Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK RENTEN - Die Oma unterm Wertgesetz
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Münchner Hochschulzeitung, 19.10.1983
"Verkürzung der Lebensarbeitszeit"
RENTNER IM DUTZEND BILLIGER
Früher in Rente - wär' das nichts? Und klingt das nicht sehr
plausibel: Für jeden Frührentner mehr ein Arbeitsloser weniger -?
Ein paar DGB-Gewerkschaften haben das vorgeschlagen; Arbeitsmini-
ster Blüm ist dafür - bessere Zeiten für das bundesdeutsche Ar-
beiterleben?
Ein Herz für die Alten, Geld für die Arbeitslosen: Das ist nun
allerdings nicht Sinn und Zweck der Regelungen, die da als
"Verkürzung der Lebensarbeitszeit" so emsig bekakelt werden. Und
deswegen darf man sich auch sicher sein, daß diese neuen Regelun-
gen in der einen oder anderen Form demnächst kommen.
Erstens
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gibt es das schon längst, was Meister Döding von der Gaststätten-
Gewerkschaft und Minister Blüm von der christlichen Sozialfrak-
tion als ihren neuesten wohltätigen Einfall anpreisen. VW, Klöck-
ner, MAN und etliche andere Großbetriebe haben schon vor Jahren
den Dreh entdeckt, Massenentlassungen ohne Betriebsrats- und Ar-
beitsgerichtstheater durchzuziehen. Den 59-jährigen wurde und
wird das großherzige "Angebot" gemacht, sich einvernehmlich ent-
lassen zu lassen und das letzte Jahr bis zum "vorgezogenen Al-
tersruhegeld" mit Arbeitslosengeld zu überbrücken. Neben ein paar
Tausendern Abfindung, manchmal auch stattdessen, zahlt der Be-
trieb ein paar Hunderter aufs Arbeitslosengeld drauf und kauft so
den Leuten, die er entlassen will, ihren gesetzlichen Kündigungs-
schutz ab. Die haben sich natürlich verabschieden lassen. Denn
den 59jährigen findet man nicht in Bundesdeutschlands Fabriken
und Büros, der nicht schon längst "ausgebrannt" ist. Umgekehrt
ein Vorteil mehr für die Firma: Sie wird so die Leute los, die in
der Regel am meisten kosten, aber durch einige Jahrzehnte Lohnar-
beit bestimmt nicht leistungsfähiger geworden sind und erst recht
nicht anpassungsfähig für die nächsten Rationalisierungen ...
(Von Neueinstellungen ist dabei übrigens nicht die Rede - außer,
daß die Gewerkschaft sie sich wünscht.) Kurzum: Ein Geschäft zwi-
schen dem Betrieb und seinen Alten - die Firma spart Geld, ver-
bessert die "Leistungsstruktur der Belegschaft", und hat dabei
keinerlei Probleme; die Alten dürfen ein Jahr eher ihren Lebens-
abend antreten und an dem Versuch verzweifeln, jetzt endlich al-
len aufgeschobenen Lebensgenuß nachzuholen ... -: Das ist die
"59er-Regelung", wie es sie schon längst gibt im Betriebsalltag.
Diese Regelung ist nun zweitens
ein Ärgernis
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Aber nicht, weil verbrauchte Arbeiter da noch ein letztes Mal von
ihrem Betrieb kleinlich und schäbig behandelt werden. Nicht, weil
da so deutlich wird, wie trübselig es um den "Lebensabend" eines
Lohnarbeiters bestellt ist. Wenn ein Gewerkschafts-Döding und ein
Bundesminister für braves Arbeiten und Verzichten sich ärgern,
dann geht es um wichtigere Sachen. Die bisherige "59er-Regelung"
ist ein abgekartetes Spiel a u f K o s t e n d e r
A r b e i t s l o s e n k a s s e - das haben Staat und Gewerk-
schaft gemeinsam festgestellt. Denn deren Gelder mögen für alles
Mögliche da sein: um ein Jahr Lebensabend zu finanzieren, dazu
sind sie nicht da. Dazu ist das Geld ganz gewiß zu schade.
Andererseits
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kommt es keinem Blüm und keinem Gewerkschaftsboß in den Sinn,
eine Sache zu verhindern, die sich für das Geschäft deutscher
Firmen so offensichtlich lohnt. Natürlich könnten sie ganz ein-
fach auf dem Kündigungsschutz für altgediente, ausgebrauchte Ar-
beiter bestehen. Aber damit würden sie ja glatt die Geschäftswelt
an einem Trick hindern, den die sich extra zu ihrem Vorteil er-
funden hat - und so sind rechtliche Regelungen in der Marktwirt-
schaft nie und nimmer gedacht; das wäre geradezu Mißbrauch des
Rechts. Also haben Staat und Gewerkschaft drittens
ein Problem:
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Wie kann man den Betrieben die Freiheit erhalten, Massenentlas-
sungen über das Abschieben der Alten kosten- und leistungsgünstig
abzuwickeln - und das mit Einsparungen für die Arbeitslosenkasse
und ohne Belastung anderer Abteilungen der heiligen Staatskasse?
Wie läßt sich aus den Vorteilen für die Betriebe noch ein Extra-
vorteil für den Fiskus herausholen? Die Lösung heißt
"kostenneutrale Herabsetzung des Rentenalters" und besteht in der
Erlaubnis für die Betriebe, ihre Leute schon ab 58 in den süßen
Lebensabend zu entlassen - aber ohne das "Risiko", daß nun die
Rentenkassen womöglich für zwei zusätzliche Rentenjahre aufkommen
müßten. Die Altersgrenze für die Normalrente soll auf alle Fälle
bei 63 Jahren bleiben - ob man sie überhaupt noch erreicht wird
ganz neu in Frage gestellt. W i e d i e R e n t e n a b-
z ü g e v e r t e i l t w e r d e n s o l l e n - so daß eine
saftige Rentenkürzung herausschaut, die Rentner aber noch
überleben können -: dieses hochinteressante Problem wird von
gewerkschaftlichen und staatlichen Finanzexperten in Form von 4
bis 17 verschiedenen "Modellen" umhergewälzt.
Und das ist sicher: Irgendein "Modell!" wird ihnen am Ende als
das sparsamste am besten gefallen. Und das wird dann auch ganz
von selbst das alten- und menschenfreundlichste sein ...
Viertens
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wird irgendeine Gewerkschaft dann todsicher behaupten, durch die
erweiterte Freiheit der Unternehmen, Alte zu entlassen, würden
die Arbeitsplätze enorm gesichert. Eine Lüge, die die Unternehmen
nicht weiter stören wird beim Einstellen und Entlassen von Ar-
beitskräften. Und die gut dazu paßt, daß die Arbeitslosenunter-
stützungskasse des Staates entlastet wird vom Lebensunterhalt der
Alten, die stattdessen weniger Rente kriegen. Denn:
Eine so brave Arbeiterklasse wie die westdeutsche: die wird sich
doch wohl noch ein gutes Stück billiger durchfüttern lassen!
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