Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK GESUNDHEIT - Ökonomie des Gesundheitswesens
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MAZ-Serie "Gesundheit" (II)
HERR DOKTOR, KÖNNEN SIE MICH KRANKSCHREIBEN?
Wenn jemand sich nicht wohl fühlt, Schmerzen oder sonstwas hat
bleibt der zu Hause und pflegt sich? Das kommt ganz darauf an.
Wenn der Mensch Arbeiter oder Datentypistin, Angestellte oder
Briefträger ist, dann d a r f er nicht einfach zu Hause blei-
ben. Er muß zum Arzt gehen und sich A r b e i t s u n-
f ä h i g k e i t bescheinigen lassen.
Daß besagter Mensch zum Arzt geht, wäre noch nichts Bemerkenswer-
tes. Ein Kranker braucht eben einen Arzt. Sehr bemerkenswert ist
aber, wozu ein kranker Arbeitsmann den Arzt braucht: für eine Be-
scheinigung, die ihn davon befreit, trotz seiner körperlichen
Verfassung am nächsten Tag zu Schichtbeginn antreten zu müssen.
Der Arzt kann dem Kranken natürlich nicht sagen, wie der sich
fühlt - das kann niemand besser wissen als der Kranke selber.
Aber der Arbeiter braucht den Dr. Krankschreiber ja gerade des-
halb, weil schlicht und einfach abhanden gekommenes Wohlbefinden
für ihn kein Grund sein darf, sich zu schonen. Kein Arbeiter darf
selber entscheiden, ob er sich für arbeitsunfähig im Sinne des
staatlichen Gesundheitswesens hält. In diesem Sinne zu entschei-
den, ist alleine Sache des von der Krankenkasse befugten Weißkit-
tels. Der "Dr. med. Alle Kassen" ist das fest eingerichtete
M i ß t r a u e n gegenüber dem Arbeiter. Das Mißtrauen lautet:
Der Arbeiter darf nicht die Freiheit haben, über seine Gesundheit
selber zu verfügen, denn die Freiheit würde er ja wahrscheinlich
bloß mißbrauchen, um die noch unverbrauchten Reste von Gesund-
heit, sprich Arbeitsfähigkeit, seiner Firma vorzuenthalten. Und
darauf hat der Mensch als Lohnarbeiter eben k e i n Recht. Die-
ses Mißtrauen wächst mit der Dauer der Krankheit. Jeder, der län-
ger als sechs Wochen krank ist, kann zur Musterung beim
"Vertrauensarzt" einbestellt werden. Der genießt das ganz beson-
dere Vertrauen des Staats und der Unternehmen. Denn er erfüllt
die Aufgabe, nicht bloß dem Kranken das pure M i ß trauen entge-
genzubringen, sondern auch den Kassenarzt zu überwachen: Hat der
auch ganz im Sinne des Arbeitskraftbenutzers und der staatlichen
Vorschriften fürs Ausbeuten über die Gesundheit der Arbeiter ver-
fügt?
Nach welchen Maßstäben der Arzt die Arbeitsfähigkeit mißt und
eine Ausnahmegenehmigung zum Fernbleiben von der Arbeit erteilt,
hat jeder Kassenpatient schon am eigenen Leib zu spüren bekommen.
"Arbeitsunfähig" ist, wer 'wirklich nicht mehr kann'. "AU" heißt:
Dieser Mensch hat so wenig Gesundheit im Leibe, daß er das Quan-
tum Gesundheit, das man an einem Arbeitstag im Betrieb lassen
muß, zur Zeit gar nicht abliefern kann. Damit er für d i e Lei-
stung wieder taugt, muß sie ihm vorübergehen erspart bleiben und
dieser Zeitraum wird in Tagen bemessen.
In dieser Zeit wird der Arzt medizinisch tätig. Das heißt, er be-
gutachtet den körperlichen Zustand des Patienten, stellt seine
Diagnose und bringt die von der medizinischen Wissenschaft be-
reitgestellten Therapiemöglichkeiten in Anschlag. Die eine oder
andere Krankheit kann auskuriert werden. Bei den sogenannten Ver-
schleißerscheinungen bietet die Medizin bestenfalls Linderung an.
Die Gründe für den gesundheitlichen Ruin brauchen einen Arzt ge-
nauso wenig zu interessieren wie die Zwecke, für die die wieder-
hergestellte Leistungsfähigleit herhalten soll. Der Mensch wird,
so gut es die Medizin kann, wieder "in Schuß" gebracht. Und wenn
der Patient das Pech hat, Lohnarbeiter zu sein, bedeutet wieder-
hergestellte Leistungsfähigkeit eben, daß er sich umgehend wieder
dem Zwang zur Leistung aussetzen muß, die seine Lebenskräfte ver-
schleißt.
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