Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter


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       Abmahnungen bei LDW:
       

WAS ALS ARBEITSZEIT NICHT ZÄHLT

Erst neulich gab es bei LDW mal wieder einige Abmahnungen, weil Leute morgens nach dem Stempeln zum Umziehen die Umkleideräume betreten haben oder vor Schichtende unter die Dusche gegangen sind. Eine Klarstellung in Sachen Arbeitszeit: 1. Der Betrieb behält sich nämlich die Festlegung darüber vor, welche B e s t a n d t e i l e des Arbeitstages als Arbeitszeit z ä h l e n und welche nicht. Die Anfahrtszeiten schon mal nicht. Daß für den Arbeiter der Arbeitstag einige Zeit früher an- fängt und später endet als die offizielle Schicht, interessiert den Betrieb nicht die Bohne. Selbst während der offiziellen Ar- beitszeit ist penibel geregelt, welche notwendigen Verrichtungen, die zur Arbeit dazugehören, nicht als Arbeit zu betrachten und also nicht zu bezahlen sind. Nicht einmal das Umziehen für die Arbeit und das Abwaschen des Drecks, den man sich bei der Arbeit zugezogen hat, darf als Arbeitszeit gestempelt werden. Einiges von dem, was für den Arbeiter Arbeitszeit ist, erklärt der Be- trieb schlichtweg zu seiner Privatsache. Das zählt dann als seine Freizeit, die den Betrieb ja nichts angeht. Arbeitszeit ist für den Betrieb einzig und allein diejenige Zeit, in der die Leute am Arbeitsplatz für den Profit schaffen. So ist jede Lohnzahlung zweckmäßig angelegt. 2. Ob die Leute mit der Arbeit fertig sind oder nicht, wenn sie zum Duschen gehen, spielt für den Betrieb keine Rolle. Er besteht sehr prinzipiell auf seinem Rechtsanspruch auf Benutzung der Leute, wertet das Duschen als D i e b s t a h l an der ihm zur Verfügung stehenden Arbeitszeit. Ein "Gewohnheitsrecht" in Sachen Duschen jedenfalls gibt es nicht. Es ist lediglich eine vom Be- trieb g e d u l d e t e Praxis. Womit der Betrieb ja ausdrückt, daß er darin ein Vergehen der Leute sieht, das er bloß nicht ahn- det, sondern großzügigerweise darüber hinwegsieht. Weshalb ande- rerseits auch immer mal wieder Kontrollen und Ent- lassungsdrohungen anstehen. Damit über die geduldete Praxis keine Mißverständnisse entstehen: mit der Arbeitszeit kalkuliert nur einer - der Betrieb! Für LDW denken die Arbeiter noch viel zu viel an sich, wenn sie sich in der Arbeitszeit den Dreck ab- waschen, den sie abgekriegt haben. Die schikanöse Behandlung der Leute ist also genau das richtige für den Betrieb, die Mannschaft mal wieder nach Arbeitsmoral zu sortieren. zurück