Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK FAMILIE/FRAU - Fröhliches im Intimbereich


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       Streit um ein Schwangeren-Beratungsgesetz
       

ABTREIBEN ODER AUSTRAGEN - EINE STAATSANGELEGENHEIT

Das Kinderkriegen ist keineswegs bloß P r i v a t s a c h e, auch wenn die Leute, die sich unbedingt etwas Kleines leisten wollen, das so sehen mögen. Es ist eine sehr n a t i o n a l e Frage weil das deutsche Volk seiner Obrigkeit gar nicht zahlreich genug sein kann. Die paßt deshalb auf, ob sich gehörig vermehrt wird. Dabei hat sich schon immer der Umstand als sehr staatsnützlich erwiesen, daß das Schwanger-Werden oft genug ohne Absicht und ge- gen den Willen der Beteiligten passiert. Da sich das nur mit me- dizinischer Unterstützung wieder rückgängig machen läßt, bietet sich eine feine Gelegenheit, die ganze Sache zu einer Frage staatlicher Verbote und Erlaubnisse zu m a c h e n. Abtreiben oder nicht - das ist eine Entscheidung, die gar nicht mehr bloß die Betroffenen etwas angeht, sondern in die sich sofort auch der Gesetzgeber einschaltet. Gegen das Gerücht von der aufgeklärten liberalen Bundesrepublik: Abtreibung ist nach wie vor ein D e l i k t, ein Fall im S t r a f r e c h t. Es gilt erst einmal der staatliche Zwang, unbeabsichtigte oder ungewollte Kinder dennoch in die Welt zu setzen. Weil aber dieser Zwang oft genug kleinere private Kata- strophen verursacht, weil deshalb auch garantiert immer illegal abgetrieben wird mit einer entsprechenden medizinischen Fehler- Quote, deshalb hat sich der aufgklärte Rechtsstaat zu ein paar A u s n a h m e n durchgerungen, die er gesetzlich regelt. Das ist der ganze Fortschritt, den der Paragraph 218 zu bieten hat: Ein Abtreibungsverbot mit ein paar Sonderfällen, in denen der Staat zugesteht, daß das Austragen nicht immer und unbedingt, ge- gen alle Gründe der Betroffenen, sein muß... Folglich haben die "Abtreibungswilligen" erst einmal vor gewissen halbstaatlichen/staatlichen Stellen anzutreten und sich zu ver- antworten; eine "Tndikation" muß es schon sein, um die staatliche Genehmigung zu bekommen. Daß man keine Lust hat; daß das Kind einfach nicht in die private Lebensplanung hineinpaßt; daß man vielleicht nicht wegen eines Kindes heiraten, sich aber auch nicht gleich als uneheliche Mutter präsentieren mag, das alles sind noch längst keine staatlich anerkannten "Argumente". Unter einer "medizinischen", "ethischen" oder "sozialen" N o t l a g e schiebt sich nichts. Man muß den staatlichen Aufpassern schon glaubhaft versichern oder vorheucheln können, daß der Staatsauf- trag zum Nachwuchs produzieren unter so mißlichen Umstanden auch nicht gut bedient wäre... Der Zwang zu ein paar Behördengängen und zur gesetzeskonformen Rechtfertigung sorgt dabei ganz automatisch dafür, daß etliche "Kinderwünsche" mehr herauskommen, als ursprünglich beabsichtigt. Die bürokratischen Umständlichkeiten garantieren, daß oft genug die Frist überschritten wird, nach der das Verbot ohnehin unein- geschränkt gilt. Und Arzt oder Klinik, die sich dazu bereit er- klären, die Prozedur vorzunehmen, müssen auch erst ermittelt wer- den. Da respektiert der Staat nämlich die "Gewissensfreiheit" des medizinischen Standes, der zu diesem "Eingriff" nicht gezwungen werden kann - beim "Gewissen" der Schwangeren selber ist er längst nicht so zurückhaltend. Das wird penibel überprüft und mit moralischen Erpressungen von der Machart "Mord an ungeborenem Le- ben" und Horrorplakaten von zerhackten Embryos traktiert. Soweit die gültige Praxis des Paragr. 218, und die ist den amtie- renden Politikern entschieden zu großzügig. Für ihren Geschmack gelingt es dem weiblichen Personal viel zu gut, sich dem Staats- auftrag zur Volksvermehrung zu entziehen. Abtreibungsverbot modern: ------------------------- Die Schwangeren brauchen noch viel mehr "Beratung" -------------------------------------------------- So wettern einerseits die christdemokratischen Vorkämpfer der "Familie" unentwegt gegen die empörenden "Morde" an befruchteten Eizellen, andererseits aber sind sie Wahltaktiker genug, um sich nicht mit einer Rückkehr zum ehrlichen, allen schlichten Abtrei- bungsverbot beim Wahlvieh "Frau" Punkte zu vergeben. So haben sie sich die berechnende Heuchelei einfallen lassen, daß die armen Schwangeren noch viel zu wenig "beraten" werden, daß folglich der Paragr. 218 durch ein "Beratungsgesetz" ergänzt werden muß mit vielen Einzelfestlegungen, die die Erlaubnis zum Abtreiben als kleineres Hindernisrennen organisieren. Nach dem Muster der in Bayern und Baden-Württemberg längst gängigen Praxis; denn mit ih- ren unerschütterlichen Regierungsmehrheiten haben die C-Mann- schaften im Süden der Republik Pionierarbeit dafür geleistet, das Mißverständnis, der Paragr. 218 enthielte Recht auf Abtreibung, erst gar nicht aufkommen zu lassen. Nach deren Vorbild will das Süssmuth-Gesetz die Pflicht fest- schreiben, daß die "Beratung zu gunsten des Lebens" stattzufinden hat. Ein schwangeres Mädchen mag noch so viele gute Gründe haben, demnächst nicht Mutter spielen zu wollen; die staatliche Beratung besteht darauf, daß diese Gründe nichts zählen. Sie stiftet ein schlechtes Gewissen bei allen Frauen, die noch eine E n t s c h e i d u n g t r e f f e n wollen. Ganz als ob mit dem befrucheteten Ei eine E n t s c h e i d u n g g e f a l- l e n wäre, der man sich zu fügen hat. Das Beratungspersonal inkl. Ärzte hat sich entsprechend staatlichen Indoktrinations- kursen zur Verfügung zu stellen, damit auch bei der Mannschaft für den rechten Geist gesorgt wird bzw. damit Vereine aus- gemustert werden, bei denen der Verdacht besteht, daß sie auch einmal einer Schwangeren verraten, wie sie ihr Problem am besten los wird. Die erforderlichen Gänge zu diversen Beurteilungs- und Genehmigungsinstanzen sollen noch weiter verkompliziert werden, eine beinharte Abschreckungstechnik; für die Indikationsbeschei- nigung und die Abtreibung selbst müssen zwei verschiedene Ärzte aufgetrieben werden; das garantiert mehr Zurückhaltung bei den Herren Ärzten, die ihren "Ruf gegen den Verdacht auf Abtreibungs- arzt" zu verteidigen haben. Und ein paar weitere einerseits um- ständliche, andererseits mit Geldstrafen belegte Verpflichtungen legen es den Ärzten nahe, daß das Befinden über "Indikationen" viel zu lästig bzw. riskant ist Parteienprofilierung - alles für die "Frau" ------------------------------------------- Wie gesagt, das Gesetz schreibt ein paar der Erpressungstechniken und bürokratischen Schikanen allgemeinverbindlich fest, wie sie in ein paar Bundesländern schon gängige Praxis sind. Die Gelegen- heit für öffentlichkeitswirksame Entrüstung im Namen von "Frau", die Gelegenheit zur energischen Propaganda von "Liberalität" und "Frauenfeindlichkeit" haben sich FDP und SPD nicht entgehen las- sen können. Mit der kleinen Heuchelei natürlich, als wäre das bisherige Re- gelwerk eine einzige Hilfe für abtreibungswillige Frauen und als ginge die staatliche "Bevormundung", gegen die sie so mutig an- kämpfen, überhaupt erst mit den paar Ergänzungen los. Aber so geht nun mal effektvolles Wahlkämpfen, und in der Sache sind sich alle diese Adam Schwätzers, die sich quer durch alle Parteien für "Frau" in die Bresche werfen, auch ganz schnell wie- der einig: Es muß den Schwangeren letztlich viel mehr "geholfen" werden - zum Kinder k r i e g e n natürlich. Da kann man sich über die neueren Abtreibungsverhinderungsideen auch ganz gut wie- der einigen und nebenher öffentlichkeitswirksam darüber palavern, daß - eigentlich - die paar Geldprämien aufbestockt gehörten, die einsichtsvollen Muttertieren in Aussicht gestellt werden. Daß das Kinder-Großziehen in Zukunft nichts mehr ist Geldsorgen zu tun haben soll will natürlich keiner der verantwortlichen Herren und Damen Politiker damit gesagt haben. Aber wenn sich haarklein vor- rechnen läßt, daß sich eine ledige Mutter mit ein paar Zuschüssen zur Sozialhilfe doch wahrhaftig ohne Unterernährung durchfretten kann, dann ist das doch auf jeden Fall ein schlagendes Argument dafür, daß es "in der reichen BRD" eine "soziale Indikation" ei- gentlich gar nicht geben kann. Daß also unter dem "Vorwand" auch nicht abgetrieben werden darf. So sorgen sich alle liebevollst um die Schwangeren, die "ein Recht daraufhaben, von uns allen nicht im Stich gelassen zu werden". Bloß die s e l b e r e n t- s c h e i d e n lassen, ob sie sich zu all den Sorgen des normalen Lebens auch noch ein Kind aufhalsen wollen, das kommt nicht in Frage. zurück