Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK RENTEN - Die Oma unterm Wertgesetz
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Rente und Reform
DIE OMA UNTERM WERTGESETZ
Die zwischen den Parteien derzeit stattfindende Diskussion um die
Reform der Sozialversicherung, insbesondere der Rentenversiche-
rung, zeigt einmal mehr, daß der Materialismus, dem als Übel be-
leumdetem Standpunkt seine historischen und sonstigen Erben auf
der politischen Linken längst abgeschworen haben, seine gewohn-
heitsmäßige Heimstatt als Prinzip der praktischen Politik bei der
öffentlichen Gewalt hat.
Das feine Gespür der staatlichen Sozialpolitik für die Rentabili-
tät ihrer Maßnahmen gerade beim Umgang mit den Senioren im Lande
läßt erkennen, daß bei allem amtlichen Antikommunismus eine Ah-
nung vom Wertgesetz (ohne daß die Verantwortlichen eine Ahnung
davon zu haben brauchen) zum sozialpolitischen Handwerkszeug ge-
hört, seit moderne Staaten die Produktion von Sozialfällen aufge-
nommen haben.
Während die faschistische Betrachtung einen Menschen, dessen Ar-
beitsvermögen endgültig und nicht mehr reproduzierbar vom Kapital
konsumiert ist, in die Nähe solcher Fälle rückt, die als
u n w e r t e s (damit auch ziemlich s i n n loses) Leben anzu-
sehen sind, dem der Staat nicht zu Gnadenbrot, sondern -tod zu
verhelfen habe, hat es die demokratische Wertschätzung des nicht
mehr produktiven Lebens weit gebracht: Man denkt nicht daran,
über ihren Lebens-Wert zu spekulieren, sondern gewährt ihnen ein
verfassungsmäßiges Recht auf Leben, allerdings mit der Auflage,
daß dieses menschenwürdig abzuwickeln sei. Denn wer schon so
großzügig mit einer staatlichen Vegetationserlaubnis ausgestattet
ist, hat sich mit stiller Altersweisheit würdig darein zu finden,
daß er nichts mehr zu melden hat, wenn Politiker sich wieder ein-
mal Gedanken zu dem einzigen Thema machen, das sie an den Alten
interessiert: wie man die Zeitspanne zwischen der Beendigung ei-
ner nützlichen Beschäftigung und dem Tod möglichst kostengünstig
gestalten kann.
Die SPD macht sich derzeit wieder einmal an diesem Problem zu
schaffen und weist mit dem Entwurf der Wehner-Kommission zur
"Rentenreform 1984" darauf hin, daß die "Sicherheit für Deutsch-
land" für die Deutschen mit Sicherheit allerlei "soziale Heraus-
forderungen" mit sich bringen wird und die Herausgeforderten die
Chose nur der SPD zu überlassen bräuchten, damit ihre sozialen
Rechte ausgebaut würden. Der CDU mangelt es am Willen zur einzi-
gen Alternative in der Rentenpolitik, nämlich den Rentnern
m e h r zukommen zu lassen. Selbst scharf darauf, den besagten
Aufbau zu übernehmen, bleibt ihr deshalb nur die Tour, die SPD-
Vorschläge durch Erinnerung an den "Rentenbetrug" von 1976/77 ma-
dig zu machen und die Sozis als potentielle Rückfalltäter zu
brandmarken. Dies verhindert allerdings nicht, daß die aufmerk-
same Öffentlichkeit angesichts der entsprechenden Einfälle der
Union einen "Gleichschritt der Ideen" (Süddeutsche Zeitung) fest-
stellt.
Der Rentenbetrug
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Daß der Vorwurf, H. Schmidt habe es tatsächlich jemals nötig ge-
habt, "in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidri-
gen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen
dadurch zu schädigen, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irr-
tum erregt oder unterhält" (Paragr. 263 StGB, Betrug),
damals wie heute eine ziemlich christliche Lüge ist, zeigt schon
eine ganz oberflächliche juristische Prüfung:
Unbestritten ist, daß sich anläßlich des gesetzlich vorgeschrie-
benen Rentenanpassungsberichtes 1976, der jeweils einen Ausblick
auf die Rentenfinanzierung für die nächsten 15 Jahre geben soll,
die Finanzlage der Rentenversicherungsträger als defizitär dar-
stellte. D.h. die Mittel für die Ausgaben der Versicherung, die
durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber (damals 18%
der Bruttolöhne) sowie durch einen Zuschuß des Bundes aufgebracht
werden, reichten nach damaliger Schätzung künftig nicht mehr zur
Zahlung der laufenden Renten aus:
"Den Preis für die Heilung der Rentenkassen, die allein 1976 und
1977 rund 18,7 Mrd. DM Defizit machen, beziffert Bundesarbeitsmi-
nister Ehrenberg bis 1980 mit rund 6.3 Mrd. DM" (Spiegel, 12/77),
bei einem
"Vermögen der Rentenversicherung von 40 Mrd. DM" (Der Spiegel,
36/76).
Da aufgrund der Bundes g a r a n t i e des Paragr. 1384 RVO die
Staatskasse für die Deckungslücken einzustehen hat, kann also die
"Absicht, einem Dritten (nämlich dem Staatshaushalt) einen Vermö-
gensvorteil zu verschaffen", bei den staatlichen Reaktionen auf
die Feststellung des Defizits nicht geleugnet werden, ebensowenig
aber auch die Tatsache, daß es hierzu geradezu unerläßlich war,
"das Vermögen (nicht nur) eines anderen (der Rentner und Bei-
tragszahler) zu schädigen".
Die Unbegründetheit des Betrugsvorwurfs springt aber selbst dem
Rechtsunkundigen spätestens dann ins Auge, wenn er sich erinnert,
daß besagter Vermögensvorteil für den Fiskus keineswegs rechts-
widrig, sondern äußerst rechtsstaatlich in Form der Verabschie-
dung eines Sozialpakets im Frühjahr 1977 zustande kam, und daß
die Behauptung des Kanzlers vor der Wahl: "Die Renten sind si-
cher" (Spiegel, 36/76) nicht als "Erregung eines Irrtums" quali-
fiziert werden kann.
- Gerade mit der Verschiebung der nächsten Rentenerhöhang (und
damit einer realen Rentenkürzung von ca. 5% durch Inflation),
- mit der teilweisen Überwälzung der Krankenuersicherungskosten
für Rentner auf die gesetzlichen Krankenkassen durch Kürzung der
Pauschalzahlung der Rentenversicherungsträger an die Krankenkas-
sen - was letztere durch Erhöhung ihrer Pflichtbeiträge bei den
Berufstätigen wettmachten, auf Grundlage des im gleichen Zuge
mitverabschiedeten Krankenversicherungskostendämpfungsgesetzes -,
- mit der Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslose
durch die Bundesanstalt für Arbeit anstatt durch die RV-Träger,
was prompte Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
nach sich zog,
demonstrierte die Bundesregierung praktisch, daß und wie die Ren-
ten sicher sind: so sicher, wie der Staat sie haben will. Daß
dies die Schlechterstellung der Rentner und derer einschließt,
für die die Sicherung der Renten erhöhten Lohnabzug bedeutet, ist
keine Frage. Schließlich ging es bei sämtlichen Maßnahmen um eine
S a n i e r u n g d e r R e n t e n v e r s i c h e r u n g,
denn die war wegen der von den Rentnern verursachten Unkosten
"notleidend" (Spiegel) geworden. Daß jemand, der es durch Arbeit
in seinem Leben zu nichts anderem als zu einem Rentenanspruch ge-
bracht hat, durch die Rente endlich saniert wird, erwartet ohne-
hin niemand. Der Kanzler, der den Ausgang der staatlichen Kalku-
lation entscheidet, ob zur Schonung des Sozialhaushalts nun die
Reproduktion der geschätzten Wertschaffenden durch Erhöhung der
Sozialabgaben ein wenig einzuschränken sei oder der Unterhalt der
unproduktiven Ehemaligen, sorgte für ein salomonisches Ergebnis,
indem er sich einfach mit bekannter Tatkraft für b e i d e s
entschied.
So bestand für ihn nie ein Zweifel darüber, daß sich die
"Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherungsträger" auf Kosten der
Alten und der Beitragszahler in einem Umfang erhalten lassen
würde, "daß die Bundesgarantie gar nicht gebraucht" würde, wie
der Öffentlichkeit noch vor der Wahl per SPIEGEL-Gespräch mitge-
teilt wurde (36/76). Wie recht er hatte, bestätigt eine Meldung
vom Januar 1980, die Bundesarbeitsminister Ehrenberg mit der
Feststellung zitiert, daß
"die finanzielle Lage der Rentenversicherungsträger von Monat zu
Monat erfreulicher werde" und "die positive Entwicklung der Ein-
nahmen und Ausgaben noch den jüngst von den RV-Trägern vorausge-
sagten Trend übertreffe". (Die AOK 4/80)
Damit bewahrheitete sich die Schmidtsche Wertung der Rentenfinan-
zierung im Wahlkampf 1976 als "Problemchen", während sich die
Ausführungen des CDU-MdB Geisendörfer in der Bundestagsdebatte
vom 17.3.77, die Regierung habe "ein gigantisches Finanzierungs-
problem" wider besseres Wissen "geleugnet - nur (!) um die Wahlen
zu gewinnern", und sich damit "die Mehrheit hier im Hohen Hause
erschlichen", als zwar menschlich verständlich, aber sachlich un-
zutreffend darstellen.
Generationen mit unbeschränkter Haftung
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Wieso sich aber überhaupt ein Sinken des Beitragsaufkommens in-
folge Arbeitslosigkeit und Reallohnsenkung in den 70er Jahren und
der Ausgabenanstieg durch mehr Rentner auf die Ruhegelder derje-
nigen auswirken konnten, die 1976 in Rente gingen und zuvor
selbst jahrzehntelang Beiträge bezahlt hatten, ist zunächst ein-
mal erstaunlich. Wer es sich leisten kann, eine Lebensversiche-
rung abzuschließen, kann damit rechnen, daß die Gesellschaft das
von ihm und anderen eingesammelte Geld zu Kapital macht, höchst
gewinnbringend anlegt und verleiht und ihn bei Vertragsende mit
der vereinbarten Versicherungssumme (Sparanteil und Gewinnanteil)
abspeist (wenn das Geld kaputt ist, gibt's natürlich auch da
nichts), was der von der Versicherungsgesellschaft erzielte Ge-
winn locker zuläßt.
Bei der Rentenversicherung dagegen
"setzte sich (!) als Folge großer Vermögensverluste durch die In-
flation 1923 und die Währungsreform 1948 anläßlich der Rentenre-
form 1957 der Gedanke durch, daß die Leistungen der Rentenversi-
chervng nicht mehr durch Kapitalsammlung, sondern ... ab 1969
durch ein Umlageverfahren mit einer hohen Liquiditätsreserve ge-
sichert werden. Das Umlageverfahren beruht auf dem Prinzip der
Solidarhaftung der Generationen (Solidarvertrag der Generatio-
nen); das bedeutet, daß die Finanzierung der Renten aus dem Bei-
tragsaufkommen der aktiv Erwerbstätigen und für versicherungs-
fremde Leistungen aus Staatszuschüssen erfolgt." (Landeszentrale
für politische Bildung: Die Grenzen des Sozialstaats)
Anders als bei der Lebensversicherung, der wirklich ein freiwil-
lig eingegangener Vertrag zugrunde liegt, wurden in der renten-
versicherung schon immer Zwangsbeiträge eingezogen
(Lohnabzugsverfahren), da es sich bei den Versicherten seit Bis-
marcks Zeiten um eine Sorte von Leuten handelte, die die Beiträge
ohne Zwang nicht von ihrem Einkommen erübrigt hätten. Die Bei-
träge werden zum Vermögen einer öffentlich-rechtlichen Körper-
schaft gemacht, von deren Gnaden der Versicherte dann im abge-
wrackten Zustand sein Leben fristet.
Dieses Vermögen aus einbezahlten Beiträgen, "im Rahmen des von
1449 bis 1957 üblichen Anwartschaftsdeckungsverfahrens gut ange-
legt" und deshalb nur begrenzt verwendbar, wurde 1957, als die
"Rentenbeträge für die verteuerte Lebenshaltung nicht mehr aus-
reichten" (Staatsbürgertaschenbuch Model-Creifels), durch den
Übergang auf das Umlageverfahren
- ganz rechtmäßig zur Verwendung für den Staat frei;
- zugleich wurde der für die jeweils aktuell nötigen Rentenzah-
lungen zu verwendende Teil auf ein Minimum reduziert (heute: Aus-
gaben für 1 Kal.-Monat);
- die Arbeitenden zahlten für die Rentner, die längst Beiträge
erbracht hatte, nun noch einmal;
- und endlich wurde durch die mit dem Umlageverfahren verbundene
laufende Anpassung der Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne
("Dynamisierung") verhindert, daß der Sozialhilfe ständig massen-
haft neue teure Kundschaft aus dem Lager der Rentner erwuchs.
Würde sich eine private Versicherungsgesellschaft ähnlich origi-
nelle Verfahren mit dem bei ihr eingezahlten Geld erlauben, so
würde ihr die staatliche Versicherungsaufsicht in kurzer Zeit den
Laden dicht machen.
Ein bemerkenswerter Nebenwitz der schwarzen Humoristen von der
Landeszentrale für politische Bildung darf in diesem Zusammenhang
nicht ungewürdigt bleiben: Das Zurechtbiegen der Sozialversiche-
rung von einem Kostenfaktor - der für die Beruhigung einer Arbei-
terklasse, deren Angehörige nach Erschöpfung ihrer Arbeitskraft
das s i c h e r e Schicksal des Pauperismus vor Augen hatten,
in Kauf genommen wurde - zum e f f e k t i v e n Mittel des
Staatshaushalts als staatlichen Schutz der Versicherten vor
staatlich inszenierten Ereignissen wie Krieg und Inflation hinzu-
stellen, ist schon eine reife Leistung.
Nach der erfolgreichen Ökonomisierung und Funktionalisierung der
Rentenversicherung für den Fiskus kann der Kanzler zwar erwähnen,
daß "diverse CDU-Bundesregierungen unter Adenauer" bei der Ren-
tenversicherung einiges an Schulden aufgenommen hätten, die bis
heute nicht zurückgezahlt sind (es aber "wenn nötig" werden), die
Rentenversicherung aber keineswegs eine "staatliche Zwangsspar-
kasse zu Lasten der Rentenversicherungsbeitragszahler" sei. Nach
der gesetzgeberischen Minimierung des Kasseninhalts für Betriebs-
mittel und Rücklagen (je maximal eine Monatsausgabe) der Renten-
versicherung erscheint die Verwendung von Beitragsgeldern für
Haushaltszwecke gar nicht mehr einfach als Schuldenaufnahme des
Staates bei der Rentenversicherung. Vielmehr ist deren gesetzli-
che Verpflichtung, ihre L i q u i d i t ä t s r e s e r v e
hauptsächlich in Staatspapieren mit Übernahmegarantie durch die
Bundesbank anzulegen, eine Form, die
"Zahlungsfähigkeit der Versicherungsträger sicherzustellen."
(Paragr. 1383 RVO)
Dafür, daß die Generationen auch wirklich solidarisch, d.h. auf
Grund rechtlichen Zwangs, füreinander haften, sorgt eine Bei-
tragsanpassungsklausel, die Erhöhungen dann vorsieht, wenn die
Rücklagen unter die vorgeschriebene Höhe fallen und ein
L i q u i d i t ä t s a u s g l e i c h zwischen Arbeiter- und
Angestelltenversicherung auch keine Abhilfe mehr schafft. Dabei
ist durch den G e n e r a t i o n e n v e r t r a g, den kein
Rentner und kein Arbeiter unterschrieben hat, was seiner Verbind-
lichkeit aber keinen Abbruch tut, das schöne Verhältnis einge-
richtet, daß die Beiträge zur Rentenversicherung dann erhöht wer-
den müssen, wenn z.B. nach heutiger Berechnung
"die Durchschnittsentgelte bis 1990 um weniger als 6% zunehmen."
(Süddeutsche Zeitung)
Weil, wie schon am Namen erkennbar, am G e n e r a t i o n e n-
v e r t r a g nur Generationen beteiligt sind, nicht aber der
Bund, wurde bei der Beratung des Wehnerschen Reformprogramms für
1984 durch den SPD-Vorstand der Vorschlag, den Bundeszuschuß an
die Rentenversicherung für die Zukunft an "die Entwicklung der
Rentenausgaben zu koppeln" und die Bundesgarantie "durch
Zusicherung von Darlehen im Fall der Zahlungsunfähigkeit zu
konkretisieren" (Wehner-Kommission), abgelehnt.
Der Idee, "die demographischen Risiken" (gemeint ist damit z.B.
das "Risiko", daß es während einer bestimmten Zeitspanne einmal
mehr Leuten als sonst gelingt, das Rentenalter zu erreichen und
einen R e n t e n b e r g zu verursachen, weil die entsprechen-
den Generationen gerade einmal nicht durch einen Krieg dezimiert
sind) "nicht allein durch die Beitragszahler tragen zu lassen",
konnte nicht zugestimmt werden, da
"die damit verbundene Vorwegnahme von Haushaltsentscheidungen
nicht hingenommen werden konnte." (SZ)
Rentenreform 1984: Die Fortentwicklung des Generationenvertrags
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Der Anstoß zur Rentenreform 1984 ging vom Bundesverfassungsge-
richt aus, dem die Tatsache, daß Frauen nach dem Tode des Ehe-
manns trotz ihres vom Ehemann "abgeleiteten" Rentenanspruchs mit
60% der Rente des Verstorbenen auskommen mußten, während renten-
berechtigte Ehemänner bei Wegsterben der Ehefrau den vollen Ren-
tenanspruch behielten, konsequent als Problem der Gleichbehand-
lung von Mann und Frau auffiel. Nicht daß sich das Millionenheer
der Sozialhilfeempfänger im Modell Deutschland "zu 44% aus al-
leinstehenden alten Frauen" (Frankfurter Rundschau) rekrutierte,
sondern, daß in der Rentenkürzung für die hinterbliebene Frau
eine ungerechte Bewertung ihres hausfraulichen Beitrages zum Fa-
milieneinkommen lag, war das Argument. Nicht minder schreiendes
Unrecht war andererseits zu bereinigen, da die den Ehemann über-
lebende Frau mit e i g e n e m Rentenanspruch zu ihrer eigenen
die 60% Witwenrente vom Ehemann beziehen durfte, was, wie man
hört, zu erheblichem Saus und Braus auf Kosten der Solidargemein-
schaft geführt haben soll.
Per Urteil des BVerfG vom 12.3.75 wurde also der Bundesregierung
aufgegeben, bis 1984 die Ungleichbehandlung von Mann und Frau in
der gesetzlichen Rentenversicherung zu beseitigen. Das Gericht
stellte damit rechtskräftig fest, daß man nicht nur durch Absol-
vierung eines "erfüllten Arbeitslebens" (Wehner-Kommission), son-
dern auch durch den lebenslänglichen Dienst an einer nützlichen
männlichen Arbeitskraft als eheliche Hausfrau und Mutter den
staatlichen Funktionalitätskriterien g e r e c h t werden kann,
nach denen Rentenansprüche vergeben werden.
Gerechtigkeit wird nun dem Hinterbliebenen im Rentenalter durch
die übereinstimmend von allen Parteien vorgesehene Teilhaberente,
die eine "Versorgung" der überlebenden Ehegatten mit 70% des ge-
meinsamen Rentenanspruchs vorsieht. Dies hat den Vorzug, daß die
niedrigsten Witwenrenten ungefähr auf Sozialhilfeniveau steigen,
aber künftig nicht mehr über die von den öffentlichen
H a u s h a l t e n bezahlte Sozialhilfe, sondern über RV-
B e i t r ä g e finanziert werden. Die Entlastung der Sozial-
haushalte und die Finanzierung der Armut über die Rentenversiche-
rung ist auch das Prinzip der übrigen Neuregelungen bei der Hin-
terbliebenenversorgung: Witwen, die unmündige Kinder haben, wird
künftig deren Erziehung "nach dem Tode des Ehepartners ohne wirt-
schaftliche Sorgen möglich sein" - von einer "Erziehungsrente" in
Höhe von "70% der Rentenansprüche des verstorbenen Ehepartners".
Hinterbliebene über 45, die beim Tode des/der Alten keinen Job
haben und nie mehr einen bekommen werden, erhalten ebensoviel
("Rente wegen vorgerückten Alters", während den lustigen jüngeren
Witwen, die bislang die 60%ige Rente des Ehemanns ohne Rücksicht
auf Alter und eigenes Einkommen bezogen, nun ein Strich durch die
unsolidarische Rechnung gemacht wird: Sie bekommen die
"Übergangsrente für jungere Hinterbliebene" nur mehr drei Jahre
lang und werden dann aufgefordert, sich wieder auf dem Arbeits-
markt nützlich zu machen, wenn nötig mit entsprechender Ausbil-
dungsförderung, was den Betroffenen endlich eine Perspektive gibt
und ihnen die Entscheidung abnimmt, ob sie nun ihre Witwenrente
im Tessin auf den Kopf hauen oder wieder arbeiten gehen sollen.
"Dieses Angebot (!) richtet sich vor allem an die nicht berufstä-
tigen, jüngeren Frauen. Ihre Lebensperspektive soll nach sozial-
demokratischer Auffassung nicht die Rente, sondern die eigene Er-
werbstätigkeit sein."
Wer denkt, das bei der Sozialhilfe eingesparte Geld läge nun
nutzlos herum, hat sich getäuscht. Die Wehner-Kommission gedenkt
dies, mit Zustimmung der anderen Parteien, zur "Anerkennung der
Kindererziehung in der Rentenversicherung" wieder zu verteilen
und zugleich damit ein Ausdrucksproblem der Rentenversicherung zu
beheben:
"Gegenwärtig bringt die Rentenversicherung nur die Beziehung zwi-
schen zwei Generationen zum Ausdruck: Die Erwerbstätigen finan-
zieren mit ihren Beiträgen (und z.T. mit den Steuern) die Renten
der älteren Generation. Die Beziehung zwischen den Erwerbstätigen
als den künftigen Rentnern und der nachwachsenden Generation als
den künftigen Beitragszahlern wird im gegenwärtigen Rentenrecht
nicht berücksichtigt, obwohl die nachwachsende Generation für die
dauerhafte Finanzierung der Renten entscheidend ist. Denn die Fa-
milien mit Kindern und nicht etwa die gegenwärtigen Beitragszah-
ler allein schaffen die Voraussetzungen für die Erfüllung der
Rentenansprüche, die die heute Erwerbstätigen mit ihrer Beitrags-
zahlung für ihr eigenes Alter erwerben. Vom Grundgedanken der Ge-
nerationensolidarität ist es deshalb erforderlich, daß die ge-
sellschoftliche Leistung der Kindererziehung in der Rentenberech-
nung anerkannt wird."
Die Anerkennung erfolgt durch Anrechnung eines Versicherungsjah-
res pro geborenem Beitragszahler und die Zahlung der entsprechen-
den Beiträge für die Mutter an die Rentenversicherurig aus der
Staatskasse.
Politiker wissen nicht nur, daß jede Mark für einen Rentner hin-
ausgeworfenes Geld ist, sie wissen auch, daß die Unkosten für die
Kleinsten der Nation sich noch auszahlen werden: während Kinder
bekanntlich zu den schönsten Hoffnungen (auf künftig vermehrte
Produktion) berechtigen, sind die Alten ebenso entschieden abge-
schrieben wie Kinder als förderungswürdig gelten, selbst wenn's
den Fiskus ein wenig von dem an den Rentnern Eingesparten kostet.
Weil Kinder aber ein Kostenproblem vor allem für die Eltern dar-
stellen, muß der Generation, die sich im arbeits- und zeugungsfä-
higen Alter befindet, unmißverständlich klargemacht werden, daß
der Generationenvertrag mehr Pflichten mit sich bringt als nur
die Finanzierung des Gnadenbrotes für die ausrangierten Alten.
Wer nicht bereit ist, durch eifrigeres Hecken neuer Beitragszah-
ler mehr Solidarität zu zeigen und auf die staatlichen Anregungen
anzuspringen, braucht' sich nicht zu wundern, wenn s e i n e
Rentenansprüche einstmals bloße Ansprüche bleiben.
Auf den schlechten Witz, daß im modernen Musterland des Kapitals
dem verständigen Bürger ausgerechnet die Methoden indischer und
afrikanischer Halbwilder ans Herz gelegt werden, nämlich zum
Überleben im Alter möglichst viele Kinder zu zeugen, wird dabei
ebensowenig verzichtet wie auf die eindeutige Ankündigung, daß
die Sozialpolitiker durchaus bereit sind, diesem Witz Realität zu
geben.
"Im Alter einen Lebensstandard zu gewährleisten, der über den im
Erwerbsleben vorhandenen hinausgeht, so meinen die Rentenexperten
des DGB, könne wohl nicht Ziel der Sozialpolitik sein" (Spiegel),
und diese Meinung, unwertes Leben könne doch wohl nicht höher be-
wertet werden als wertschaffendes, haben sich zusammen mit den
gewerkschaftlichen Liebhabern der Arbeit alle Parteien zueigen
gemacht. Ein "dauerhaftes Fundament für die Generationensolidari-
tät (Wehner-Kommission) erfordert vor allem die Gemeinsamkeit der
Nachteile. Weil der Staat durch Erhöhung der Sozialabgaben und
Steuern von den Löhnen für eine wachsende Differenz von Brutto-
und Nettolöhnen sorgt, stiegen die seit 1957 auf die Bruttolöhne
bezogenen Renten stärker als die Nettolöhne, weshalb es heute als
unbestrittene Solidaritätspflicht gilt,
"durch eine Beteiligung der Rentner an ihrem Krankenversiche-
rungsbeitrag wieder für Gleichschritt zu sorgen." (Süddeutsche
Zeitung)
Ob nun die Renten durch Krankenversicherungsbeiträge, Besteuerung
oder durch Übergang auf Nettolohnbezogenheit gedrückt werden, es
kann kaum jemand behaupten, daß es in der Diskussion an Ideen
mangeln würde. Die Umsetzung der guten Ideen in die Tat finden
allerdings die professionellen Beobachter der sozialpolitischen
Szene durchwegs noch kritikabel: Ebensogut wie die Politiker hat
die Journaille begriffen, wieviel ein Rentner wert ist, und wirft
deshalb den Verantwortlichen vor, die gemeinsame Einsicht nicht
konsequent genug zu praktizieren:
"Die deutschen Sozialpoliliker, die sich kaum vorstellen können,
daß die Wohlfahrt jemals ausreichen könnte, können es nicht las-
sen, Arbeiterwitwen" ("jede zweite weniger als DM 500 im Monat")
und "durchschnittliche Rentnerehepaare" ("kaum mehr als ihnen
nach den Sätzen der Sozialhilfe zusteht") (Spiegel)
immer weiter zu mästen, anstatt "Speckschichten aus dem sozialen
System herauszuschneiden". (Die Zeit)
Angesichts des "erschreckenden Hangs zu einem geldüberglänzten
Lebensabend" (Süddeutsche Zeitung) wird der Warnruf laut: "Hier
wird ein System überstrapaziert" (SZ).
Die zynische Sorge der Zeitungsmafia um das Rentensystem führt in
der Z e i t zur Aufforderung an die Parteien, endlich
"das öffentliche Gespür für soziale und ökonomische Zusammenhänge
in den Dienst der fälligen Reform zu stellen".
Die Aufforderung kommt zu spät. Das öffentliche Gespür ist schon
im Dienst.
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