Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK FAMILIE/FRAU - Fröhliches im Intimbereich
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Streit um ein Schwangeren-Beratungsgesetz
ABTREIBEN ODER AUSTRAGEN - EINE STAATSANGELEGENHEIT
Das Kinderkriegen ist keineswegs bloß P r i v a t s a c h e,
auch wenn die Leute, die sich unbedingt etwas Kleines leisten
wollen, das so sehen mögen. Es ist eine sehr n a t i o n a l e
Frage weil das deutsche Volk seiner Obrigkeit gar nicht zahlreich
genug sein kann. Die paßt deshalb auf, ob sich gehörig vermehrt
wird.
Dabei hat sich schon immer der Umstand als sehr staatsnützlich
erwiesen, daß das Schwanger-Werden oft genug ohne Absicht und ge-
gen den Willen der Beteiligten passiert. Da sich das nur mit me-
dizinischer Unterstützung wieder rückgängig machen läßt, bietet
sich eine feine Gelegenheit, die ganze Sache zu einer Frage
staatlicher Verbote und Erlaubnisse zu m a c h e n. Abtreiben
oder nicht - das ist eine Entscheidung, die gar nicht mehr bloß
die Betroffenen etwas angeht, sondern in die sich sofort auch der
Gesetzgeber einschaltet.
Gegen das Gerücht von der aufgeklärten liberalen Bundesrepublik:
Abtreibung ist nach wie vor ein D e l i k t, ein Fall im
S t r a f r e c h t. Es gilt erst einmal der staatliche Zwang,
unbeabsichtigte oder ungewollte Kinder dennoch in die Welt zu
setzen. Weil aber dieser Zwang oft genug kleinere private Kata-
strophen verursacht, weil deshalb auch garantiert immer illegal
abgetrieben wird mit einer entsprechenden medizinischen Fehler-
Quote, deshalb hat sich der aufgklärte Rechtsstaat zu ein paar
A u s n a h m e n durchgerungen, die er gesetzlich regelt. Das
ist der ganze Fortschritt, den der Paragraph 218 zu bieten hat:
Ein Abtreibungsverbot mit ein paar Sonderfällen, in denen der
Staat zugesteht, daß das Austragen nicht immer und unbedingt, ge-
gen alle Gründe der Betroffenen, sein muß...
Folglich haben die "Abtreibungswilligen" erst einmal vor gewissen
halbstaatlichen/staatlichen Stellen anzutreten und sich zu ver-
antworten; eine "Tndikation" muß es schon sein, um die staatliche
Genehmigung zu bekommen. Daß man keine Lust hat; daß das Kind
einfach nicht in die private Lebensplanung hineinpaßt; daß man
vielleicht nicht wegen eines Kindes heiraten, sich aber auch
nicht gleich als uneheliche Mutter präsentieren mag, das alles
sind noch längst keine staatlich anerkannten "Argumente". Unter
einer "medizinischen", "ethischen" oder "sozialen" N o t l a g e
schiebt sich nichts. Man muß den staatlichen Aufpassern schon
glaubhaft versichern oder vorheucheln können, daß der Staatsauf-
trag zum Nachwuchs produzieren unter so mißlichen Umstanden auch
nicht gut bedient wäre...
Der Zwang zu ein paar Behördengängen und zur gesetzeskonformen
Rechtfertigung sorgt dabei ganz automatisch dafür, daß etliche
"Kinderwünsche" mehr herauskommen, als ursprünglich beabsichtigt.
Die bürokratischen Umständlichkeiten garantieren, daß oft genug
die Frist überschritten wird, nach der das Verbot ohnehin unein-
geschränkt gilt. Und Arzt oder Klinik, die sich dazu bereit er-
klären, die Prozedur vorzunehmen, müssen auch erst ermittelt wer-
den. Da respektiert der Staat nämlich die "Gewissensfreiheit" des
medizinischen Standes, der zu diesem "Eingriff" nicht gezwungen
werden kann - beim "Gewissen" der Schwangeren selber ist er
längst nicht so zurückhaltend. Das wird penibel überprüft und mit
moralischen Erpressungen von der Machart "Mord an ungeborenem Le-
ben" und Horrorplakaten von zerhackten Embryos traktiert.
Soweit die gültige Praxis des Paragr. 218, und die ist den amtie-
renden Politikern entschieden zu großzügig. Für ihren Geschmack
gelingt es dem weiblichen Personal viel zu gut, sich dem Staats-
auftrag zur Volksvermehrung zu entziehen.
Abtreibungsverbot modern:
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Die Schwangeren brauchen noch viel mehr "Beratung"
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So wettern einerseits die christdemokratischen Vorkämpfer der
"Familie" unentwegt gegen die empörenden "Morde" an befruchteten
Eizellen, andererseits aber sind sie Wahltaktiker genug, um sich
nicht mit einer Rückkehr zum ehrlichen, allen schlichten Abtrei-
bungsverbot beim Wahlvieh "Frau" Punkte zu vergeben. So haben sie
sich die berechnende Heuchelei einfallen lassen, daß die armen
Schwangeren noch viel zu wenig "beraten" werden, daß folglich der
Paragr. 218 durch ein "Beratungsgesetz" ergänzt werden muß mit
vielen Einzelfestlegungen, die die Erlaubnis zum Abtreiben als
kleineres Hindernisrennen organisieren. Nach dem Muster der in
Bayern und Baden-Württemberg längst gängigen Praxis; denn mit ih-
ren unerschütterlichen Regierungsmehrheiten haben die C-Mann-
schaften im Süden der Republik Pionierarbeit dafür geleistet, das
Mißverständnis, der Paragr. 218 enthielte Recht auf Abtreibung,
erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Nach deren Vorbild will das Süssmuth-Gesetz die Pflicht fest-
schreiben, daß die "Beratung zu gunsten des Lebens" stattzufinden
hat. Ein schwangeres Mädchen mag noch so viele gute Gründe haben,
demnächst nicht Mutter spielen zu wollen; die staatliche Beratung
besteht darauf, daß diese Gründe nichts zählen. Sie stiftet ein
schlechtes Gewissen bei allen Frauen, die noch eine
E n t s c h e i d u n g t r e f f e n wollen. Ganz als ob mit
dem befrucheteten Ei eine E n t s c h e i d u n g g e f a l-
l e n wäre, der man sich zu fügen hat. Das Beratungspersonal
inkl. Ärzte hat sich entsprechend staatlichen Indoktrinations-
kursen zur Verfügung zu stellen, damit auch bei der Mannschaft
für den rechten Geist gesorgt wird bzw. damit Vereine aus-
gemustert werden, bei denen der Verdacht besteht, daß sie auch
einmal einer Schwangeren verraten, wie sie ihr Problem am besten
los wird. Die erforderlichen Gänge zu diversen Beurteilungs- und
Genehmigungsinstanzen sollen noch weiter verkompliziert werden,
eine beinharte Abschreckungstechnik; für die Indikationsbeschei-
nigung und die Abtreibung selbst müssen zwei verschiedene Ärzte
aufgetrieben werden; das garantiert mehr Zurückhaltung bei den
Herren Ärzten, die ihren "Ruf gegen den Verdacht auf Abtreibungs-
arzt" zu verteidigen haben. Und ein paar weitere einerseits um-
ständliche, andererseits mit Geldstrafen belegte Verpflichtungen
legen es den Ärzten nahe, daß das Befinden über "Indikationen"
viel zu lästig bzw. riskant ist
Parteienprofilierung - alles für die "Frau"
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Wie gesagt, das Gesetz schreibt ein paar der Erpressungstechniken
und bürokratischen Schikanen allgemeinverbindlich fest, wie sie
in ein paar Bundesländern schon gängige Praxis sind. Die Gelegen-
heit für öffentlichkeitswirksame Entrüstung im Namen von "Frau",
die Gelegenheit zur energischen Propaganda von "Liberalität" und
"Frauenfeindlichkeit" haben sich FDP und SPD nicht entgehen las-
sen können.
Mit der kleinen Heuchelei natürlich, als wäre das bisherige Re-
gelwerk eine einzige Hilfe für abtreibungswillige Frauen und als
ginge die staatliche "Bevormundung", gegen die sie so mutig an-
kämpfen, überhaupt erst mit den paar Ergänzungen los.
Aber so geht nun mal effektvolles Wahlkämpfen, und in der Sache
sind sich alle diese Adam Schwätzers, die sich quer durch alle
Parteien für "Frau" in die Bresche werfen, auch ganz schnell wie-
der einig: Es muß den Schwangeren letztlich viel mehr "geholfen"
werden - zum Kinder k r i e g e n natürlich. Da kann man sich
über die neueren Abtreibungsverhinderungsideen auch ganz gut wie-
der einigen und nebenher öffentlichkeitswirksam darüber palavern,
daß - eigentlich - die paar Geldprämien aufbestockt gehörten, die
einsichtsvollen Muttertieren in Aussicht gestellt werden. Daß das
Kinder-Großziehen in Zukunft nichts mehr ist Geldsorgen zu tun
haben soll will natürlich keiner der verantwortlichen Herren und
Damen Politiker damit gesagt haben. Aber wenn sich haarklein vor-
rechnen läßt, daß sich eine ledige Mutter mit ein paar Zuschüssen
zur Sozialhilfe doch wahrhaftig ohne Unterernährung durchfretten
kann, dann ist das doch auf jeden Fall ein schlagendes Argument
dafür, daß es "in der reichen BRD" eine "soziale Indikation" ei-
gentlich gar nicht geben kann. Daß also unter dem "Vorwand" auch
nicht abgetrieben werden darf. So sorgen sich alle liebevollst um
die Schwangeren, die "ein Recht daraufhaben, von uns allen nicht
im Stich gelassen zu werden". Bloß die s e l b e r e n t-
s c h e i d e n lassen, ob sie sich zu all den Sorgen des
normalen Lebens auch noch ein Kind aufhalsen wollen, das kommt
nicht in Frage.
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