Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK GESUNDHEIT - Ökonomie des Gesundheitswesens
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WARUM BRAUCHEN WIR EINE PFLEGEVERSICHERUNG?
Steuergelder sind viel zu schade dafür, für den Lebensunterhalt
der Staatsbürger ausgegeben zu werden. Dieser Standpunkt der so-
zialen Marktwirtschaft wird derzeit in der Diskussion um die
Pflegeversicherung vorgeführt.
Daß die Alten kaputt sind, wenn sie in Rente gehen, dafür sorgt
ein Arbeitsleben, bei dem der Verschleiß der Gesundheit nicht zu
knapp bemessen ist. Für's Weiterleben der Ausrangierten sorgen
die Fortschritte der Medizin. Damit sie im Krankenhaus keine un-
nötigen Kosten verursachen, werden sie dort entlassen, sobald
eine ständige ärztliche Versorgung nicht mehr nötig ist. Dann
heißt es erst einmal:
"Selbsthilfekräfte mobilisieren"
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Angehörige und Nachbarn sollen die Pflege möglichst kostenlos
übernehmen, denn die Rente reicht für die Bezahlung dieser
Dienstleistungen nicht aus. Wie dies jeder auf die Reihe bringt,
ist sein privates Problem. Für die Bezahlung von Pflegeleistungen
müssen die Ersparnisse herhalten. Erst wenn diese weitgehend auf-
gebraucht sind, gibt`s Sozialhilfe. So ist die Sache bisher gere-
gelt. Doch daran haben Politiker seit längerem eine Kritik ange-
meldet. Nicht daß Einkommen und Vermögen der Bürger, die Arbeiter
von Beruf waren, so kümmerlich sind, daß sie sich eine länger
dauernde Pflege nicht leisten können, ist ihnen ein Dorn im Auge,
sondern daß staatliche Gelder dafür draufgehen. Sie haben nämlich
festgestellt, daß nur noch ein Drittel der Leute in Pflegeheimen
ihre Rechnung selbst bezahlen kann, zwei Drittel den Kommunen
mehr oder weniger auf der Tasche liegen. Dafür, so meinen sie,
ist die Sozialhilfe nicht da, daß bei Pflegebedürftigkeit immer
mehr Leute dem Staat zur Last fallen. Seither gelten Pflegelei-
stungen in der Sozialhilfe als "systemfremde Leistungen".
Die ersten Maßnahmen zur Entlastung der Sozialhilfekasse galten
der
"Stärkung der Selbsthilfekräfte"
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Dies tat man sinnigerweise, indem man die Regelungen der Sozial-
hilfe so änderte, daß die Angehörigen stärker zur Kasse gebeten
wurden. Ergänzt wurde dies im Gesundheitsreformgesetz durch ein
finanzielles Angebot: wer Schwerstpflegebedürftige zuhause
pflegt, kann einen "Pflegeurlaub" von vier Wochen im Jahr bean-
spruchen, in denen die Pflegekosten durch die Krankenkasse über-
nommen werden. Außerdem gibt es seit diesem Jahr ein monatliches
Pflegegeld oder die Bezahlung einer Anzahl von Pflegestunden für
Schwerstpflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden.
Das "Problem" wurde durch die Abwälzung der Kosten auf die Ange-
hörigen und die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht gelöst.
Vielmehr arbeiteten sich Fachleute und Politiker zu der Auffas-
sung durch, Pflegebedürftigkeit gehöre heute neben Alter, Krank-
heit und Arbeitslosigkeit zu den Standard-Risiken einer Arbeit-
nehmerexistenz, für die es genauso eine zwangsweise Versicherung
brauche wie für die anderen drei Risiken. Die Regelungen des Ge-
sundheitsreformgesetzes seien also nur ein Schritt in die rich-
tige Richtung.
Gerade weil sich's Proleten nicht leisten können, pflegebedürftig
zu sein, steht außer Diskussion, daß man die finanzielle Vorsorge
dafür nicht ihrem Gutdünken überläßt, sondern sie zur Vorsorge
verpflichten muß. Über ein Zwangssparen aller soll erreicht wer-
den, was der einzelne Prolet mit seinem Lohneinkommen zwangsläu-
fig nicht zustandebringt: die
Eigenfinanzierung der Pflegebedürftigkeit
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durch die Löhne, die verdient werden. So verlieren die Pflegeko-
sten das Risiko, aus Staatsgeldern finanziert werden zu müssen.
Der öffentliche Streit geht nicht darum, ob die Proleten zusätz-
lich zur Kasse gebeten werden. Alle Beteiligten einschließlich
der Gewerkschaften sind sich einig, daß das Sozialamt in Sachen
Pflegekosten entlastet werden muß und die Proleten selbst dafür
aufzukommen haben. Mit der Einführung von Pflichtabgaben für eine
Sozialversicherung des Pflegerisikos käme sofort ein Geldauf-
kommen zustande, mit dem die jetzt anfallenden Pflegekosten zu
finanzieren wären. Gescheitert ist diese von Blüm, SPD und Ge-
werkschaften favorisierte Lösung bislang am Einspruch der FDP und
der Wirtschaft nahestehender Politiker der CDU/CSU. Die sehen in
der Einführung einer neuen gesetzlichen Sozialversicherung eine
ausgerechnet für die Unternehmen unannehmbare Mehrbelastung bei
ihrem 50%igen Anteil an den Sozialabgaben und wollen stattdessen
eine allein vom Versicherungsnehmer zu finanzierende Pri-
vatversicherung des "Pflegerisikos".
Der ganze Streit geht also darum, ob die Pflegeversicherung als
Sozialversicherung aufgezogen werden soll - z.B. im Rahmen der
gesetzlichen Krankenkassen -, und der Staat sich damit sofort
dieser Kosten entledigen kann. Oder ob es ein zusätzliches
Geschäft für die private Versicherungswirtschaft werden soll, mit
dem kleinen Schönheitsfehler, daß die ersten Versicherungsfälle
die Staatskasse erst in einigen Jahren entlasten würden.
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