Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK FAMILIE/FRAU - Fröhliches im Intimbereich


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GLEICHBERECHTIGUNG - VON EINER FALSCHEN FORDERUNG ZU EINEM DEMOKRATISCHEN EHRENTITEL

Mit schöner Regelmäßigkeit wird in Zeitungen die Meldung verbrei- tet, daß Frauen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt "immer noch" im Schnitt schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen. Und sofort konstatiert alle Welt mangelnde Gleichbehandlung und ruft nach mehr Gleichberechtigung. Das geht an der Sache vorbei. Denn von den Interessen, die mit einer Entlohnung nach Leicht- lohntarif befriedigt werden müssen, will diese Forderung nichts wissen. Statt des einzig vernünftigen Vergleichs von Arbeit und Lohn einerseits und den Bedürfnissen andererseits wird ein Ver- gleich zwischen den Geschlechtern angestellt. Nicht die schlechte, sondern die schlecht e r e Bezahlung der Frauen ist der Inhalt der Beschwerde, und das ist etwas sehr Verschiedenes. Wo Frauen in der Entlohnung mit den Männern gleichziehen, haben sie nämlich alles andere als eine Garantie für ein Einkommen, das i h r e n Wünschen entspricht. Und weil diese Interessen kein Kriterium der Gleichheits-Forderung sind, wüßte eine Gleichheits- fanatikerin andererseits auch nichts mehr einzuwenden, wenn die Bezahlung der Männer auf das Niveau ihrer weiblichen Kollegen ge- drückt würde. Vom Standpunkt der G l e i c h behandlung ist schließlich alles paletti. Die Forderung nach Gleich b e r e c h t i g u n g soll der nach Gleichheit auf die Sprünge helfen. Daß der Staat ein Verbot der Diskriminierung wg. Geschlecht erläßt und Frauen in der Berufs- welt rechtlich gleichgestellt, ist allerdings etwas anderes, als den Durchschnittsverdienst der Frauen anzuheben. Die Leistung solcher Paragraphen liegt im Zwang, sich den Konkurrenzbedingun- gen der Berufswelt in gleicher Weise aussetzen zu müssen wie die Männer. Die rechtlich eingeräumte Gleichstellung buchstabiert sich daher sehr einfach als das Recht, genauso wie die männlichen Kollegen in die existierende Lohnhierarchie einsortiert zu wer- den. Insofern sind die Unterschiede zwischen den Lohnabhängigen und ihren Einkommen - gleichgültig ob Mann oder Frau - ein Pro- dukt der A n w e n d u n g des Rechts und nicht das Ergebnis fehlender Paragraphen. Der Hinweis auf den überdurchschnittlichen Anteil an Frauen in den Leichtlohngruppen hilft da nicht weiter. Das Recht auf eine b e s t i m m t e, gar a u s k ö m m- l i c h e Lohnhöhe, gibt es nicht. Was es stattdessen gibt, ist eine Skala von Arbeitsplätzen, die nach tariflich vereinbarten Bewertungsgesichtspunkten mit unterschiedlichen Löhnen verknüpft sind, so daß ein Unternehmer bei der Entscheidung, wer auf welchen Arbeitsplatz kommt, gar keinen Rechtsverstoß begehen kann. Er hat das R e c h t, seine Arbeitnehmer/innen in die betriebliche Arbeitsplatz- und Lohnhierarchie einzusortieren. Wer das ungerecht findet, hat unrecht. Ein Blick auf die Zwecke, zu denen Unternehmer Arbeitsplätze einrichten, könnte ihm nämlich auch noch verraten, w a r u m Frauen im Schnitt schlechter be- zahlt werden. Kalkuliert werden Arbeitsplätze für den Profit, und vor d i e s e m, f ü r a l l e g l e i c h e n Maßstab, vor dem Löhne Kosten und Arbeitskräfte Leistungsverausgaber sind, le- gen die Unternehmer der Frau ein paar Konkurrenznachteile zur Last. Kinderkriegen, staatlicher Mutterschutz und Kinderaufzucht bedeuten Einschränkungen in der Verfügbarkeit für den Arbeitge- ber, weshalb dieser sich so etwas durch lohnmäßige Sonderangebote und Extraleistungen ausgleichen läßt. Wer das nicht akzeptieren will, kommt an der Kritik des Maßstabs Profit nicht vorbei. Der Ruf nach (mehr) Gleichberechtigung ist da ganz und gar fehl am Platz. Merkwürdigerweise hat das den Aufschwung dieses Begriffs zu einem gestandenen demokratischen Wert nicht behindert. Inzwischen geht er Hausfrauen, Pastoren, Personalchefs und Schülern locker von den Lippen, und keiner denkt mehr an Gleichberechtigung als Mit- tel gegen einen sozialen Schaden. In dem Maße, wie durch staatli- che Paragraphen und Institutionen der Gleichberechtigung zu demo- kratischen Ehren verholfen wird, hat sie sich von einem falschen M i t t e l zu einem hehren gesellschaftlichen Z i e l emanzi- piert. Die unterschiedlichsten Verhältnisse von der Berufswelt übers Uni-Seminar bis zur Liebschaft werden daraufhin begutach- tet, inwieweit sie diesem Wert genüge tun. Nicht die Beseitigung einer kritisierten materiellen Lage, sondern die i d e e l l e A n e r k e n n u n g der Frauen i n ihr ist der erreichte Stand der Gleichberechtigungsforderung. Damit scheinen alle sehr zufrieden zu sein. zurück