Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK FAMILIE/FRAU - Fröhliches im Intimbereich


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       Schwarz auf Weiß für Leibnizschüler
       

ABTREIBUNG - ALLES KLAR!?

Eine Hilfe zur Meinungsbildung/Antworten auf marxistische Thesen zur Abtreibung / von Anette Cotanidis Unter diesem Titel befaßt sich die Schülerzeitung "Schwarz auf weiß für Leibnizschüler" (Sept. 86) mit einer Kritik an der öf- fentlichen Debatte zu Abtreibung, Sterbehilfe und Gentechnologie, der außer in der "Marxistischen Schulzeitung" auch in der "Frankfurter Hochschulzeitung" sowie in der MSZ - Gegen die Ko- sten der Freiheit 3/4, 86 erschienen ist. Der Schülerzeitungsar- tikel stellt eine moralische Polemik gegen unsere Kritik dar, die wir nicht unwidersprochen lassen wollen. Im folgenden drucken wir diese Polemik im vollen Wortlaut ab. Unsere Erwiderung greift die vier Thesen von "Schwarz auf weiß" bzw. von Annette Cotanidis einzeln auf und faßt sie in den vier Überschriften der Erwiderung jeweils kurz zusammen. "In der marxistischen Hochschulzeitung vom Mai 86, Sonderausgabe "Naturwissenschaft/Medizin", werden zum Thema Abtreibung sehr entschiedene Aussagen gemacht: 1. 'Was sich da im Mutterbauch regt, ist Leben, bloßes Leben, aber alles andere als ein Mensch mit Willen und Bewußtsein.' Gut, das so genau zu wissen, eine Antwort parat zu haben, bloß nicht weiterdenken zu müssen! Hat nur ein Mensch mit Willen und Bewußt- sein das uneingeschränkte Recht auf Leben ? Ein Mensch im Coma hat weder Bewußtsein noch Willen noch unbedingt die Aussicht, beides wiederzuerlangen. Doch man läßt ihm die Chance dazu, das Leben. Im Gegensatz zu ihm wird das ungeborene Kind im allgemei- nen in der Zukunft Willen und Bewußtsein haben. Wer hat das Recht, ihm diese Chance zu nehmen? 2. 'Die Medizin bietet alle Möglichkeiten, sich vor der naturge- gebenen Folge unbedachten Lust- und Liebesspiels zu bewahren, das Wesen in der Gebärmutter weiß von allem nichts und verlangt nichts. Also, alles klar.' Das Kind verlangt nichts, erhebt auch keinen Anspruch auf sein Leben - fehlt ihm etwa der natürliche Lebenserhaltungstrieb? Und kann man Folgen nicht bedenken, bevor man sich 'unbedachtem Lust- und Liebesspiel' hingibt: Schließlich dürfte die Erfindung der Verhütungsmittel inzwischen auch bei uns bekannt sein! 3. sagt der Artikel über das 'Kinderkriegen': 'Es kostet, es ver- pflichtet, es hält von vielem ab!' Man kann aber doch die Ent- scheidung zwischen Kind und Karriere treffen, ehe sie zur Ent- scheidung zwischen Leben und Tod wird. Vielleicht sollten wir uns auch ab und zu darauf besinnen, daß der Sinn auch des menschli- chen Daseins im 'Endeffekt' 'nur' die Erhaltung der Art ist. Nun sterben wir sicherlich nicht gleich aus, wenn wir uns nicht auf 'Teufel komm raus' vermehren; doch wenn wir meinen auf Grund des- sen, daß wir Menschen uns durch unseren Verstand von anderen Le- bewesen unterscheiden, uns von der Natur absetzen und unabhängig machen können, dann ist das doch wohl Selbstüberschätzung. Wäre Abtreibung aus dem Grund, daß ein Kind von vielem abhält, nicht Mord um der Karriere willen? Das wäre die in der Marxistischen Hochschulzeitung kritisierte Anpassung an vorherrschende Lebens- formen, nämlich an unser Leistungsdenken. Was die Kosten und Ver- pflichtungen betrifft, so sind sie eher als ein soziales Problem einzuordnen, das durch entsprechende Unterstützungen - finanziell wie moralisch - von seiten des Staates und der Öffentlichkeit si- cher besser gelöst würde, als durch den Tod eines Kindes. 4. wird im Bezug auf die Staatsgewalt ausgesagt: 'Ihre Zuständig- keit für alles Leben stellt sie über den Willen und damit gegen den Willen dessen, der da gerade die Bedingungen und Umstände, also die Frage nach dem 'Wie' seines Lebens ins Feld führt.' Ja, es geht um die Bedingungen und Umstände des Lebens, aber sowohl der Mutter, als auch des Kindes. Es ist natürlich das Recht der Mutter, ihr eigenes Leben in die Hand zu nehmen, doch sollte sie dies mit Rücksicht darauf tun, daß ihr Kind auch ein Recht auf sein Leben hat. Nicht allein die Perspektive der Mutter ist aus- schlaggebend, sobald sich ihre Entscheidung über ihr eigenes Le- ben hinaus auf anderes menschliches Leben auswirkt. Der Vorwurf an den Staat, sich in die Privatsphäre einzumischen, wird häufig wiederholt und ist auch nicht immer unberechtigt. Doch stellt der Artikel das Problem in extremem Maße als ein politisches dar. Of- fenbar ist der Autor nicht in der Lage, dieses mehr auf persönli- cher und vor allem moralischer Ebene liegende Problem unpolitisch zu sehen, sondern macht ein weltanschauliches daraus (oder die kommunistische Weltanschauung entlarvt sich hier selbst!). Das ist eigentlich der Punkt, an dem diese Kritik ansetzt: Zu diesem Problem eine vorgefertigte Meinung parat zu haben, bloß nicht problematisieren zu müssen. Doch diese 'Alles klar'-Mentalität herrscht auf der Gegenseite ebenso, etwa nach dem Motto: 'Du sollst nicht töten', sagt der Herr - also keine Diskussion: Abtreibung kommt überhaupt nicht in Frage, ist nicht einmal Diskussionsthema. Was wir bisher ausge- klammert haben, sind die Fälle, in denen Gesundheit von Mutter und/oder Kind bedroht sind. Zwar gibt es keine 'Grenzfälle des Rechts auf Leben', wie der Artikel sich ausdrückt - würden wir diesen Begriff akzeptieren, wären wir auf dem besten Weg dahin, wo wir schon einmal waren, nämlich zu einer 'Vernichtung nicht- lebenswerten Lebens' - doch existiert durchaus die Möglichkeit, daß bestimmte Behinderungen das zukünftige Leben für das Kind zur Qual werden ließen. Jemandem das Recht auf Leben absprechen zu wollen ist jedoch eine unglaubliche Anmaßung, wenn nicht schlicht Mordversuch. Ob einem Kind ein voraussichtlich qualvolles Leben zuzumuten ist, das gleichzeitig die Mutter stark belastet, kann im Grunde nur die Mutter entscheiden. An dieser Stelle hören staatliche Kompetenzen auf und es gibt auch keine generell rich- tige Lösung. Die soziale Indikation allerdings wäre, wie schon erwähnt, eben auf sozialpolitischem Weg zu lösen: durch entspre- chende Unterstützungen. Dafür muß einfach Geld vorhanden sein (schließlich ist für Rüstung ja auch immer Geld vorhanden)! Generell geht es mir nicht darum, die Möglichkeit der Abtreibung abzuschaffen - das würde nur die Dunlkelziffer und en entspre- chend die Sterberate der werdenden Mütter vergrößern -, sondern ich möchte dem Trend entgegen wirken, daß Abtreibung zu einer Art Volkssport wird. Unsere Antwort: 1. Vom Recht, dem "ungeborenen Leben" die Chance ------------------------------------------------ auf Willen und Bewußtsein zu nehmen. ------------------------------------ Du verstehst dich also auch auf den in Abtreibungsdiskussionen sehr beliebten, nichtsdestoweniger ziemlich demagogischen Trick, sich den Embryo als ausgewachsene Person vorzustellen, die er gar nicht ist, um diese fiktive Person sich dann quasi im voraus be- schweren zu lassen, was ihr alles an schönem Willen und Bewußt- sein geraubt worden ist. Daran und an deinem schönen Beispiel vom Menschen im Koma fällt uns eines auf: Nie ist die Wertschätzung von Willen und Bewußtsein so unbedingt und so hoch wie dann, wenn es sie noch nicht oder nicht mehr gibt. Wenn beide sich betäti- gen, also Ansprüche h a b e n, dann sieht die Sache gleich ganz anders aus - auch bei dir, wie sich zeigen wird. Du tust so, als würdest du Ansprüche des ungeborenen Kindes ver- teidigen. Unser Hinweis, daß so ein Embryo selber überhaupt keine Ansprüche hat, läßt dich kalt, weil die Ansprüche, um die es dir wirklich geht, die Ansprüche des "uneingeschränkten Rechts auf Leben" sind, von dem das "ungeborene Leben" nur ein Anwendungs- fall ist. Kaum regt sich so etwas im Uterus, bist du mit einer Frage zur Stelle, die es in sich hat: mit der Frage nach dem ein- schlägigen Recht. Wer darf über jene Regungen wie v e r f ü g e n und welche Ansprüche hat infolgedessen der Em- bryo? Praktisch entscheidet das der Staat, weil er j e d e Re- gung gemäß seinen Ansprüchen regelt. Er definiert die Nichtperson im Mutterbauch zur Rechtsperson, verpflichtet damit die Mutter zum Austragen des deutschen Nachwuchses und legt fest, unter wel- chen Bedingungen er die Mutterpflicht im Einzelfall aussetzt. Dieses V e r f a h r e n, durch den Erlaß von Rechten über je- dermann zu verfügen, hat es dir so angetan, daß du den Staat mo- ralisch nachäffst und, radikaler als unsere christlich regierte Republik, das "u n e i n g e s c h r ä n k t e Recht auf Leben" erläßt. Ist denn das real existierende Recht auf Leben, nämlich der staatliche Verfügungsanspruch über jede Lebensregung, so et- was Wunderbares, daß du einen moralischen Höchstwert daraus ma- chen mußt, von dem du den noch nicht Geborenen wie den Sterbenden gar nicht genug zukommen lassen kannst? Du magst meinen, daß das Recht auf Leben, moralisch überhöht, die Verfügung über das Leben von wem oder was auch immer radikal ausschließen würde. In Wahr- heit ist dieses Recht der radikalste Verfügungsanspruch - davon später mehr. 2. 'Der Embryo darf einen natürlichen Lebenserhaltungstrieb ----------------------------------------------------------- geltendmachen, zumindest seit Erfindung der Verhütungsmittel.' -------------------------------------------------------------- Deine praktischen Vorschläge fürs Verhüten in Ehren - dein Ver- such, einem nicht vorhandenen Individuum ohne Bewußtsein das Be- dürfnis seiner Erhaltung als Individuum anzudichten, ist ziemlich krampfhaft. Um es noch einmal zu sagen: Zwischen der Schwangeren, die das lebende Anhängsel ihrer Gebärmutter nicht zum Kind aus- tragen will, und dem Embryo herrscht kein Gegensatz verschiedener Ansprüche. Wenn der Staat sich in die Schwangerschaft einmischt, dann regelt er seinen Gegensatz zur Schwangeren: er will das Kind also hat sie Mutter zu werden. 3. 'Abtreibung ist Mord um der Karriere willen - und Erhaltung -------------------------------------------------------------- der menschlichen Art ist der Endzweck menschlichen Daseins!' ------------------------------------------------------------ Du allerdings brauchst die staatlichen Gesetze nicht, um Willen und Bewußtsein derjenigen, in deren Bauch sich das eigentümliche Stück Leben rührt, zu blamieren. Du bemühst deinen Höchstwert "Leben", und schon ist es vorbei mit der Hochachtung vor dem Wil- len - weil er sich kalkulierend mit dem Wie, dem Nutzen und Scha- den seiner Existenzumstände abplagt. Was dir dabei deine morali- sche Phantasie an Ideologien eingibt, hat es in sich. Mitten im schönsten Kapitalismus, in einer Welt von Geschäft und Gewalt, verfällst du auf die etwas hirnrissige Deutung, "letztlich" ginge es "uns allen" doch um die "Erhaltung der Art" - da haben die meisten in dieser "Art" schon etwas mehr vor. Erfunden und ge- glaubt wird diese Dummheit wegen der barbarischen moralischen Dienstvorschrift, die es dir ja auch angetan hat. Die Vorstel- lung, daß alle, Staatsmänner, Arbeiter, Kapitalisten, Lehrer, Schüler und was sonst noch herumläuft ihr einigendes Band in ei- ner Naturgemeinschaft hätten, deren Zweck die selbstgenügsame Er- haltung dieses bornierten Zusammenhangs sei - die ist nur dafür gut, das Leben von allem, was es lohnend macht, völlig abzutren- nen und sich umgekehrt an der Vorstellung zu erwärmen, daß alle Individuen auf den p u r e n D i e n s t am Leben verpflichtet sind. Und während du vorher noch mit dem Argument gehandelt hast, daß doch wegen eines später nicht auszuschließenden Willens Re- spekt vor dem Leben geboten ist, bringst du jetzt den "Sinn" die- ses Arguments auf den Punkt: Frau sein ist selbstloser Dienst am Gebären für einen höheren Zusammenhang, in den sich dann das Blag als arterhaltender Beitrag einreihen darf. Auch in dieser etwas gedrechselten ideologischen Tonart kann man zum Ausdruck bringen, daß die Verehrung für den Höchstwert Leben nichts anderes ist als die Forderung nach Unterwerfung und Dienst an einem Programm absoluter Anspruchslosigkeit. Daß du als ge- standener Moralist das bißchen materielle Kalkulation, das sich in einer Entscheidung für Abtreibung geltend macht, gleich als Ausfluß hybrider philosophischer "Selbstüberschätzung" auffaßt, wundert uns auch nicht mehr. bemerkenswert ist die Zähigkeit, mit der du an der moralisierenden und rechtsdogmatischen Betrachtung der Sache festhältst - so sehr, daß dir die Abtreibung gleich als Mord aus niederen Beweggründen vorkommt, dir also die ziemlich absurde Konstruktion einer Rechtsperson, die es noch gar nicht gibt, völlig einleuchtet. Für die originelle Verbeugung vor unserer angeblichen "Kritik der Anpassung an vorherrschende Lebensformen" bedanken wir uns, müs- sen sie aber energisch zurückweisen. Wir legen uns nicht mit kul- turphilosophischen Chimären wie dem "Leistungsdenken" an, weil es die nur in den Einbildungen antimaterialistischer Demutsaposteln gibt. Erheblich mehr haben wir gegen die Einrichtungen, die dir als vortreffliche Lösungen für "soziale Probleme" einfallen. Wenn du nämlich auf den Staat, die wirkliche Allgemeinheit "des menschlichen Daseins", von dem du philosophierst, zu sprechen kommst, dann immer so, als hätte er mit all den "Kosten" und "Verpflichtungen" überhaupt nichts zu tun, oder zumindest nur so- viel, daß er alle möglichen guten Werke unterläßt. Wenn du dich nicht so intensiv mit moralischen Chimären herumschlagen würdest, könnte dir auffallen, daß es gerade der Staat i s t, der diese "Probleme" schafft. Er zwingt nämlich durch die Garantie unserer Eigentumsordnung die meisten, ihr Dasein weniger durch Leistungs- denken als durch Leistung, also Dienst am Eigentum anderer, zu bewältigen. Und da sehen die meisten Kalkulationen fürs Zurecht- kommen, geschweige denn für ein gemütliches Leben, ziemlich alt aus - so alt jedenfalls, daß der Wunsch, sie nicht noch durch ein Kind zu komplizieren, ziemlich nachvollziehbar ist. Und die "moralische Unterstützung" durch die Öffentlichkeit, die du dir wünschst, gibt es leider auch zur Genüge - und ganz in deinem Sinne unter dem Motto: was zählen kleinliche Rechnungen angesichts des ideellen Lohns, den ein Beitrag zur Mehrung der Volksgemeinschaft bedeutet. 4. 'Man muß die Zuständigkeit des Staats ---------------------------------------- für das Leben unpolitisch sehen' -------------------------------- Überhaupt hast du unsere Ausführungen über die Rolle der Staats- gewalt in der Frage des "Lebens" ziemlich mißverstanden. Wir sind keineswegs der Meinung, daß sich der Staat hier einen, vielleicht bedenklichen, Eingriff in die Privatsphäre des Bürgers erlaubt - es ist viel härter. Er schafft diese Sphäre und behält sich die Richtlinienkompetenzen für sie vor - was eben bedeutet, daß nie- mand seine Affairen nach seinem Gusto, und sei es seinen morali- schen Vorstellungen, einfach abwickeln kann. Ganz im Gegensatz zu dir halten wir es nicht erst für eine "unglaubliche Anmaßung", "jemandem das Recht auf Leben absprechen zu wollen" - der Skandal besteht darin, über das Leben als Rechtsgut zu verfügen. Dazu noch ein paar Sätze aus dem von dir inkriminierten Artikel: "Wenn sich Politik und Öffentlichkeit für das Leben stark machen, dann ist das von Haus aus eine Heuchelei, allerdings eine be- zeichnende. H e u c h e l e i, weil bekanntlich die höchsten Instanzen mit allgemeiner Zustimnmung alles andere als zimperlich beim Verfügen über Leib und Leben sind. Bezeichnend schon deshalb weil in diesen Fall der Streitgegenstand - das 'Leben ausgerech- net, wenn es noch ganz willenlos ist oder wenn es nicht mehr ge- wollt wird - darauf beruht, daß die Wünsche der Lebenden gerade nicht zählen, und zwar auch dort nicht, wo sie in dieser Debatte zum Argument gemacht werden. Das hat das R e c h t s g u t 'Leben' so an sich. Hierzulande hat man ein "Recht auf Leben und körperliche Unver- sehrtheit". Dieses Recht gewährt der Staat, und als Stifter der Regel behält er sich gleich die Ausnahme vor: "In dieses Recht darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Damit steht erst einmal grundsätzlich fest, daß jede s t a a t l i c h e Gewalttat legal ist, wenn er sie sich er- laubt, daß aber umgekehrt für den p r i v a t e n Wunsch nach Abkürzen des Sterbens- oder Kinderverhindern der staatliche Ge- waltvorbehalt gilt. Darüber, wann besagte Eingriffe in Ordnung gehen, entscheiden die Instanzen der Rechtspflege und zwar achten sie dabei prinzipiell auf das s t a a t l i c h e M o n o p o l im freien Umgang mit diesem Rechtsgut. Das ist im übrigen auch wenig umstritten, schon gar nicht, wenn es um den Verteidigungs- auftrag des Staates, bzw. des Bürgers für seinen Staat geht. Ir- gendwie zählt die Frage auf Leben und Tod hier seit jeher für entschieden, weil ja ohne die verteidigte Ordnung, und koste sie auch noch so viele Opfer, keiner mehr aufs leben aufpassen könnte..." (MSZ 3/4 86) Daß du uns vorwirfst, wir zögen ein privat-moralisches Problem in den politischen Schmutz, halten wir für einen Witz. Sollte es dir wirklich entgangen sein, daß es gerade der Staat, die christliche Wenderegierung ist, der diese Debatte über die grundsätzliche Einrichtung seines Anspruchs auf das Leben der existenten und künftigen Untertanen anheizt weniger, um die be- stehende rechtliche Regelung der Abtreibung zu ändern, als viel- mehr dem deutschen Volk, Abteilung Weib, klarzumachen, daß der Sinn all dieser Regelungen eine Förderung der Gebärmoral ist. Die ganze öffentliche Agitation zielt darauf ab, die Vorstellung zu bekämpfen, es gehe bei der Frage des Kinderkriegens um eine pri- vate Entscheidung, die die Mutter mit sich abmachen könne - und sei es mit ihrer Moral. In diese Debatte reibst du dich nahtlos ein, "Unpolitisch" magst du dir deshalb vorkommen, weil du den Anspruch auf Verfügung über das bloße Leben gar nicht als staat- liche wahrnimmst, sondern gleich verfabelst in allerhöchste Mo- ralprinzipien, an denen man sich nicht versündigen darf. Damit verlangst du zwar ziemlich das gleiche, hast es aber mit der Glo- rie des unbedingt Wertvollen versehen: - Der Staat verlangt, daß man die Abtreibungsfrage als sein In- teresse an einer möglichst hohen Nachwuchsrate buchstabiert - und du weißt, daß der gar nicht existente Gesetzgeber "Natur" es ver- bietet, ihm "Arterhaltung" vorzuenthalten. Das soll "unpolitisch" und "kein weltanschauliches Problem" sein? - Der Staat verlangt, daß die lieben Mütter ihren Bedarf an Nachwuchs nicht nach ei- genem Gusto kalkulieren, sondern sich als Diener am Gebären für das große Ganze auffassen - und dir ist klar, daß "das Recht der Mutter, ihr eigenes Leben in die Hand zu nehmen", natürlich da endet, "wo ihr Kind auch ein Recht auf sein Leben hat" - gerade wenn es dieses "Kind" noch gar nicht gibt. Das soll unpolitisch sein? Da mußtest du vielleicht doch mal weiterdenken. Eines fällt uns an den Debattenbeiträgen zum "Recht auf Leben" schon auf: Ganz egal, unter welchem speziellen weltanschaulichen Einfall sie abgewickelt werden - immer geht es um die Grundsätze staatlicher Lebensführung - und die kürzen sich auf eines zusam- men: Das Recht auf Leben ist die Pflicht, es für Höheres einzu- setzen, weswegen sich die Frage nach dem Wie des Lebens, nach dem, was man von ihm hat, als einziger Anschlag auf d a s L e b e n verbietet. Zum Schluß noch drei Bemerkungen: 1. Deine methodischen Einwürfe gegen unseren Artikel halten wir für nicht sonderlich fruchtbar. Spaltenweise bringst du ziemlich dezidierte "Meinungen" zu Papier, um dann zu bejammern, was es für eine Sünde sei, "zu diesem Problem eine vorgefertigte Meinung parat zu haben". Wir wissen natürlich nicht, wo du fertigen läßt, aber wir nehmen an, es handelt sich um dieselbe Werkstatt. Im üb- rigen sind wir der Meinung, diese miese Tour besser zu lassen. 2. Daß du diesen Minuspunkt auch für die "Gegenseite" verteilst, mag zwar für deine Ausgewogenheit sprechen, ist aber der Sache nach überhaupt nicht einsehbar. Du verlangst nämlich genau das, was allen Abtreibungsdiskutanten sowieso und schon immer geläufig ist: die medizinische Indikation gilt! Und selbst da täuschst du dich: da hören nicht "staatliche Kompetenzen" auf, sondern diese erlauben großzügig, da frei zu entscheiden, wo feststeht, daß ein "Leben" zustande kommt, das später garantiert für seine Zwecke nicht nutzbar ist. 3. Deine Schlußbemerkung halten wir für ziemlich dreist: Daß es dir nicht darum geht, die "Möglichkeit der Abtreibung abzuschaf- fen" ist uns scheißegal, weil du dafür eh nicht zuständig bist. Daß du deswegen von einem Verbot absehen willst, weil dann zu viele Gebärmütter verrecken, nehmen wir zur Kenntnis; dann laß aber bitte auch das Rumgetue und mach dir klar, daß du hier den Kommissar für Volkshygiene spielst. "Verhindern", "daß Abtreibung zu einer Art Volkssport wird!" willst du? So war das also gemeint - die ganze Gesellschaft eine Ansammlung von moralvergessenen Abtreibungsfans mit seltsamem Hang zu Höchstleistungen - und mittendrin du, das Banner der Ver- antwortung hochhaltend: Die Olympianorm für elitäre Volksmoralbe- treuung wirst du sicher bald schaffen! zurück