Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter
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Abmahnungen bei LDW:
WAS ALS ARBEITSZEIT NICHT ZÄHLT
Erst neulich gab es bei LDW mal wieder einige Abmahnungen, weil
Leute morgens nach dem Stempeln zum Umziehen die Umkleideräume
betreten haben oder vor Schichtende unter die Dusche gegangen
sind. Eine Klarstellung in Sachen Arbeitszeit:
1. Der Betrieb behält sich nämlich die Festlegung darüber vor,
welche B e s t a n d t e i l e des Arbeitstages als Arbeitszeit
z ä h l e n und welche nicht. Die Anfahrtszeiten schon mal
nicht. Daß für den Arbeiter der Arbeitstag einige Zeit früher an-
fängt und später endet als die offizielle Schicht, interessiert
den Betrieb nicht die Bohne. Selbst während der offiziellen Ar-
beitszeit ist penibel geregelt, welche notwendigen Verrichtungen,
die zur Arbeit dazugehören, nicht als Arbeit zu betrachten und
also nicht zu bezahlen sind. Nicht einmal das Umziehen für die
Arbeit und das Abwaschen des Drecks, den man sich bei der Arbeit
zugezogen hat, darf als Arbeitszeit gestempelt werden. Einiges
von dem, was für den Arbeiter Arbeitszeit ist, erklärt der Be-
trieb schlichtweg zu seiner Privatsache. Das zählt dann als seine
Freizeit, die den Betrieb ja nichts angeht. Arbeitszeit ist für
den Betrieb einzig und allein diejenige Zeit, in der die Leute am
Arbeitsplatz für den Profit schaffen. So ist jede Lohnzahlung
zweckmäßig angelegt.
2. Ob die Leute mit der Arbeit fertig sind oder nicht, wenn sie
zum Duschen gehen, spielt für den Betrieb keine Rolle. Er besteht
sehr prinzipiell auf seinem Rechtsanspruch auf Benutzung der
Leute, wertet das Duschen als D i e b s t a h l an der ihm zur
Verfügung stehenden Arbeitszeit. Ein "Gewohnheitsrecht" in Sachen
Duschen jedenfalls gibt es nicht. Es ist lediglich eine vom Be-
trieb g e d u l d e t e Praxis. Womit der Betrieb ja ausdrückt,
daß er darin ein Vergehen der Leute sieht, das er bloß nicht ahn-
det, sondern großzügigerweise darüber hinwegsieht. Weshalb ande-
rerseits auch immer mal wieder Kontrollen und Ent-
lassungsdrohungen anstehen. Damit über die geduldete Praxis keine
Mißverständnisse entstehen: mit der Arbeitszeit kalkuliert nur
einer - der Betrieb! Für LDW denken die Arbeiter noch viel zu
viel an sich, wenn sie sich in der Arbeitszeit den Dreck ab-
waschen, den sie abgekriegt haben. Die schikanöse Behandlung der
Leute ist also genau das richtige für den Betrieb, die Mannschaft
mal wieder nach Arbeitsmoral zu sortieren.
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