Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK WOHNUNGEN - Der Staat bestellt sein Haus
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Der schwarz-rot-goldene Block
Bürgerkriegsübung an der Hamburger Hafenstraße
DER STAAT BESTELLT SEIN HAUS
Die Hamburger Hafenstraße steht im Blickpunkt der Nation. Ein für
Hamburg und den Rest der Republik "unerträglicher Zustand" soll
dort herrschen. Von "Kriegserklärung an die Gesellschaft" durch
ein "Gewaltpotential" ist die Rede, ein "rechtsfreier Raum" sei
entstanden; und ernste Politiker-Mienen wie Gewaltszenarios, die
jedem anständigen Bürger das Grausen lehren, unterstreichen, was
hier auf dem Spiel steht: der Rechtsstaat zumindest.
Dabei lassen allein schon die staatlichen "Lösungsvorschläge",
Ultimaten und Räumungsandrohungen gar nicht erst den Schein auf-
kommen, die Bewohner der paar heruntergekommenen Altbauten am
Hamburger Hafen und ihr schwarz-gekleideter Anhang könnten in ir-
gendeiner Weise auch nur die kleinste praktische Störung des Ge-
schäftsganges dieser Republik bewerkstelligen. Darum geht es
nicht - und braucht es auch nicht zu gehen, wenn die Ansprüche
des freiheitlichen Rechtsstaates an 'law and order' den Ausnahme-
zustand definieren und ihn staatsgewaltig inszenieren.
Die Freiheit des Eigentums ist unantastbar
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Hausbesetzung mit folgender Instandbesetzung war einmal ein Stück
Protest in einer sozialen Frage. Die Frage betrifft das Wohnen
und seinen Preis. In der irrigen Auffassung, Grundstücke mit ei-
nem Haus darauf seien zweckentfremdet, solange sie nicht als
Wohnraum ehrlichen, aber arm gebliebenen Mietern zur Verfügung
stehen, haben sich junge Leute des öfteren am Unterschied von
Nutzen und Eigentum versündigt. Ihre Anstrengungen, in eigener
Regie zu renovieren, und ihre Bereitschaft, schließlich auch
einen Mietzins zu entrichten, haben ihnen eine bittere Erfahrung
nicht ersparen können: Die demokratischen Behörden haben stets
auf Verletzung eines demokratischen Grundrechts erkannt, auf ei-
ner freiheitlichen Nutzung des Eigentums bestanden, die natürlich
auch in einer spekulationsbedingten Verwahrlosung der Objekte ge-
geben ist, und die Sehnsucht nach einer alternativen neuen Heimat
abschlägig beschieden.
In diesem Sinne war die Hafenstraße noch nie ein "alternatives
Wohnprojekt".
Mit regelmäßigen Hausdurchsuchungen, Zwangsräumungen und perma-
nenter Polizeipräsenz hat der Hamburger Senat den dortigen Bewoh-
nern schon immer klargemacht, daß sie lediglich vorübergehend ge-
duldet sind - daran hat auch die letzte Lösung nichts geändert.
Die friedliche Lösung ist ja nicht deshalb zustandegekommen, weil
der Senat endlich dem Anliegen der Leute in der Hafenstraße ent-
sprochen hätte, daß sie dort unbehelligt wohnen möchten. Voraus-
gegangen war ja der Beschluß der Stadt, eine definitive Erledi-
gung des von Staats wegen so definierten und deshalb für das Ge-
waltmonopol unerträglichen "rechtsfreien Raums" vorzunehmen. Als
hätte der Senat plötzlich mitten im rechtsstaatlich durchorgani-
sierten Hamburg eine souveräne Enklave entdeckt, deren Bewohner
sich jeder Kontrolle durch Recht und Gewalt entzogen hätten, hat
er mit seiner Definition nicht nur das T h e m a für die öf-
fentliche Meinungsbildung vorgegeben, sondern sich selber die
Handlungsmaxime erteilt, daß in Sachen Hafenstraße die
A u t o r i t ä t d e s R e c h t s s t a a t s wieder herzu-
stellen sei. Er hat die Geltung des Rechts selber und dessen
Durchsetzung zu seiner Sache erklärt, und an diesem Entschluß das
Tun und Lassen der Hafenstraßenbewohner gemessen. Wo derart prin-
zipielle staatliche Ansprüche zur Entscheidung stehen, wird aus
so manchem Vergehen etwas grundsätzlich anderes: Die allenthalben
empört aufgedeckten Rechtsbrüche von Leuten aus der Hafenstraße -
vom "Mietrückstand" über "Stromdiebstahl" bis zum "Schwarzfahren"
-, die als solche nicht einmal einen Kripobeamten, erst recht
nicht auf St. Pauli, hinter dem Schreibtisch hervorholen, sind
dieser staatlichen Sichtweise gemäß lauter Anhaltspunkte und Be-
weise für die Nichtanerkennung des Rechts als solchem und summie-
ren sich zu einem einzigen "Gewaltpotential".
Da stören dann Barrikaden und Befestigungen nicht deshalb, weil
sie je den freien polizeilichen Zugriff auf Häuser und Bewohner
ernsthaft vereitelt hätten - so lächerlich diese Lüge ist, für
die Staatsgewalt und ihre Rechtsherrlichkeit buchstabiert sich
der Sachverhalt genau umgekehrt. In den stinknormalen Rechtsbrü-
chen der Bewohner bis hin zur gerichtlichen Anfechtung der Räu-
mungstitel dokumentiert sich für den Hamburger Senat der organi-
sierte W i l l e, das Recht zu brechen. Er beschließt, daß die
Erledigung des alten "Problems Hafenstraße" nicht mehr bloß den
Rechtsorganen Gericht und Polizei anheimfällt, sondern die Wie-
derherstellung des Rechts zur politischen "Chefsache" wird. Dar-
über wird aus der Hafenstraße eine S t a a t s a k t i o n, in
der nicht mehr verletzte Rechtsparagraphen zur Bereinigung anste-
hen, sondern der demonstrative Willensbeweis der Bewohner erzwun-
gen werden soll, daß sie sich der Geltung des Rechts fügen.
Wohnen mit Bewährungsfrist
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Was als Ringen des Senats um eine "friedliche Lösung" diesem li-
berale Anerkennung verschafft hat, war deshalb von Anfang an
nicht als Angebot an die Hafenstraße gedacht, mit einem Mietver-
trag versehen, einfach zu wohnen. Das wäre ja auch ohne "Ringen"
zu haben gewesen. Hier geht es aber, wie die zuständigen Herren
im Rathaus nochmal eigens klarstellten, nicht einfach um eine
"friedliche Lösung", sondern um die "Herstellung des Rechts-frie-
dens". Und der buchstabiert sich gewaltsam. Was nicht nur die
Form des U l t i m a t u m s, mit dem der Staat der Hafenstraße
seine Bedingungen ihres Überlebens angeboten hat, deutlich klar-
stellt. Seinem Inhalt nach beseitigt der Vertrag alle Momente ei-
nes solchen, verbietet jeden berechnenden Umgang der Hafensträß-
ler mit der Rechtsform, und sei es nur gesichertes Wohnen. In den
Klauseln des Vertrages, an dem die ehrenwerten Senatoren wochen-
lang gefeilt haben, haben sie für die Hafenstraße einen völlig
neuen Rechtsstatus geschaffen, der ihre Bewohner jenseits jeder
Gerichtsbarkeit der p o l i t i s c h e n K o n t r o l l e
durch den Senat unterstellt. Von der Mißachtung der Hausordnung,
wie z.B. das Versäumnis der Gehwegreinigung, bis zur Straffällig-
keit eines Bewohners durch zweimaliges Schwarzfahren, ist alles
aufgelistet, was der Senat "unter den gegebenen Umständen" nicht
einfach als Ordnungswidrigkeit oder Rechtsvergehen verstehen
will, sondern als oppositionellen Akt definiert. Was ansonsten
allenfalls gerichtliche Mahnbescheide nach sich zieht, oder über-
haupt nicht Gegenstand eines mietrechtlichen Verhältnisses ist;
will der Senat als Rechtstitel zu seiner direkten Verfügung si-
chergestellt wissen, mit denen er das Mieterdasein der Hausbewoh-
ner seiner Kontrolle unterstellt.
Nach dem Muster einer Freiheitsstrafe auf Bewährung haben sie ge-
fälligst dauerhaft und ständig ihre Unterwerfung unter die staat-
liche Aufsicht a n z u e r k e n n e n und als demonstrierte
Einsicht vor sich herzutragen - indem sie sich als durch und
durch anständige Musterknaben aufführen. Andernfalls droht ihnen
die gerechte gewaltsame Beseitigung.
Das ungeheuer friedfertige Vertragsangebot des Senates ist
schlicht auf die Infamie hinausgelaufen, die georderte demonstra-
tive Anerkennung der staatlichen Autorität unter Androhung ihrer
gewaltsamen Durchsetzung dem Willen und Benehmen der Hafensträß-
ler selbst zur Aufgabe zu machen. Sie sollen als leibhaftiger Er-
folg staatlicher Erziehungsbemühungen herumlaufen.
Duldung gegen demonstrative Unterwerfung...
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Daß der Senat vorab und unbedingt auf der "Räumung sämtlicher
Barrikaden" und sonstiger "baulicher Veränderungen", die den Zu-
tritt der Staatsgewalt behindern könnten, bestand und von dieser
Bedingung den "Frieden" abhängig machte, ist somit eine sehr be-
rechnete Prinzipienreiterei. Er setzte damit die uneingeschränkte
Respektierung seiner Staatshoheit auf die Tagesordnung, die den
Schein von zwei gleichberechtigten Verhandlungs p a r t n e r n
nicht verträgt. Daß die zu "Befestigungsanlagen" aufgebauschten
Stacheldrähte und Stahltüren eine nennenswerte Behinderung des
staatlichen "Zutritts" darstellen würden, glaubte keiner; weg
sollten sie als Symbol des "ungebrochenen Widerstands".
Genau diesen letzten Rest eines Dokuments einer sich auflehnenden
Gesinnung hatte der Senat im Auge, als er den "Abbau der Befesti-
gungsanlagen" forderte - und damit nicht einfach den Abbau von
diesen, sondern das Aufgeben der "dahintersteckenden" Gesinnung.
Verlangt war damit nämlich eine sichtbare - und zwar republikweit
sichtbare - Demonstration des eigenen Unterwerfungswillens. Und
diese abgeforderte Dokumentation des Gesinnungswandels wurde zur
unverzichtbaren Eingangsvoraussetzung für Vertragsvereinbarungen
erklärt.
Die Gewalt, der nachgegeben wird, ist friedlich
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Die SPD-Regierung führte ihre Verhandlungen mit den Vertretern
der Hafenstraße mit der eindeutigen Absicht, die Verantwortung
für das - bei Nichteinhaltung der Ultimaten - staatliche Aufräu-
men ganz in die Hände derer zu legen, denen man die gewaltsame
Räumung androhte. Die Bewohner der Hafenstraße erfüllen das
staatliche Ultimatum, oder es wird geräumt. Für diese feinen Al-
ternativen der Durchsetzung der Staatsgewalt werden pausenlose
Senatssitzungen mit demonstrativer Verhandlungswilligkeit insze-
niert - ohne den Schein sachlicher Kompromisse zuzulassen und die
Plazierung von 5000 Polizisten, Grenzschutztruppen und GSG 9 um
St. Pauli auch nur ein Stück weit zurückzunehmen. Das gehörte ja
zum großzügigen Verhandlungsangebot des Senats, die Räumung zügig
und mit gewaltigem Polizeiaufmarsch vorzubereiten und der Ohn-
macht der Bewohner der Hafenstraße Angst zu machen, damit sie
sich gefügig zeigten. Noch das zweite Ultimatum des Bürgermei-
sters wurde, während die Hafenstraßenbewohner schon die Barrika-
den abbauten, von weiterer Konzentration der Polizeimacht für die
Räumung begleitet.
Dieses zweite Ultimatum und die daraus hervorgegangene
"friedliche Lösung des Konflikts" sollen jetzt der Beweis sein
für die Umsichtigkeit und Liberalität des Hamburger Bürgermei-
sters, ein Beispiel der "Linie politischer Vernunft" überhaupt.
Das ist gut!
1. Die politische Vernunft bestand darin, daß Dohnanyi den Bewoh-
nern der Hafenstraße noch eine letzte Chance bot, sich dem Willen
der Obrigkeit zu unterwerfen. Dabei spekulierte der Bürgermeister
auf die Ausweglosigkeit, die er den Leuten in der Straße macht-
voll - und von Tag zu Tag mehr - vorsetzte.
2. Nachgegeben hat nicht die politische Führung in Hamburg. Nach-
gegeben haben diejenigen, die gar keine Alternative hatten, die
so oder so vor der Staatsgewalt ihre Ohnmacht eingestehen mußten.
Die Obrigkeit aber hat ihr Ziel, "Wiederherstellung des Rechtszu-
stands", voll und ganz erreicht.
3. Und diese saubere Lösung beweist genausogut, wer der Herr im
Haus ist, wie eine Räumung mit allen Schikanen polizeilicher Ge-
walt - nur mit weniger Opfern. Die Politik hat sich vor Ort
durchgesetzt ohne direkten Gewalteinsatz.
4. Die Union, aber auch Politiker der FDP und der SPD halten das
für ein Stück Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols. So mache
sich der Rechtsstaat "erpreßbar" - "Verbeugung vor der organi-
sierten Gewalt" (CDU). Vor dem Ideal unbedingter und totaler
Durchsetzung der Staatsgewalt steht die Sache, die da gelaufen
ist, geradezu auf dem Kopf. Wer hat sich denn da vor welcher or-
ganisierten Gewalt verbeugt? Aber Fanatikern der Gewalthoheit ist
auch schon der Schein zuviel, die politische Führung würde irgen-
detwas von ihren Untertanen abhängig machen, gar mit ihnen über
Recht und Ordnung verhandeln. Als hätten die Bewohner der Hafen-
straße etwas zu verhandeln gehabt.
5. Ausgerechnet Dohnanyi soll es an souveräner Führung gemangelt
haben - er habe sich "erpreßbar" gezeigt. Dabei hat er mal gerade
mit zwei Varianten staatlicher Durchsetzung gearbeitet, von denen
keine sich durch Abwesenheit von Gewalt auszeichnet. Und er war
so frei, sich zu den Methoden in ein taktisches Verhältnis zu
setzen: Was nützt ihm in seinem Amt mehr? Wann ist es unumgäng-
lich, um seine Führungsqualitäten zu zeigen, hart durchzugreifen
und abzuräumen? Aber ist nicht der letzte Versuch, "im Allein-
gang" - Dohnanyi hat sein Bürgermeisteramt dafür angeboten, daß
er sich an sein Ultimatum hält! - die Spitze staatsmännischer
Souveränität, wenn er erfolgreich ausgeht?
6. Der Bundespräsiqent und der Erfolg haben ihm recht gegeben.
Vorher hat der Bürgermeister davon gesprochen, daß "nur ein Wun-
der" noch die Räumung verhindern könne, so als hätte er sich bei
seinem letzten Ultimatum nichts mehr ausgerechnet. So machen Po-
litiker auf Dramatik. Jetzt hat Dohnanyi das Wunder vollbracht,
hat die SPD in Hamburg einen Landesherrn sitzen, der wegen seiner
Umsichtigkeit, seinem Fingerspitzengefühl - oder wie die falschen
Bilder für Führungsqualitäten alle heißen - an Ansehen gewonnen
hat.
7. Es ging übrigens einmal um leerstehende Häuser und um Leute,
die darin wohnen mochten.
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