Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK GESUNDHEIT - Ökonomie des Gesundheitswesens
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Aids
VOM AUFSTIEG EINER VIRUSKRANKHEIT ZUR STAATSAFFÄRE
Solange Aids (Acquired immune deficiency syndrome) nicht als In-
fektionskrankheit erkannt war, sondern als ziemlich exotisches
"erworbenes Immundefekt-Syndrom" galt, das sich im wesentlichen
homosexuelle Männer und Fixer zuziehen konnten hat diese Krank-
heit nicht sonderlich interessiert. Als mögliche Ursachen der Im-
munschwäche wurden damals - angeblich - übliche Lebensgewohnhei-
ten männlicher Homosexueller diskutiert: Konsum von Aufputschmit-
teln (Amyl- und Butylnitrit), eine Überforderung des Immunsystems
durch die vorbeugende Einnahme von Antibiotika gegen Geschlechts-
krankheiten, durch den exzessiven Gebrauch von Solarien und durch
das Eindringen von Sperma in die Blutbahn.
Alarmiert sind die staatlichen Gesundheitswächter seit klar ist,
daß Aids durch ein Virus (Human-Immunedeficiency Virus - HIV)
ausgelöst wird, das in ansteckungsfähiger Quantität in Blut,
Sperma und Scheidenflüssigkeit nachgewiesen wurde (andere Körper-
flüssigkeiten - wie Speichel, Tränen, Schweiß -, in denen das Vi-
rus ebenfalls in geringer Menge vorhanden ist, gelten - bislang
jedenfalls - nicht als infektiös). Mit Bekanntwerden dieser Er-
kenntnis war Aids keine Randgruppen-Erscheinung mehr, sondern ein
Problem für die Volksgesundheit. Eine neue tödlich verlaufende
ansteckende Krankheit war entdeckt, die durch Geschlechtsverkehr
bzw. direkten Kontakt mit infiziertem Blut übertragen wird und
die zudem erst nach meist jahrelanger Latenzzeit, während der der
Infizierte bereits "Virusauscheider" ist - also andere anstecken
kann -, ausbricht. Die Gefahr einer epidemischen Ausbreitung auch
in der sog. "normalen Bevölkerung" stand damit fest; und wegen
der langen Inkubationszeiten mußten Gesundheitspolitiker eine
ständig wachsende Zahl von Erkrankungen befürchten.
I. Staat und Seuche
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Die befürchtete A n z a h l und die ungehinderte weitere
Z u n a h m e künftiger Aids-Todesfälle ist der eine Grund für
das geänderte staatliche Engagement in Sachen Aids. Alle Massen-
krankheiten sind in einem modernen Staatswesen von politischem
Interesse. Sie werden sorgfältig registriert und gesundheitspoli-
tisch betreut. Wie diese Betreuung aussieht, wie radikal die Aus-
merzung oder Eindämmung gewisser Krankheiten verfolgt wird, das
liegt allerdings weder an der Verbreitung der verschiedenen
"Volksseuchen" noch an deren Letalitätsraten. Der Gesetzgeber hat
sich hierfür ein zweites eindeutiges Kriterium geschaffen: Er un-
terscheidet zwischen durch Krankheitserreger verursachten Seu-
chen, die durch Ansteckung übertragen werden, und den berühmten
sog. "Zivilisationskrankheiten" die eine landesübliche Lebensfüh-
rung so mit sich bringt - als Todesursache Nr. 1 der Bundesbürger
weist die Statistik Jahr für Jahr "Herz- und Kreislauferkrankun-
gen" aus, Platz 2 wird seit Jahren von "Krebserkrankungen" be-
hauptet. Solche "Seuchen" werden b e h a n d e l t, wenn sie
"ausgebrochen" sind; das dazugehörige I d e a l heißt "Vorbeu-
gung" und besteht darin, die Menschheit an ihre "Eigen-
verantwortung" für ein "gesundes Leben" zu erinnern. Bei Infek-
tionskrankheiten sieht der "staatliche Handlungsbedarf" anders
aus: Hier zeigt der Staat, was er vermag, wenn er etwas
v e r h i n d e r n will.
1. Das Bundes-Seuchengesetz und das Gesetz
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zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
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Wenn es um Infektionskrankheiten mit eventuell tödlichem Ausgang
geht, macht die Regierung Heilung per Gesetz zur Pflicht. Dafür
hat sie einen Gesetzes-Katalog von Kontroll- und Zwangsmaßnahmen
zugelegt, die nichts dem Zufall oder gar der Einsicht der Betrof-
fenen und deren Interesse an Gesundheit überlassen. Wo bei le-
bensbedrohlichen Krankheiten ein übertragbarer Bazillus oder Vi-
rus als Ursache feststeht, hört der "Angebotscharakter" des
staatlich organisierten Gesundheitswesens auf.
Die Betroffenen, die durch das Gesetz in "krank", "krankheits-
verdächtig", "ansteckungsverdächtig", "Ausscheider" und "aus-
scheidungsverdächtig" klassifiziert werden, müssen sich eine
Sorte "Betreuung" gefallen lassen, wie sie unser demokratisches
Gemeinwesen sonst für Verbrecher, unerwünschte Ausländer oder
Staatsfeinde vorgesehen hat.
"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit ..., der Frei-
heit der Person ..., der Freizügigkeit ..., der Versammlungsfrei-
heit ... und der Unverletzlichkeit der Wohnung ... werden im Rah-
men der Absätze 1 bis 3 eingeschränkt." (Paragraph 10 Abs. 4 Bun-
des-Seuchengesetz)
Amtspersonen ist grundsätzlich der Zutritt zu und die Überwachung
von "Grundstücken, Räumen, Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeugen
aller Art" zu gewähren. (Paragraph 10 Abs. 2) Krankheits-verdäch-
tige Personen sind verpflichtet
"die erforderlichen äußerlichen Untersuchungen, Röntgenuntersu-
chungen, Blutentnahmen, Abstriche von Haut und Schleimhäuten
durch den Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden und Vorla-
dungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten sowie das erforder-
liche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen."
(Paragraph 10 Abs. 2)
Je nach Untersuchungsergebnis kann Kranken, Ausscheidern oder
Verdächtigten die Berufsausübung verboten werden (Paragraph 38).
Sie können "der Beobachtung unterworfen werden". Jeder Wohnungs-
wechsel ist dann dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden
(Paragraph 36), oder sie sind "unverzüglich in einem Krankenhaus
oder einer für diese Krankheiten geeigneten Absonderungseinrich-
tung abzusondern." (Paragraph 37 Abs. 1) Das "Gesetz über das ge-
richtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen" kommt zur Anwen-
dung, wenn der Betroffene den Anordnungen nicht freiwillig nach-
kommt oder wenn "nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen ist,
daß er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird".
(Paragraph 37 Abs. 2) Selbstverständlich hat
"der Abgesonderte die Anordnungen des Krankenhauses oder der son-
stigen Absonderungseinrichtung zu befolgen und die Maßnahmen zu
dulden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Anstalts-
betriebs oder der Sicherung des Unterbringungszwecks dienen. Ins-
besondere dürfen ihm Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar
einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Ent-
lassung anderweitig verwahrt werden. Für ihn eingehende und von
ihm ausgehende Pakete und schriftliche Mitteilungen können in
seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies
zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist."
(Paragraph 37 Abs. 3)
Ein Trost bleibt dem "Abgesonderten" - der Seelsorger muß immer
zu ihm vorgelassen werden (Paragraph 37 Abs. 4) Möglichst voll-
ständige namentliche Listen aller (potentiellen) Infektionsquel-
len müssen für diese staatliche Seuchenbekämpfung vorliegen. Ein
entsprechendes Meldewesen wurde organisiert. Ca. 50 meldepflich-
tige Erkrankungen legt das Gesetz derzeit fest. Je nach Infektio-
sität und Letalität muß bei manchen Krankheiten bereits der Ver-
dacht gemeldet werden, bei anderen werden die Gesundheitsbehörden
erst bei Todesfällen aktiv.
Geschlechtskrankheiten sind von Staats wegen nicht unter die üb-
lichen Seuchen subsumiert. Ihrer Bekämpfung wurde ein eigenes Ge-
setz gewidmet, mit dem der Staat dem Unterschied zwischen
Ansteckung durch Anhusten, Händeschütteln oder verseuchtes Wasser
und Ansteckung durch Vögeln Rechnung trägt. Die allgemeine
Beliebtheit dieses an sich begrenzten "Übertragungsweges" ist
bekannt - die gesetzlichen Kontroll- und Zwangsmaßnahmen sehen
entsprechend aus: gesundheitsamtliche Überwachung von
Prostituierten; Verpflichtung zur Behandlung und zur Angabe der
Geschlechtspartner; Verbot von Geschlechtsverkehr; anonyme
Meldepflicht für alle Erkrankungen; namentliche Meldepflicht bei
unzuverlässigen Patienten; wenn nötig zwangsweise Vorführung vor
die Gesundheitsbehörde.
Der Rechtsstaat läßt in Sachen Seuchenbekämpfung keine Frage of-
fen. In über 100 Paragraphen werden durch die beiden Gesetzes-
werke Vorschriften für jeden denkbaren Fall erlassen: Von der
Entschädigung für im Rahmen der Entseuchung vernichtete Gegen-
stände, über die Meldepflicht, der auch Kapitäne zur See unter-
liegen, bis zu Bestimmungen über das Stillen von geschlechtskran-
ken Säuglingen - an alles ist gedacht.
Und vor allem hat der Gesetzgeber daran gedacht, in den Paragra-
phen 63 - 71 des Bundes-Seuchengesetzes die Straf- und Bußgeld-
vorschriften zu erlassen. Auch G e s u n d h e i t s p o l i-
t i k e r sind nämlich in erster Linie P o l i t i k e r und
haben als solche keine Wohltaten zu verteilen - für deren Entge-
gennahme ja wohl kaum mit Drohungen "geworben" werden müßte -,
sondern mit der Gewalt des Rechts staatliche Anliegen gegen pri-
vate Kalkulationen durchzusetzen. An den Strafandrohungen, die
ihrem seuchenhygienischen Werk Nachdruck verleihen, wird vollends
deutlich, daß der Gesetzgeber sich hier nur von einem Interesse
und Gesichtspunkt leiten läßt: Er definiert sein ansteckendes
Krankengut als eine ö f f e n t l i c h e G e f a h r, und der
begegnet er mit genau den Mitteln, die das Universalrezept für
eine gesunde Staatsgewalt darstellen, nämlich eben mit
V e r b o t u n d S t r a f e n: Wer sich der staatlichen Ge-
sundheitsfürsorge entzieht oder seiner Melde- oder sonstigen
Pflicht nicht nachkommt, wird nach streng rechtsstaatlichen Kri-
terien einer Ordnungswidrigkeit (Geldstrafe bis zu 50000 DM) oder
einer Straftat (Gefängnis bis zu 5 Jahren) überführt.
2. Die Logik staatlicher Seuchenbekämpfung:
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Keine Krankheit ohne gesellschaftlichen Sachzwang
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In einem modernen kapitalistischen Staatswesen wie der BRD wird
nicht mehr massenhaft an Infektionskrankheiten gestorben. In un-
seren Breiten gehören Pest-, Cholera- und Pocken-Epedemien ge-
nauso wie das Kindbettfieber in die Abteilung "Geschichte der Me-
dizin", Tuberkulose und Syphilis sind unter Kontrolle. Und das
liegt nicht am Bundes-Seuchengesetz (oder seinen "natürlichen
Rechtsvorgängern"), sondern an den Fortschritten der medizini-
schen Wissenschaft in Sachen Hygiene, Antibiotika und Impfstoffe.
Die Staatsgewalt hat noch nie eine wirksame Therapie oder Prophy-
laxe ersetzt. Soweit es gefährliche übertragbare Krankheiten be-
trifft, hat sie die A n w e n d u n g der entsprechenden natur-
wissenschaftlichen Erkenntnisse mit aller Macht in ihrer Gesell-
schaft durchgesetzt. Da gilt jeder einzelen Viren- oder Bakteri-
enausscheider als Gefahrenquelle, vor der die Gesellschaft unbe-
dingt zu schützen ist, und darf keineswegs - etwa als
"Restrisiko" - auf die leichte Schulter genommen werden.
Bei allen anderen "Gesundheitsstörungen" sind die staatlichen Ge-
sundheitsaufseher keineswegs so kleinlich, obwohl (oder gerade
weil) sie sich über den Gesundheitszustand ihres "Volkskörpers"
keine Illusionen machen. Sie wissen aus ihren gesundheitspoliti-
schen Statistiken, daß gesunde 40jährige hierzulande - zumindest
unter der arbeitenden Bevölkerung - einen ausgesprochenen Selten-
heitswert haben. Die "Durchseuchung" der Bevölkerung mit "Herz-
Kreislaufschäden", degenerativen Skeletterkrankungen, Rheuma,
Krebs und den sog. "psychovegetativen Syndromen" mit und ohne Ma-
gengeschwüren hält jeden Vergleich mit der Verbreitung der Syphi-
lis in den Offizierscasinos der Jahrhundertwende oder des Aids-
Virus in San Francisco aus. Mit Recht ist aber noch kein demokra-
tischer Gesundheitspolitiker auf die Idee gekommen, die Maßstäbe
der Krankheitseindämmung und -verhinderung des Bundes-Seuchenge-
setzes auf die großen 'Volksseuchen' anzuwenden, die ganz ohne
Ansteckung massenhaft im Volk verbreitet sind.
Technisch machbar wäre das durchaus - bloß ganz und gar unverein-
bar mit sämtlichen nationalen Errungenschaften einer Wirtschafts-
macht wie der BRD. Die Radikalität, die bei der Seucheneindämmung
für nötig befunden wird, auf die Arbeitsschutz- und Arbeits-
zeitvorschriften angewendet: Das würde garantiert die meisten
Arbeitsunfälle verhindern und die sog. Verschleißkrankheiten
reduzieren - aber auch die Produktion in bundesdeutschen Werks-
hallen und Büros lahmlegen. Ein gesetzliches Verbot von Asbest
und der Vielzahl anderer längst bekannter krebserregender Produk-
tionsstoffe würde zwar die Krebssterberate senken - aber auch die
Profitrate deutscher Unternehmen. Atomkraftwerke und Wiederaufbe-
reitungsanlagen nach gesundheitspolitischen Maßstäben geplant,
wie sie bei der Bekämpfung der Syphilis an der Tagesordnung ist:
Das würde das nationale Energieprogramm unmöglich machen. Usw.
In all diesen Fällen liegt kein staatliches V e r s ä u m n i s
vor. Verantwortungsvolle Politiker kennen durchaus die pathogenen
Wirkungen des ganz normalen kapitalistischen Alltags, vom Gesund-
heitsverschleiß durch Lohnarbeit bis zur Vergiftung der natürli-
chen Lebensbedingungen. In umfangreichen Verordnungen haben sie
ja zulässige Grenzwerte für alle möglichen Gifte eigens festge-
legt - also die Vergiftung von Land und Leuten grundsätzlich ge-
nehmigt - ohne die Einhaltung der Höchstwerte von einer
"Gesundheitspolizei" kontrollieren zu lassen. Per Sozialgesetzge-
bung regeln sie die Betreuung der Opfer der Lohnarbeit, die ent-
weder als "anerkannte Berufskranke", "Frühinvalide" oder als
Rentner mit "altersüblichem Verschleiß" ihr Dasein fristen dür-
fen. Usw. Es kann keine Rede davon sein, daß der Staat mit seiner
Gewalt Gesundheit zum g e s e l l s c h a f t l i c h e n
Z w e c k machen würde. Demokratische Staatsmänner betreiben den
Schutz und die Förderung der Gesundheit ihres Volkskörpers als
D i e n s t a n d e n m a ß g e b l i c h e n Zwecken ihrer
Gesellschaft und nicht g e g e n sie. Die marktwirtschaftliche,
profitable Benutzung von menschlicher Arbeitskraft und Natur
sorgt für jede Menge Krankheiten und bietet damit den politischen
Gewalthabern Anlässe genug, sich um die Menschen zu sorgen, die
für ihren ungesunden Broterwerb trotz allem fit bleiben müssen.
Damit ist der "Zielkonflikt" angegeben, in dem die staatliche Ge-
sundheitsfürsorge steht: Sie will die Leute betreuen, die für ihr
Berufsleben gesund sein müssen, dabei aber nicht die Zwecke be-
hindern, denen sie in ihrem Berufsleben nachgehen und in gar
nicht gesunder Weise dienen. Eben damit ist der "Zielkonflikt"
andererseits immer schon gelöst. Unwidersprechliche ökonomische
und politische "Sachzwänge" verbieten eine wirksame
V e r h i n d e r u n g der gängigen 'Volksseuchen' und fordern
statt dessen ihre B e h a n d l u n g. Es wäre ja auch paradox,
wenn durch staatliche Krankheits-Verhinderungs-Programme ausge-
rechnet den maßgeblichen gesellschaftlichen Zwecken, für die das
Volk überhaupt halbwegs gesund zu sein hat, das Wasser abgegraben
würde.
Aus genau demselben Grund sieht die Sache völlig anders aus, wenn
Bazillen oder Viren als Ursache lebensbedrohlicher Krankheiten
bekämpft werden können. Da kennen Gesundheitspolitiker kein Hin-
dernis und keine Hemmung, in Sachen Volksgesundheit radikal zu
werden. Wenn sie befürchten müssen, daß ihr Volk durch
a n s t e c k e n d e Krankheiten (potentiell) unbrauchbar wird,
gebieten die höchsten nationalen Interessen, daß alle Über-
tragungswege unterbunden werden. Die privaten Bedürfnisse, über
die sie sich da hinwegsetzen, sind in dem Fall ja nie die legiti-
men Interessen des nationalen Wirtschaftswachstums; für
"permissive" Grenzwerte in Sachen Infektion spricht wirklich kein
anerkannter "Sachzwang". Sobald in Form eines Erregers "bloß ein
Stück Natur" als Ursache einer Volksseuche auszumachen ist, wer-
den alle Mittel mobilisiert, um ein gesellschaftlich völlig nutz-
loses und gefährliches Massensterben zu verhindern.
Die Logik der staatlichen Beurteilung und Betreuung von Massen-
krankheiten wird am Beispiel der Tuberkulose deutlich. Unter dem
Namen "Schwindsucht" galt sie solange als "Mangelkrankheit" und
typisches "Arme-Leute-Syndrom", bis der Erreger entdeckt wurde.
Damit war die TBC nicht mehr länger ein hinzunehmendes "Abfall-
Produkt" der Armut, sondern eine im staatlichen Interesse zu be-
kämpfende Seuche. Zwar kann man gerade an dieser Infektionskrank-
heit feststellen, daß gewisse ganz und gar nicht der Natur ge-
schuldete Lebensbedingungen, die die Abwehrkraft des menschlichen
Körpers schwächen, dazukommen müssen, damit die Tuberkelbakterien
ihr naturgesetzliches Werk tun. Aber daß Armut nicht das Gesünde-
ste ist, hat man schon lange vor der Entdeckung des TBC-Erregers
gewußt. So zu tun, als hätten im Unterschied zur Natur, deren Be-
herrschung bestenfalls eine Frage der Zeit und der investierten
Forschungsgelder ist, ausgerechnet die sogenannten "gesell-
schaftlichen Rahmenbedingungen" den Charakter von unabänderlichen
Naturgewalten, verrät einen nicht geringen Zynismus der staatli-
chen Gesundheitsfürsorge.
Der Sonderfall Aids: Eine Krankheit ohne "guten Grund",
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medizinisch nicht im Griff
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Der entscheidende Unterschied der neuen Infektionskrankheit zu
den altbekannten, seuchengesetzlich betreuten Krankheiten besteht
darin, daß die medizinische Wissenschaft für eine tödlich verlau-
fende ansteckende Krankheit derzeit weder eine wirksame Prophy-
laxe noch eine Therapie anbieten kann.
Als übertragbare Krankheit fällt Aids gleichwohl unter das Bun-
des-Seuchengesetz. Der Gesetzgeber hat in Paragraph 1 des Geset-
zes lapidar alle durch Krankheitserreger verursachten Krankhei-
ten, die mittelbar oder unmittelbar auf den Menschen übertragen
werden können, unter seine besondere Obhut gestellt. Auf eine na-
mentliche Aufzählung von Krankheiten wurde bewußt verzichtet,
"um sicherzustellen, daß zum Beispiel beim Auftreten bisher unbe-
kannter Infektionen ohne zeitraubende Rechtsänderungen Maßnahmen
zu ihrer Verhütung und Bekämpfung eingeleitet werden können."
(Walter Bachmann: Die LAV/HTLV III-Infektion im geltenden Seu-
chenrecht, in: Deutsches Ärzteblatt, 83. Jahrgang, Heft 49,
3.12.86)
Daß das Seuchengesetz auf eine HIV-Infektion angewandt gehört,
ist für Juristen eine klare Sache:
"Eine mit der Immunschwäche Aids infizierte Dirne, die trotz ei-
nes seuchenpolizeilichen Prostitutionsverbots ihrer Tätigkeit
nachgegangen war, ist .... von einem Münchner Amtsgericht zu zwei
Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden." (Frankfurter Rund-
schau, 8.5.87)
Allerdings zählt Aids - bislang - nicht zu den meldepflichtigen
Krankheiten, die in Paragraph 3 des Bundes-Seuchengesetzes und in
Paragraph 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankhei-
ten namentlich aufgelistet sind. Um diesen Punkt dreht sich in
erster Linie der aufgeregt öffentliche Streit, den sich derzeit
die nationalen Seuchenbekämpfungs-Experten in Sachen Aids lie-
fern. Daß der Gesetzgeber den Katalog der Krankheiten, über die
er mit oder ohne Namen der Betroffenen unverzüglich Meldung er-
stattet haben will, jederzeit erweitern kann, versteht sich von
selbst. Wie es sich für einen ordentlichen Rechtsstaat gehört,
hat er sich das in einem eigenen Paragraphen 7 seines Seuchenge-
setzes erlaubt. Wenn die Bonner Gesundheitshüter Aids bisher
nicht zu einer meldepflichtigen Krankheit erklärt haben, liegt
das nicht an irgendwelchen Unvollkommenheiten der bisherigen Ge-
setzgebung, sondern an einer einstweiligen politischen Entschei-
dung.
Die Besichtigung der Infektionskrankheit Aids erfolgte von Anfang
an durchaus nach den Kriterien von Seuchenwärtern, die ihren
Standpunkt klar von dem der Hilfe und des Schutzes der Betroffe-
nen zu unterscheiden wissen. Die Besonderheiten der neuen Seuche
- 'klinisch gesunde' Virusträger können, bevor sie Symptome zei-
gen, jahrelang für die Verbreitung einer tödlichen Infektion sor-
gen, gegen die es kein medizinisches Mittel gibt - wirft sofort
die gesundheitspolitisch entscheidende Frage auf, wie mit regi-
strierten Virusträgern zu verfahren ist. An staatlichen Gewalt-
mitteln herrscht kein Mangel; nach der Logik der Seuchengesetzge-
bung gehören potentielle Verbreiter einer der Volksgesundheit be-
sonders abträglichen Krankheit für die Dauer ihrer Infektiosität
in "Absonderungseinrichtungen" verwahrt. Da eine Krankheitsbe-
handlung nicht erzwungen werden kann, weil es diese nicht gibt,
liegt die Schlußfolgerung nahe, daß dann HIV-Positive wohl für
den verbleibenden Rest ihres Lebens "verwahrt werden" müßten. Das
wird so zwar von keinem Politiker a u s g e s p r o c h e n,
e i n g e f a l l e n ist es ihnen allen. D a g e g e n
spricht nur der Umstand, daß die Ansteckungsgefahr eine so ganz
öffentliche und allgemeine nun doch nicht ist; sie besteht nur
bei Blutübertragungen, bei den berühmten intimen und intensiven
Schleimhautkontakten und in ähnlichen Fällen, rangiert also doch
nicht ganz auf gleicher Ebene wie TBC oder Cholera. Das gibt den
Gesundheitspolitikern zu denken und viel zu tun.
II. Zwei Alternativen staatlicher Seuchenaufsicht:
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Gewalt und/oder Moral
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Da die medizinische Kunst im Kampf gegen Aids einstweilen ver-
sagt, richten die Seuchenpolitiker ihre Aufmerksamkeit um so
nachdrücklicher auf den Übertragungsweg. Dieser ist im wesentli-
chen eine Angelegenheit der sexuellen Volksbräuche, bietet also
allen Anlaß, die Frage nach dem Verhältnis zwischen der staatli-
chen Ordnungsgewalt und der bürgerlichen Unsittlichkeit gründlich
und grundsätzlich aufzurollen. Politiker sehen sich in ihrer
Lieblingsrolle als allerhöchste Volkserzieher bestätigt und
gefordert und bleiben ihrem Publikum nichts schuldig. Schon gar
nicht den Kampf zweier Erziehungslinien, der nach der Logik
staatsbürgerlicher Erziehungsgewalt gar nicht ausbleiben kann.
1. Die Staatsgewalt als Antikörper
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So richtig in Schwung gekommen ist der öffentliche Meinungsstreit
über Aids durch den seuchenpolitischen Einsatz des bayerischen
Staatssekretärs Gauweiler. Epidemiolagische Statistiken kamen
diesem Fanatiker von Ordnung und Sitte gerade recht, um eine
Menschheitskatastrophe zu beschwören, die erstens angeblich alles
bisher Dagewesene in den Schatten stellt, deshalb zweitens all
diejenigen endgültig als Heuchler entlarvt, die meinen, sie müß-
ten angesichts künftiger Aids-Verheerungen immer noch gegen die
staatliche Atom- und Rüstungspolitik demonstrieren. Und die vor
allem drittens Leute wie ihn und seine geliebte Staatsgewalt als
befugte Katastrophenaufsicht fordert. Dabei hat er sich erst gar
nicht davon beeindrucken lassen, daß man Viren nicht verhaften
kann. Der bayerische Hilfs-Innenminister hält einfach daran fest,
daß der Staat die Seuche im Griff hätte, wenn er die Mittel ihrer
Übertragung, also die Geschlechtswerkzeuge und sämtliche Injekti-
onsnadeln in seiner Gesellschaft kontrollieren könnte. Daß die
Leute treiben, was sie wollen, stellt sich unter diesem Blickwin-
kel als die eigentliche gesellschaftliche Krankheitsursache dar;
die Diagnose lautet auf "Verwilderung der Sitten". Und soweit sie
das zugelassen hat, trifft nach Gauweilers Auffassung auch die
Staatsgewalt eine entscheidende Mitschuld am Fortschritt der
Aids-Seuche: Sie ist der Volksgesundheit einiges an Zwang zu mehr
Sittlichkeit schuldig geblieben.
Dabei kennt natürlich auch der bayerische Staatssekretär seine
Grenzen:
"Ein bestimmtes Sexualverhalten läßt sich nicht erzwingen"
(Originalton Gauweiler).
Das "leider" ist unüberhörbar und die ordnungspolitische Diagnose
perfekt: Auch in Sachen Aids machen gewisse "Anormale" aufrechten
Politikern das Leben schwer. Ein Gauweiler kann sich da viel vor-
stellen - angefangen von "Saunaclubs, in denen regelmäßig Anal-
verkehr gegen die Gewerbeordnung stattfindet", bis ganz allgemein
zum "hamsterhaften Sexualverhalten der Bundesdeutschen"
(Gauweiler im ZDF).
Virus hin - Virus her, die "eigentlichen Ursachen" der Infektion
müssen "beim Namen genannt" werden - als da sind:
"Eine zunehmende Akzeptanz vielfältiger Verwilderungserscheinun-
gen", eine geduldete Geschäftemacherei mit Schmutz und Schund",
eine "Politik des laissez-faire für Rücksichtslose aller Schat-
tierungen". (Gauweiler im ZDF, "Bayernkurier", "Süddeutsche Zei-
tung")
Der Aids-Maßnahmen-Katalog, den der bayerische Ministerrat im Mai
87 verabschiedet hat, sieht entsprechend aus. Die Definition der
"ansteckungsverdächtigen Personen", die in Bayern künftig regel-
mäßigen Zwangsuntersuchungen auf HIV-Antikörper zugeführt werden
sollen, ergibt sich wie von selbst. Man braucht dazu kein einzi-
ges virologisches Argument, sondern allein die Staatsgewalt und
das Ideal, der neuen Krankheit wäre durch die Austrocknung aller
gesellschaftlichen Unsittlichkeit beizukommen, und diese wäre
durch mehr staatliche Unduldsamkeit gegen "gewisse" Personengrup-
pen zu erreichen:
"Ansteckungsverdächtig ist eine Person, von der anzunehmen ist,
daß sie das HIV-Virus aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsver-
dächtig oder Ausscheider zu sein. Die Voraussetzungen eines An-
steckungsverdachts sind erfüllt bei: männlichen und weiblichen
Prostituierten, intravenös Drogenabhängigen (Fixern)." (bayeri-
scher Aids-Maßnahmenkatalog, Süddeutsche Zeitung, 20.5.87)
"Ansteckungsverdacht" besteht laut Gauweiler generell auch bei
"Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen", "wegen der beson-
ders hohen Durchseuchungsraten von Aids unter Strafgefangenen,
was mit den dort praktizierten Formen der Homosexualität zu tun
hat." (Gauweiler, Süddeutsche Zeitung, 6.3.87)
Im beschlossenen "Maßnahmenkatalog" werden diese Leute nicht mehr
erwähnt - wie mit ihnen umgegangen wird,
"regelt das bayerische Justizministerium in eigener Zuständig-
keit". (Innenminister Lang, Süddeutsche Zeitung, 20.5.87)
Daß sämtliche nicht eingeknasteten Homosexuellen der Republik
verschärft überwacht gehören, denkt sich Gauweiler schon lange;
daß er jetzt für seinen militanten Argwohn gegen Leute, die beim
Vögeln nicht einmal zufällig das staatliche Interesse an
"Keimzellen" erfüllen, einen seuchenpolitischen "Sachzwang" auf
seiner Seite hat, erfüllt ihn mit unverkennbarer Begeisterung.
Die Listen der Ordnungsbehörden über Angehörige von "Risiko-
gruppen" werden vervollständigt:
"Das Gesundheitsamt stellt Ermittlungen an,... wenn a n z u-
n e h m e n ist, daß jemand ansteckungsverdächtig ist... Die
Gesundheitsämter stützen sich - neben eigenen Erkenntnissen - auf
die Angaben der Polizei und der Sicherheitsbehörden, die im
Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung bei der Gefahrenabwehr
und der Strafverfolgung bekannt werden... Als Einrichtungen, wel-
che die Weiterverbreitung des HIV-Virus begünstigen, kommen z.B.
in Betracht: Bordelle, Lokale, die Treffpunkt homosexueller männ-
licher Prostitution sind oder Unsittlichkeit Vorschub leisten
oder die Vorschriften des Gesundheitsrechts nicht einhalten; Sau-
nen, in denen vorwiegend Homosexuelle verkehren. Solche Einrich-
tungen sind auch in den Betriebszeiten zu überwachen." (Spiegel
Nr. 20/87)
"Wohnungen dürfen zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betre-
ten werden, wenn sie der Prostitution dienen... Die Polizei kann
die Identität einer Person feststellen, wenn sie sich an einem
Ort aufhält, an dem Personen der Prostitution nachgehen... "
(bayerischer Aids-Maßnahmenkatalog, Süddeutsche Zeitung, 20.5.87)
Nicht ungeschoren bleiben dürfen ferner
"Asylantragsteller... angesichts der hohen Durchseuchungsraten,
welche die Weltgesundheitsorganisation aus bestimmten Ländern
mitteilt." (Gauweiler, Süddeutsche Zeitung, 6.3.87)
Und überhaupt die A u s l ä n d e r, soweit sie nicht zu einem
eigens von Ministerpräsident Strauß gezogenen "westeuropäischen
Hygienekreis" gehören.
Erstens muß man sich schwer überlegen, ob man dieses verdächtige
Volk überhaupt ins Land lassen soll. CSU-Innenminister Zimmermann
hat jedenfalls vorsorglich im Mai 87 einen Erlaß an seine Grenz-
schützer geschickt, wonach bei "begründetem Verdacht auf Infizie-
rung oder Erkrankung an der Immunschwäche Aids" Ausländer an der
Grenze zurückzuweisen sind.
Zweitens verlangt
"die Ausländerbehörde gemäß der Bekanntmachung über die ärztliche
Untersuchung vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine ärztli-
che Bescheinigung, der künftig auch eine Untersuchung auf das
Vorliegen einer HIV-Infektion zugrunde zu legen ist."
(Entwurf..., Spiegel Nr. 20/87)
Für alle Regelungen gilt selbstverständlich:
"Verstöße gegen Anordnungen sind als Ordnungswidrigkeiten mit
Nachdruck zu verfolgen. Wegen gleichfalls damit verbundener
Straftaten ist die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten."
(ebd.)
Die bayerische Liste der "Ansteckungsverdächtigen" umfaßt einer-
seits lauter "Personengruppen", die christlich-sozialen Sauber-
männern schon immer ein Dorn im Auge waren. Unter dem ehrenwerten
Titel "Aids-Bekämpfung" dürfen Schwule und Prostituierte sich
jetzt zusätzliche staatliche Schikanen gefallen lassen. Damit
wird zwar kaum die tödliche Infektionskrankheit bekämpft, ge-
schweige denn irgendeinem Aids-Kranken geholfen, aber den Infi-
zierten - und nicht nur ihnen - das Leben noch schwerer gemacht.
Und wo sie sowieso schon beim Durchmustern des Menschenmaterials
sind, ist aufrechten deutschen Politikern auch angesichts eines
Virus die Pflege eines sauberen Rassismus völlig selbstverständ-
lich. Politiker wissen nämlich gleich einen wesentlichen Unter-
schied zu machen: wir Bayern, Deutsche und die anderen. Die ande-
ren haben in den Augen der politisch Verantwortlichen den prinzi-
piellen Nachteil, ihrem Anspruch auf Zugriff nicht umstandslos zu
unterstehen; deswegen haben sie auch den ebenso prinzipiellen
Verdacht "verdient", besondere Gefahrenträger zu sein. Daß dieser
Verdacht bei manchen Ausländern prinzipieller ausfallen muß als
bei anderen, ergibt sich nicht aus irgendwelchen epidemiologi-
schen Statistiken - oder gar aus biologischen Besonderheiten. De-
mokratische Politiker wie Franz Josef Strauß verlassen sich da
auf ihre ganz normalen Sortierungs-Maßstäbe. Es würde ihm bei-
spielsweise im Traum nicht einfallen, die Insassen der Kasernen
"unserer" US-Verbündeten unter seuchenhygienischen Gesichtspunk-
ten zu traktieren.
Den beleidigten Österreichern, die nach dem ursprünglichen Aids-
Entwurf als Bürger eines Nicht-EG-Staates für eine Aufenthaltser-
laubnis im Freistaat einen negativen HIV-Test vorlegen sollten,
ist der bayerische Ministerpräsident entgegengekommen. Er hat ih-
nen bescheinigt, daß er es für einen "ausgemachten Blödsinn"
hält, Österreicher, Schweizer und andere nordische Menschen zu
testen, wenn jeder dahergelaufene "Südspanier und Sizilianer" un-
behelligt in unser schönes Bayern einreisen kann. Auf die Lösung,
die sich einem hygienischen CSUler für dieses "blödsinnige Ver-
fahren" sicher naturwüchsig aufgedrängt hat - Ausdehnung der Kon-
trollmaßnahmen auf alle Ausländer -, wurde aus Rücksicht auf die
europäischen Partner vorläufig verzichtet.
"Es wäre natürlich wünschenswert, wenn alle ausländerrechtlichen
Fragen einheitlich gehandhabt würden, gerade im Zusammenhang mit
Aids." (Der bayerische Staatssekretär Glück, Spiegel Nr. 22/87)
Aber irgendwo hat auch die sprichwörtliche bayerische Liberalität
ihre Grenzen - den "Volksstamm" der Türken lassen sich die Gau-
weilers nicht als Europäer verkaufen. Daß in der Türkei bisher
kaum Aids-Fälle aufgetreten sind - die Spitzenplätze der europäi-
schen Statistik belegen unangefochten Frankreich und die BRD, im
Weltvergleich führen die USA -, tut nichts zur Sache. Wenn demo-
kratische Rassisten sich daranmachen, Volksschädlinge dingfest zu
machen, sind sie nicht durch Argumente zu widerlegen.
Auch Innenminister Zimmermann erzählen seine Kritiker selbstver-
ständlich nichts Neues, wenn sie darauf hinweisen, daß Zöllner
keine Ärzte sind und daß die Identifizierung von Aids-Virus-Trä-
gern bei der Grenzkontrolle unmöglich ist. Er beharrt ja nur auf
dem - von niemandem bestrittenen - Grundsatz, daß Seuchenbekämp-
fung eine nationale Staatsaufabe sein soll und deswegen die
"Aufhebung des Trennenden an den Grenzen" für Virusträger wider-
rufen werden muß - ebenso wie für anderen unbeliebten Zuzug, wel-
cher die gesunde Volkssubstanz schwächen könnte. Und bei Asylbe-
werbern beispielsweise braucht der Grenzschutz sich auch nicht
groß darum zu kümmern, welches Schicksal die Abgeschobenen in ih-
ren Heimatländern zu erwarten haben. Ein Innenminister, der weiß,
daß ein Rechtsstaat wie die BRD nach eigenen politischen Kalkula-
tionen darüber entscheidet, wer ein "politisch Verfolgter" ist
und wer nicht, muß doch darauf kommen, daß sich der "begründete
Verdacht auf eine Aids-Erkrankung" nach haargenau denselben ob-
jektiven rechtsstaatlichen Kriterien äußern läßt.
Andererseits wissen selbst Christlich-Soziale, daß "die Grenzen
einer Epidemie keine Frage der Politik, sondern der Biologie"
sind. (Gauweiler, Süddeutsche Zeitung, 6.3.87)
Um so mehr fordern die seuchenanfällige Physis ihrer Untertanen
einen politischen Schluß:
"Wir lassen niemanden ungeschoren... Wir wollen so viele Gruppen
wie möglich der Testung zuführen." (Gauweiler im ZDF)
Wo immer die bayerischen Seuchenwächter eine "Testmöglichkeit"
entdecken, tun sich neue "Risikogruppen" auf. Angefangen wird
erst mal mit allen Bewerbern für ein Beamtenamt in Bayern. Bei
positivem Testergebnis oder Verweigerung der Untersuchung gerät
die bürgerliche Existenz in eine Sackgasse. Das hat böses Blut
gegeben. Im Normalfall handelt es sich bei Bayerns Beamtenanwär-
tern nämlich um lauter anständige Leute, die durch die Test-
pflicht beleidigt werden, weil sie den Menschensortierungs-Stand-
punkt ihrer Obrigkeit teilen und sich jetzt mit "Anormalen" auf
eine Stufe gestellt fühlen:
"Wir Beamte lassen uns nicht auf eine Stufe mit Prostituierten
und Fixern stellen." (Türken hat er vergessen!) (Beamtenbund-Vor-
sitzender Alfred Krause, "Express", 22.5.87)
Sollen sie natürlich gar nicht. Die rassistische Logik funktio-
niert hier bestens: Die Staatsgewalt duldet in ihrem Dienst nur
bestes Menschenmaterial - schon allein wegen der sonst überhand-
nehmenden Versorgungsansprüche - und auf gar keinen Fall Figuren,
in denen irgendwie der Wurm drin ist; das wären ja schlechte Re-
präsentanten eines gesunden (!) Staatswillens. Nur folgerichtig,
daß auch noch andere Abteilungen der staatsdiensttuenden Mann-
schaft in den Blick der Seuchenbekämpfer geraten sind:
"Am Abend des ersten Anhörungstages" (des Aids-Hearings der CSU-
Landtagsfraktion im April 87) "hatten sich die Experten ausführ-
lich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Angehörige bestimmter
Berufsgruppen, wie etwa Piloten, Feuerwehrleute oder Polizisten,
regelmäßig auf Aids untersucht werden müßten..." (Süddeutsche
Zeitung, 29.4.87)
Kurz nach der Verabschiedung des Aids-Katalogs stellte die CSU-
Landtagsfraktion den Antrag, das künftig auch Schwangere - ir-
gendwie ja auch eine Sorte Staatsdienerinnen - und Klinikpersonal
auf Aids getestet werden müßten.
Am besten wären in den Augen der CSU natürlich Reihenuntersuchun-
gen fürs ganze Volk, und zwar unter Zwang; alles andere bringt
letztlich nichts. Das wissen Bayerns Ordnungshüter nicht aus der
Natur des Virus, sondern aus der des Menschen, die sie schon von
Berufs wegen genau kennen. Der Mensch neigt nämlich zum Bösen,
ist zumindest eine moralisch völlig unzuverlässige Kreatur und
läßt ohne staatlichen Druck und Polizeiapparat nichts unversucht,
um seine Umgebung mit Viren zu versorgen. Diese Sichtweise jeden-
falls halten christliche Politiker für ihre oberste Pflicht, ohne
daß sie dafür erst "die Wissenschaft" befragen müßten. Bei Bedarf
können sie aber auch durchaus auf echte "Aids-Professoren" zu-
rückgreifen, die die prinzipielle Schwäche des "menschlichen Fak-
tors" entsprechend ausmalen:
"Bei Debilen, Psychotikern und Analphabeten, besonders aber bei
Drogensüchtigen und Personen mit Desperado-Mentalität sind Auf-
klärungsaktionen aller Art zum Scheitern verurteilt." (Die
Professoren Stille und Helm lt. Frankfurter Allgemeine Zeitung,
29.4.87)
Wenn sie beschlossen haben, daß rigorose staatliche Kontrollen
sein müssen, sind CSU-Anhänger zur Untermauerung ihrer Forderun-
gen auch zu Vergleichen fähig, die man hierzulande früher und in
anderen Zusammenhängen höchstens von "linkslastigen Splittergrup-
pen" zu hören bekam. Ein gewisser Prof. Frösner vom Pettenkofer-
Institut der Universität München hält als treuer Gauweiler-
Strauß-Spezi eine regelmäßige Durchmusterung des Volkskörpers für
so dringend erforderlich, daß er sich sogar für "Rüstung runter"
erwärmen kann:
"Was das kosten würde, hatte Gerd Frösner - nach eigenen Angaben
von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt - schon ausrechnen lassen:
bei zwei Durchgängen im Jahr etwa 250 Millionen DM im Jahr - so-
viel wie zwei Kampfflugzeuge." (Süddeutsche Zeitung, 29.4.87)
Leuten, die seinen Kammerjäger-Standpunkt nicht teilen, wirft der
kämpferische Professor "Dummheit" und "Fanatismus" vor, um nicht
gleich "an einen mit kaltem Intellekt gebilligten Holocaust der
Risikogruppen glauben" zu müssen. (Leserbrief in der Süddeutschen
Zeitung, 13.5.87)
2. Moral gegen Viren
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Bundesgesundheitsministerin Süssmuth, genauso christlich und de-
mokratisch wie Gauweiler, ist in den vergangenen Monaten zur po-
pulärsten Gauweiler-Kontrahentin geworden. Mit bunten Aufklä-
rungsheftchen und Fernsehspots unter dem Motto: "Wenn alle sich
schützen, hat Aids keine Chance" läßt die ranghöchste Gesund-
heitswächterin der Republik für "Vertrauen und Aufklärung" gegen
gesetzliche Meldepflicht und Reihenuntersuchungen werben. Ihr
Seuchenbekämpfungsstab hat sich für die andere Methode entschie-
den, um die Ansteckungswege des Aids-Virus unter staatliche Kon-
trolle zu bringen. Die gesellschaftlichen Krankheitsherde sollen
isoliert werden, aber nicht bloß durch eine schärfere Überwachung
der Sphären staatlich geduldeter sexueller Unmoral, in denen der
christliche Seuchenbekämpfungsstandpunkt den eigentlichen Krank-
heitskeim ausgemacht hat, sondern vor allem durch die sittliche
und sexualtechnische Immunisierung des ansteckungsgefährdeten
braven Volkskörpers. Dessen Aufrüstung mit Kondomen und Verant-
wortungsbewußtsein soll die Seuche wirksamer eindämmen als Gau-
weilers Sittenpolizei.
Daß diese Alternative zu einem polemisch geführten Kampf zweier
Linien unter demselben christlich-demokratischen Vorzeichen ge-
führt hat, ist von der Sache her übertrieben. Das Anliegen, mit
den Mitteln politischer Beeinflussung die Ansteckungswege zu un-
terbrechen, ist den Wächtern der Volksgesundheit gemeinsam. Und
daß dafür auch rechlicher Zwang ein unerläßliches Mittel ist, muß
man einem Bundesgesundheitsminister wirklich nicht erzählen. So
oft man es hören will, kann man sich von Frau Süssmuth bescheini-
gen lassen, daß man in ihrem Hause das Bundesseuchengesetz und
seinen Geschlechtskrankheiten-Ableger für hervorragende Instru-
mentarien hält und daß, "wenn es sein muß", ihre Strafvorschrif-
ten auch bei Aids angewandt gehören.
"Dort, wo in irgendeiner Weise angezeigt wird, daß von Personen
Gefährdungen für andere ausgehen, kann ich nicht nur tätig wer-
den, sondern muß ich tätig werden." (Süssmuth, Spiegel Nr. 7/87)
Gauweilers Lieblings-Horrorgemälde vom HIV-positiven Strichjun-
gen, den angeblich niemand verhaften läßt, hat sie mit diesem la-
pidaren Hinweis schon x-mal zurückgewiesen. Genausooft hat sie
auf den auch für Seuchenpolitiker entscheidenden Unterschied zwi-
schen Aids und anderen Infektionen hingewiesen:
"Bei anderen Geschlechtskrankheiten gibt es Heilungschancen, des-
halb ein Interesse an der Heilung und keine Gefahr wie bei Aids
unterzutauchen." (Süssmuth, Spiegel Nr. 7/87)
Die Gleichsetzung des Interesses eines Infi-zierten an seiner
Heilung - oder auch nur an einem den Umständen entsprechend ge-
mütlichen Absitzen der Restlebenszeit mit ihrer tatsächlich un-
vermeidlichen und medizinisch gebotenen Einschränkung - mit der
staatsdienlichen Verwaltung und Betreuung seiner Person als po-
tentieller "Seuchenquelle" ist zwar von vorn bis hinten erlogen.
Schließlich macht sich die gute Frau gerade Gedanken über die An-
wendbarkeit von gesetzlichen Zwangsmaßnahmen. Aufgefallen ist ihr
bloß, daß "Absonderungsmaßnahmen" und ähnliche schöne Errungen-
schaften des Sozialstaats im Falle einer nur durch Bluttests er-
kennbaren, lebenslang auf ähnlichen Wegen wie Geschlechtskrank-
heiten ansteckenden unheilbaren Krankheit ihre seuchenhygieni-
schen Tücken haben. Der Einwand, den die Vertreter der "Süssmuth-
Linie" gegen den Sortierungs- und Kontrollfanatismus eines Gau-
weiler vorzubringen haben, reduziert sich immer auf das Argument,
härtere Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen müßten gerade wegen
dem - zumindest Gesundheitspolitikern bekannten - Gegensatz von
staatlichem Zwang und persönlichem Wohlergehen der Betroffenen zu
lauter Versuchen der Betroffenen führen, sich den Behörden zu
entziehen.
Daß der gesundheitspolitische Umgang mit epidemischen Krankheiten
nicht mit einem gemäß den vorhandenen medizinischen Mitteln best-
möglichen Service für die bedrohte Gesundheit der Bürger zu ver-
wechseln ist, wird nicht zuletzt an der interessanten Kontroverse
über die Alternative "Information über Aids" (Süssmuth und Co)
oder "Reihenuntersuchungen" (Gauweiler und Genossen) deutlich.
Ohne die Sicherheit, daß ein positives Testergebnis für den Be-
troffenen unangenehme Folgen hat - und zwar ganz unabhängig von
den biologischen Wirkungen des Virus -, wird aus den beiden Posi-
tionen nie und nimmer ein Gegensatz. Vom Standpunkt eines mit Im-
munsystem ausgestatteten Individuums gehören Vergewisserung über
den eigenen Gesundheitszustand und eine umfassende Information
durch Fachleute (Mediziner und nicht Politiker!) darüber, was man
zum eigenen Schutz (oder zur Lebensverlängerung, falls man das
Virus gefangen hat) und zum Schutz der lieben Mitmenschen unter-
nehmen kann, doch wohl zusammen. Aber eben auch nur von diesem
Standpunkt aus - und der besitzt in einem Gemeinwesen freier Sub-
jekte unter der Kontrolle einer ordnungsstiftenden Gewalt nun
einmal keine Gültigkeit.
Die daraus erwachsenden Kontrollprobleme hat Frau Süssmuth im
Auge, wenn sie "humane" Bedenken äußert, die allesamt bloß der
Wirksamkeit des "bayerischen Modells" gelten:
"Zwang führt dazu, daß viele wegtauchen... Das würde zu dem si-
cheren Ergebnis führen, daß der Anteil, den wir nicht erfassen,
von Monat zu Monat größer wird. Allein die Diskussion um die Mel-
depflicht führt ja schon dazu, daß sich weniger Infizierte mel-
den." (Süssmuth, Spiegel Nr. 7/87)
Der Berliner CDU-Gesundheitssenator Fink will sich sogar vorstel-
len können, daß durch die bayerischen Maßnahmen
"ein terroristisches Potential herangezüchtet wird." (Frankfurter
Rundschau, 21.5.87)
- eine kongeniale Retourkutsche auf das Schreckensbild vom Aids-
Infizierten, aus purer Bosheit Ansteckung verbreitenden Nihili-
sten, das Meister Gauweiler sich zur Begründung seines Feldzugs
ausgedacht hat. So kreidet man in Berlin der bayerischen Schwe-
sterpartei totales Versagen vor den eigenen ordnungspolitischen
Maßstäben an!
"Wir müssen diesen Bereich (die Prostitution ) unter Kontrolle
halten und dürfen die, Frauen nicht in die sog. Hausfrauenprosti-
tution abdrängen." (Süssmuth im ZDF)
Dem Gauweilerschen Bedürfnis wird also grundsätzlich Recht gege-
ben. Und im Bundesgesundheitsministerium ist man durchaus bereit,
den bayerischen Maßnahmenkatalog bundesweit durchzusetzen - wenn
die Zweifel an seiner Effektivität ausgeräumt werden könnten.
"Wenn jemand mir sagt, die Meldepflicht führt zu einer wirksamen
Verhütung der Krankheit, und mir dies belegt, dann bin ich doch
nicht so starrköpfig..." (Süssmuth, Spiegel Nr. 7/87)
Die in den Koalitionsverhandlungen im Frühjahr '87 beschlossene
Berichtspflicht für alle Laboreinrichtungen, die Aids-Tests
durchführen, über die Zahl der positiven Testergebnisse wird das
Zahlenmaterial der epidemiologischen Statistiken vervollständi-
gen. Und falls sich dann herausstellen sollte, daß die Durchseu-
chung der Bevölkerung höher ist als befürchtet, kann man sich si-
cher sein, daß die Meldepflicht-Frage bundesweit wieder neu auf-
gerollt wird.
Bis jetzt traut man in Bonn dem forcierten E i n s a t z v o n
M o r a l in Sachen Viruseindämmung mehr zu als schärferen
Rechtsmitteln. Den Kollegen aus Bayern gibt man zu bedenken, daß
sämtliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen einen entscheiden-
den Mangel nicht beheben können: Die Gesundheitsbehörden bleiben
letztlich auf die Mitwirkung der mit Geschlechtsorganen ausgerü-
steten Untertanen angewiesen. Deshalb wird ständig beteuert, daß
"Zwangsmaßnahmen ein falsches Gefühl von Sicherheit vor Anstec-
kung erzeugen" (Süssmuth in "Bild" vom 21.5.87)
und festgestellt:
"Sie brauchen noch mehr: Sie müßten die meisten Schlafzimmer kon-
trollieren." (Süssmuth, Spiegel Nr. 7/87)
Weil sie das nicht haben können, setzen christliche Politiker
darauf, ihre Bürger mit bunten Aufklärungskampagnen dahin zu
bringen, endlich aus freien Stücken ein "seuchenrechtlich gebo-
tenes Sexualverhalten" zu praktizieren. So wird einerseits ein
bißchen Angst vor der Seuche geschürt - Angst war schon immer ein
gutes Fundament der Moral. Andererseits kommt man nicht umhin,
die allseits lauernden Gefahren drastisch beim Namen zu nennen.
Der öffentlich ausgeplauderte Wortschatz der ehrenwerten Damen
und Herren aus der Politik hat sich in den letzten Monaten deut-
lich erweitert: Zu Kondomen wird geraten, gelegentlich werden sie
sogar verteilt; vor Analverkehr wird gewarnt; oral soll auch
nicht ohne sein; die Schulen müssen endlich zur Kenntnis nehmen,
daß bereits 15jährige die Schulpausen zum Vögeln nützen; nicht zu
vergessen - die Homosexualität in der Bundeswehr. (Die Sache mit
den Pfaffen regelt die Kirche intern.)
Man kann Gestalten wie der Berliner Schulsenatorin Laurien und
dem Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Rita
Süssmuth, ihre Beteuerungen durchaus abnehmen, daß ihr Aufklä-
rungswesen nicht als "Aufforderung zu sexueller Freizügigkeit" zu
verstehen ist. Ganz im Gegenteil, aus höchsten seuchenpolitischen
Interessen wird Wert darauf gelegt, daß der Bürger seine unkon-
trollierbaren "Schweinigeleien" abstellt. Eben deshalb müssen
sich Politiker aber ausnahmsweise einmal ' offen zur Differenz
zwischen dem hierzulande tatsächlich gängigen Geschlechtsleben
und den dazugehörigen moralischen Idealen bekennen - von wegen
ehelicher Treue, "erfüllter Liebe statt Sex" usw. usf. -, mit
denen sie üblicherweise ihr Volk belämmern.
Nicht auf Kosten der christlich demokratischen Moral, sondern im
Namen dessen, was sich gehört, werden die Sprachrohre des Staates
ehrlich. Wenn damit etwas aufgedeckt und eingestanden wird, dann
ist es die Verlogenheit des einschlägigen Moralismus; preisgege-
ben wird davon nichts.
"Werbung für partnerschaftliche Treue oder für die Benutzung von
Kondomen bei wechselnden Sexualpartnern ist für Rita Süssmuth in
Sachen Aids Ausdruck von 'christlichem Realismus'. Das folgt na-
türlich aus der schlichten Einsicht, daß Sexualität individuell
gelebt wird und kein verantwortlicher Gesundheitspolitiker warten
kann, bis sich die Werte geändert haben." (der ebenfalls reali-
stische Christ-Demokrat Ulf Fink, Spiegel Nr. 21/87)
Moralprediger glauben sich immer im Recht, aber nie und nimmer
daran, daß wegen ihrer Predigten das inner-, vor- und außereheli-
che Gebumse und Gelutsche unterlassen wird - das wäre ja das Ende
ihrer Mission und der Moral, die sie verkünden.
Genau deswegen läßt andererseits auch die Gauweiler-Fraktion
nicht locker. Die glaubt ja auch nicht daran, die Deutschen von
ihren "verwilderten Sitten" in Sachen Sex abbringen zu können;
wer den Nutten einen Kondomzwang für ihre Freier auferlegt und
Homo-Treffs eine härtere Gewerbeordnung, der rechnet ja gerade
mit dem hemmungslosen Fortgang der Unzucht, die er bloß besser
kontrollieren will. In i h r e m "christlichen Realismus" glau-
ben die Verfechter der Gauweiler-Linie sogar noch viel weniger
als Süssmuth und Co. an die Chance, Volksbräuche der verwerfli-
chen Art aus S i t t l i c h k e i t zu korrigieren. Sie gehen
davon aus, daß ein bürgerlicher Staat seine Leute noch nie anders
zu "besserer Einsicht" bewogen hat als durch Strafandrohungen,
also auch noch nie zu anderen "besseren Einsichten" als zu Abwä-
gungen zwischen dem gebotenen Verzicht und der Gefahr, erwischt
zu werden; den Appell an die "Eigenverantwortung" lassen sie nur
als moralischen Überbau zu polizeilicher Überwachung gelten. So
haben sie wieder ihre guten Gründe, an der Effektivität des in
ihren Augen viel zu idealistisch angelegten Erziehungsprogramms
der Bonner Aids-Bekämpfer zu zweifeln.
Daß die wechselseitigen Bedenken gegen die Wirksamkeit des je-
weils konkurrierenden Maßnahmenkatalogs zu häßlichen Tönen ge-
führt haben, erklärt sich allein aus der demokratischen Gewohn-
heit, noch jeden Meinungsstreit i m N a m e n allerhöchster
Prinzipien zu führen, die doch auch der Gegner nicht mißachten
dürfte - und die mit der Sache überhaupt nichts mehr zu tun ha-
ben. Unterhalb von Gesichtspunkten wie der Rettung einer
"nationalen Zukunft" tritt ein Gauweiler nicht an, ohne "Freiheit
statt Sozialismus" mag eine Süssmuth nicht für ihre Faltblätter
eintreten. Das wäre ja noch schöner, wenn ausgerechnet die Kon-
troverse um Aids nicht bestens geeignet wäre für Schaukämpfe in
der Arena des höheren Werteblödsinns.
3. Das HIV als sinnstiftende Geißel Gottes
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Deswegen ist selbstverständlich auch der geistliche Stand, seit
jeher selbsternannter Felsen in der Brandung sexueller Verwahrlo-
sung, voll engagiert mit dabei in der Debatte. Die "gläubige Ka-
tholikin Rita Süssmuth" muß sich von ihrer kirchlichen Obrigkeit
vorwerfen lassen, sie leiste mit ihrer "Kondomkampagne" der
"Unzucht" und ähnlichem "Teufelszeug" Vorschub. Die Differenz
zwischen ihren christlich-moralischen Seichbeuteleien und der ge-
sellschaftlichen Praxis ist Pfaffen (nicht nur in Sachen Sex)
durchaus bekannt. Ihren Job bestreiten sie damit, diese Differenz
zu g e i ß e l n. Zuerst erfinden sie lauter göttliche einwand-
freie Regeln, dann zeigen sie auf die ewig sündige Menschheit und
fordern zur "Umkehr im Herrn". Kirchenfunktionäre schüren das
schlechte Gewissen und setzen darauf, um für ihren Verein zu wer-
ben - und nicht um eine bessere nationale Aids-Statistik zu er-
reichen.
Das neuartige Virus läßt sich wunderbar ins katholische Weltbild
einbauen. Nach Sintflut, Pech- und Schwefelregen auf Sodom und
Gomorrha, und was sich der alte Herr an Strafen sonst noch ausge-
dacht hat - warum nicht mal Aids?! Der liebe Gott geht nämlich
nicht nur virusmäßig mit der Zeit; er ist auch genauso, wie ihn
sich sein Ebenbild - Kardinal Höffner - vorstellt: ein alter
schadenfroher Rechthaber. Dem Kardinal hatte sich in Anwendung
des christlichen Grunddogmas - "Je tiefer der Mensch in der
Scheiße sitzt - um so Gott" - im vergleichsweise unschuldigen HI-
Virus sofort der "Wink Gottes" offenbart.
"Frivole Parolen 'Sex macht Spaß'" (pfui!), - "'Sex ist gesund'"
(ober-pfui!) "machten die Sexualität zu einem Konsumgut. Politi-
sche Ideologien stellten die sexuelle Zügellosigkeit in den
Dienst des gesellschaftlichen Umsturzes". (Schon kurze Zeit spä-
ter brachte bekanntlich der Teufel die SPD an die Macht!)
"Pansexualismus, Hedonismus und Maximierung der Lust" (Vorsicht,
Herr Kardinal, lassen Sie sich nicht hinreißen, sonst wird's
"Unzucht in Gedanken") "sind keineswegs Zeichen von Kraft und Vi-
talität. Sie gleichen eher eine seichten, faulenden Gewässer, das
unser Land überschwemmt. 'Wer die Lust will, dem vergeht sie',
schreibt Viktor Frankl..." (Da kann's einem wirklich vergehen.)
Aber: "Die Ordnung, die Gott seiner Schöpfung und den Menschen
gegeben hat, läßt sich nicht ungestraft verletzen." "Wir nennen
Kranksein eine Heimsuchung Gottes. So ist es auch mit der Aids-
Krankheit. Gott ist gleichsam bei diesem Kranken daheim, zu Be-
such," (doch nicht im Virus?!) "um ihm ein helfendes Wort zu sa-
gen: 'Ich bin der Herr, dein Arzt' (Ex 15, 26). Gott erbarmt sich
aller." (alle Zitate aus: Kardinal Joseph Höffner, Aids - vier
Aussagen des Erzbischofs von Köln, in: "Zeitfragen" Nr. 41/87.
Schriftenreihe, herausgegeben vom Presseamt des Erzbistums Köln)
Katholisch gesehen, ist das 'Aids-Problem' also längst gelöst.
Der liebe Gott ist wie immer einfach entzückend, so überhaupt
nicht nachtragend, nachdem er sein Fußvolk ein bißchen mit ge-
rechter Strafe traktiert hat.
4. Das Auf und Ab der Volksregung
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Staatliche Propaganda, die ausnahmsweise mit dem erklärten Zweck
durchgeführt wird, die Bürger sollten aus freien Stücken auf
liebgewordene Gewohnheiten verzichten, hat bei einem demokratisch
reifen Publikum ihre Tücken. Reife Demokraten sind von ihrer Ob-
rigkeit an andere "Kommunikationsformen" gewöhnt worden. Mittei-
lungen über ihre gesetzlich geregelten Pflichten sind ihnen -
nicht nur im Bereich des Gesundheitswesens - geläufig. Gesetzlich
vorgeschriebene Schutzimpfungen, betriebsärztliche Reihenuntersu-
chungen, gesetzliche Versicherungspflicht für den Krankheits- und
Alters-"Fall" sorgen für die staatsbürgerliche "Einsicht" in die
Notwendigkeiten dieser Regelungen.
Auch moralisierende Gesundheitskampagnen sind aufgeklärten Bür-
gern bekannt. Der Bundesgesundheitsminister erklärt ihnen schon
jahrelang auf jeder Zigarettenpackung, daß "Rauchen Ihre Gesund-
heit gefährdet". Solange der Gesundheitsminister nicht zu drasti-
schen Erhöhungen der Tabaksteuer schreitet oder öffentliche
Rauchverbote verhängt, weiß die rauchende Menschheit, daß sie
sich durch dumme Sprüche nicht am Rauchen hindern lassen muß.
Der Bürger kann sich normalerweise also voll und ganz darauf ver-
lassen, daß sich eine demokratische Staatsgewalt in allen Dingen,
die ihr wichtig sind, nicht vom Verstand und Willen ihrer Bürger
abhängig macht. Als freier Mensch und Zeitungsleser fühlt er sich
deshalb von sämtlichen Krisen-, Skandal-, Ab- und Aufrüstungsmel-
dungen nie und nimmer als praktisch Betroffener angesprochen. Das
tägliche Nachrichtenangebot von Lady Di über die Pershing-Rake-
ten-Debatte und die neuesten Lohnkürzungen bis zum Aids-Tod von
Rock Hudson nimmt er - ganz im Sinne der Schreiberlinge - als
mehr oder weniger interessante Angelegenheit zur Kenntnis, über
die man sich als aufgeklärter Mensch seine praktisch irrelevante
Meinung bilden und bis zum nächsten Öffentlichkeits-Schlager wie-
der vergessen kann.
Diese von ihnen sonst sehr geschätzten demokratischen Tugenden
ihrer Untertanen problematisieren Politiker wie Frau Süssmuth im
Rahmen ihrer Aufklärungskampagne unter dem Motto: "Warnung vor
einer falschen Übersättigung des Publikums mit dem Thema Aids".
Anläßlich der öffentlichen Debatten über die Gefahren von Atom-
kraftwerken nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl oder über die
"Rheinvergiftung" ist der guten Frau so etwas noch nie eingefal-
len. Ihr Problem ist, daß das Publikum im Fall Aids eben nicht
bloß den praktischen Schluß ziehen soll, die Staatsgewalt zum
Eingreifen zu ermuntern und sich nach neuer Unterhaltung umzuse-
hen. Konsequenterweise wird das Volk in regelmäßigen Abständen
auf allen Kanälen nicht bloß mit den neuesten Aids-Sensationen
"überfüttert", sondern mit dem Aids-Problem bekanntgemacht. Bei
der Gestaltung der Aufklärung gehen die Verantwortlichen davon
aus, daß ihr hervorragendes Bildungswesen lauter naturwissen-
schaftliche Voll-Idioten hervorbringt, denen man keinesfalls mit
schlichten naturwissenschaftlichen Erklärungen das Leben unnötig
schwer machen sollte. Während des ZDF-Aids-Abends am 7.5.87
konnte der aufmerksame Zuschauer beispielsweise erfahren, daß man
sich ein menschliches Chromosom irgendwie wie eine Kette von
vielen, vielen bunten Luftballons vorstellen kann - aber ganz,
ganz winzig - und daß das Aids-Virus denselben ganz schön übel
mitspielt. Denselben Quatsch intellektuell aufgemöbelt bieten
Zeitschriften wie "Zeit-Magazin" oder "Spiegel" ihrem erlauchten
Publikum. Dort muß sich die 'Geschichte der HIV-Entdeckung" immer
mindestens "wie ein Krimi" lesen - auch nicht ganz im Sinne des
Programms, den "Ernst der Lage" einzuschärfen.
Wenn dann die Hauptbotschaft - "Aids geht uns alle an" - trotzdem
endlich rüberkommt, zeigen Staatsbürger, was in ihnen steckt. Sie
werden penetrant in zweierlei Richtungen. Kaum haben sie mitge-
kriegt, daß aus unerfindlichen Gründen ihr Immunsystem höchstof-
fiziell etwas zählt, nerven sie mit ihren nun einmal mit dem
Stempel "berechtigt" versehenen Sorgen alle Stellen, die im Zuge
der staatlichen Aids-Aufklärung eingerichtet wurden: "Wie steht's
mit dem Goldhamster, dem Bäcker, dem Metzger, dem Arzt...?"
Vor allem aber leuchtet anständigen Bürgern ein, daß ihre Obrig-
keit ein Riesen-Aids-Problem am Hals hat, daß also Virus-Träger
wie Schädlinge an der Volksgesundheit zu behandeln sind. Noch be-
vor sie einen leibhaftigen HIV-Positiven zu Gesicht gekriegt ha-
ben, machen sie sich ihre Gedanken, wie mit solchen Gestalten um-
zuspringen wäre: Dürfen die noch arbeiten, mit unbescholtenen
Bürgern in der U-Bahn fahren, weiter im selben Mietshaus wohnen,
gar mit den eigenen Kindern zur Schule gehen: Ein Betriebsrat des
VW-Werks in Hannover hat gleich Anfang des Jahres zu Protokoll
gegeben, daß er - falls jemals ein Aids-Positiver im Werk auftau-
chen sollte - mit allem Nachdruck im Interesse der Belegschaft
für dessen Entlassung sorgen würde.
Aufrechte Untertanen haben den Standpunkt der staatlichen Seu-
chenfürsorge eben auf ihre Weise kapiert. Von ihrer Obrigkeit zur
"Eigenverantwortlichkeit in Sachen Aids" aufgerufen, fühlen sie
sich berechtigt, ihre private Sortierungswut in gesunde und
kranke "Volkskörper" theoretisch durchzuspielen und, sobald
tatsächlich ein "Positiver" auftaucht, auch praktisch werden zu
lassen.
Mit diesem Erfolg ihres Aids-Feldzugs ist Frau Süssmuth ganz und
gar nicht zufrieden: "Die Rechtslage ist besser als die Realität"
- lautet ihr im ZDF verkündeter Befund angesichts der Tatsache,
daß Aids-Infizierten hierzulande mittlerweile die Wohnungen und
Jobs gekündigt werden. Im Interesse des staatlich erwünschten
Seuchenmanagements müssen "privatrechtliche Übergriffe" verhin-
dert werden. Gerade wenn eine steigende Anzahl von Infizierten
befürchtet wird, müssen Ruhe und Ordnung und ein geregeltes Ar-
beitsleben im Lande gewährleistet sein. Eine Aufklärungs-Aktion
jagt also die andere. Im Rahmen einer konzertierten Aids-Aktion
zwischen Staat, Unternehmern - und Gewerkschaft darf jetzt auch
der DGB seiner staatsdienlichen Verantwortung nachkommen - ein
schönes Betätigungsfeld, besonders für die Vereine, die eine
dreijährige Ruhe an der Tariffront beschlossen haben. Prompt
wurde von der Mitgliederzeitschrift der IG Metall ein passender
Skandal aufgedeckt:
"In Herne wurde die junge Chefsekretärin einer Elektro-Großhand-
lung bei vollem Gehalt nach Hause geschickt, weil ihr Mann nach
einer früheren Bluttransfusion an Aids gestorben war. Bis sie ei-
ner Kollegin von der Krankheit ihres Mannes erzählte, war sie ein
beliebtes Arbeitstier im Betrieb. Dann wurde sie wie eine Aussät-
zige behandelt - trotz dreier negativer Aids-Atteste." (metall
Nr. 9, 30.4.87)
Mal dahingestellt, ob die Moralisten von der Gewerkschaft diesen
rührenden Fall bloß konstruiert haben, um ihrer sauberen Leser-
schaft ein nach allen bürgerlichen Geschmacksurteilen völlig un-
schuldiges Opferlamm präsentieren zu können: Die Botschaft, die
Betriebsräte und Gewerkschaft in ihrer in derselben Zeitschrift
angedrohten "verstärkten vorbeugenden Informationstätigkeit" an
den Mann zu bringen haben, ist klar. Aidskranke brauchen keine
finanzielle Versorgung, sondern "Integration" - vor allem, wenn
es sich um unverschuldet in Not geratene "Arbeitstiere" handelt.
"Integration" buchstabiert sich ungefähr so: "Aids-Kranke müssen
ermuntert werden, so lange wie möglich zur Arbeit zu kommen."
(ebd.) Ob sie auch so lange wie möglich Rentenbeiträge zahlen
sollen, hat die Gewerkschaft offengelassen.
Die Idee, einem Aids-Infizierten die Belastungen seines Immunsy-
stems durch Lohnarbeit zu ersparen, um damit sein Leben zu ver-
längern, und ihm durch ausreichende materielle Absicherung die
verbleibenden Jahre möglichst angenehm zu machen, wäre ja in un-
serem hervorragenden Sozialstaat auch völlig abwegig. Genauso ab-
wegig sind in dem allgemein öffentlich-rechtlichen Aufklärungs-
Getue ein paar verständliche Erläuterungen über den ganz und gar
nicht unbekannten Charakter des neuartigen Virus, das "uns alle"
angeblich so furchtbar viel angeht.
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