Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK FAMILIE/FRAU - Fröhliches im Intimbereich


       zurück

       Der DGB zum Frauentag
       

DOPPELBELASTUNG? ABER IMMER!

Der DGB will die Frauen gegen die "demagogische Doppelverdiene- rinnen-Parole" (Flugblatt des DGB zum Frauentag 1989) in Schutz nehmen. Wieso eigentlich? Und wenn es denn so wäre, daß Mann und Frau mit zwei Löhnen auf ein wirklich komfortables Einkommen kä- men? Ganz offenbar würde der DGB das nicht gutheißen, nein das würde ihm als V o r w u r f gegen solche Doppelverdiener ein- leuchten. Nur deshalb fühlt er sich schließlich bemüßigt, die Be- schäftigten gegen die Parole vom Doppelverdiener zu v e r t e i d i g e n, indem er ein D e m e n t i abläßt: Die- ser Vorwurf treffe gar nicht zu, meint der DGB, vielmehr müßten Frauen massenhaft eine "rechtlose und brotarme Beschäftigung ausüben" (ebd.). Und wie darf man das nun verstehen? Übt der DGB hier Kritik an einem durchgesetzten Lohnniveau für Männer, wel- ches Frauen selbst dann zu den miesesten Zusatzjobs zwingt, wenn der arbeitende Mann "ganz normal" beschäftigt ist? Will der DGB hier also eine S e l b s t k r i t i k an dem von ihm durchge- setzten "Tarifgefüge" zum Besten geben? Keineswegs. Von der For- texistenz des Zwangs zum Zuverdienen, der die Frauen für die letzten Jobangebote erpressbar macht, geht diese Gewerkschaft ganz selbstverständlich aus, wenn sie ein rechtliches "Verbot der ungeschützten Arbeitsverhältnisse" (ebd.) fordert. Und was ver- langt die Gewerkschaft nun für diese Frauen? Ein "Verbot unge- schützter Arbeitsverhältnisse - keine Stunde ohne Sozi- alversicherung!" (ebd.) G e n a u d i e s e l b e n "brot- armen" Jobs gehen für den DGB offenbar voll in Ordnung, wenn ei- ner Frau für jede Stunde auch noch der Sozialversicherungsbeitrag abgezogen wird. Wie selbstverständlich es dieser Gewerkschaft ist, daß Frauen auf keinen Fall die Doppelbelastung aus Berufstätigkeit und Hausar- beit erspart werden kann, verrät noch eine weitere Forderung, die der DGB zum Frauentag erhebt: "Herabsetzung des Rentenalters auf- grund der Doppelbelastung von Frauen" (ebd.). Das ist gut. Dem DBG ist bekannt, daß diese Doppelbelastung aus Frauen ziemlich schnell "altes Eisen" macht. Und was tun? Der Gesetzgeber soll gefälligst gesetzlich a n e r k e n n e n, daß frau mit 58 kaputtgeschuftet ist. Leichtlohn ja, aber bitte gleichberechtigt! ------------------------------------------- Daß sich Arbeiterinnen massenhaft und vorzugsweise in den unteren Abteilungen der Lohnhierarchie, den Leichtlohngruppen, in denen wie der Name schon sagt nicht die Arbeit, sondern ausschließlich der Lohn sehr "leicht" geraten ist, wiederfinden, ist der Ge- werkschaft eine Beschwerde wert, die es in sich hat: "Die Chancengleichheit der Frauen in Gesellschaft und Arbeitsle- ben ist nicht verwirklicht. Es wird also ständig die Verfassung mißachtet." (ÖTV Magazin März 89) Als Folge fehlender Chancengleichheit soll man diesen Zustand also ansehen. Daran stimmt nichts. Denn Chancengleichheit sichert niemandem eine wie auch immer geartetete gleiche Bezahlung. Sie sichert zu, daß alle, auch Frauen gleichermaßen als A n b i e t e r ihrer Arbeitskraft zugelassen sind. Welchen Preis diese Arbeitskraft dann erzielt, hängt wie bei allen Ar- beitskräften so auch bei den Frauen davon ab, wieviel eine Ar- beitskraft den Kapitalisten wert ist. Alle werden also gleicher- maßen und sehr gerecht dem Maßstab unterworfen, was sie für den Profit wert sind. Und da Kapitalisten an eine Arbeitskraft "normaler" Güte u.a. den ziemlich unverschämten Anspruch dauern- der Verfügbarkeit stellen, erweist sich Frau vor diesem Kriterium als Arbeitskraft minderer Güte: Eine Frau könnte doch glatt ein- mal ein Kind kriegen und diese Möglichkeit nimmt sich durch die kapitalistische Brille bereits als Beschränkung des Kapitalinter- esses aus. Da muß am Ende glatt mit einem Mutterschaftsurlaub ge- rechnet werden! Und Zweifel in die uneingeschränkte Benutzbarkeit nutzen Kapitalisten bei jedermann also auch bei frau sehr gerecht - als Argument gegen den Lohn. Wenn also Frauen in Prinzip nur besonders niedrig eingruppierte Jobs kriegen, dann liegt das nicht an einer V e r l e t z u n g der Chancengleichheit, son- dern an ihrer A n w e n d u n g a u f d i e F r a u. Selbst wenn Gewerkschafter Fälle ausfindig machen können, wo Frauen unter Verletzung der festgelegten Eingruppierungskriterien in einer Leichtlohngruppe landen: Was wird eigentlich moniert, wenn hier auf Gleichbehandlung mit den männlichen Arbeitnehmern geklagt wird? Ist nun die Leichtlohngruppe der Skandal oder die Tatsache, daß eine Frau "fälschlicherweise" in einer solchen zu finden ist? Wenn man kritisieren will, daß es Lohngruppen gibt, die von vornherein keinen Lebensunterhalt, sondern bestenfalls ein Zuverdienst sichern, dann muß man dagegen etwas tun. Aber daran denkt eine Gewerkschaft, die ungerechte Einsortierung in die Lohngruppen beklagt eben nicht im Traum. Denn das Problem würde sich ja von selbst erübrigen, wenn es diese Leichtlohn- gruppen gar nicht gäbe. Wenn man aber als Gewerkschaft gegen solche Scheißlöhne nichts gesagt haben will, dann soll man sich auch nicht beschweren. Zumal die Arbeitgeber in einer Hinsicht doch ziemlich viel für eine zunehmende Gleichstellung von Männern und Frauen tun: Sie nutzen den übervollen Arbeitsmarkt und setzen auch Männer auf Jobs, die einmal eher den Frauen vorbehalten waren; sie sorgen durch Rationalisierungsmaßnahmen dafür, daß mancher höhergrup- pierte Arbeitsplatz verschwindet und stattdessen einer entsteht, der nach alles Regeln gewerkschaftlicher Eingruppierungskunst einfach nur noch unter ungelernte Leichtlohnarbeit fällt. Das ist eben der Haken an der Forderung nach g l e i c h e r Bezahlung von Mann und Frau. Ihr ist auch dann Genüge getan, wenn Mann und Frau g l e i c h b e s c h i s s e n entlohnt werden. Sie ver- langt ja keine materielle Besserstellung, sondern Gleichstellung ohne Ansehung des Geschlechts. zurück