Quelle: Archiv MG - BRD WIRTSCHAFTSPOLITIK ALLGEMEIN - Erfolgsrezepte einer Nation


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       Alle Welt  schätzt sie,  besonders die, die nicht oder noch nicht
       in ihren  Genuß kommen.  Mit jedem Erfolg des Kapitalismus in der
       Welt erscheinen sie in schönerem Licht, die
       
       Errungenschaften der Marktwirtschaft
       

DER KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Bei uns gibt es einen Kündigungsschutz. Das halten viele für eine feine Sache. Zwar glaubt niemand im Ernst, daß damit Entlassungen verhindert werden. Daß damit aber der Lust und Laune von Unter- nehmern ein Riegel vorgeschoben sei, daß sie nicht heuern und feuern könnten wie es ihnen gerade paßt, wird schon für eine Errungenschaft gehalten. In der Tat, einfach so entlassen werden kann bei uns heute nie- mand mehr, der ein ordentliches Arbeitsverhältnis vorzuweisen hat. Dafür sorgt das Kündigungsschutzgesetz schon. Dort steht ge- schrieben, daß Entlassungen im Prinzip unzulässig sind. Zulässig sind sie in den Fällen, die das Recht als Entlassungsgründe defi- niert. Sofern der Arbeiter einen Schraubenschlüssel hat mitgehen lassen oder aus "persönlichem Verschulden" seinen Arbeitsvertrag nicht erfüllt, ist die Sache schnell entschieden: Die Kündigung ist da- für die gesetzmäßig vorgesehene und erlaubte Maßnahme, die der Unternehmer deswegen auch fristlos vollziehen darf. Sehr oft kommt das aber dem Vernehmen nach nicht vor. Weit häufiger, weil die Regel, ist da schon der Fall, daß Entlas- sungen stattfinden, ohne daß den Betroffenen etwas zur Last ge- legt wird, außer, vom Arbeitgeber nicht mehr gebraucht zu werden. Geschützt wird der Arbeitnehmer hier dadurch, daß der Gesetzgeber nur einen Grund für Entlassungen anerkennt: Gerechtfertigt ist eine Kündigung immer dann, wenn "dringende betriebliche Erfor- dernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenste- hen". Ein solches dringendes Erfordernis liegt vor, wenn sich die Weiterbeschäftigung nicht mehr lohnt, also eigentlich immer, wenn der Unternehmer meint, daß Entlassungen wegen des Geschäftserfol- ges sein müssen. Es kann ja nicht angehen, daß Leute bezahlt wer- den müssen, obwohl doch ihr Arbeitsplatz gerade wegrationalisiert worden ist. Schließlich sind Löhne Kosten, und der sparsame Um- gang damit ist quasi automatisch ein immerwährendes "betriebliches Erfordernis". Das Interesse des Kapitals an einem erfolgreichen Geschäftsgang ist das Rechtsgut, das mit diesem ei- gentümlichen Kündigungsschutz geschützt wird. Aber immerhin gibt es ja noch die Fristen, die bei Kündigungen zu beachten und einzuhalten sind. Von heute auf morgen kann niemand entlassen werden. Das stimmt. Aber das darf man den Unternehmern schon zutrauen, daß sie so weitsichtig kalkulieren, die einschlägigen Fristen kennen und ihre Entlassungsschreiben jeweils rechtzeitig los- schicken. Von heute auf morgen jemanden zu entlassen, haben die also gar nicht nötig. Die Gekündigten können dann im Gesetzbuch nachsehen, ob die für sie gültige Frist auch eingehalten wurde, ob dabei auch ihre Dienstzeit im Betrieb berücksichtigt wurde usw. Sie können auch beim Betriebsrat vorbeischauen. Der kennt sich da, wie überhaupt bei der Abwicklung von Entlassungen, besonders genau aus. Wer dann immer noch nicht überzeugt ist, daß seine Kündigung samt Frist rechtens ist, kann sich auch noch einen Anwalt leisten und vors Arbeitsgericht ziehen. Dort kann er sogar recht bekommen. Zur Weiterbeschäftigung führt das in der Regel jedoch auch nicht, weil durch den Rechtsstreit selbst "das Vertrauensverhältnis" zum Arbeitgeber gestört wurde und keinem Unternehmer zugemutet werden kann, solche Streithansel im Betrieb zu haben. Durch eine "angemessene Abfindung" wird so auch dieser Fall schließlich streng nach dem Kündigungsschutzgesetz abgewickelt. Bleiben noch die Mütter. Diese genießen bekanntlich einen beson- deren Kündigungsschutz. Frauen im gebärfähigen Alter tun aller- dings gut daran, ihren Willen zum Kind bei der Einstellung erst gar nicht zu äußern. Ihr besonderer Kündigungsschutz könnte sonst leicht der Grund dafür sein, daß sie erst gar nicht eingestellt werden. Und außerdem: Nach 13 Monaten ist auch der Mutterschutz wieder vorbei. Schließlich gibt es sogar noch die Unkündbaren: Die Betriebsräte und die Alten, die lange genug im Betrieb gearbeitet haben. Wer also den Kündigungsschutz relativ sicher in Anspruch nehmen will, sollte entweder Betriebsrat oder in einem Betrieb ziemlich alt werden. zurück