlorene
Zeit wieder reinholt. Denn in Sachen Akkordvorgaben ist der Be-
trieb unerbittlich.
Gegen Gesundheitsschädigungen hat der Betrieb also dann - und nur
dann - etwas, wenn sie der abverlangten Leistung nicht dienlich
sind. Trennvorhänge stellt er auf, damit sich die lohnend kalku-
lierte Leistung der Arbeiter frei entfalten kann. Daß wegen dem
'Verblitzen' dauernd die Arbeit unterbrochen wird, nur weil die
nebeneinander arbeitenden Schweißer sich mit den erzeugten Licht-
bögen wechselseitig behindern, findet er eine völlig
u n n ö t i g e Gesundheitsschädigung. Gesundheitsschäden hinge-
gen, die die Arbeiter sich in getreuer Pflichterledigung zu-
ziehen, gehen ihn nichts an. So kommen a l l g e m e i n
ü b l i c h e A r b e i t s t e c h n i k e n beim Schweißen
zustande. Deshalb zählt das 'Verblitzen' zu den alltäglichen Ar-
beitsunfällen. Der Betrieb verläßt sich eben darauf, daß die Ar-
beiter mit ihrer Gesundheit dafür geradestehen, die geforderte
Leistung abzuliefern.
Gift: Wohl dosiert...
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Beim Schweißen werden verschiedene Giftstoffe freigesetzt, "deren
Einatmung schon in geringer Konzentration zu lebensgefährlichen
Erkrankungen... führen kann". So der Sicherheitslehrbrief für
Schweißer. Die Schädlichkeit dieser Substanzen für den menschli-
chen Organismus ist also hinlänglich bekannt. Ein der Gesundheit
verpflichteter Standpunkt, der 100 %ig jeden Kontakt des Ar-
beiters mit diesen Substanzen unterbindet, ist dem Betrieb aller-
dings fremd. Gift ist für ihn eine Frage der Dosierung. Es wird
nicht verhindert, daß die Arbeiter damit in Berührung kommen,
sondern die Einwirkung der Dämpfe und Gase wird mit den
verschiedensten Absaugvorrichtungen soweit reduziert, daß die
Schweißer nicht am laufenden Band umfallen und damit die Arbeit
eher stören als sie verrichten. Die kostengünstige Aufteilung der
Halle in viele kleine Schweißboxen sorgt nebenbei für eine Kon-
zentration all der unangenehmen bis giftigen Substanzen, die als
Hallenatmosphäre die Gesundheit der Leute arg strapazieren. So
kommen a l l g e m e i n ü b l i c h e A r b e i t s b e-
d i n g u n g e n beim Schweißen zustande, die den Einsatz der
Schweißer für den Betrieb lohnend gestalten.
...gesetzlich abgesegnet und betreut
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Die mit reichlich Dreck, Gestank, Lärm und Gift gewürzten Ar-
beitsbedingungen der Schweißer entsprechen dabei voll und ganz
dem deutschen Reinheitsgebot für Arbeitsplätze, auch MAK-Werte
genannt. Jene "maximal zulässige Arbeitsplatz-Konzentration" legt
das Ausmaß der Vergiftung fest, das von Staats wegen dem Kapital
e r l a u b t ist. Und wo aus wohlverstandenem Geschäftsin-
teresse 'einiges' an Schutzmaßnahmen fällig ist für den
S c h u t z d e r A r b e i t v o r d e n A r b e i t e r n,
damit sie sich mit ihrer empfindlichen Physis nicht laufend als
Störung des Produktionsablaufs bemerkbar machen, da geht staatli-
cherseits die Sache im Prinzip in Ordnung. Das ist nämlich schon
der ganze Arbeiterschutz, den sich der Sozialstaat zur Aufgabe
gemacht hat. Schließlich ist es für den Gewinn unzumutbar, daß
Arbeitsplätze so eingerichtet werden, daß schädliche Wirkungen
auf die Gesundheit der Leute unterbleiben.
Wie es sich gehört, werden die anfallenden Opfer selbstverständ-
lich betreut. Betriebsärztliche Gesundheitskontrollen sind
Pflicht für die Schweißer. Feinsäuberlich wird in regelmäßigen
Abständen in der Krankheitskartei festgehalten, ob der vor-
programmierte Verschleiß bereits eingetreten bzw. wie weit er
schon fortgeschritten ist. Täglich einen viertel Liter Milch
trinken und das Nicht-Rauchen gehören zu den ärztlichen Ratschlä-
gen, die die Verabreichung von Medikamenten begleiten. Den Höhe-
punkt erreicht die betriebsärztliche Fürsorge deshalb, wenn dem
Schweißer der Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz angeraten
wird. Bevor als Schweißer nichts mehr geht, darf er dem Betrieb
an anderer Stelle seine bisher noch weniger geschädigten Organe
zur Verfügung stellen. Soweit noch vorhanden, versteht sich. Be-
kanntlich wird man als Schweißer nicht alt, der vorzeitige Aus-
stieg aus der Lohnarbeit ist hier also die Regel.
...Tarifvertraglich restlos abgegolten und erledigt
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Bis dahin darf er Lohngruppe 10 nach Hause tragen, so ziemlich
das Höchste, was LDW seinen Arbeitern zahlt. Daß damit sich das
Schweißen für die Leute auszahlt, gehört zu den Lügen, die man
nicht allzu ernst nehmen darf. Nachher blamiert sich noch die
Lohntüte an den Annehmlichkeiten, die das Warenangebot so bietet.
Hilfreicher ist da schon der Vergleich zu den anderen Lohn-
gruppen: die positive Differenz sticht doch gleich ins Auge, wenn
man nur die noch beschisseneren Stundenlöhne heranzieht.
Daß Lohngruppe 10 eine E n t s c h ä d i g u n g der Schweißer
für ungemütliche Arbeitsbedingungen darstellt, ist auch so ein
Märchen, an das man getrost glauben darf. Wie hoch ist denn bit-
teschön der Umrechenkurs für eine Portion Magenkrämpfe? Klar,
laut betrieblicher Lohntabelle exakt 2,31 DM pro Stunde. Bloß, wo
gibt es denn Ersatz für einen ruinierten Magen oder eine kaputte
Lunge zu kaufen? Ein Ausgleich für erlittene Schädigungen kann
die Bezahlung nicht leisten und will es auch gar nicht. Für den
Betrieb begründet Lohngruppe 10 das u n a n f e c h t b a r e
R e c h t, die Gesundheit der Schweißer für den geschäftlichen
Nutzen aufzubrauchen. Wenn dem Arbeiter überhaupt etwas abgekauft
wird, dann höchstens jeglicher Einwand gegen den Arbeitsplatz,
den der Betrieb mit Dreck und Gift einrichtet. Beschwerden können
da nicht ganz ausbleiben, stören aber auch nicht weiter. Alles
klar?
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