Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK FAMILIE/FRAU - Fröhliches im Intimbereich
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Abtreibung, Retortenbabies, Sterbehilfe
RECHT UND MORAL VOR DEN LETZTEN FRAGEN
Die letzten Fragen geistern durch die Öffentlichkeit. Politiker,
Richter, Ärzte, Bischöfe, Philosophen, Journalisten ereifern sich
über die "Grenzfragen", als gelte es, ein dringliches Mensch-
heitsproblem zu lösen, damit endlich Sicherheit einkehre ins täg-
liche Leben und Sterben.
Ist die befruchtete menschliche Eizelle ein "himbeerähnliches Ge-
bilde" und eine "wuchernde Substanz der ersten Stunde"? Oder
"nach wissenschaftlichen Erkenntnissen volles menschliches Le-
ben"? Was sind die "ethischen Dimensionen" der "in-vitro-Fertili-
sation"? Ist die "Zeugung von Leben in der Hand von Dritten"
ethisch-vertretbar? Wenn ja, auch mit anonymen Samenspendern, bei
alleinstehenden Frauen, mit Leihmutter? Haben "tote menschliche
Embryonen und Föten" eine "unantastbare Menschenwürde"? Muß des-
halb der Paragr. 168 StGB ("Störung der Totenruhe") um den
"Schutz vor der unbefugten Wegnahme menschlicher Embryos und Fö-
ten" erweitert werden? Wo liegen die Grenzmarken bei der
"juristischen Gratwanderung" zwischen straffreier "Beihilfe zum
Selbstmord" und strafbarer "Tötung auf Verlangen"? Woher rühren
eigentlich diese "Probleme" und wie sehen ihre "Lösungen" aus?
Die Sache mit dem Leben, Sterben, Kinderkriegen
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einmal nicht gleich rechtsdogmatisch und moraltriefend betrach-
tet, ist keine so schwierige und vor allem so weltbewegende Ange-
legenheit. Was sich da im Mutterbauch regt, ist Leben,
b l o ß e s L e b e n in seiner ganzen Erbärmlichkeit, ein
(Teil-)Organismus, bald mit etwas Empfindung und Motorik ausge-
stattet, aber alles andere als ein Mensch mit Willen und Bewußt-
sein. Der Bauch dagegen gehört zu einem menschlichen Wesen, das
mit beiden Beinen schon länger im Leben steht, seinen Umständen
entsprechend (nicht) auf seine Kosten kommt und sich seine eige-
nen Gedanken und Wünsche hält. Im umstrittenen, nur allzu häufi-
gen Fall ziemlich kinderfeindliche Gedanken. Die potentielle Mut-
ter will nämlich oft keine werden - ein nur allzu verständlicher
Wunsch angesichts der eigenen Lebensaussichten mit Kind und der
Aussichten fürs Kind. Viel verständlicher jedenfalls als die
Sucht kinderloser Paare nach einem gemeinsamen, möglichst leibei-
genen Familienkitt und Lebenssinn. Die Medizin bietet alle Mög-
lichkeiten, sich vor der 'naturgegebenen' Folge unbedachten Lust-
und Liebesspiels zu bewahren, das Wesen in der Gebärmutter weiß
von allem nichts und verlangt nichts. Also alles klar.
Was den umgekehrten Fall, d a s K i n d e r k r i e g e n an-
geht, läßt sich dagegen manches einwenden. Es kostet, es ver-
pflichtet, es hält von vielem ab... Wenn zivilisierte Zeitgenos-
sen, auch und gerade bei natürlichen Schwierigkeiten, um keinen
Preis darauf verzichten wollen, sondern verrückt nach einem Kind
sind, so ist das erstens p s y c h o l o g i s c h zu erklären,
wenn auch nicht zu verstehen: Sie meinen, sie seien ohne weniger
wert, ihnen fehlte Entscheidendes, sie müßten sich im Kind ver-
ewigen - denken also durch und durch familienkonform. Zweitens
ist der dringliche Wunsch nach einem eigenen, leiblichen Nachkom-
men leider ziemlich gewöhnlich und staatsgenehm. Drittens nehmen
es besagte Leute wegen ihrer Manie im Zweifelsfall mit dem
'leiblich' nicht so ganz genau und ersetzen ihre Defekte durch
Samen oder Bauch Dritter oder einfach durch Medizinerhand - und
machen sich dann womöglich hinterdrein ein Problem, ob ihr Kind
auch echt 'ihres' ist. Für die Verwirklichung dieses b l ö d e n
L e b e n s p r o g r a m m s gibt sich die Medizin mit Begei-
sterung her und vervollkommnet ständig die Mittel. Im übrigen
wäre es - wenn es schon ohne Kind nicht abgehen soll - natürlich
einfacher und vernünftiger, eins zu adoptieren. Es gibt sowieso
mehr als genug. Andererseits gibt es Schlimmeres als die privaten
Verrücktheiten von fanatischen Eltern, die nach getaner Tat mit
der bangen Frage, ob sich der Aufwand denn auch gelohnt habe,
ihre Psychotour fortpflanzen.
Was endlich das f r e i w i l l i g e S t e r b e n betrifft,
so fällt da einer für sich das Urteil, daß sich das bloße Leben
um seiner selbst willen nicht lohnt, daß es also schon darauf an-
kommt, was man davon hat - und entscheidet die Prüfung aus ver-
ständlichen Gründen negativ. Man mag zwar darüber streiten, ob
nicht die Frage, warum man unter normalen Umständen so wenig vom
Leben hat, wer die Bedürfnisse in Schranken weist und wie man
sich dagegen wehrt, vernünftiger und früher am Platz gewesen
wäre. Sicher geht es längst nicht mehr um
M a t e r i a l i s m u s o d e r I d e a l i s m u s, wenn
man unter solchen Bedingungen den Tod wählt. Wenn's unheilbar und
mit Schmerzen zuende geht, wenn also wirklich nichts mehr geht,
dann sind solche Unterscheidungen ziemlich akademisch.
Was soll also eigentlich dabei sein, Ungeborene am Leben zu hin-
dern; was eigentlich so problematisch daran, Hilflosen, die nicht
mehr leiden wollen, aus dem Leben zu helfen? Schließlich beweisen
doch beide Fälle gerade die A r m s e l i g k e i t der Katego-
rie Leben an und für sich. Zudem handelt es sich von Haus aus um
ziemlich a b s e i t i g e Fälle, wenn nämlich das Leben noch
gar nicht richtig angefangen hat oder schon so gut wie vorbei
ist. Fraglich, strittig und bedenklich werden solche
'Grenzsituationen' jenseits und abseits der tagtäglichen Lebens-
bewältigung nur, wenn das Leben als P r i n z i p h ö h e r
als der Wille und damit g e g e n den Willen dessen gestellt
wird, der da gerade die Bedingungen und Umstände seines Lebens,
also die Frage nach dem Wie seines Lebens ins Feld führt. Genau
darum aber geht es in dem öffentlichen Streit. Diskutiert werden
Ungeborene, nicht ganz normal Gezeugte und Sterbewillige nämlich
als
Grenzfälle des Rechts auf Leben
Wenn sich Politik und Öffentlichkeit für das Leben stark machen,
dann ist das von Haus aus eine Heuchelei, allerdings eine be-
zeichnende. H e u c h e l e i, weil bekanntlich die höchsten
Instanzen mit allgemeiner Zustimmung alles andere als zimperlich
beim Verfügen über Leib und Leben sind. B e z e i c h n e n d
schon deshalb, weil in diesem Fall der Streitgegenstand - das
'Leben' ausgerechnet, wenn es noch ganz willenlos ist oder wenn
es nicht mehr gewollt wird - darauf beruht, daß die Wünsche der
Lebenden gerade nicht zählen, und zwar auch dort nicht, wo sie in
dieser Debatte zum Argument gemacht werden. Das hat das
R e c h t s g u t 'Leben' so an sich.
Hierzulande hat man ein "Recht auf Leben und körperliche Unver-
sehrtheit". Dieses Recht gewährt der Staat; und als Stifter der
Regel behält er sich gleich die Ausnahme vor: "In diese Rechte
darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Damit
steht erst einmal grundsätzlich fest, daß jede s t a a t l i-
c h e Gewalttat legal ist, wenn er sie sich erlaubt, daß aber
umgekehrt für den p r i v a t e n Wunsch nach Abkürzen des
Sterbens oder Kinderverhindern der staatliche Gewaltvorbehalt
gilt. Darüber, wann besagte Eingriffe in Ordnung gehen, entschei-
den die Instanzen der Rechtspflege - und zwar achten sie dabei
prinzipiell auf das s t a a t l i c h e M o n o p o l im
freien Umgang mit diesem Rechtsgut. Das ist im übrigen auch wenig
umstritten, schon gar nicht, wen es um den Verteidigungsauftrag
des Staates, bzw. des Bürgers für seinen Staat geht. Irgendwie
zählt die Frage auf Leben und Tod hier seit jeher für
entschieden, weil ja ohne die verteidigte Ordnung, und koste sie
auch noch so viele Opfer, keiner mehr aufs Leben aufpassen
könnte...
Wenn gegenwärtig unter Anleitung der christlichen Wende-Regierung
ausgerechnet beim Abtreiben, beim alternativen Zeugen sowie beim
vorzeitigen Abdanken eine muntere D e f i n i t i o n s w u t,
das "Recht auf Leben" betreffend, in Gang gekommen ist, dann
liegt das sicher nicht allein oder auch nur hauptsächlich an den
Fortschritten der Medizin beim 'künstlichen Befruchten', an
Hackethals manischer Öffentlichkeitssucht beim Sterbenhelfen oder
gar daran, daß die Ärztementalität bei der Schwangerenberatung
abtreibungsfreundlicher geworden wäre. Sicher, die Erfindungsgabe
medizinischer Forschung beim Besamen, Embryogewebezüchten und
-einpflanzen, hat ihren Teil dazu beigesteuert, daß wieder ein
paar Gesetzeslücken geschlossen werden müssen. Sicher birgt das
von Rechtsnatur aus manchen Zündstoff, zumal die Leihmutter aller
Christen, Maria, die treue Magd, wenig zur Klärung im Paragra-
phendschungel beiträgt. So einfach ist es nämlich gar nicht, das
Erlaubte immerzu vom Verbotenen zu scheiden, die Eigentumsver-
hältnisse zwischen Samenspender und gesetzlichem Vater, Leihmut-
ter und Ziehmutter, erster, zweiter und dritter Hand am Reagenz-
glas zu klären, den Sach-, Personen- oder sonstigen Rechtsstatus
von Embryonenmaterial frisch und tiefgekühlt zu definieren sowie
den Schadenersatz bei vergeigten Retortenbabies und sonstige für
einen Laien gar nicht auszudenkende Detailfragen zu regeln. Au-
ßerdem muß das neue Recht auch noch zum alten passen. Zivil- und
strafrechtliche Kombinationsgabe ist da herausgefordert, weil ja
nur "aufgrund eines Gesetzes eingegriffen" werden darf.
Bloß, all das wird freudig an die große ö f f e n t l i c h e
Glocke gehängt, gleich auch noch die längst geregelte Frage der
Abtreibung aus Indikationsgründen wieder aufgeworfen und von Fa-
milien- und Justizministern ein ums andere Mal vom Detail ins
Grundsätzliche und wieder rückwärts ins letzte Detail durch-
gekaut. Das ist nicht irgendeiner "Sache", einer praktischen In-
teressenkollision oder gar laufendem Verstoß oder Aufbegehren ge-
gen staatliche Rechtsgewalt geschuldet, wenn Leute wie Geißler,
Süßmuth, Engelhardt oder Schmude samt sachkundigem Publikum die
Winkelzüge und Abgründe des "Rechts auf Leben" ausloten und
rechtlichen "Handlungsbedarf" entdecken. Es ist genau umgekehrt.
Allein die rechtstaatliche Regelungswut und die A b s i c h t
d e r C h r i s t e n p o l i t i k e r, noch in den abseitig-
sten Bereichen privater und medizinischer Entscheidung die staat-
stragenden Grundsätze bezüglich des Rechts auf Leben ins öffent-
liche Bewußtsein zu rufen, sind der Ausgangspunkt der allgemeinen
Aufregung über diese letzten Fragen. Die "Rechtssicherheit", die
da angeblich immer erst noch unbedingt gestiftet werden muß, wird
da erst einmal ausschließlich v o n o b e n vermißt, weil in
den Chefetagen der politischen Gewalt die Ansprüche an eine an-
ständige Einstellung der Bürger zum Leben-Schenken und Sterben
gewachsen sind. Und weil in dieser Frage erstens die
G r u n d s ä t z e d e r S t a a t s m o r a l zur Debatte
stehen und zweitens von Haus aus Raum für u n t e r s c h i e d-
l i c h e N u t z e n e r w ä g u n g e n bleibt, eben weil so
recht kein praktisches Staatsanliegen auf dem Spiel steht, wird
einerseits umso mehr um Prinzipien gestritten und die teil-
nehmende Menschheit für selbige agitiert. Andererseits paart sich
damit prächtig die haarkleine Unterscheidungswut im Paragraphen-
wald, weil schließlich die G ü l t i g k e i t der Prinzipien
und die s t a a t l i c h e Z u s t ä n d i g k e i t bis ins
letzte gesichert sein sollen. So verrückt die Debatte sich
teilweise ausnimmt - das zeitgemäße Drängen der Politchristen und
ihrer Opposition ist unübersehbar, am passenden Material das Volk
aufzuklären und einzustellen auf
Ein paar allerletzte staatliche Lebensgrundsätze
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Um gleich mit dem Letzten anzufangen. Die Frage nach einem
"menschenwürdigen Leben" stellt sich als Frage nach dem
S t e r b e n, wenn es sich anerkanntermaßen wirklich nicht mehr
normal leben läßt. Dann erst streiten sich die Freunde humanen
Sterbens. Den Regierungschristen ist die Dialektik von R e c h t
auf Leben und P f l i c h t, es für Höheres einzusetzen, beson-
ders ans Herz gewachsen: Einerseits soll man nicht am Leben hän-
gen, als sei es das höchste private Gut; dann aber, wenn man für
sich keinen Sinn mehr darin sieht, soll die Pflicht gelten, es
auch als Zumutung zu ertragen und nicht nach eigener Lust und
Laune darüber zu verfügen. Die medizinischen und juristischen
Sterbehilfefans denken da auch nicht anders. Bloß entdecken sie
im Wunsch zum Sterben, wenn garantiert nichts mehr auf dem Spiel
steht als der Durchhaltewille des Todkranken, ein ausnahmsweises
Rechtsgut, das einen menschenfreundlichen Staat auszeichnet. Da-
mit der letzte Hilfsdienst am Leben auch garantiert standes- und
rechtsgemäß vonstatten geht, erfinden sie eigens einen Sittenko-
dex, wann und wie der Arzt ausschließlich tätig werden darf.
Was das K i n d e r k r i e g e n angeht, zeigen sich die Väter
der Wende nicht mehr zufrieden mit dem Grundsatz, daß im gesetz-
lichen Rahmen der "Indikations"lösung gegen das Kinderkriegen
entschieden werden darf. Das war zwar noch nie ein Triumph des
freien Willens, erscheint den staatlichen Nachwuchsplanern aber
als ein Angriff auf die Gebärmoral. Ihnen fehlt es also an ge-
setzlichem Zwang und 'beratender' Agitation, auch möglichst aus-
zutragen, was mehr oder weniger freiwillig in Gang gekommen ist.
Zwar wollen sie nicht gleich das Gesetz ändern, aber wenigstens
ihren neuen Geist des Gesetzes unters Volk bringen. Die fort-
schrittliche Süßmuth erinnert deswegen immer wieder daran, daß
der Staat Abtreibung eigentlich mit Mord aus Anspruchsdenken
gleichgesetzt und nur in bestimmten Fällen erlaubt hat. Grund-
sätzlich hält es das christlichsoziale Recht mit der
"Gleichwertigkeit von geborenem und ungeborenem Leben", also mit
der Verpflichtung der Frau, dem Nachwuchs zu dienen. Der Gedanke
soll möglichst gar nicht erst aufkommen, der Staat erlaube die
Abwägung, ob man ein Kind auch wolle. Er selber wägt die Abtrei-
bungssitten seines Volkes und ihre sozialpolitische Regelung ge-
gen sein Interesse an einer möglichst hohen Nachwuchsrate ab.
Das Äußerste, was sich dagegen an Kritik gemeldet hat, waren die
Einwände des notorisch abtreibungsliberalen Verfassungsgerichts-
präsidenten Zeidler, der schon immer die "Fristen"-Lösung gegen-
über der "Indikations"-Lösung bevorzugt hat. Es steht jedenfalls
viel zu g u t um die Moral, wenn die Erlaubnis, sich bis zu ei-
nem bestimmten Zeitpunkt zur Abtreibung entschließen zu dürfen,
als geradezu moral- und verfassungs g e f ä h r d e n d e Sache
gilt; wenn die Abwägung der Bereitschaft zum Kind durch offi-
zielle Stellen als tendenzieller Anschlag auf die Gebärmoral an-
gesehen wird; wenn die Verpflichtung der lebenden Menschheit ge-
genüber der unmöglichen Rechtskonstruktion eines personalen Lebe-
wesens, das es noch gar nicht gibt, bei allen Alternativen der
selbstverständlichste Ausgangspunkt ist.
Bei der Behandlung der m e d i z i n i s c h e n M e t h o-
d e n, dem Zeugen auf die Sprünge zu helfen, sind der Erfin-
dungswahn von R e c h t s problemen und die Propagandawut von
G r u n d w e r t e politikern erst recht nicht mehr zu bremsen.
Während sich Rechtskommissionen um die hinterletzten Abgrenzungen
und juristischen Festlegungen kümmern und Mediziner unter
ethischen Gesichtspunkten ihre Fortschritte machen und dis-
kutieren und allenthalben munter über die furchtbaren Folgepro-
bleme moralisiert wird, sorgt die Christenmannschaft nach Kräften
für die klaren und einfachen Grundsätze, die sie so liebt. So
sehr die Kindermanie gefördert und geregelt gehört, die staatsge-
nehmen Familienprinzipien dürfen nicht über den Methoden der Fa-
milienplanung verloren gehen, die die Liebe zum Kind und zur Me-
dizin gebiert. In der medizinischen Kunst wittern Regierungspoli-
tiker, aber auch so fortschrittliche Oppositionsvertreter wie La-
fontaine, "Künstlichkeit" und Gefahren für die "natürliche"
Ethik, auf die die bürgerliche Familie gestellt sein soll. Deswe-
gen gibt die Familienministerin immer wieder zu Protokoll, daß
die Keimzelle des Staates auf das (Verantwortungs-)Gefühl gegrün-
det ist und deshalb auch das fleißige eheliche Vögeln, Schwanger-
werden und Vermehren die n a t u r g e m ä ß e Weise ist, wie
eine zivilisierte Gesellschaft sich fortpflanzt. Dagegen können
Ärzte wiederum ganz zurecht darauf verweisen, daß sie sich ja nur
für diesen hohen Zweck in das natürliche Befruchtungsgeschehen
einmischen. Ein Dauerstreit; denn auf diesem Felde läßt sich
nichts richtig oder falsch machen. Das ganze medizinische, recht-
liche und ethische Brimborium ums Kind aus der Retorte muß nur so
geregelt werden, wie es dem Staat unter Berücksichtigung aller
Rechtsumstände am z w e c k m ä ß i g s t e n u n d m o r a l-
e n t s p r e c h e n d s t e n erscheint.
Je mehr die Politik ihre Rechtsaufsicht über Leben und Sterben
demonstriert, umso mehr blüht auf der anderen Seite auch
Die öffentliche Debatte zwischen lauter Anwälten des Lebens
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Wenn erst einmal b i o l o g i s c h e Kenntnisse vom Leben,
m e d i z i n i s c h e s Können in Sachen Keimzellen,
s t a a t l i c h e Rechtsaufsicht über jede Zellansammlung und
ethische Dogmen über den Grundwert Leben i n e i n s gesetzt
sind, dann debattiert es sich allenthalben prächtig über die
Staatsanliegen mit dem Schein der Objektivität und Sachkunde.
Ärzte wollen da z.B. medizinisch machbar, ethisch einwandfrei,
gesellschaftlich nützlich und rechtlich eindeutig partout nicht
richtig auseinanderhalten. Mit dem alten Faust-Problem "Dürfen
wir machen, was wir können?" oder auch umgekehrt "Können wir mehr
als wir dürfen?" verpflichten sie sich staatsverbunden auf ihre
eingebildete V e r a n t w o r t u n g. Das zählt genauso als
sachlicher Beitrag wie ein öffentliches B e k e n n t n i s,
das Ideal des Helfens müsse auch fürs Sterben gelten, auch wenn
der Gesetzgeber das nicht anerkennen wolle. Die mit lauter natur-
wissenschaftlichen (Vor-) Urteilen aufbereitete F r a g e
n a c h d e m B e g i n n d e s L e b e n s ist da ebenso
unverzichtbar wie beliebig zu entscheiden, weil sie nur gestellt
wird, um mit der Antwort 'objektiv' über ethische Implikationen
entscheiden zu können. Zwischen null und drei Monaten werden alle
Varianten samt den "Folgerungen" angeboten, je nachdem, ob man
Zweifel am Abtreiben schüren will oder nicht: Umgekehrt läßt sich
die verrückte Gleichung: 'Befruchtet = Zellteilung = Leben = wer-
dende Person = zu schützendes Rechtssubjekt' auch in allen mögli-
chen Filmvarianten zur staatsbürgerlichen Anschauung bringen und
mit der irgendwie menschenähnlichen Gestalt und den Reaktionen so
eines Gebildes im Mutterbauch 'beweisen' oder auch 'widerlegen'.
Andere argumentieren weniger medizinisch als s o z i a l-
h y g i e n i s c h mit den Kosten oder Kostenersparnissen, die
bei den Staatskassen durchs Abtreiben oder Sterbenlassen auf
Intensivstationen anfallen. Das geht genauso als ernsthafte und
ernstzunehmende Sorge um die Menschen durch wie das
Totschlägerargument vom m ö g l i c h e n M i ß b r a u c h
gesetzlicher Bestimmungen. Die absurdesten Vorstellungen werden
bemüht, um mit der Logik der Möglichkeit vor angeblichen Freihei-
ten zu warnen. Was, wenn ein Todkranker plötzlich doch wieder
weitermachen will? Was, wenn Erben in einer schwachen Stunde den
Opa zum Gift überreden? Was, wenn die verhinderte Mutter doch
plötzlich das Kind hätte haben wollen und ihren Knacks weg
hat?... So fühlt man sich je nach Absicht in die selbst- oder
staatsverschuldeten denkbaren Sorgen und Nöte ein und läßt seiner
Erfindungsgabe freien Lauf. Solche Warnungen beweisen nichts als
das verbreitete I d e a l, noch in diesen Privat- und Grenzbe-
reichen der Rechtsdogmatik Verhaltenssicherheit herzustellen,
also alles umstandslos der S t a a t s a u f s i c h t zu un-
terstellen.
Wenn es schon mal um die G r u n d w e r t e geht, ist es kein
Wunder, daß die moralische Phantasie je nach Berufsborniertheit
mal mehr im ärztlichen, mal im richterlichen, mal im politischen
Gewande geistiger Führung überschäumt und in den. feinen Unter-
scheidungen des öfteren wirklich keine staatsdienliche Notwendig-
keit mehr zu entdecken ist. Dafür entdeckt die Kirche seelsorge-
rischen Handlungsbedarf und bringt die Logik des Lebens auf den
nackten Begriff: Staatsdienst. SPD-Christen wie Schmude, seines
Zeichens evangelischer Kirchenpräsident, posaunen da ins selbe
Horn wie der Katholenvertreter Maier und sein geistlicher Kollege
Höffner. Gemeinsam beten sie den elementaren Glaubenskatechismus
als Beitrag zur Debatte vor: Leben = Gottesgeschenk = Mutter-
pflicht = Familienzusammenhalt = Persönlichkeitsentfaltung =
Schöpfungsordnung und Staatszusammenhalt. Dafür haben sie so gute
Gründe auf Lager wie die Z w e i e i n i g k e i t v o n
M o r a l u n d N a t u r, an der sich alles blamiert, was
Kirche und Politik nicht in den Sittenkodex paßt: "Sittenwidrig
und widernatürlich" ist ihnen prompt gegen die matten Angriffe
Zeidlers eingefallen, der in der allzu wenig liberalen Definition
der Pflicht zum Leben eine "Insel der Inhumanität" in unserer an-
sonsten so humanen rechtsstaatlichen Republik entdeckt haben
wollte.
Wo das Verhältnis von Gewalt, Recht und Moral konsequent auf den
Kopf gestellt ist und alle Welt von den Grundwerten rückwärts zur
Verantwortung der Politik ihnen gegenüber diskutiert, da ist auch
die Parade-Sinnwissenschaft, d i e P h i l o s o p h i e,
nicht weit. Sie nimmt sich der Streitfragen begeistert an und be-
tätigt an ihnen zeitgemäß und 'praxisnah' ihren Lieblingsunsinn:
die Begründung moralischer Grundsätze aus den Grundsätzen der Mo-
ral.
Alle Streitigkeiten führen ohne große Umschweife auf ihren poli-
tischen Ausgangspunkt zurück:
Ein einziger Ruf nach Staatsentscheidung
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Philosophen liefern die letzten Argumente, Mediziner die ersten
Anlässe, Juristen die vielfältigsten Paragraphen, Journalisten
die schönsten Fälle aus dem Leben für die e i n h e l l i g e
A u f f a s s u n g, daß mit den Grundsätzen des Lebens allemal
eine Sache zu entscheiden ansteht, an der sich kein einzelner
versuchen darf. H ö h e r e, R e c h t s e t z e n d e
I n s t a n z e n sind gefragt, um die Sicherheit zu stiften,
die bei einer solchen Grundsatzentscheidung nottut. Insofern ist
die öffentliche Diskussion um das Leben, diesen Paradegegenstand
für die Propaganda dienstbarer Volksgebote, schon ein Stück
E r f ü l l u n g des politischen Interesses: Sie erhebt die Po-
litik zum Wächter über die Moral und verpflichtet sie auf ihre
eigenen höchsten Grundsätze.
Deswegen kulminiert das öffentliche Getriebe in dem Streit, wer
eigentlich letztendlich legitimerweise für diese politische Auf-
gabe der rechte g e i s t i g e B e r a t e r ist: die Staats-
diener selber mit ihrer politischen Verantwortung oder die Kirche
mit ihrer staatlich anerkannten Position im Staats- und Sittenle-
ben. Die Pfaffen möchten am liebsten i h r e g e i s t i g e
O b e r h o h e i t über die regierenden Köpfe in Wertefragen
kodifizieren lassen, so als ginge alles drunter und drüber, wenn
nicht Höffner und Co mit Gottes Segen höchstpersönlich über Bauch
und Sterbebett wachen. Damit, so heucheln sie Bescheidenheit,
nehmen sie nur das Recht des gläubigen Bürgers auf seine freie
Meinung wahr und wollen ihn vor der unerträglichen Bevormundung
durch einen laizistischen Dogmatismus schützen. Dagegen pocht
eine eigentümliche Koalition von lauter Anwälten des politischen
Gewaltmonopols - Zeidler findet sich da von Christenpolitikern
wie Geißler unterstützt - darauf, daß d e r S t a a t in aller
Souveränität s e l b e r seiner Gesellschaft die Gebote eines
staatsgefälligen Lebens vorzuschreiben hat. So streiten sie me-
thodisch um das R e c h t a u f g e i s t i g e F ü h r e r-
s c h a f t, wohl wissend, daß die Kirche eine Macht in diesem
Staate ist und bleibt, und daß umgekehrt deren Moralgebote dem
Staatswohl über alles verpflichtet sind.
Wenn sich der Verfassungspräsident, Kardinäle, Christenminister
und Sozialdemokraten über ihre Zuständigkeiten für Recht und Mo-
ral streiten, dann hackt nicht nur eine Moralwachtel der anderen
kein Auge aus. Dann ist der s t a a t l i c h e A n s p r u c h
auf das Leben seiner Bürger von der Wiege bis zur Bahre wirklich
völlig unbestritten.
***
Rund um den Embryo
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"Nach evangelischer Ansicht sollte es nicht nur darum gehen, die
'unbefugte Wegnahme' von Embryonen zu kriminalisieren, sondern
einen 'angemessenen, würdigen Umgang mit toten menschlichen We-
sen auch bei toten Embryonen' sicherzustellen... Beispielsweise
gelte ein toter Embryo von weniger als 35 Zentimeter Länge in
Niedersachsen nicht als Leiche. Für die katholische Kirche legte
der Moraltheologe Professor Johannes Reiter (Mainz) den Schwer-
punkt auf die 'unantastbare Menschenwürde', die nach der Rechts-
sprechung des Bundesverfassungsgerichts auch dem ungeborenen Le-
hen und dem Toten zukomme. Damit sei nicht vereinbar, daß tote
menschliche Embryonen und Föten wie eine bloße Sache behandelt,
wie eine Ware gehandelt und zu gewerblichen Zwecken verwendet
werden.'" (Süddeutsche Zeitung, 17.1.)
"Bei solcher Rechtslage ist das Ei von der Befruchtung bis zur
Einnistung völlig rechtlos, man kann es wegwerfen, damit experi-
mentieren, auch zum Spaß großziehen..." (Reinhard Löw: Gentechno-
logie und Verantwortung, Frankfurter Allgemeine Zeitung)
"Ein menschlicher Embryo bedeutet nach wissenschaftlichen Er-
kenntnissen volles menschliches Leben. Als Konsequenz daraus er-
gibt sich, daß der Embryo nicht als Sache, als Objekt betrachtet
werden kann..." (Rita Süßmuth, nach Süddeutscher Zeitung)
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Gegen die Kosten der Freiheit
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"Wenn wir das Leben eines Bewußtlosen um drei Monate, also neun-
zig Tage, verlängern, betragen die Kosten 180 Mark. Bei einem
durchschnittlichen Netto-Monatseinkommen eines Facharbeiters von
1000 Mark müßte dieser für einen Tag, den er bewußtlos auf der
Intensivstation verbringt, einen ganzen Monat arbeiten..."
(Norbert Hoerster: Jeder hat ein Interesse am Überleben, Spiegel)
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Solche und solche Mütter
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"Wenn eine Schwangere sich in den Dienst eines anderen Lebens,
des Lebens ihres Kindes stellt, das in ihr zu leben begonnen hat,
dann erfüllt sie ihre menschliche Plicht... Sich aber für die
Zeugung eines Lebens im Dienste anderer als Mittel zur Verfügung
zu stellen, ist eine neue Form der Sklaverei." (Reinhard Löw:
Leihmütter, Süddeutsche Zeitung)
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Das Recht auf Wieder- und Wiedervereinigung...
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"In der Frage der künstlichen Befruchtung gab die Ministerin
(Süßmuth) zu bedenken, daß die Geschlechtervereinigung einen Akt
der Ganzheit darstelle und somit etwas völlig anderes sei als
eine technische Befruchtung. Der Liebesakt dürfe in seiner Bedeu-
tung für die Weitergabe des Lebens nicht außer acht gelassen wer-
den." (Süddeutsche Zeitung)
...und die dazugehörigen Pflichten
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"Es dürfe nicht in Vergessenheit geraten, sagte die Ministerin,
daß die Abtreibung strafbar sei und die Strafe nur unter bestimm-
ten Bedingungen ausgesetzt werde. Die gesetzlich vorgeschriebene
Beratung von Frauen, die ungewollt schwanger geworden seien,
müsse dazu beitragen, daß das Kind zur Welt gebracht werde."
('Süßmuth will Paragr. 218 lassen', Frankfurter Rundschau, 11.1.)
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