Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK GESUNDHEIT - Ökonomie des Gesundheitswesens
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Argumente zur Kriegsmedizin, Juni 1981
Das Gesundheitssicherstellungsgesetz (GesSG):
SICHERUNG DER GESUNDHEIT DES STAATES
Der Staat erweitert zur Zeit die Aufgaben der Medizin und be-
stimmt per GesSG daß die "Katastrophenmedizin" zum Standardwiesen
eines Arztes gehört. Mit diesem Gesetz geht er über das Stadium
der Vorbereitung auf den Krieg, die er per Notstandsgesetzen vor
Jahren geleistet hat, hinaus: Wenn er sich jetzt "gedanklich und
planerisch auf den Ausbruch eines solchen Ereignisses einstellt"
(Rebentisch), beschließt er praktische Maßnahmen für das Kriegs-
geschen - ein "Schicksal", das er offensichtlich für seine Bürger
vorgesehen hat.
Dabei legt er seine letzte per Zwang auf die Hilfeleistung im
Krieg fest - was einen Hinweis darauf gibt, daß die im Gesetz si-
chergestellte Gesundheit und Hilfe sicher nicht das bedeuten, was
Ärzte und Patienten sich gemeinhin darunter vorstellen. Gesund-
heit ist offensichtlich nicht der Zustand körperlicher Unver-
sehrtheit eines Menschen und Hilfe nicht das ärztliche Bestreben,
ihm dieses Gut zurückzugeben - warum müßte man die Ärzte sonst
auf das, was ihnen als Ziel und Inhalt ihres Tuns gilt, ver-
pflichten! Bräuchte es ein neues Gesetz wenn das Gesundheitswesen
und die darin Tätigen "auch dann in der Weise eigenständig wei-
terarbeiten, wie das in Friedenszeiten geschieht?" (Kommentar zum
GesSG)!
Angesichts dessen zeugt es kaum noch von Naivität, wenn die Ärzte
eine Diskussion über das Gesetz anfangen, ob es auch der ärztli-
cherseits gepflegten Einbildung, es habe um den Dienst am Patien-
ten zugehen, entspreche!
1. Mit dem Gesetz wird die Volksgesundheit sichergestellt: Der
Staat sorgt sich um seine Kriegsfähigkeit und das dafür taugliche
Funktionieren seines (Volks)Körpers.
Ganz im Gegensatz zu der Einbildung, daß im Krieg das Wirken der
Ärzte eingeschränkt werde wird hier dem Arzt eine Kompetenz er-
öffnet, die im ersten Augenblick gar nichts damit zu tun haben
scheint, was der Arzt gewöhnlich macht.
Der kriegsphysiologische Ablauf ist gestört, wenn eine "Panik"
ausbricht, d.h. Leute auftreten, die in dieser Situation an sich
denken:
"Die Panik explodiert im Zuge einer psychischen Kettenreakttion.
Dabei wird ein animalischer, bisher suspendierter Selbsterhal-
tungstrieb plötzlich freigesetzt." (Brickenstein, Wehrpsychiatrie
3/66)
Wenn sich jemand dem Zwang, mitzumachen, widersetzt, dann betä-
tigt er seinen "Selbsterhaltungstrieb" nicht mehr menschlich,
sondern
"animalisch". Normal hat es zu sein, den Kopf hinzuhalten - wer
sich nicht fügt, reagiert pathologisch. Anlässe für derartige
"Dekompensationen" sind z.B.
"unzureichende ärztliche Versorgungen, etwaige Zwangsevakuierung
... Mangel an Informationen über die eigene Lage und das Bewußt-
sein der eigenen Hilflosigkeit." (ders., Wehrmedizin 2/81)
Wer Hilfe für sich in Anspruch nehmen will, die für ihn nicht
vorgesehen ist, oder sich nicht mit seinem Krepieren abfinden
will, muß - weil "Keimzelle einer Panik" - "eliminiert" (ders.)
werden! Da "sogar die überlebenden Ärzte und Rettungemannschaften
... dekompensieren können", ist die möglichst realistische Kon-
frontation mit ihrem Geschäft vor Kriegsausbruch vonnöten, haben
sie doch damit "gleichsam psychische Abwehrstoffe gegen das Kata-
strophenerlebnis gespeichert." (ders.)
Der Staat hat nun nicht ausgerechnet auf die Psychiater gewartet,
um seine renitente Zivilbevölkerung in Schach zu halten, an ihrer
Definition von Gesundheit: krank ist, wer nicht mitmacht - zeigt
sich allerdings die Bereitwilligkeit dieser Brüder, als Ordnungs-
kräfte aufzutreten und den Staat bei seiner "schwierigen" Aufgabe
zu unterstützen. So dient ihnen gerade das Kriegsgeschehen, das
sie in allen Scheußlichkeiten ausmalen, zu dem Beweis ihrer ein-
gebildeten gesellschaftlichen Wichtigkeit. Auch wenn "Dekompen-
sationserscheinungen" von den staatlichen Gewaltorganen bewältigt
werden: als Unterchargen der Ordnungskräfte erfahren die
Mediziner die begrüßte Erweiterung ihrer Kompetenzen.
Denn die Zivilbevölkerung ist dem Staat für sein Vorhaben - die
erfolgreiche Kriegsführung - ein einziges H i n d e r n i s.
Sicherstellung der Gesundheit bedeutet, diese Störung auszuschal-
ten. Und die Hilfeleistung, auf die die Ärzte mit diesem Gesetz
verpflichtet werden, besteht darin, daß grundsätzlich keiner
einen Anspruch auf sie hat. Das wäre ja auch seltsam - im Krieg,
wo das ganze Volk nur noch als Material für die Kriegsführung
gilt.
2. Hilfe ist also eine sehr bedingte Sache: Ob jemand sie erhält,
richtet sich danach, inwieweit die Aussicht auf erneute Front-
tauglichkeit besteht - schlechte Aussichten für die Zivilbevölke-
rung!
Der Staat setzt Prioritäten im Umgang mit seinem Menschenmate-
rial: Seit 1967 ist vorgesorgt, daß
"es für die Bundeswehr keine Schwierigkeiten (bereitet), die rund
11.000 Mobilmachunesstellen mit Sanitätsoffizieren zu besetzen,
da hier der Reservistenstand über dem Bedarf liegt ... und der
zugestandene (!) Mob-Personalumfang den Erfordernissen ent-
spricht." (Paul, Arzt und Krankenhaus 11/81)
Neben den Waffen ist der Soldat nun mal das Wichtigste im Krieg,
weshalb sich die Medizin um ihn als Kriegsmaterial besonders küm-
mert. Umgekehrt ist es kein Wunder, daß bei der Versorgung der
Zivilbevölkerung "beinahe unlösbare Aufgaben" auftauchen. So
"unlösbar" sind diese Aufgaben aber dann doch wieder nicht:
"Die alle personellen und materiellen Möglichkeiten ausschöpfende
Individualmedizin wird verlassen werden müssen zugunsten einer
ausreichenden Versorgung sehr vieler Verletzter. Und selbst sie
wird unter personellen und materiellen Engpässen leiden und wird
nur unter Einsatz der Triage erfolgen können." (Zivilschutz-
präsident Haedge, Arzt und Krankenhaus 8/81)
Von wegen "ausreichende Versorgung"! Die so vorstellig gemachte
Aufgabe ist schlicht erlogen! Denn ob die Zivilisten draufgehen
oder nicht, ist ein ganz untergeordnetes Problem - was sich an
seiner Bewältigung zeigt: da heißt es auslesen! Über das Schick-
sal der Zivilbevölkerung ist das Urteil also bereits gefällt.
"Ausreichende vorbereitende Maßnahmen zur Bedarfsdeckung" haben
ihren Maßstab im Nutzen des Materials und sie sind "ausreichend"
wenn dem Staat für seinen Zweck genügend Masse zur Verfügung
steht. Wenn man das so sieht, ist man mit der Lüge bei der Hand,
der Staat könne gar nicht anders:
"Kein Land in der Welt ist finanziell in der Lage, im Frieden
eine so große Kapazität an fertig eingerichteten, betriebsberei-
ten Krankenhäusern und Lazaretten vorzuhalten, daß sie für den im
Verteidigungsfall sprunghaft ansteigenden Bedarf ausreicht."
(Paul, Arzt und Krankenhaus 8/81)
So wird in haushaltspolitischer Manier die Willenserklärung vor-
getragen, daß sich die Ausgaben für das Sanitätswesen auch lohnen
müssen - worunter die Versorgung der zivilen Verletzten nicht
fällt. Bei Waffen und Soldaten hat der Staat schließlich keine
Schwierigkeiten, ziemlich große "Kapazitäten vorzuhalten".
3. Katastrophenmedizin ist funktionale Euthanasie: Verweigerung
der Hilfe kann die beste Hilfe sein.
Der katastrophenmedizinischen Hilfeleistung gelten zwei grund-
sätzlich verschiedene Arten von Patienten, nämlich die Leichtver-
letzten und die "unrettbaren" Schwerverletzten gleich: darin, daß
man sich nicht um sie zu kümmern hat; bei den einen, weil es sich
noch nicht lohnt, bei den anderen, weil es sich nicht mehr lohnt.
Die Medizin bekommt also einen ganz neuen Maßstab der Hilfe, der
Kriterium des Sichtungsverfahrens wird. Der Arzt muß erst einmal
genügend Patienten von der Hilfe ausschließen, um sich den "mit
einiger Wahrscheinlichkeit rettbaren Verletzten" widmen zu kön-
nen.
Wenn er
"seine ärztliche Behandlungsweise von der Individualmedizin auf
die massenmedizinische Behandlung umstellen" muß (Sefrin, Wehrme-
dizin 2/81),
so vollzieht er mit seinem ärztlichen Handeln das Urteil das der
Staat über sein Menschenmaterial gefällt hat.
Mit der ideologischen Bezeichnung "Massenmedizin" wird den Ärzten
beigebracht, daß die Ausschließung von Hilfe inhärentes Kriterium
der Hilfe ist, weil man "unter den Bedingungen von Massenanfall"
immer die Gesamtheit der Patientenschaft im Auge haben muß. Wer
behandlungsbedürftig ist, entscheidet sich dabei je nach Kriegs-
lage:
"Der Begriff 'hoffnungslos Verletzter' ist relativ zu deuten:
Nicht die Schwere allein der Verletzung, sondern auch personelle
und materielle Voraussetzungen im Katastrophenfall bedingen den
Zusatz 'hoffnungslos'" (ders.)
Oberbegriff ärztlicher Kunst ist deshalb nicht mehr die fachge-
rechte Anwendung der dem jeweiligen Krankheitszustand angemes-
senen Mittel, sondern das Zurechtkommen mit den vorgegebenen
Ressourcen: der Arzt muß "gekonnt improvisieren". Falsche
Entscheidungen kommen nämlich immer dann vor, wenn sich der Arzt
nicht von der gewohnten Vorstellung freimachen kann, "als Arzt
für jeden Hilfesuchenden stets und umfassend da zu sein"
(Rebentisch). Die Hilfspflicht des Arztes wird zur Pflicht, Hilfe
sachkundig zu unterlassen.
Um durchzusetzen, daß die meisten Leute vom Arzt keine Hilfe mehr
zu erwarten haben, braucht es allerdings einen Feldwebel im wei-
ßen Kittel:
"Mut zur Verantwortung, die in raschen, teilweise über Leben und
Tod entscheidenden Urteilen einmündet". "Innere Sicherheit ...
und nach außen Autorität, um sich in der Turbulenz des Geschehens
durchsetzen zu können", "großes Stehvermögen" (ders.).
Die Ärzte sind dabei offensichtlich Zyniker genug, sich das jetzt
schon als positive Charaktereigenschaften zugute zu halten.
Da kein Arzt normalerweise so mit einem Patienten umgehen
d a r f, dies aber im Krieg m u ß, braucht es für die "Medizin
mit einfachen Mitteln" auch eine Fortbildung- und auch Hochschul-
lehrer dürfen sieh nicht dem Zwang dazu entziehen, um ihren Beruf
im Krieg sinnvoll ausüben zu können:
"Wir erleben es immer wieder ... daß aus scheinbar berufenem
Munde von Hochschullehrern Empfehlungen gegeben werden .. die im
Falle der Katastrophe auch nicht annähernd" zutreffen. (Schultze,
AuK 8/81)
Die "in harten Kriegsjahren gewonnenen Erfahrungen" sind "leider"
in Vergessenheit geraten oder werden von den Ärzten als
"unzulässige Vereinfachung" abgetan - wie gut, daß das GesSG die
Vermittlung der Erfahrungen zur Fortbildungspflicht erhebt!
4. Im Krieg leidet das Gesundheitswesen - und die Patienten stö-
ren es.
Weil die kriegsdienliche Funktion der Bevölkerung auf dem Spiel
steht und weil mit dem Kriegsablauf in überreichlichem Maße Opfer
anfallen, muß das Sanitätswesen vor der Belastung durch untaugli-
che Opfer geschützt werden. Der eigentliche Patient, dem alle
Sorge zuzuwenden ist, wird das Sanitätswesen selbst.
"Personal und Material (sind) vor frühzeitigem und verantwortun-
galosen Verschleiß zu bewahren", weshalb ihr Einsatz ständig dar-
auf befragt werden muß, ob er nicht zu unterbleiben hat:
"Man darf unter Umständen eine notwendige Infusionstherapie gar
nicht erst beginnen ... wenn man sie nicht fortsetzen kann."
(Schultze, AuK 8/81)
Gefahr droht, wenn
"Zerstörungen zur kritischen Überlastung des Sanitäts- und Ge-
sundheitswesens führen", wobei vor allem "ungelenkte und koordi-
nierte Flüchtlingsbewegungen die ärztliche und pflegerische Ver-
sorgung der Bevölkerung sehr beeinträchtigen." (Paul, AuK),
beanspruchen sie doch genauso wie Leichtverletzte, die renitent
auf Behandlung bestehen, Hilfe, weshalb sie als Störung behandelt
werden.
Die Leute machen sich dabei nicht nur im Krieg, sondern bereits
vorher als Hindernis geltend, wenn sie den Kriegsvorbereitungen
gleichgültig gegenüberstehen. So moniert der oberste Kriegsherr
in Gestalt seiner approbierten Experten an den Bürgern ihre man-
gelhafte "aktive Teilnahme an Gefahrenabwehrmaßnahmen" und stellt
fest, daß bei dieser Mitarbeit gewisse Ideologien hinderlich
sind: der Bürger sieht angeblich
"Staat und Gesellschaft weiterhin als Einrichtungen an, die für
die Vermehrung seines Glückes und Wohlstandes bestimmt sind"
(Kolb, Wm 2/81),
obwohl der Krieg ansteht und er sich bereits in Vorkriegszeiten
opferwillig die Fürsorge um den Staat zum eigenen Anliegen zu ma-
chen hätte!
5. Die Auffassung, die Massenmedizin kümmere sich nicht um die
einzelnen Patienten, ist falsch: seine Individualität erfährt
eine sehr exklusive Würdigung.
Damit auch keiner, der eventuell noch brauchbar ist, liegengelas-
sen wird, ist die Individualmedizin hier aufs extremste gefor-
dert. Jede Verletzung wird festgestellt als Material für den Ver-
gleich mit den anderen Patienten, wobei die potentielle Wieder-
verwendung sorgfältig erwogen werden muß. Klar, daß hier der er-
fahrenste Arzt seine Aufgabe findet, dem Staat "die Spreu vom
Weizen" (Pirkl) zu trennen.
Deshalb ist die Triage ein "kontinuierlicher Prozeß", muß der Pa-
tient doch ständig beweisen, daß er es wert ist, weiter geholfen
zu bekommen. Ein von vornherein abgeschobener Schwerverletzter,
der ohne Behandlung weiterlebt, bekommt auch noch eine Möglich-
keit unter dem Motto: 'Ein Guter hält's aus und um einen Schlech-
ten ist's nicht schad'!'
Dieselbe Würdigung erfahren auch die Patienten an der Heimat-
front: Je nach den Umständen erfolgt ihre Aussonderung, was für
die Alten und Siechen bedeutet, daß auch sie noch nützlich ge-
macht werden. Indem sie keine Behandlung mehr erhalten, machen
sie ihre Betten frei für eine nützlichere Verwendung.
Resultat der Sorge des Staates um Leben und Gesundheit ist also,
daß sie den Empfängern der Hilfe dasselbe beschert, was den ande-
ren gleich geschieht: Sie haben die erneute Gelegenheit, sich für
den Staat zu opfern. Der Nutzen der Rettung für den einzelnen
löst sich auf in seine Benutzbarkeit durch den Staat. Und das Be-
rufsethos der Nationalisten im Ärztekittel besteht darin, dem
deutschen Volk zu diesem Glück zu verhelfen!
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