Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK RENTEN - Die Oma unterm Wertgesetz


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       Rente und Reform
       

DIE OMA UNTERM WERTGESETZ

Die zwischen den Parteien derzeit stattfindende Diskussion um die Reform der Sozialversicherung, insbesondere der Rentenversiche- rung, zeigt einmal mehr, daß der Materialismus, dem als Übel be- leumdetem Standpunkt seine historischen und sonstigen Erben auf der politischen Linken längst abgeschworen haben, seine gewohn- heitsmäßige Heimstatt als Prinzip der praktischen Politik bei der öffentlichen Gewalt hat. Das feine Gespür der staatlichen Sozialpolitik für die Rentabili- tät ihrer Maßnahmen gerade beim Umgang mit den Senioren im Lande läßt erkennen, daß bei allem amtlichen Antikommunismus eine Ah- nung vom Wertgesetz (ohne daß die Verantwortlichen eine Ahnung davon zu haben brauchen) zum sozialpolitischen Handwerkszeug ge- hört, seit moderne Staaten die Produktion von Sozialfällen aufge- nommen haben. Während die faschistische Betrachtung einen Menschen, dessen Ar- beitsvermögen endgültig und nicht mehr reproduzierbar vom Kapital konsumiert ist, in die Nähe solcher Fälle rückt, die als u n w e r t e s (damit auch ziemlich s i n n loses) Leben anzu- sehen sind, dem der Staat nicht zu Gnadenbrot, sondern -tod zu verhelfen habe, hat es die demokratische Wertschätzung des nicht mehr produktiven Lebens weit gebracht: Man denkt nicht daran, über ihren Lebens-Wert zu spekulieren, sondern gewährt ihnen ein verfassungsmäßiges Recht auf Leben, allerdings mit der Auflage, daß dieses menschenwürdig abzuwickeln sei. Denn wer schon so großzügig mit einer staatlichen Vegetationserlaubnis ausgestattet ist, hat sich mit stiller Altersweisheit würdig darein zu finden, daß er nichts mehr zu melden hat, wenn Politiker sich wieder ein- mal Gedanken zu dem einzigen Thema machen, das sie an den Alten interessiert: wie man die Zeitspanne zwischen der Beendigung ei- ner nützlichen Beschäftigung und dem Tod möglichst kostengünstig gestalten kann. Die SPD macht sich derzeit wieder einmal an diesem Problem zu schaffen und weist mit dem Entwurf der Wehner-Kommission zur "Rentenreform 1984" darauf hin, daß die "Sicherheit für Deutsch- land" für die Deutschen mit Sicherheit allerlei "soziale Heraus- forderungen" mit sich bringen wird und die Herausgeforderten die Chose nur der SPD zu überlassen bräuchten, damit ihre sozialen Rechte ausgebaut würden. Der CDU mangelt es am Willen zur einzi- gen Alternative in der Rentenpolitik, nämlich den Rentnern m e h r zukommen zu lassen. Selbst scharf darauf, den besagten Aufbau zu übernehmen, bleibt ihr deshalb nur die Tour, die SPD- Vorschläge durch Erinnerung an den "Rentenbetrug" von 1976/77 ma- dig zu machen und die Sozis als potentielle Rückfalltäter zu brandmarken. Dies verhindert allerdings nicht, daß die aufmerk- same Öffentlichkeit angesichts der entsprechenden Einfälle der Union einen "Gleichschritt der Ideen" (Süddeutsche Zeitung) fest- stellt. Der Rentenbetrug ---------------- Daß der Vorwurf, H. Schmidt habe es tatsächlich jemals nötig ge- habt, "in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidri- gen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch zu schädigen, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irr- tum erregt oder unterhält" (Paragr. 263 StGB, Betrug), damals wie heute eine ziemlich christliche Lüge ist, zeigt schon eine ganz oberflächliche juristische Prüfung: Unbestritten ist, daß sich anläßlich des gesetzlich vorgeschrie- benen Rentenanpassungsberichtes 1976, der jeweils einen Ausblick auf die Rentenfinanzierung für die nächsten 15 Jahre geben soll, die Finanzlage der Rentenversicherungsträger als defizitär dar- stellte. D.h. die Mittel für die Ausgaben der Versicherung, die durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber (damals 18% der Bruttolöhne) sowie durch einen Zuschuß des Bundes aufgebracht werden, reichten nach damaliger Schätzung künftig nicht mehr zur Zahlung der laufenden Renten aus: "Den Preis für die Heilung der Rentenkassen, die allein 1976 und 1977 rund 18,7 Mrd. DM Defizit machen, beziffert Bundesarbeitsmi- nister Ehrenberg bis 1980 mit rund 6.3 Mrd. DM" (Spiegel, 12/77), bei einem "Vermögen der Rentenversicherung von 40 Mrd. DM" (Der Spiegel, 36/76). Da aufgrund der Bundes g a r a n t i e des Paragr. 1384 RVO die Staatskasse für die Deckungslücken einzustehen hat, kann also die "Absicht, einem Dritten (nämlich dem Staatshaushalt) einen Vermö- gensvorteil zu verschaffen", bei den staatlichen Reaktionen auf die Feststellung des Defizits nicht geleugnet werden, ebensowenig aber auch die Tatsache, daß es hierzu geradezu unerläßlich war, "das Vermögen (nicht nur) eines anderen (der Rentner und Bei- tragszahler) zu schädigen". Die Unbegründetheit des Betrugsvorwurfs springt aber selbst dem Rechtsunkundigen spätestens dann ins Auge, wenn er sich erinnert, daß besagter Vermögensvorteil für den Fiskus keineswegs rechts- widrig, sondern äußerst rechtsstaatlich in Form der Verabschie- dung eines Sozialpakets im Frühjahr 1977 zustande kam, und daß die Behauptung des Kanzlers vor der Wahl: "Die Renten sind si- cher" (Spiegel, 36/76) nicht als "Erregung eines Irrtums" quali- fiziert werden kann. - Gerade mit der Verschiebung der nächsten Rentenerhöhang (und damit einer realen Rentenkürzung von ca. 5% durch Inflation), - mit der teilweisen Überwälzung der Krankenuersicherungskosten für Rentner auf die gesetzlichen Krankenkassen durch Kürzung der Pauschalzahlung der Rentenversicherungsträger an die Krankenkas- sen - was letztere durch Erhöhung ihrer Pflichtbeiträge bei den Berufstätigen wettmachten, auf Grundlage des im gleichen Zuge mitverabschiedeten Krankenversicherungskostendämpfungsgesetzes -, - mit der Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslose durch die Bundesanstalt für Arbeit anstatt durch die RV-Träger, was prompte Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nach sich zog, demonstrierte die Bundesregierung praktisch, daß und wie die Ren- ten sicher sind: so sicher, wie der Staat sie haben will. Daß dies die Schlechterstellung der Rentner und derer einschließt, für die die Sicherung der Renten erhöhten Lohnabzug bedeutet, ist keine Frage. Schließlich ging es bei sämtlichen Maßnahmen um eine S a n i e r u n g d e r R e n t e n v e r s i c h e r u n g, denn die war wegen der von den Rentnern verursachten Unkosten "notleidend" (Spiegel) geworden. Daß jemand, der es durch Arbeit in seinem Leben zu nichts anderem als zu einem Rentenanspruch ge- bracht hat, durch die Rente endlich saniert wird, erwartet ohne- hin niemand. Der Kanzler, der den Ausgang der staatlichen Kalku- lation entscheidet, ob zur Schonung des Sozialhaushalts nun die Reproduktion der geschätzten Wertschaffenden durch Erhöhung der Sozialabgaben ein wenig einzuschränken sei oder der Unterhalt der unproduktiven Ehemaligen, sorgte für ein salomonisches Ergebnis, indem er sich einfach mit bekannter Tatkraft für b e i d e s entschied. So bestand für ihn nie ein Zweifel darüber, daß sich die "Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherungsträger" auf Kosten der Alten und der Beitragszahler in einem Umfang erhalten lassen würde, "daß die Bundesgarantie gar nicht gebraucht" würde, wie der Öffentlichkeit noch vor der Wahl per SPIEGEL-Gespräch mitge- teilt wurde (36/76). Wie recht er hatte, bestätigt eine Meldung vom Januar 1980, die Bundesarbeitsminister Ehrenberg mit der Feststellung zitiert, daß "die finanzielle Lage der Rentenversicherungsträger von Monat zu Monat erfreulicher werde" und "die positive Entwicklung der Ein- nahmen und Ausgaben noch den jüngst von den RV-Trägern vorausge- sagten Trend übertreffe". (Die AOK 4/80) Damit bewahrheitete sich die Schmidtsche Wertung der Rentenfinan- zierung im Wahlkampf 1976 als "Problemchen", während sich die Ausführungen des CDU-MdB Geisendörfer in der Bundestagsdebatte vom 17.3.77, die Regierung habe "ein gigantisches Finanzierungs- problem" wider besseres Wissen "geleugnet - nur (!) um die Wahlen zu gewinnern", und sich damit "die Mehrheit hier im Hohen Hause erschlichen", als zwar menschlich verständlich, aber sachlich un- zutreffend darstellen. Generationen mit unbeschränkter Haftung --------------------------------------- Wieso sich aber überhaupt ein Sinken des Beitragsaufkommens in- folge Arbeitslosigkeit und Reallohnsenkung in den 70er Jahren und der Ausgabenanstieg durch mehr Rentner auf die Ruhegelder derje- nigen auswirken konnten, die 1976 in Rente gingen und zuvor selbst jahrzehntelang Beiträge bezahlt hatten, ist zunächst ein- mal erstaunlich. Wer es sich leisten kann, eine Lebensversiche- rung abzuschließen, kann damit rechnen, daß die Gesellschaft das von ihm und anderen eingesammelte Geld zu Kapital macht, höchst gewinnbringend anlegt und verleiht und ihn bei Vertragsende mit der vereinbarten Versicherungssumme (Sparanteil und Gewinnanteil) abspeist (wenn das Geld kaputt ist, gibt's natürlich auch da nichts), was der von der Versicherungsgesellschaft erzielte Ge- winn locker zuläßt. Bei der Rentenversicherung dagegen "setzte sich (!) als Folge großer Vermögensverluste durch die In- flation 1923 und die Währungsreform 1948 anläßlich der Rentenre- form 1957 der Gedanke durch, daß die Leistungen der Rentenversi- chervng nicht mehr durch Kapitalsammlung, sondern ... ab 1969 durch ein Umlageverfahren mit einer hohen Liquiditätsreserve ge- sichert werden. Das Umlageverfahren beruht auf dem Prinzip der Solidarhaftung der Generationen (Solidarvertrag der Generatio- nen); das bedeutet, daß die Finanzierung der Renten aus dem Bei- tragsaufkommen der aktiv Erwerbstätigen und für versicherungs- fremde Leistungen aus Staatszuschüssen erfolgt." (Landeszentrale für politische Bildung: Die Grenzen des Sozialstaats) Anders als bei der Lebensversicherung, der wirklich ein freiwil- lig eingegangener Vertrag zugrunde liegt, wurden in der renten- versicherung schon immer Zwangsbeiträge eingezogen (Lohnabzugsverfahren), da es sich bei den Versicherten seit Bis- marcks Zeiten um eine Sorte von Leuten handelte, die die Beiträge ohne Zwang nicht von ihrem Einkommen erübrigt hätten. Die Bei- träge werden zum Vermögen einer öffentlich-rechtlichen Körper- schaft gemacht, von deren Gnaden der Versicherte dann im abge- wrackten Zustand sein Leben fristet. Dieses Vermögen aus einbezahlten Beiträgen, "im Rahmen des von 1449 bis 1957 üblichen Anwartschaftsdeckungsverfahrens gut ange- legt" und deshalb nur begrenzt verwendbar, wurde 1957, als die "Rentenbeträge für die verteuerte Lebenshaltung nicht mehr aus- reichten" (Staatsbürgertaschenbuch Model-Creifels), durch den Übergang auf das Umlageverfahren - ganz rechtmäßig zur Verwendung für den Staat frei; - zugleich wurde der für die jeweils aktuell nötigen Rentenzah- lungen zu verwendende Teil auf ein Minimum reduziert (heute: Aus- gaben für 1 Kal.-Monat); - die Arbeitenden zahlten für die Rentner, die längst Beiträge erbracht hatte, nun noch einmal; - und endlich wurde durch die mit dem Umlageverfahren verbundene laufende Anpassung der Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne ("Dynamisierung") verhindert, daß der Sozialhilfe ständig massen- haft neue teure Kundschaft aus dem Lager der Rentner erwuchs. Würde sich eine private Versicherungsgesellschaft ähnlich origi- nelle Verfahren mit dem bei ihr eingezahlten Geld erlauben, so würde ihr die staatliche Versicherungsaufsicht in kurzer Zeit den Laden dicht machen. Ein bemerkenswerter Nebenwitz der schwarzen Humoristen von der Landeszentrale für politische Bildung darf in diesem Zusammenhang nicht ungewürdigt bleiben: Das Zurechtbiegen der Sozialversiche- rung von einem Kostenfaktor - der für die Beruhigung einer Arbei- terklasse, deren Angehörige nach Erschöpfung ihrer Arbeitskraft das s i c h e r e Schicksal des Pauperismus vor Augen hatten, in Kauf genommen wurde - zum e f f e k t i v e n Mittel des Staatshaushalts als staatlichen Schutz der Versicherten vor staatlich inszenierten Ereignissen wie Krieg und Inflation hinzu- stellen, ist schon eine reife Leistung. Nach der erfolgreichen Ökonomisierung und Funktionalisierung der Rentenversicherung für den Fiskus kann der Kanzler zwar erwähnen, daß "diverse CDU-Bundesregierungen unter Adenauer" bei der Ren- tenversicherung einiges an Schulden aufgenommen hätten, die bis heute nicht zurückgezahlt sind (es aber "wenn nötig" werden), die Rentenversicherung aber keineswegs eine "staatliche Zwangsspar- kasse zu Lasten der Rentenversicherungsbeitragszahler" sei. Nach der gesetzgeberischen Minimierung des Kasseninhalts für Betriebs- mittel und Rücklagen (je maximal eine Monatsausgabe) der Renten- versicherung erscheint die Verwendung von Beitragsgeldern für Haushaltszwecke gar nicht mehr einfach als Schuldenaufnahme des Staates bei der Rentenversicherung. Vielmehr ist deren gesetzli- che Verpflichtung, ihre L i q u i d i t ä t s r e s e r v e hauptsächlich in Staatspapieren mit Übernahmegarantie durch die Bundesbank anzulegen, eine Form, die "Zahlungsfähigkeit der Versicherungsträger sicherzustellen." (Paragr. 1383 RVO) Dafür, daß die Generationen auch wirklich solidarisch, d.h. auf Grund rechtlichen Zwangs, füreinander haften, sorgt eine Bei- tragsanpassungsklausel, die Erhöhungen dann vorsieht, wenn die Rücklagen unter die vorgeschriebene Höhe fallen und ein L i q u i d i t ä t s a u s g l e i c h zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung auch keine Abhilfe mehr schafft. Dabei ist durch den G e n e r a t i o n e n v e r t r a g, den kein Rentner und kein Arbeiter unterschrieben hat, was seiner Verbind- lichkeit aber keinen Abbruch tut, das schöne Verhältnis einge- richtet, daß die Beiträge zur Rentenversicherung dann erhöht wer- den müssen, wenn z.B. nach heutiger Berechnung "die Durchschnittsentgelte bis 1990 um weniger als 6% zunehmen." (Süddeutsche Zeitung) Weil, wie schon am Namen erkennbar, am G e n e r a t i o n e n- v e r t r a g nur Generationen beteiligt sind, nicht aber der Bund, wurde bei der Beratung des Wehnerschen Reformprogramms für 1984 durch den SPD-Vorstand der Vorschlag, den Bundeszuschuß an die Rentenversicherung für die Zukunft an "die Entwicklung der Rentenausgaben zu koppeln" und die Bundesgarantie "durch Zusicherung von Darlehen im Fall der Zahlungsunfähigkeit zu konkretisieren" (Wehner-Kommission), abgelehnt. Der Idee, "die demographischen Risiken" (gemeint ist damit z.B. das "Risiko", daß es während einer bestimmten Zeitspanne einmal mehr Leuten als sonst gelingt, das Rentenalter zu erreichen und einen R e n t e n b e r g zu verursachen, weil die entsprechen- den Generationen gerade einmal nicht durch einen Krieg dezimiert sind) "nicht allein durch die Beitragszahler tragen zu lassen", konnte nicht zugestimmt werden, da "die damit verbundene Vorwegnahme von Haushaltsentscheidungen nicht hingenommen werden konnte." (SZ) Rentenreform 1984: Die Fortentwicklung des Generationenvertrags --------------------------------------------------------------- Der Anstoß zur Rentenreform 1984 ging vom Bundesverfassungsge- richt aus, dem die Tatsache, daß Frauen nach dem Tode des Ehe- manns trotz ihres vom Ehemann "abgeleiteten" Rentenanspruchs mit 60% der Rente des Verstorbenen auskommen mußten, während renten- berechtigte Ehemänner bei Wegsterben der Ehefrau den vollen Ren- tenanspruch behielten, konsequent als Problem der Gleichbehand- lung von Mann und Frau auffiel. Nicht daß sich das Millionenheer der Sozialhilfeempfänger im Modell Deutschland "zu 44% aus al- leinstehenden alten Frauen" (Frankfurter Rundschau) rekrutierte, sondern, daß in der Rentenkürzung für die hinterbliebene Frau eine ungerechte Bewertung ihres hausfraulichen Beitrages zum Fa- milieneinkommen lag, war das Argument. Nicht minder schreiendes Unrecht war andererseits zu bereinigen, da die den Ehemann über- lebende Frau mit e i g e n e m Rentenanspruch zu ihrer eigenen die 60% Witwenrente vom Ehemann beziehen durfte, was, wie man hört, zu erheblichem Saus und Braus auf Kosten der Solidargemein- schaft geführt haben soll. Per Urteil des BVerfG vom 12.3.75 wurde also der Bundesregierung aufgegeben, bis 1984 die Ungleichbehandlung von Mann und Frau in der gesetzlichen Rentenversicherung zu beseitigen. Das Gericht stellte damit rechtskräftig fest, daß man nicht nur durch Absol- vierung eines "erfüllten Arbeitslebens" (Wehner-Kommission), son- dern auch durch den lebenslänglichen Dienst an einer nützlichen männlichen Arbeitskraft als eheliche Hausfrau und Mutter den staatlichen Funktionalitätskriterien g e r e c h t werden kann, nach denen Rentenansprüche vergeben werden. Gerechtigkeit wird nun dem Hinterbliebenen im Rentenalter durch die übereinstimmend von allen Parteien vorgesehene Teilhaberente, die eine "Versorgung" der überlebenden Ehegatten mit 70% des ge- meinsamen Rentenanspruchs vorsieht. Dies hat den Vorzug, daß die niedrigsten Witwenrenten ungefähr auf Sozialhilfeniveau steigen, aber künftig nicht mehr über die von den öffentlichen H a u s h a l t e n bezahlte Sozialhilfe, sondern über RV- B e i t r ä g e finanziert werden. Die Entlastung der Sozial- haushalte und die Finanzierung der Armut über die Rentenversiche- rung ist auch das Prinzip der übrigen Neuregelungen bei der Hin- terbliebenenversorgung: Witwen, die unmündige Kinder haben, wird künftig deren Erziehung "nach dem Tode des Ehepartners ohne wirt- schaftliche Sorgen möglich sein" - von einer "Erziehungsrente" in Höhe von "70% der Rentenansprüche des verstorbenen Ehepartners". Hinterbliebene über 45, die beim Tode des/der Alten keinen Job haben und nie mehr einen bekommen werden, erhalten ebensoviel ("Rente wegen vorgerückten Alters", während den lustigen jüngeren Witwen, die bislang die 60%ige Rente des Ehemanns ohne Rücksicht auf Alter und eigenes Einkommen bezogen, nun ein Strich durch die unsolidarische Rechnung gemacht wird: Sie bekommen die "Übergangsrente für jungere Hinterbliebene" nur mehr drei Jahre lang und werden dann aufgefordert, sich wieder auf dem Arbeits- markt nützlich zu machen, wenn nötig mit entsprechender Ausbil- dungsförderung, was den Betroffenen endlich eine Perspektive gibt und ihnen die Entscheidung abnimmt, ob sie nun ihre Witwenrente im Tessin auf den Kopf hauen oder wieder arbeiten gehen sollen. "Dieses Angebot (!) richtet sich vor allem an die nicht berufstä- tigen, jüngeren Frauen. Ihre Lebensperspektive soll nach sozial- demokratischer Auffassung nicht die Rente, sondern die eigene Er- werbstätigkeit sein." Wer denkt, das bei der Sozialhilfe eingesparte Geld läge nun nutzlos herum, hat sich getäuscht. Die Wehner-Kommission gedenkt dies, mit Zustimmung der anderen Parteien, zur "Anerkennung der Kindererziehung in der Rentenversicherung" wieder zu verteilen und zugleich damit ein Ausdrucksproblem der Rentenversicherung zu beheben: "Gegenwärtig bringt die Rentenversicherung nur die Beziehung zwi- schen zwei Generationen zum Ausdruck: Die Erwerbstätigen finan- zieren mit ihren Beiträgen (und z.T. mit den Steuern) die Renten der älteren Generation. Die Beziehung zwischen den Erwerbstätigen als den künftigen Rentnern und der nachwachsenden Generation als den künftigen Beitragszahlern wird im gegenwärtigen Rentenrecht nicht berücksichtigt, obwohl die nachwachsende Generation für die dauerhafte Finanzierung der Renten entscheidend ist. Denn die Fa- milien mit Kindern und nicht etwa die gegenwärtigen Beitragszah- ler allein schaffen die Voraussetzungen für die Erfüllung der Rentenansprüche, die die heute Erwerbstätigen mit ihrer Beitrags- zahlung für ihr eigenes Alter erwerben. Vom Grundgedanken der Ge- nerationensolidarität ist es deshalb erforderlich, daß die ge- sellschoftliche Leistung der Kindererziehung in der Rentenberech- nung anerkannt wird." Die Anerkennung erfolgt durch Anrechnung eines Versicherungsjah- res pro geborenem Beitragszahler und die Zahlung der entsprechen- den Beiträge für die Mutter an die Rentenversicherurig aus der Staatskasse. Politiker wissen nicht nur, daß jede Mark für einen Rentner hin- ausgeworfenes Geld ist, sie wissen auch, daß die Unkosten für die Kleinsten der Nation sich noch auszahlen werden: während Kinder bekanntlich zu den schönsten Hoffnungen (auf künftig vermehrte Produktion) berechtigen, sind die Alten ebenso entschieden abge- schrieben wie Kinder als förderungswürdig gelten, selbst wenn's den Fiskus ein wenig von dem an den Rentnern Eingesparten kostet. Weil Kinder aber ein Kostenproblem vor allem für die Eltern dar- stellen, muß der Generation, die sich im arbeits- und zeugungsfä- higen Alter befindet, unmißverständlich klargemacht werden, daß der Generationenvertrag mehr Pflichten mit sich bringt als nur die Finanzierung des Gnadenbrotes für die ausrangierten Alten. Wer nicht bereit ist, durch eifrigeres Hecken neuer Beitragszah- ler mehr Solidarität zu zeigen und auf die staatlichen Anregungen anzuspringen, braucht' sich nicht zu wundern, wenn s e i n e Rentenansprüche einstmals bloße Ansprüche bleiben. Auf den schlechten Witz, daß im modernen Musterland des Kapitals dem verständigen Bürger ausgerechnet die Methoden indischer und afrikanischer Halbwilder ans Herz gelegt werden, nämlich zum Überleben im Alter möglichst viele Kinder zu zeugen, wird dabei ebensowenig verzichtet wie auf die eindeutige Ankündigung, daß die Sozialpolitiker durchaus bereit sind, diesem Witz Realität zu geben. "Im Alter einen Lebensstandard zu gewährleisten, der über den im Erwerbsleben vorhandenen hinausgeht, so meinen die Rentenexperten des DGB, könne wohl nicht Ziel der Sozialpolitik sein" (Spiegel), und diese Meinung, unwertes Leben könne doch wohl nicht höher be- wertet werden als wertschaffendes, haben sich zusammen mit den gewerkschaftlichen Liebhabern der Arbeit alle Parteien zueigen gemacht. Ein "dauerhaftes Fundament für die Generationensolidari- tät (Wehner-Kommission) erfordert vor allem die Gemeinsamkeit der Nachteile. Weil der Staat durch Erhöhung der Sozialabgaben und Steuern von den Löhnen für eine wachsende Differenz von Brutto- und Nettolöhnen sorgt, stiegen die seit 1957 auf die Bruttolöhne bezogenen Renten stärker als die Nettolöhne, weshalb es heute als unbestrittene Solidaritätspflicht gilt, "durch eine Beteiligung der Rentner an ihrem Krankenversiche- rungsbeitrag wieder für Gleichschritt zu sorgen." (Süddeutsche Zeitung) Ob nun die Renten durch Krankenversicherungsbeiträge, Besteuerung oder durch Übergang auf Nettolohnbezogenheit gedrückt werden, es kann kaum jemand behaupten, daß es in der Diskussion an Ideen mangeln würde. Die Umsetzung der guten Ideen in die Tat finden allerdings die professionellen Beobachter der sozialpolitischen Szene durchwegs noch kritikabel: Ebensogut wie die Politiker hat die Journaille begriffen, wieviel ein Rentner wert ist, und wirft deshalb den Verantwortlichen vor, die gemeinsame Einsicht nicht konsequent genug zu praktizieren: "Die deutschen Sozialpoliliker, die sich kaum vorstellen können, daß die Wohlfahrt jemals ausreichen könnte, können es nicht las- sen, Arbeiterwitwen" ("jede zweite weniger als DM 500 im Monat") und "durchschnittliche Rentnerehepaare" ("kaum mehr als ihnen nach den Sätzen der Sozialhilfe zusteht") (Spiegel) immer weiter zu mästen, anstatt "Speckschichten aus dem sozialen System herauszuschneiden". (Die Zeit) Angesichts des "erschreckenden Hangs zu einem geldüberglänzten Lebensabend" (Süddeutsche Zeitung) wird der Warnruf laut: "Hier wird ein System überstrapaziert" (SZ). Die zynische Sorge der Zeitungsmafia um das Rentensystem führt in der Z e i t zur Aufforderung an die Parteien, endlich "das öffentliche Gespür für soziale und ökonomische Zusammenhänge in den Dienst der fälligen Reform zu stellen". Die Aufforderung kommt zu spät. Das öffentliche Gespür ist schon im Dienst. zurück