Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK WOHNUNGEN - Der Staat bestellt sein Haus


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DIE MIETEN STEIGEN - WAS DENN SONST!

In schöner Regelmäßigkeit "explodieren die Mieten" und erreicht "die Wohnungsnot in den Ballungsgebieten immer dramatischere Aus- maße". Kein Wunder, daß da die Betroffenen wenigstens soviele An- wälte "ihrer Mietnöte und Sorgen" kennen, als es politische Par- teien gibt. Gerade in Wahlkampfzeiten. Und keine gesetzgeberische Maßnahme auf diesem Feld, die nicht als einzige Dienstleistung am Mieter verstanden werden soll. "Kräftig auf die Mietbremse tre- ten" will die zuständige Bauministerin Hasselfeldt, CSU, vor al- lem vor der Bayernwahl, "weil die Mieten schon an den Rand des Unbezahlbaren gestiegen sind". Geplant ist eine Änderung des Mietrechts, die "die vorübergehende Senkung der Mietpreissteige- rung auf maximal 15 Prozent in drei Jahren" vorsieht. Das ist na- türlich sehr sozial und mieterfreundlich gedacht. Die gesetzliche E r l a u b n i s z u r M i e t s t e i g e r u n g um 15 Pro- zent ist alleine schon deshalb als eine einzige soziale Wohltat anzusehen, weil bisher staatlicherseits glatt die d o p p e l t e Mietenerhöhung zulässig ist. Logisch. Natürlich darf andererseits das "mehr an Mieterschutz, mehr Hilfe für den Mieter den wachsenden Wohnungsbau in diesem Lande nicht kaputtma- chen" (Hasselfeldt). Klar. Die Freiheit der Grund- und Woh- nungseigentümer, aus dem Bedürfnis nach Wohnraum reichlichst Ge- winn zu schlagen, darf auf keinen Fall zu knapp bemessen sein, weil sie sonst womöglich das Wohnungbauen sein lassen und sich dann erst recht nichts mit dem Wohnungmieten schiebt. Eine schöne Klarstellung. Saftige Mieten und Mietsteigerungsraten müssen sein, genau wie deren Begrenzung durch das Mietrecht, damit das Wohnen bei der geschäftstüchtigen Nutzung von Grund und Boden in unserer feinen Marktwirtschaft überhaupt zum Zuge kommen kann. Woran das liegt, ist kein großes Geheimnis. Die Woh- nungs"versorgung" "regelt" hier bei uns bekanntlich ganz der Woh- nungs m a r k t. Und dort zählt allein das Geschäft, das mit der Nutzung von Grund und Boden zu machen ist. Also gelten auch des- sen Maßstäbe. Für den ehrenwerten Berufsstand namens Wohnungsei- gentümer ist eine Wohnung schließlich keine Lebensnotwendigkeit, sondern eine Geschäftsanlage, die sich zu rentieren hat. Also hat ihm seine Investition in Grund und Boden auf jeden Fall wenig- stens soviel an Mietzins einzuspielen, wie jede andere Kapitalan- lage an Geld abwirft. Nach oben hin sind der Miete keine Grenzen gesetzt. Ein Grundeigentümer kann verlangen, was der Markt her- gibt. Marktwirtschaftlich geht das vollkommen in Ordnung. Denn zur freiheitlichen Grundordnung gehört das Eigentum an Grund und Bo- den. Das ist staatlich geschützt und ein Monopolgut; seine Be- nutzung kostet. Wieviel? Da schlägt das Verhältnis von Angebot und zahlungskräftiger Nachfrage voll zu Buche. Je mehr Unterneh- mergeist sich in einer Gegend tummeln will, desto höher die Grundstückspreise; und je mehr das Wohnen mit der Nutzung durch Büros, Kaufhäuser, Industrieanlagen und staatlichem Raumbedarf konkurriert, desto teurer. In dieser Lage ist jede Menge politi- scher Betreuung der "freien Marktverhältnisse" verlangt, damit aus dem Lohn ein so simples Grundbedürfnis wie das Dach über dem Kopf überhaupt zu bestreiten geht. Von der Begrenzung der Mietsteigerungsraten angefangen bis hin zu staatlichen Mietzu- schüssen in Fällen, wo die beschränkte Zahlungsfähigkeit von Lohnarbeitern einfach nicht hinreicht, um die Geschäftsansprüche der Haus- und Grundbesitzer zu bedienen. Diese Zuschüsse werden als soziale Wohltat für bedürftige Mieter verbucht; ihr wirklicher wirtschaftlicher Zweck sieht ein wenig anders aus. Sie landen nämlich planmäßig in den Taschen der Haus- und Grundbesitzer. Wie man weiß, lassen die sich auch nicht lum- pen. In jeder deutschen Großstadt führen sie den Dauerversuch durch, wieviele Mieter sich pro Kubikmeter bebauten Raumes unter- bringen lassen. zurück