Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter


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       Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des Tarifvertrages abgeschlos-
       sen:
       

WER HÄTTE DAS GEDACHT!

Wer hätte gedacht, - daß sich Werksleitung und Betriebsrat über den Grundsatz einig geworden sind, "daß aus Anlaß der Neufestlegung der Arbeitszeit die Nutzung und Auslastung der betrieblichen Anlagen und Einrich- tungen nicht vermindert werden soll"? J e d e r n a t ü r l i c h! Denn das war beim letzten Tarif- vertrag zur Arbeitszeitvberkürzung auch nicht anders. Daß eine "Neufestsetzung der Arbeitszeit" den Anliegen des Werkes, die An- lagen optimal zu "nutzen" und "auszulasten" n i c h t in die Quere kommen darf, versteht sich heute irgendwie von selbst. Ob- wohl eines klar ist: "Nutzung" und "Auslastung der A n l a g e n" heißt immer B e n u t z u n g d e r L e u t e f ü r die "Nutzung" und "Auslastung" der A n l a g e n. Und da "Nutzung" von "betrieblichen Anlagen" etwas anderes ist als die heimische Benutzung des Fernsehers, "Betriebsanlagennutzung" auf die sachgerechte Benutzung von Mensch, Material und Maschine nur Wert legt, insofern aus der jeweils bezahlten Arbeit möglichst viel Leistung bei der Maschinenbedienung herausholen ist, ist ei- gentlich folgender Grundsatz zwischen Werksleitung und Betriebs- rat festgeschrieben worden: Die "Neufestsetzung der Arbeitszeit" hat sich als Mittel der Op- timierung des Betriebsergebnisses, nicht aber als Mittel zur Arbeitserleichterung zu erweisen! Wer hätte gedacht, - daß deswegen die "bisherige Betriebsnutzungszeit von 40 Stunden pro Woche" und die "tägliche betriebliche Arbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter grundsätzlich 8 Stunden be- trägt"? J e d e r n a t ü r l i c h! Denn das war beim letzten Tarif- vertrag zur Arbeitszeitverkürzung schon nicht anders. D i e 3 7 - S t u n d e n w o c h e f i n d e t a u f d e m P a p i e r s t a t t. Die Leute können doch nicht einfach am Freitag mittag geschlossen Schluß machen, wenn die "betrieblichen Anlagen" noch gar nicht voll "genutzt" und "ausgelastet" sind. So bleibt die Arbeit wie sie ist: Zwei oder drei 8-Stunden-Schichten an 5 oder mehr Tagen in der Woche, gelegentlich mit Überstunden oder Sonderschichten garniert. Folgender Grundsatz ist also zwi- schen Werksleitung und Betriebsrat bekräftigt worden: Die Benutzung der Leute richtet sich wie eh und je nach dem Ar- beitsbedarf von Daimler und die Arbeitszeitverkürzung ist Sache der EDV-Anlage. Wer hätte gedacht, - daß folglich der "Zeitausgleich durch Freischichten" geregelt wird, die "nach Abstimmung mit den Vorgesetzten gebündelt werden dürfen", aber nur, wenn diese Bündelung "mit einem Vorlauf von 4 Monaten vom Mitarbeiter" beantragt wird; daß sonst die "Er- mittlung und Zuordnung" der Freischichten durch die "EDV-Frei- schichten-Planung" nach bekanntem Muster erfolgt: "Spätestens 10 Arbeitstage vor Quartalschluß ist die Freischichtenplanung dem Mitarbeiter verbindlich mitzuteilen"? J e d e r n a t ü r l i c h! Denn das war beim letzten Tarif- vertrag zur Arbeitszeitverkürzung auch kaum anders. Die Leute können doch nicht einfach ihre Freischichten nehmen, wenn es ih- nen paßt! Klar doch, daß der Betrieb 4 M o n a t e braucht, um sich auf Wünsche der Leute einzustellen; die dagegen bloß 1 0 T a g e benötigen, um sich auf "Wünsche" des Betriebes einzu- stellen. Was ja auch kein Wunder ist, denn was muß man sich als Arbeiter schon groß auf Tage e i n s t e l l e n, in denen man n i c h t im Betrieb anzutanzen hat. Ganz anders der Betrieb selbst: Wenn schon klar ist, daß die Freischichten nicht die "Nutzung" und "Auslastung" der "betrieblichen Anlagen" mindern dürfen, muß g e r e c h n e t werden: Wieviel Arbeiter dürfen maximal fehlen, damit der R e s t d a s s e l b e P e n s u m aber auch wirklich h i n k r i e g t? Bei dieser Rechnung haben alle Seiten viel Routine von den "Fehlzeiten" her. Wenn jemand fehlt, dann erweist es sich bekanntlich als großer Vorteil, daß so eine Arbeitermannschaft ganz schön flexibel ist und für die Fehlenden mitarbeiten kann. Es ist also von Werksleitung und Be- triebsrat der folgende Grundsatz noch einmal unterstrichen wor- den: Freischichten für die einen bedeuten Mehrarbeit für die anderen! Und was ist mit der Samstagsregelarbeitszeit? --------------------------------------------- Was soll schon sein? Der Betriebsrat hat der Betriebsvereinbarung zugestimmt, o h n e daß die Werksleitung von der Samstagsregel- arbeitszeit Abstand genommen hätte. Im Gegenteil: der Anspruch ist 1. bekräftigt, 2. die Ausdehnung auf mehr als 350 Leute für die Aufnahme der Fertigung des R 129 angekündigt, und 3. die Regelung der Sache einvernehmlich auf ruhigere Zeiten vertagt. Der Betriebsrat hat so Gelegenheit, sich Gründe auszudenken, warum die Samstags-Regelarbeitszeit letztlich Mehrarbeit abbaut, also letztlich Arbeitsplätze schafft und deswegen letztlich in Ordnung geht, letztlich ... zurück