Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter


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FAG SENKT DIE GEMEINKOSTEN

Das Ergebnis der Gemeinkosten-Wertanalyse der Firma BERGER liegt der Geschäftsleitung der FAG nun vor: Personalkosten müssen ein- gespart werden, damit die Gewinne der FAG steigen. Und schon hält es die Firma mit ihrer Mannschaft, wie es der Emir so pfiffig zum Scheich sagt: 'Dann gehen wir lieber gleich!' Noch ist keine einzige technische oder organisatorische Verände- rung bekannt oder eingeleitet, auf die die Empfehlungen der Firma BERGER hinauslaufen. "Aber mit dem Entlassen können wir trotzdem schon mal anfangen", sagt sich die FAG: Weil irgendwann später einmal Leute überflüssig gemacht werden, kann FAG schon sofort auf die Zahlung ihrer Gehälter verzichten. Sie ersetzt "ausgeschiedene Mitarbeiter" nicht mehr und plant bis Ende 1988 auf diese Weise ihre Angestelltenzahl von 8400 auf 7900 zu sen- ken. 500 Angestellte wurden und werden ersatzlos "wegfluktuiert" ohne daß sich an der Arbeit, die weiterhin unverändert zu erledi- gen ist, irgend etwas gerändert hätte. Die einzelnen Abteilungen sollen eben schauen, wie sie das hinkriegen. Mehr Arbeit für die jeweils verbleibende Mannschaft versteht sich da von selbst - und schon ist ein schöner Batzen Personalkosten eingespart. Neueinstellungen vorzunehn z.B. für Alte, die gerade in Rente ge- hen, kommt überhaupt nicht in Frage. Und Zeitverträge gibt es nur bei wirklich überhaupt nicht anders überbrückbaren Engpässen. Das ist langfristige, vorausschauende Personalpolitik, wie sie Betriebsräte immer fordern. Nach dem Motto: Wer jetzt schon drau- ßen ist, braucht später nicht mehr entlassen zu werden! Sehr ei- nig kann sich da die Geschäftsleitung mit ihren Betriebsräten wissen, die sich für die Tatsache, daß die verbleibende Mann- schaft mehr zu arbeiten hat, ja überhaupt nicht interessieren: Schließlich ist es feststehende Betriebsratauffassung, daß man Entlassungen am allerbesten dadurch bekämpft, daß man rechtzeitig zu viele gar nicht erst einstellt. Ein neuer Sozialplan -------------------- Nach dieser jetzt durchgeführten Personalreduzierung stehen dann die "echten", "betriebsbedinaten" Entlassungen an - wo die über- flüssige Mannschaft vor die Tür gesetzt wird, und wo nicht nur der geht, der zu einer anderen Firma wechseln will oder der das Rentenalter erreicht hat. Dafür haben Geschäftsleitung und Be- triebsrat auch schon vorgesorgt. Sie haben einen "Interessen- ausgleich" inklusive Sozialplan vereinbart und sich dabei Neuerungen einfallen lassen, die bemerkenswert sind: 1. enthält diese Vereinbarung, weder eine Zahl von zu entlassen- den Leuten noch einen Zeitpunkt ihrer Entlassung. Da sollen der Firma einmal überhaupt nicht die Hände gebunden werden, hat sich der Betriebsrat gedacht. Sehr konsequent: Ein Blankoscheck für Entlasungen ist eben genau das Richtige, wenn man den Willen der Firma zur Personalkostenersparnis als einen absolut unabweisbaren Grund dafür ansieht, daß Teile der Belegschaft künftig ohne Lohn oder Gehalt zu leben haben. 2. Die Kriterien der Abfindungszahlungen ihre Höhe bleiben zwar unverändert gegenüber der bisherigen Praxis. Aber neu definiert wird, wer überhaupt Sozialplangelder beanspruchen kann. Ein An- recht auf Abfindungszahlungen hat in Zukunft nämlich jeder verlo- ren, der einen ihm angebotenen, irgendwie vergleichbaren Arbeits- platz i n n e r h a l b d e s F A G - K o n z e r n s ab- lehnt. Der ist dann gleich selber schuld, wenn er rausfliegt und keinen Pfennig kriegt. Früher war das bei FAG-Sozialplänen immer so geregelt, daß man i n n e r h a l b des Werks, in dem man arbeitete, Umsetzungen zustimmen mußte - ansonsten verlor man sein Anrecht auf Abfindungen aus dem Sozialplan. Mit einem Wort: Wozu sich die Firma bei Entlassungen verpflich- tet, wird immer weniger. Und das ausgerechnet in einer Situation, in der für die Entlassenen die Wahrscheinlichkeit sinkt, bei ir- gendeinem anderen Unternehmen in Lohn und Brot zu kommen. Je mehr sie also auf Sozialplangelder angewiesen sind, die ihr Arbeitslo- sengeld für einige Zeit aufzustocken erlauben, desto weniger ver- pflichtet sich die Firma noch zu irgend etwas. zurück