Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK BETRIEBE - Vom Umgang mit dem Arbeiter
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Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des Tarifvertrages abgeschlos-
sen:
WER HÄTTE DAS GEDACHT!
Wer hätte gedacht,
- daß sich Werksleitung und Betriebsrat über den Grundsatz einig
geworden sind, "daß aus Anlaß der Neufestlegung der Arbeitszeit
die Nutzung und Auslastung der betrieblichen Anlagen und Einrich-
tungen nicht vermindert werden soll"?
J e d e r n a t ü r l i c h! Denn das war beim letzten Tarif-
vertrag zur Arbeitszeitvberkürzung auch nicht anders. Daß eine
"Neufestsetzung der Arbeitszeit" den Anliegen des Werkes, die An-
lagen optimal zu "nutzen" und "auszulasten" n i c h t in die
Quere kommen darf, versteht sich heute irgendwie von selbst. Ob-
wohl eines klar ist: "Nutzung" und "Auslastung der
A n l a g e n" heißt immer B e n u t z u n g d e r L e u t e
f ü r die "Nutzung" und "Auslastung" der A n l a g e n. Und da
"Nutzung" von "betrieblichen Anlagen" etwas anderes ist als die
heimische Benutzung des Fernsehers, "Betriebsanlagennutzung" auf
die sachgerechte Benutzung von Mensch, Material und Maschine nur
Wert legt, insofern aus der jeweils bezahlten Arbeit möglichst
viel Leistung bei der Maschinenbedienung herausholen ist, ist ei-
gentlich folgender Grundsatz zwischen Werksleitung und Betriebs-
rat festgeschrieben worden:
Die "Neufestsetzung der Arbeitszeit" hat sich als Mittel der Op-
timierung des Betriebsergebnisses, nicht aber als Mittel zur
Arbeitserleichterung zu erweisen!
Wer hätte gedacht,
- daß deswegen die "bisherige Betriebsnutzungszeit von 40 Stunden
pro Woche" und die "tägliche betriebliche Arbeitszeit der
vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter grundsätzlich 8 Stunden be-
trägt"?
J e d e r n a t ü r l i c h! Denn das war beim letzten Tarif-
vertrag zur Arbeitszeitverkürzung schon nicht anders. D i e
3 7 - S t u n d e n w o c h e f i n d e t a u f d e m
P a p i e r s t a t t. Die Leute können doch nicht einfach am
Freitag mittag geschlossen Schluß machen, wenn die "betrieblichen
Anlagen" noch gar nicht voll "genutzt" und "ausgelastet" sind. So
bleibt die Arbeit wie sie ist: Zwei oder drei 8-Stunden-Schichten
an 5 oder mehr Tagen in der Woche, gelegentlich mit Überstunden
oder Sonderschichten garniert. Folgender Grundsatz ist also zwi-
schen Werksleitung und Betriebsrat bekräftigt worden:
Die Benutzung der Leute richtet sich wie eh und je nach dem Ar-
beitsbedarf von Daimler und die Arbeitszeitverkürzung ist Sache
der EDV-Anlage.
Wer hätte gedacht,
- daß folglich der "Zeitausgleich durch Freischichten" geregelt
wird, die "nach Abstimmung mit den Vorgesetzten gebündelt werden
dürfen", aber nur, wenn diese Bündelung "mit einem Vorlauf von 4
Monaten vom Mitarbeiter" beantragt wird; daß sonst die "Er-
mittlung und Zuordnung" der Freischichten durch die "EDV-Frei-
schichten-Planung" nach bekanntem Muster erfolgt: "Spätestens 10
Arbeitstage vor Quartalschluß ist die Freischichtenplanung dem
Mitarbeiter verbindlich mitzuteilen"?
J e d e r n a t ü r l i c h! Denn das war beim letzten Tarif-
vertrag zur Arbeitszeitverkürzung auch kaum anders. Die Leute
können doch nicht einfach ihre Freischichten nehmen, wenn es ih-
nen paßt! Klar doch, daß der Betrieb 4 M o n a t e braucht, um
sich auf Wünsche der Leute einzustellen; die dagegen bloß 1 0
T a g e benötigen, um sich auf "Wünsche" des Betriebes einzu-
stellen. Was ja auch kein Wunder ist, denn was muß man sich als
Arbeiter schon groß auf Tage e i n s t e l l e n, in denen man
n i c h t im Betrieb anzutanzen hat. Ganz anders der Betrieb
selbst: Wenn schon klar ist, daß die Freischichten nicht die
"Nutzung" und "Auslastung" der "betrieblichen Anlagen" mindern
dürfen, muß g e r e c h n e t werden: Wieviel Arbeiter dürfen
maximal fehlen, damit der R e s t d a s s e l b e P e n s u m
aber auch wirklich h i n k r i e g t? Bei dieser Rechnung haben
alle Seiten viel Routine von den "Fehlzeiten" her. Wenn jemand
fehlt, dann erweist es sich bekanntlich als großer Vorteil, daß
so eine Arbeitermannschaft ganz schön flexibel ist und für die
Fehlenden mitarbeiten kann. Es ist also von Werksleitung und Be-
triebsrat der folgende Grundsatz noch einmal unterstrichen wor-
den:
Freischichten für die einen bedeuten Mehrarbeit für die anderen!
Und was ist mit der Samstagsregelarbeitszeit?
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Was soll schon sein? Der Betriebsrat hat der Betriebsvereinbarung
zugestimmt, o h n e daß die Werksleitung von der Samstagsregel-
arbeitszeit Abstand genommen hätte. Im Gegenteil: der Anspruch
ist 1. bekräftigt, 2. die Ausdehnung auf mehr als 350 Leute für
die Aufnahme der Fertigung des R 129 angekündigt, und 3. die
Regelung der Sache einvernehmlich auf ruhigere Zeiten vertagt.
Der Betriebsrat hat so Gelegenheit, sich Gründe auszudenken,
warum die Samstags-Regelarbeitszeit letztlich Mehrarbeit abbaut,
also letztlich Arbeitsplätze schafft und deswegen letztlich in
Ordnung geht, letztlich ...
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