Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter
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LDW KÜNDIGT VORGABEZEITEN:
Fast könnte man meinen, die Herren von LDW hätten sich vorgenom-
men, eine schönfärberische Lüge über den Akkordlohn zu widerle-
gen. Die Lüge nämlich, daß man als Akkordlöhner zwar einiges zu
leisten habe, sich die Mehrleistung aber auch für den Arbeiter in
mehr Lohn auszahle. LDW exerziert nämlich derzeit genau das Umge-
kehrte durch: der Betrieb stellt klar, daß der Akkordlohn als He-
bel gedacht ist, M e h r leistung für w e n i g e r Lohn zu
kassieren.
1. Lektion
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LDW beabsichtigt eine Kürzung der Akkordlöhne um 20%. Dabei be-
ruft sich der Betrieb auf die Früchte seiner eigenen Erpressung:
Die Arbeiter im Akkord haben die Vorgabezeiten pro Arbeitsgang
immerzu erheblich u n t e r schritten. Dafür hat der Betrieb
durch das Arbeitspensum selbst gesorgt. Wenn die Akkordlöhner bis
zu 100 Minuten je Stunde abrechnen, so zeigt das nur, wieviel der
Betrieb ihnen in jede Stunde gepackt hat. Vorgabezeiten sind zum
Unterschreiten v o r g e s e h e n - kein Arbeiter hat die Frei-
heit, ein paar Aufträge liegenzulassen und sich mit dem einfachen
Stundenlohn zufriedenzugeben. Auf die den Arbeitern abverlangte
Leistung beruft sich der Betrieb jetzt als Argument g e g e n
den L o h n und kündigt an, daß jedes Leistungspensum für ihn
ab sofort rund 20% billiger zu haben ist.
Also: Erpressung von Mehrleistung ist als Hebel zur Senkung des
Lohns pro Leistung gedacht.
2. Lektion
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Mit dem Ergebnis dieser Operation, die Arbeiter sollen die alte
Leistung zu gesunkenem Lohn abliefern, gibt LDW sich keineswegs
zufrieden. Wenn die Leistung billiger gemacht wird, sich für den
Betrieb also umso mehr lohnt, dann will er möglichst viel davon.
Die Arbeiter haben auch die neuen Vorgabezeiten nicht etwa einzu-
halten, sondern erneut zu unterschreiten.
Also: Senkung des Lohns pro Leistung ist als Hebel gedacht, mehr
von der v e r b i l l i g t e n Leistung einzukassieren.
3. Lektion
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Den LDW-Arbeitern kommt das bekannt vor. Bereits vor zwei, drei
Jahren hat der Betrieb dieses Verfahren durchexerziert: Erst ist
die Unterschreitung der Vorgabezeiten verlangt, dann wird der
Lohn pro Leistung gesenkt. Auf dieser neuen Grundlage ist dann
wieder die Unterschreitung der Vorgabezeiten angesagt. Der Be-
trieb verlangt also bei jeder Vorgabezeit von den Arbeitern immer
genau das, was ihm dann als Berufung für die Akkordsenkung dient.
Mit jeder neuen Vorgabezeit hat der Betrieb also alle seine guten
Gründe für die nächste Lohnsenkung schon parat! Und noch jede
Lohnsenkung wird den Arbeitern damit schmackhaft gemacht, damit
sei der Lohn für die nächsten zwei Jahre gesichert. So lange
eben, bis der Betrieb mal wieder die Zeit für gekommen hält, den
Lohn zu senken und die Leistung zu steigern. Mehr hat er damals
wirklich nicht versprochen.
Also: Der Akkordlohn ist als Hebel eingerichtet, die Anstrengung
der Arbeiter, mehr als den Stundenlohn zu verdienen, immer in
sein Gegenteil zu verkehren, mit jeder Akkordsenkung nämlich den
Arbeitern m e h r Leistung abzuverlangen, um auf ihren
a l t e n Lohn zu kommen.
4. Lektion
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Die Kündigung der Vorgabezeiten hat der Betrieb mit einer knall-
harten Erpressung versehen. AV-Chef Burgholz in der Dreherei:
"Entweder ihr gebt freiwillig 20% ab oder wir lassen Zeitaufnah-
men nach REFA machen. 130% sind nach REFA der höchste Leistungs-
grad."
Ein Angebot, das den Arbeitern keine Alternative läßt. Eins von
den berühmten Angeboten, die man bekanntlich nicht ausschlagen
kann: wenn die Arbeiter sich nicht in die 20%ige Lohnsenkung fü-
gen, droht der Betrieb ihnen eine noch g r ö ß e r e
S c h ä d i g u n g an!
Der Mann kennt sich aus im REFA-Wesen. Er weiß genau, daß bei
Zeitaufnahmen nichts Objektives ermittelt wird, keine Lohnminute
je ausgerechnet wird. Ganz selbstverständlich geht er davon aus,
daß mit REFA sich jede Lohnsenkung begründen läßt, genau in dem
Umfang, wie der Betrieb es gerade haben will. Und wo das Ergebnis
der Zeitaufnahmen schon vorher unumstößlich feststeht, kann man
sich die umständliche Tour der Lohnsenkung ja auch gleich sparen.
Objektiv ist, was dem betrieblichen Interesse entspricht! So ein-
fach geht das!!
"Mehr als 130 % ist nach REFA gesundheitsschädlich", wußte der
gute Mann in seiner fürsorglichen Art noch zu vermelden. Die Ar-
beiter schonen, indem er ihnen weniger Leistung abverlangt,
wollte er nicht ankündigen. Sein Gesundheitsschutz besteht darin,
sie in Sachen Lohn auf Diät zu setzen. Also: 160 %ige Leistung zu
130 % Lohn - das ist der Gesundheit der Arbeiter am dienlichsten!
Also: REFA ist ein Instrument des Betriebes, sich die entspre-
chenden Vorgabezeiten 'ausrechnen' zu lassen, wie er an Lohn ge-
rade zahlen will. Wenn die Arbeiter sich nicht bedingungslos den
betrieblichen Ansprüchen an Lohn und Leistung beugen, kommt er
ihnen eben ganz objektiv. Sie werden schon sehen, was sie davon
haben.
5. Lektion
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Als die Dreher nicht einsehen wollten daß 20%ige Lohnsenkung oder
Zeitaufnahmen für sie eine Alternative ist, und mit einem Warn-
streik antworteten, haben sie es gleich mit dem Echo des Betrie-
bes zu tun bekommen. Betriebsratsvorsitzender Frese lief auf,
wies die Arbeiter darauf hin, daß Warnstreiks "illegal" seien und
forderte sie auf, die Arbeit wieder aufzunehmen. Die Suche nach
den "Rädelsführern" dieses "illegalen Streiks" und die entspre-
chenden Entlassungsdrohungen hat die Geschäftsleitung auch gleich
nachgereicht. Ein Wink mit dem Zaunpfahl, daß Kapitalisten auch
die Gewalt des Staates im Rücken haben, wenn sie Lohnsenkungen
und Leistungssteigerungen verfügen. D a s fällt nämlich nicht
unter Vertragsbruch seitens des Arbeitgebers. Der hat sich ja nur
verpflichtet, frei über seine Arbeitnehmer zu verfügen und sie
ganz zu s e i n e n Bedingungen zu benutzen. Wenn Arbeiter sich
aber dagegen wehren, dann haben sie sich eines Vertragsbruches
schuldig gemacht - sie sind schließlich dazu da, zu jeder vom Be-
trieb verfügten Kondition anzutreten. Wenn sie diese Pflicht ver-
letzen, gilt das als Arbeitsverweigerung und kann für eine frist-
lose Kündigung benutzt werden.
Also: Auf den Staat können sich die Unternehmer als ihr Mittel im
Klassenkampf bombig verlassen, schließlich hat er ihrem Profit-
interesse Rechtskraft verliehen, also seine Gewalt zur Seite ge-
stellt. Wer sich mit den Kapitalisten anlegt, kriegt es mit dem
Staat zu tun.
6. Lektion
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Auch in der Sache hat der Betriebsrat seinem Betrieb völlig Recht
gegeben. "Die Fakten liegen auf dem Tisch", war von Frese zu hö-
ren, womit er meinte, daß die Rationalisierungsfirma doch etliche
technische Veränderungen im Betrieb ausfindig gemacht habe. Der
Betriebsrat kennt sich aus in den Tarifverträgen, die die Gewerk-
schaft abschließt. Dort sind technische Veränderungen als Grund
für die Revision von Vorgabezeiten niedergeschrieben, also als
willkommener Anlaß für den Betrieb, den Lohn zu senken. Um die
entsprechenden Fakten ist der Betrieb also nie verlegen. Der
Tarifvertrag ist nichts als eine Sammlung von
E r l a u b n i s s e n des Kapitals; dessen Interesse, den Lohn
zu senken und die Leistung zu steigern, wird von der Gewerkschaft
genehmigt und als s e i n g u t e s R e c h t festgeschrie-
ben.
Der Betriebsrat kämpft um eine b e t r i e b s f r i e d-
l i c h e Abwicklung der unverschämten Ansprüche von LDW,
schickt die Arbeiter zurück an die Arbeit und nimmt sich der Sa-
che an. Angeblich rund um die Uhr tagt zur Zeit der
Akkordausschuß. Dort wird das Anliegen des Betriebes wohlwollend
geprüft und abgesegnet. Nach zähen Verhandlungen kommt nämlich
ungefähr folgendes Ergebnis heraus: 9,3-17,8%ige Lohnkürzung,
differenziert nach Abteilungen und Arbeitsplätzen. Also
L o h n s e n k u n g g a n z o b j e k t i v u n d g e-
r e c h t! Schließlich ist der "Unternehmerwillkür" Einhalt
geboten, wenn statt der pauschalen Akkordkürzung die Lohnsenkung
ein wenig nach Arbeitsplätzen differenziert durchgeführt wird.
Und jede beliebige Lohnkürzung unterhalb von 20% ist mit dem
Schein des Kompromisses versehen, den der Betriebsrat seinem Be-
trieb abgerungen hat. Das wird der Betriebsrat dem Betrieb schon
wert sein; der weiß schließlich, was er an ihm hat. Wenn die bei-
den sich handelseinig geworden sind, haben die Arbeiter nämlich
endgültig die Schnauze zu halten. Ihre Interessenvertretung hat
schließlich zugestimmt.
Also: Auf den Betriebsrat kann sich der Betrieb als sein Mittel
im Klassenkampf verlassen. Er kämpft um den B e t r i e b s-
f r i e d e n, also darum, daß alle Zumutungen des Betriebes
ohne Einspruch der Arbeiter über die Bühne gehen. Dafür segnet er
alle Ansprüche des Betriebes an Lohn und Leistung i m N a m e n
d e r A r b e i t e r ab.
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