Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK FAMILIE/FRAU - Fröhliches im Intimbereich
zurück
GLEICHBERECHTIGUNG -
VON EINER FALSCHEN FORDERUNG ZU EINEM DEMOKRATISCHEN EHRENTITEL
Mit schöner Regelmäßigkeit wird in Zeitungen die Meldung verbrei-
tet, daß Frauen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt "immer noch" im
Schnitt schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen.
Und sofort konstatiert alle Welt mangelnde Gleichbehandlung und
ruft nach mehr Gleichberechtigung. Das geht an der Sache vorbei.
Denn von den Interessen, die mit einer Entlohnung nach Leicht-
lohntarif befriedigt werden müssen, will diese Forderung nichts
wissen. Statt des einzig vernünftigen Vergleichs von Arbeit und
Lohn einerseits und den Bedürfnissen andererseits wird ein Ver-
gleich zwischen den Geschlechtern angestellt. Nicht die
schlechte, sondern die schlecht e r e Bezahlung der Frauen ist
der Inhalt der Beschwerde, und das ist etwas sehr Verschiedenes.
Wo Frauen in der Entlohnung mit den Männern gleichziehen, haben
sie nämlich alles andere als eine Garantie für ein Einkommen, das
i h r e n Wünschen entspricht. Und weil diese Interessen kein
Kriterium der Gleichheits-Forderung sind, wüßte eine Gleichheits-
fanatikerin andererseits auch nichts mehr einzuwenden, wenn die
Bezahlung der Männer auf das Niveau ihrer weiblichen Kollegen ge-
drückt würde. Vom Standpunkt der G l e i c h behandlung ist
schließlich alles paletti.
Die Forderung nach Gleich b e r e c h t i g u n g soll der nach
Gleichheit auf die Sprünge helfen. Daß der Staat ein Verbot der
Diskriminierung wg. Geschlecht erläßt und Frauen in der Berufs-
welt rechtlich gleichgestellt, ist allerdings etwas anderes, als
den Durchschnittsverdienst der Frauen anzuheben. Die Leistung
solcher Paragraphen liegt im Zwang, sich den Konkurrenzbedingun-
gen der Berufswelt in gleicher Weise aussetzen zu müssen wie die
Männer. Die rechtlich eingeräumte Gleichstellung buchstabiert
sich daher sehr einfach als das Recht, genauso wie die männlichen
Kollegen in die existierende Lohnhierarchie einsortiert zu wer-
den. Insofern sind die Unterschiede zwischen den Lohnabhängigen
und ihren Einkommen - gleichgültig ob Mann oder Frau - ein Pro-
dukt der A n w e n d u n g des Rechts und nicht das Ergebnis
fehlender Paragraphen. Der Hinweis auf den überdurchschnittlichen
Anteil an Frauen in den Leichtlohngruppen hilft da nicht weiter.
Das Recht auf eine b e s t i m m t e, gar a u s k ö m m-
l i c h e Lohnhöhe, gibt es nicht. Was es stattdessen gibt, ist
eine Skala von Arbeitsplätzen, die nach tariflich vereinbarten
Bewertungsgesichtspunkten mit unterschiedlichen Löhnen verknüpft
sind, so daß ein Unternehmer bei der Entscheidung, wer auf
welchen Arbeitsplatz kommt, gar keinen Rechtsverstoß begehen
kann. Er hat das R e c h t, seine Arbeitnehmer/innen in die
betriebliche Arbeitsplatz- und Lohnhierarchie einzusortieren.
Wer das ungerecht findet, hat unrecht. Ein Blick auf die Zwecke,
zu denen Unternehmer Arbeitsplätze einrichten, könnte ihm nämlich
auch noch verraten, w a r u m Frauen im Schnitt schlechter be-
zahlt werden. Kalkuliert werden Arbeitsplätze für den Profit, und
vor d i e s e m, f ü r a l l e g l e i c h e n Maßstab, vor
dem Löhne Kosten und Arbeitskräfte Leistungsverausgaber sind, le-
gen die Unternehmer der Frau ein paar Konkurrenznachteile zur
Last. Kinderkriegen, staatlicher Mutterschutz und Kinderaufzucht
bedeuten Einschränkungen in der Verfügbarkeit für den Arbeitge-
ber, weshalb dieser sich so etwas durch lohnmäßige Sonderangebote
und Extraleistungen ausgleichen läßt. Wer das nicht akzeptieren
will, kommt an der Kritik des Maßstabs Profit nicht vorbei. Der
Ruf nach (mehr) Gleichberechtigung ist da ganz und gar fehl am
Platz.
Merkwürdigerweise hat das den Aufschwung dieses Begriffs zu einem
gestandenen demokratischen Wert nicht behindert. Inzwischen geht
er Hausfrauen, Pastoren, Personalchefs und Schülern locker von
den Lippen, und keiner denkt mehr an Gleichberechtigung als Mit-
tel gegen einen sozialen Schaden. In dem Maße, wie durch staatli-
che Paragraphen und Institutionen der Gleichberechtigung zu demo-
kratischen Ehren verholfen wird, hat sie sich von einem falschen
M i t t e l zu einem hehren gesellschaftlichen Z i e l emanzi-
piert. Die unterschiedlichsten Verhältnisse von der Berufswelt
übers Uni-Seminar bis zur Liebschaft werden daraufhin begutach-
tet, inwieweit sie diesem Wert genüge tun. Nicht die Beseitigung
einer kritisierten materiellen Lage, sondern die i d e e l l e
A n e r k e n n u n g der Frauen i n ihr ist der erreichte
Stand der Gleichberechtigungsforderung. Damit scheinen alle sehr
zufrieden zu sein.
zurück