Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK ALLGEMEIN - Die Verwaltung der Armut
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Rezension: Neumann/Schaper, Die Sozialordnung der Bundesrepublik
Deutschland
MIT DEM SOZIALSTAAT UNTERWEGS
Zwei Bochumer Vertreter dieser Disziplin haben sich kürzlich das
Verdienst erworben, ein handliches Agitationsheftchen für Intel-
lektuelle zusammenzustellen, in dem mit Hilfe einiger wissen-
schaftlicher Kunstgriffe und Standardkalauer der Standpunkt nahe-
gebracht werden soll, den Sozialstaat für eine segensreiche -
wenn auch verbesserungswürdige, natürlich - Einrichtung zu halten
und viel mit Sachkunde garniertes Verständnis für die Probleme
der Sozialpolitiker aufzubringen. (Daß es in die offizielle Pro-
pagandareihe der Bundesregierung aufgenommen wurde, geht also in
Ordnung.)
Sozialstaat ist, wenn's besser werden soll
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Wer sich wissenschaftlich mit der Sozialpolitik auseinandersetzen
will, lautet die erste Mitteilung von Neumann/Schaper, darf es
sich nicht zu einfach machen. Denn der Gegenstand ist sehr
"vielschichtig", er ist ein "Beziehungsgeflecht", befindet sich
"in einem historischen Prozeß", ist ein "Teilsystem" neben ande-
ren, unterliegt je nach sozialer Stellung, politischer Anschauung
und persönlicher Bewertung" unterschiedlichem Verständnis. Bevor
die Autoren also zur Sache kommen, möchten sie festlegen, wie man
sich zum Gegenstand der Analyse zu stellen hat. Ihre Warnungen
vor "zu einfachen" Sichtweisen sind zwar unlogisch - eine Aussage
über den Sozialstaat kann ja nicht dadurch falsch werden, daß sie
nicht bei den Bismarckschen Sozialgesetzen anfängt, oder daß sie
nichts über andere Sphären der Politik verlauten läßt, oder gar
dadurch, daß andere Leute ganz andere Vorstellungen von ihm haben
-, aber sehr absichtsvoll und zielstrebig. Sie sollen nämlich den
Entschluß der Verfasser plausibel machen, Sozialpolitik erst ein-
mal gemäß ihrem Verständnis definieren wollen, zu müssen. Diese
Definition ist natürlich nicht die Angabe dessen, w o r ü b e r
verhandelt werden soll - schließlich herrscht darüber ohnehin bei
niemandem Unklarheit -, sondern die Mitteilung, als was man Sozi-
alpolitik gesehen haben will:
"Theoretische und politische Sozialpolitik war und ist immer
zugleich Kritik an bestehenden gesellschaftlichen Mißständen und
Ungerechtigkeiten und der Versuch, bessere Lösungen im Sinne der
schwächeren und benachteten Gruppen aufzuzeigen und zu verwirkli-
chen. Die bestehende Sozialordnung ist daher immer als vorläufig
und verbesserungswürdig anzusehen. S o z i a l p o l i t i k
i s t d e r p e r m a n e n t e V e r s u c h d e r R e-
f o r m d e r S o z i a l o r d n u n g und setzt die Re-
formfähigkeit der Wirtschaftsgesellschaft voraus."
Schon der logischen Form nach eine reichlich abstruse Definition:
Sozialpolitik ist..., daß sie "immer zugleich" k r i t i s c h
zu "bestehenden" Verhältnissen steht (die Unterstellung: zuvör-
derst verhält sie sich mal p o s i t i v dazu, wird vornehm
weggelassen); Sozialpolitik i s t der permanente Versuch, sie
(?) besser zu m a c h e n (wieder fehlt die Angabe, worin sie
denn jeweils so mangelhaft ist, daß beständige reformierende
Selbstkritik ansteht). Aus lauter Liebe zu ihrem Gegenstand konn-
ten die Autoren wohl keinen kühlen Kopf bewahren und schrieben
sich stattdessen ihre Begeisterung für ihr Ideal vom durch und
durch kritischen, reformfreudigen Sozialstaat von der Seele. Der
grundlegende Trick einer solchen Definition der Sozialpolitik,
die nicht zufällig Theorie (à la Neumann/Schaper) und Praxis der-
selben nicht auseinanderhalten will, besteht denn auch darin,
welcher Beurteilungsmaßstab damit als einzig 'sachgerecht' in die
Welt gesetzt ist: man soll nicht einfach die
t a t s ä c h l i c h e n F a k t e n des Sozialstaats und ihre
Folgen für die Betroffenen beurteilen dürfen, sondern dabei immer
im Auge behalten müssen, daß die g u t e A b s i c h t unab-
hängig davon, also unangreifbar feststeht schließlich ist jede
einzelne Maßnahme per se "vorläufig und verbesserungswürdig" und
sowieso nur ein "Versuch"!
Darüberhinaus ist aber aus dieser Definition schon sehr deutlich
herauszulesen, w i e die Autoren zu ihrer freundlichen Sicht
des Sozialstaats gelangen:
1. Mit der Rede von "Mißständen und Ungerechtigkeiten", mit denen
sich Sozialpolitik herumzuschlagen habe, ist sehr deutlich klar-
gestellt, was alles nicht als "Mißstand" der "Kritik" anheimfal-
len darf: jedenfalls nicht die Normalität der Lohnarbeit in Fa-
brik und Büro, s o l a n g e sie nicht zu den harten Resultaten
für das Ausbeutungsmaterial führt, für die sich die soziale Ge-
setzgebung zuständig erklärt; womit gleichzeitig diese Folgen der
Lohnarbeit den Charakter von unschönen und eigentlich unnötigen
übeln verpaßt kriegen.
2. Die Rede vom kritischen korrigierenden Bezug der Sozialpolitik
auf "bestehende" und sog. "gesellschaftliche" Ärgerlichkeiten
bringt es fertig, die staatliche Urheberschaft solcher Zustände
einfach fortzuleugnen; als ob der Staat nicht per Garantie des
Privateigentums, Arbeitsgesetzgebung usf. genauso wie durch sämt-
liche wirtschaftspolitischen Maßnahmen diejenigen, die nichts als
ihre Arbeitsfähigkeit besitzen, auf einen ruinösen Dienst an der
Vermehrung des Kapitals mitsamt all den schönen, in den Paragra-
phen der Sozialgesetzgebung minutiös aufgelisteten, Folgen prak-
tisch verpflichten würde. Stattdessen wird ein Bild vom Staat als
S o z i a l s t a a t gezeichnet, der sich unschuldig, mit den
besten Absichten, Abhilfe zu schaffen, und doch einigermaßen
hilflos mit Mißständen konfrontiert sieht, die weiß Gott woher
immer wieder turmhoch vor ihm aufgebaut sind.
3. Und was ist eigentlich so idyllisch an sozialstaatlich verwal-
teten - gelinderten oder gar beseitigten - 'Mißständen'? Nichts
Schöneres als eine 'gerechte' Invalidenrente, eine angemessene'
Sozialhilfe etc.? Das Lustige am Sozialstaatsideal ist doch, daß
es ohne seine Grundlage, eine regelmäßig anfallende Not, an der
man sich sozialpolitisch gütlich tun kann, überflüssig wäre wie
ein Kropf!
Zwischenfazit:
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die Ideologien 1. bis 3. sind für Neumann/Schaper fraglose
Selbstverständlichkeiten, die man bloß per Ausgangsdefinition zu
zitieren braucht. Das B i l d vom Sozialstaat steht also von
vornherein fest; er ist eine Instanz, die - angesichts gegebener
Mißlichkeiten - kompensierend W o h l f a h r t stiften möchte;
und die Lage derjenigen, die sie verpaßt kriegen, besteht folge-
richtig schlicht darin, daß sie ihrer bedürfen: "schwächer" und
"benachteiligt" sind sie - und dem wird dankenswerterweise abge-
holfen.
Marktwirtschaft: Segen und Fluch
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Der Sozialstaat, dieses hehre Unterfangen, hat's nun mal nicht
leicht, ist doch im Verlauf der Gründung der BRD eine
"ordnungspolitische" Vorentscheidung" gefallen (dabei haben die
Sozialpolitiker gefehlt), die dem armen Vater Sozialstaat von An-
fang an schwer zu schaffen machte: die Installation der Freien
Marktwirtschaft. Zwar haben Neumann/Schaper weiß Gott nichts ge-
gen sie, aber vom idealistischen Standpunkt zur Sozialpolitik ist
sie auch wiederum nicht das Gelbe vom Ei.
Zunächst die Abteilung Vorzüge der Marktwirtschaft:
"Die Erfahrung zeigt, daß das marktwirtschaftliche System mit
Privateigentum an Produktionsmitteln hohe Wachstumsraten der Ar-
beitsproduktivität und des Volkseinkommens erzielte und zudem das
Angebot an materiellen Gütern auf effiziente Weise der kaufkräf-
tigen Nachfrage anpaßte. Neben diesen offensichtlichen Vorzü-
gen..."
Was ausgesagt sein soll, ist klar: noch ganz unabhängig von sozi-
alpolitischen Ergänzungswohltaten ist das kapitalistische Wirt-
schaftssystem auch von sich aus schon recht gut dazu geeignet,
Wohlfahrt für jedermann zu spenden. Allerdings hat die Sache den
Haken, daß die zitierten ökonomischen Sachverhalte, so wohlklin-
gend verpackt sie aufmarschieren, durchaus die gegenteilige Wahr-
heit verraten können. Was heißt denn 'Wachstumsrate der Ar-
beitsproduktivität' unter dem Regime des 'Privateigentums an Pro-
duktionsmitteln' anderes, als daß das Kapital beständig an der
Lohn-Leistungsschraube dreht - mit all den lustigen Folgen für
die davon Betroffenen -, um den Gewinn zu verbessern. Und die
volkswirtschaftliche Kategorie "gestiegenes Volkseinkommen" -
also Löhne, Gewinne, Staatsfinanzen je für sich summiert und dann
zu einer Größe aufaddiert -: was besagt sie für die Lebenshaltung
des kleinen Mannes? Und endlich die sog. 'Anpassung des Angebots
an die kaufkräftige Nachfrage' (gibt es denn keine Überprodukti-
onskrise?): steckt in dieser Formel nicht die harte Tatsache, daß
nicht die Bedürfnisse der Maßstab der Nachfrage nach all den an-
gebotenen Gütern sind, sondern die Kaufkraft, die Arbeitern tag-
täglich im Betrieb und in jeder Lohnsenkungsrunde höchstoffiziell
beschnitten wird? Also von wegen: Profitwirtschaft sei sowas wie
eine rationelle Bedarfswirtschaft!
Nun die Abteilung Nachteile:
"Wie der geschichtliche Rückblick... genauer zeigt, schafft das
Wettbewerbssystem und die industrielle Entwicklung aufgrund der
ihnen innewohnenden Dynamik laufend Risiken für Teile der Gesell-
schaft, filtert Gruppen und soziale Schichten aus, die systema-
tisch benachteiligt werden und nur ungenügend am materiellen
Fortschritt teilhaben."
Wenn das keine schonungslose Aufdeckung der Gründe für die mate-
rielle Not der 'Sozialfälle' ist: die gleiche Marktwirtschaft,
der soeben lauter menschenfreundliche Zwecke und Wirkungen atte-
stiert wurden, soll jetzt allerhand beklagenswerte Folgen zeiti-
gen. Und warum? Weil sie eine "innewohnende Dynamik" hat. Nur so,
indem man eine gänzlich inhaltsleere Eigenschaft zum Schuldigen
erklärt (warum soll eigentlich die Dynamik einer Wohlstandsma-
schine nicht dynamisch wachsenden Wohlstand ausspucken?), kann
man eben theoretisch sein prinzipielles Dafürsein mit dem Schein
einer partiellen Kritik in Einklang bringen. Sehr passend denn
auch die Charakterisierung der negativen Wirkung - "schafft lau-
fend Risiken" -, es ist schon ein Kunststück, sowas wie eine Not-
wendigkeit von Extra-Opfern des Lohnsystems ("laufend") anzuspre-
chen und sie im gleichen Atemzug in eine bloße Möglichkeit
("Risiko") zu verharmlosen, als ob nicht jeder Lohnarbeiter im
Laufe seines Fabriklebens mit allen Zweigen des Versicherungswe-
sens unliebsamen Kontakt bekommen würde! Und die Fortsetzung die-
ser Charakterisierung - "systematisch benachteiligt... nur unge-
nügend am materiellen Fortschritt beteiligt" - will schon rein
gar nichts mehr vom Gegensatz zwischen Gewinn und Lohn und seinen
Folgen für die Leidtragenden dieses Verhältnisses wahrhaben:
überall soll es positive Nutznießer einer allgemeinen Wohlfahrt
geben, lediglich Ungerechtigkeiten im Ausmaß sollen Stein des An-
stoßes sein.
Freilich - auch das ist jetzt klar, Sozialpolitik unter solch
schwierigen Bedingungen kann auch nur zu einer noch längst nicht
vollkommenen Lösung ihrer Aufgaben führen:
Sozialplan für Deutschland: Ideal und Wirklichkeit
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"Zu dieser Erneuerung marktwirtschaftlich-kapitalistischer Ver-
hältnisse in der Bundesrepublik paßte ohne Zweifel die Wiederher-
stellung der tragenden Stützen der Sozialordnung, des schon im
Kaiserreich begründeten und in der Folgezeit ausgebauten Systems
der sozialen Sicherheit. Ein System, bei dem es eben nicht vor-
rangig darum geht, die Risiken des Arbeitens und Wirtschaftens
(??) unter marktwirtschaflichen Verhältnissen zu vermindern oder
zur Ganze zu beseitigen, weil ein derartiges unterfangen unter
Umständen bestimmte Strukturen (?!) des Wirtschaftsystems selbst
in Frage stellen würden."
Vom Standpunkt einer immerhin denkbaren "optimalen" Sozialpolitik
aus begutachtet nimmt sich das Sozialsystem der BRD selbstver-
ständlich mangelhaft aus; der "theoretische Sozialpolitiker" kann
sein Ideal auch sehr unbescheiden ausspinnen: so richtig sozial
wäre das System, wenn es die notwendigen Folgen - pardon: die Ri-
siken - der Martwirtschaft "zur Gänze" (!) beseitigen würde. Ja,
man muß es mal ganz radikal sagen dürfen: angestrebt werden müßte
eine Marktwirtschaft ohne schädliche Folgen für die Arbeitnehmer!
Ein Widerspruch? Aber sicher: wenn es denn sein muß, müssen unter
Umständen (!) bestimmte (!) Strukturen (!) des Wirtschaftssystems
in Frage gestellt (!) werden. Solch gewagte Gedankenumtriebe ge-
hören zur Theorie der Sozialpolitik nun einmal dazu, unterstrei-
chen sie doch eindrucksvoll die radikal gute Idee, die dem Staat
als Sozialstaat eigentlich zugundeliegt. Und so vermittelt diese
Theorie die Perspektive, daß alle derzeitigen Maßnahmen viel-
leicht doch auch ein Stück dazu beitragen, daß jenes eigentlich
Ziel eventuell einmal realisiert werden kann.
So gibt es also bereits jetzt beachtliche Fortschritte, denn jede
Sozialmaßnahme ist per se eine Veranstaltung "im Sinne der Schwä-
cheren und Benachteiligten", weshalb die bloße Auflistung von So-
zialgesetzen inklusive ihrer bisherigen Novellierungen - acht
Seiten! eine einzige Glückwunschadresse an die politische Führung
ist.
"Die Erneuerung des Systems der Sozialen Sicherung ging im
Gleichklang mit der ökonomischen Entwicklung schnell vonstatten.
Da es die verbesserten wirtschaftlichen Verhältnisse bald gestat-
teten, konnte auch frühzeitig an einen Ausbau des Systems gedacht
werden, wobei sich aber die in der Wissenschaft genährten Hoff-
nungen auf eine rationale Neukonzeption in Form eines umfassenden
S o z i a l p l a n s f ü r D e u t s c h l a n d" (was immer
das sein mag) "nicht erfüllten."
Mit der obligatorischen theoretischen Träne im Knopfloch (ein So-
zialplan für Deutschland steht noch immer aus) plädiert der Sozi-
alwirt für eine "realistische Sicht": Da nun einmal obige
"ordnungspolitische Vorentscheidung" gefallen ist, gilt es
festzuhalten, daß es innerhalb dieses Rahmens große Möglichkeiten
gegeben hat, die sogar genutzt wurden. Zwar ist die Sozialpolitik
leider nach wie vor nachrangig, aber das vorrangige Ziel des
Staates, Gutes zu tun, hat er, sobald die Gelder da waren, nach
Kräften realisiert. Nachdem der Leser von Neumann/Schaper so zum
richtigen Verständnis der Schwierigkeiten der Sozialpolitik hin-
geführt ist, wird er mit den diversen Einrichtungen der Sozialpo-
litik vertraut gemacht, ins Reich des Machbaren eingerührt. Das
geschieht nach dem Muster:
Bild ansehen
'Das Geschenkpaket des Staates'
Beispiel: Gesetzliche Altersversorgung. Ihr Grund - die staatlich
festgeschriebene Tatsache, daß die Lohnarbeiter, die den gesell-
schaftlichen Reichtum produzieren, per Lohn von ihm ausgeschlos-
sen sind und deshalb nur soviel Geld erhalten, daß sie ihre lau-
fenden Ausgaben mehr schlecht als recht decken können und daher,
wenn sie alt und verschlissen sind, mit nichts dastehen, wird vom
Sozialwirt ganz idealistisch besprochen: der auf Versorgung be-
dachte Staat kommt an die "Aufgabe" wie die Jungfrau zum Kind:
"Aufgabenstellung: Mit der... Auflösung des 'ganzen Hauses', des
Familienverbandes der vorindustriellen Gesellschaft, in dem ein
innerer 'Generationenvertrag' die geringe Leistungsfähigkeit der
Invaliden und Alten auszugleichen vermochte, wurden diese
Probleme zu eigentlichen sozialen, denen nur im größeren Verband
beizukommen war."
Die Auflösung der Familienstruktur war es bzw. wieder mal die in-
dustrielle Entwicklung; und was liegt näher, als daß der "innere
Generationenvertrag" durch einen äußeren ersetzt wird. Wenn die
Politiker beschließen, die arbeitenden Teile der ausgebeuteten
Klasse für die Ausgemusterten geradestehen zu lassen, ihnen
zwangsweise hierfür den Lohn zu kürzen, dann macht der Ideologe
der staatlichen Maßnahmen die Idylle eines gegenseitigen Bei-
standspakts der Generationen (größerer Familienverband!) aus, wo
"Einkommensübertragungen" (ein schönes Wort) geregelt werden.
"Wir sprechen hier von einem Generationenvertrag, bei dem die Ge-
neration der aktiv im Erwerbsleben Stehenden die ältere Genera-
tion über Transferzahlungen (Einkommensübertragungen) mit Einkom-
men und damit mit den zum Leben notwendigen Gütern und Diensten
versorgt, in der Erwartung, daß dies von der nachrückenden Gene-
ration ebenso gemacht werden wird. Der gesetzlich fixierte
Pflichtcharakter dieses Systems sichert der jeweils leistenden
Generation zukünftige, der empfangenden Generation gegenwärtige
Transferleistungen."
Den staatlichen Zwang als Übereinkunft der Generationen darzu-
stellen, deren Einhaltung der Staat als Pflicht absichert, und
die nach Haushalts-, Konjunktur- und sonstigen staatlichen Ge-
sichtspunkten ausgezahlten oder eben einbehaltenen Gelder der ge-
setzlichen Versicherungen als solidarische Transferzahlungen zwi-
schen den Generationen darzustellen, das sind die 'Informatio-
nen', die ein Theoretiker der Sozialpolitik der Menschheit
vermitteln will. Zuguterletzt landet er - sehr zeitgemäß - bei
den "Problemen" staatlicher Sozialpolitik - und da steht an
erster Stelle das Finanzierungsproblem. Ein Sozialexperte wäre
der letzte, der sämtlichen von Politikern diesbezüglich
verbreiteten Sachzwang-Ideologien den Respekt versagen würde -
natürlich mit einem gespielten Unterton von Traurigkeit; aber man
muß es ja einsehen:
"Es läßt sich nicht leugnen, daß die ökonomischen und demographi-
schen Rahmenbedingungen eine Sozialpolitik, wie sie etwa mit dem
Kostendämpfungsgesetz im Gesundheitswesen und den Rentenanpas-
sungsgesetzen in die Wege geleitet wurde, notwendig machen."
Daß der Staat wegen der Ökonomie (für andere Vorhaben ist komi-
scherweise jede nötige Milliarde vorhanden) und wegen der Demo-
graphie (wahrscheinlich gibt's derzeit die geburtenstarken Ar-
beitslosen-, Kranken-, Unfall- und Frührentnerjahrgänge!) nicht
anders könnte, als die Sozialpolitik nach allen Regeln der Kunst
zurechtzustutzen, das mag ein Sozialstaatsrealist gerne glauben.
So versteht sich der Sozialpolitikwissenschaftler als der beru-
fene Interpret, "gute Gründe" für die jeweils getroffenen Maßnah-
men des Staates, die Armut nach seinen Notwendigkeiten zu gestal-
ten, aufzuzeigen.
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