Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter
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Die Erfolge eines Jahrhundert-Tarifvertrages:
FLEXIBILISIERUNG - WAS DENN SONST!
LDW will die Arbeitszeiten für die Belegschaft ein wenig anders
gestalten. Das Konzept heißt Flexibilisierung und beinhaltet, daß
die Arbeiter noch perfekter als bisher kurzfristigen Liefertermi-
nen einerseits, wechselnder Auftragslage andererseits angepaßt
werden. Das rechnet sich für Kapitalisten, und zwar nach der alt-
bekannten Formel: mehr Leistung für weniger Lohn!
- Die betriebsübliche Arbeitszeit soll je nach Abteilung auf 6 -
18 oder 6 - 20 Uhr ausgedehnt werden. Damit kann der Betrieb wie
bisher früher als 7.00 Uhr und länger als 15.30 Arbeiter zur Ar-
beit kommandieren, allerdings mit dem feinen Unterschied, daß
dies für ihn nicht mehr mit der Zahlung von Überstunden- und
Schichtzuschlägen verbunden sein soll. Die betriebliche
P r a x i s, Arbeiter zu jeder Zeit und genau so lange antreten
zu lassen, wie der Betrieb gerade Arbeit braucht, wird einfach
n i c h t mehr als A b w e i c h u n g von der
n o r m a l e n Arbeitszeit zwischen 7.00 Uhr und 15.30 defi-
niert. Warum auch, heißt der Standpunkt von LDW - wo Arbeit zu
jeder Tageszeit und ihre beliebige Verlängerung doch ganz normal
ist. Betriebsübliche Arbeitszeit ist - je nachdem! So einfach
geht Lohnkostensenkung!
- Der Betrieb hat sich damit neue Freiheiten verschafft, wie er
die Arbeitszeit der einzelnen Arbeiter innerhalb des sich großzü-
gig genehmigten Rahmens verteilt. V e r s e t z t e Ar-
beitszeiten heißt der aktuelle Schlager. Dadurch, daß manche frü-
her anfangen, andere später abtreten, wird die Arbeit ja nicht
weniger. Zwar arbeitet der e i n z e l n e Arbeiter 'normal'
acht Stunden, der fabrikmäßige G e s a m t arbeiter ist jedoch
f l e x i b l e r geworden. So rückt LDW dem Ärgernis zu Leibe,
daß der Arbeitsanfall im Versand, Transport, Wareneingang und
auch einigen Produktionsabteilungen diskontinuierlich ist. Und
LDW bezahlt seine Arbeiter ja nicht dafür, daß sie auch nur hin
und wieder mal ein paar Minuten herumstehen. Also wird die Anzahl
der Arbeiter optimaler auf den Arbeitsanfall zugeschnitten. Wo
der Arbeitsanfall unregelmäßig ist, sorgen versetzte Arbeitszei-
ten innerhalb der ausgedehnten Betriebsarbeitszeit für eine
gleichmäßige Auslastung der Belegschaft. So erspart sich LDW die
B e z a h l u n g von einigen Arbeitsstunden, indem in jede
Stunde möglichst viel Leistung gepackt wird und der Arbeitsanfall
insgesamt in weniger Arbeitsstunden erledigt wird. Versetzte Ar-
beitszeiten sind ein Instrument zur V e r d i c h t u n g der
Arbeit: mehr Leistung für den gleichen Lohn!
- Versetzte Arbeitszeiten heißen nun nicht, daß die Arbeiter dem-
nächst nach acht Stunden immer nach Hause dürfen. Wie lange ein
Arbeiter im Betrieb verbringt, entscheidet nicht sein ganz per-
sönlich angeordneter 8-Stunden-Tag, sondern wie immer das Ge-
schäftsbedürfnis. Und LDW steht auf dem Standpunkt, daß die Be-
triebsarbeitszeit ihm selbstverständlich als p o t e n t i e l-
l e r N o r m a l arbeitstag jedes einzelnen Arbeiters zur
Verfügung steht - ohne Überstundenzuschläge, versteht sich!
Normale Arbeitszeit ist alles, was in die betriebliche
Arbeitszeit fällt. Auf die gesetzlichen und tarifvertraglichen
Regelungen nimmt der Betrieb insofern Rücksicht, als er
"Freizeitausgleich" anbietet. Zwar läßt sich der vermehrte Ver-
schleiß 10- oder 12stündiger Arbeitstage nicht durch Freizeit ei-
nige Monate später ausgleichen, auch ist Freizeit kein Ausgleich
für den Lohn, den der Arbeiter nicht mehr bekommt, aber darum
geht es ja auch gar nicht. Wann 'Freizeit' angesagt ist, ent-
scheidet der Betrieb. Nämlich immer dann, wenn der Arbeiter mal
gerade nicht gebraucht wird, von wegen rückläufiger Aufträge und
so. Außerdem geht LDW davon aus, daß sich die Arbeit eines zur
Freizeit Abkommandierten vom Rest der Mannschaft durch Intensi-
vierung ihrer Arbeit miterledigen läßt.
Arbeitszeit ganz nach Belieben des Betriebs, der Zwang zur jeder-
zeitigen Verfügbarkeit und die Einsparung von Zuschlägen für
Schicht- und Mehrarbeit - das ist das Programm namens Flexibili-
sierung. Dabei ist LDW bislang auch nicht gerade schlecht ge-
fahren. An nahezu jede beliebige Mehrarbeit ist der Betrieb da-
durch herangekommen, daß er sie als Überstunden deklariert und
bezahlt hat. Doch wenn die Mehrarbeit b i l l i g e r und
e i n f a c h e r zu haben ist, läßt LDW sich nicht lumpen und
greift zu. Diese G e l e g e n h e i t verschafft dem Betrieb
der Manteltarifvertrag, der sich ausgerechnet Wochenarbeits-
zeitverkürzung nennt und dessen betriebliche Umsetzung zum 1.4.88
ansteht. Die
verlogene Opposition der Gewerkschaft
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wirft dem betrieblichen Flexibilisierungskonzept vor, ein
"V e r s t o ß gegen den Tarifvertrag" zu sein. Haben die Ver-
trauensleute etwa den Tarifvertrag ihrer Gewerkschaft noch nie
gelesen? Sollte ihnen entgangen sein, daß es der Gewerkschaft
n i c h t darum gegangen ist, den Beschäftigten durch
w e n i g e r Arbeit das Leben ein wenig leichter zu machen?
Wohl kaum. Sie wissen doch sehr genau, daß die 37,5-Stunden-Woche
eine Durchschnitts b e r e c h n u n g ist: also die Frage, wie
aus dem betrieblichen Bedürfnis, seine Anlagen nie überflüssig
still stehen und immer der aktuellen Auftragslage gemäß arbeiten
zu lassen, einerseits ausgeklügelte Schichtpläne gemacht werden,
aus denen sich eine 37,5-Stunden-Woche errechnen läßt, innerhalb
von sechs Monaten mit "Freizeitausgleich" und so.
Jetzt rufen die Vertrauensleute die Belegschaft zu erhöhter Wach-
samkeit auf und warnen vor Flexibilisierung. Sie tun so, als wür-
den mit der Umsetzung des Tarifvertrags i n h a l t s in die
B e t r i e b s r e a l i t ä t ganz neue Maßstäbe in die Pro-
duktion Einzug halten. Als ob es nicht längst geltende Praxis
ist, daß der Betrieb zu jeder Tageszeit und je nachdem 8, 10 oder
12 Stunden Arbeiter antreten läßt. Als würde nicht nur ein Ver-
trag umgesetzt, der diesen g ü l t i g e n B e t r i e b s-
e r f o r d e r n i s s e n Rechnung tragen will.
"Flexibilisierung
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hoch 3" soll das betriebliche Konzept sein, was ja wohl soviel
heißt wie: für ein bißchen mehr Flexibilisierung ist die Gewerk-
schaft schon zu haben. Den Vertrauensleuten geht es bei ihrem
Streit mit dem Betrieb um das A u s m a ß der Flexibilisierung.
Sie treten dem Betrieb mit der kämpferisch vorgetragenen
B i t t e entgegen, den Tarifvertrag, in dem die Gewerkschaft so
frei war, ein paar alte Schranken hinsichtlich der
Arbeitszeitverlängerung und der Bezahlung von Zuschlägen fallen-
zulassen, doch nicht voll auszunutzen.
Mit ihrem Gegenvorschlag: "7 Stunden am Freitag sind genug!", ha-
ben die Vertrauensleute sehr zielstrebig das Thema verfehlt, das
der Betrieb auf die Tagesordnung gesetzt hat. Die Arbeitswoche
über hat LDW den freien Zugriff auf die Arbeitszeit, dafür steht
den Arbeitern freitags dann eine symbolische Ar-
beitszeitverkürzung zu. So erhält die Gewerkschaft den
S c h e i n einer Wochenarbeitszeit v e r k ü r z u n g bei der
Umsetzung eines Tarifvertrages, der Flexibilisierung besiegelt
und sonst gar nichts. Daß wenigstens Freitag mittag endgültig
Schluß ist und das freie Wochenende ansteht, ist ein Mißverständ-
nis der Arbeiter, auf das die Vertrauensleute mit ihrem Vorschlag
durchaus spekulieren. In der Sache verlangen sie nur eine
s y m b o l i s c h e Arbeitszeitverkürzung: offiziell wird
freitags nur 7 Stunden gearbeitet, inoffiziell so lange, wie LDW
es will. Für Ausnahmefälle steht schließlich der Betriebsrat zur
Verfügung, der eine Verlängerung genehmigt. Nach sorgfältiger
Prüfung, versteht sich - also immer, pardon: nur dann, wenn
"betriebliche Notwendigkeiten" es gebieten.
Außerdem stellen die Vertrauensleute unter Beweis, daß ihr Ta-
schenrechner nicht nur dafür gut ist, aus jeder tatsächlichen
betrieblichen Arbeitszeit eine 37,5-Stunden-Woche zu errechnen:
"Alle Entlassungen rückgängig machen! Bei 110 Millionen DM per
1988 und 300 Überstunden vom 30. Januar bis 5. Februar sowie ei-
ner weiteren Arbeitszeitverkürzung, müßte die Belegschaft gehal-
ten, sogar vergrößert werden!!! Somit stehen diese Maßnahmen
nicht unter 'betriebswirtschaftlichen Erwägungen'."
Daß das Geschäftsinteresse über Arbeitszeit und Lohn entscheidet,
geht also völlig in Ordnung. Insofern ist den Herren Unternehmern
kein Vorwurf zu machen - jedenfalls, solange man ihr Geschäft
nur mit dem gewerkschaftlichen Z u s a t z versieht, daß sie
darin ihrem Hauptberuf des A r b e i t g e b e r s nachkommen.
Zwar widerlegen die anstehenden Entlassungen ganz praktisch, daß
das Geschäft und der Lebensunterhalt der Leute miteinander ver-
träglich sind, aber was kümmert das eine Gewerkschaft, wenn sich
mit einer einfachen Rechnung so schön beweisen läßt, wieviel Ar-
beitsplätze aus dem aktuellen Geschäftsbedarf nach lohnender Ar-
beitzeit sich ergeben k ö n n t e n. So erinnert die Ge-
werkschaft daran, daß sie Lohnverzicht und Flexibilisierung für
die Beschäftigten doch nur wegen der Arbeitslosen unterschrieben
hat.
Für die R e t t u n g dieses E h r e n t i t e l s legen die
Vertrauensleute Protest gegen die Flexibilisierungspläne ein.
D a f ü r schüren sie ein bißchen Empörung unter den Arbeitern
und lassen vielleicht mal zum Warnstreik antreten; für den from-
men Glauben, daß die augenblicklichen Entlassungen wegen dem Pro-
fit doch gar nicht sein müßten. Damit jeder sieht, wie uneinsich-
tig die Herren Unternehmer sind. Geschäftstüchtig, aber herzlos.
Der Vorwurf sitzt. Das war's dann auch.
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