Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK ALLGEMEIN - Die Verwaltung der Armut
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DER SOZIALSTAAT
Keiner möchte ein Sozialfall sein. Denn das heißt Armut. Den So-
zialstaat hingegen hält fast jeder für eine großartige Errungen-
schaft. Sehr eigenartig. Denn der behebt ja keinen einzigen der
vielen "Sozialfälle". Armut, und zwar massenhafte und auf Dauer
eingerichtete, gehört notwendig zum Sozialstaat.
Der Staat findet die Armut nicht vor und "bekämpft" sie dann mehr
oder weniger erfolgreich. Es ist umgekehrt. Er schafft massenhaft
"sozial Schwache". Mit seiner Gewalt schützt der Staat das Eigen-
tum und verpflichtet damit all jene, die keines haben, auf den
Dienst an fremdem Reichtum. Ein Sachverhalt, der unter dem schön-
färberischen Titel vom "harmonischen Zusammenwirken zwischen Ar-
beitgeber und -nehmer" jedermann vertraut ist. Dieses Produkti-
onsverhältnis stellt auf der einen Seite jede Menge Reichtum,
also durch die Arbeit anderer vermehrtes Eigentum her; auf der
anderen Seite die lebenslange Armut derer, die diesen Reichtum
mehren. Das Merkwürdige an der Einkommensquelle Lohnarbeit ist
nämlich, daß ein Auskommen mit dem erzielten Einkommen, also der
Standpunkt des Bedarfs, dieser Art, seinen Lebensunterhalt zu be-
streiten, völlig fremd ist. Lohnarbeit als einzige "Quelle" zur
Einkommenserzielung versiegt immer dann abrupt, wenn sich kein
Unternehmer von ihrer Anwendung einen Gewinn verspricht. Bei den
notwendig auftretenden "Wechselfällen des Lebens" wie Alter,
Krankheit, Arbeitslosigkeit finden sich die Eigentümer bloßer Ar-
beitskraft mittellos in den Maschen des sozialen Netzes wieder.
Der gesellschaftliche Reichtum ist zur Finanzierung dieser Armut
selbstverständlich nicht vorgesehen. Das müssen die Armen unter
sich ausmachen. Der Staat "hilft" ihnen dabei, als Sozialstaat
trifft er Vorsorge gegen die gar nicht zufälligen
"Lebensrisiken". Per Zwangsversicherungen kassiert Vater Staat
Sozialbeiträge gleich an der "Quelle" (Er ist nämlich sicher, daß
Lohn nie und nimmer dazu reicht, für "schlechte Zeiten" Vorsorge
zu treffen) und macht die Arbeiterklasse - deren Existenz er an-
sonsten heftig leugnet - für ihre kranken, alten oder außer Ar-
beit gestellten Kollegen haftbar.
Die Sozialkassen sind also so eingerichtet, daß sie unweigerlich
knapp werden, denn wie soll auch der Lohn, der individuell nicht
für die Wechselfälle eines Arbeiterlebens taugt, dies ausgerech-
net dadurch leisten, daß zur Finanzierung der ausgemusterten Ar-
beitskräfte die Klasse insgesamt einzustehen hat. Mit dem Prinzip
der Kassenfinanzierung aus den Zwangsbeiträgen der Arbeiter
stellt der Staat klar, daß ihm seine Steuergelder für die Alimen-
tierung arbeitsunfähiger oder arbeitsloser Arbeiter zu schade
sind. Wenn die Kosten im Sozialbereich mal wieder "explodieren",
sei es, daß die Zahl der Arbeitslosen wächst oder die Kosten im
Gesundheitswesen steigen, entsteht sozialstaatlicher Handlungsbe-
darf: Kürzungen beim Arbeitslosengeld - Reform bei den Renten -
"Dämpfung" bei den Krankheitskosten. Die ständigen Reformen in
allen sozialen Abteilungen eint ein Prinzip: Verteuerung der Bei-
tragszahlungen und Kürzungen bei den Leistungen. Sozialausgaben
sind für die Produktion des gesellschaftlichen Reichtums unnütze
Kost. Und dieser Grundsatz gilt in unserem Gemeinwesen so sehr,
daß der Staat das Geld, das er den Bürgern als Steuer abknöpft,
gleich davor bewahrt, für solch "unproduktive" Ausgaben einge-
setzt zu werden. Er hat den Standpunkt, daß Gelder, die für die
Kompensation ausgefallenen Lohns benötigt werden, auch vom Lohn
aufzubringen sind. Mit der Installierung des Kassenprinzips bei
den Sozialversicherungen macht sich der Sozialstaat das Gegenteil
dessen zum Anliegen, was sein Lob als soziale Solidar- und Aus-
gleichsinstanz dauernd behaupten möchte. Von wegen nämlich, daß
ein Teil des "gesellschaftlichen Reichtums" für die Alten, Kran-
ken und Beschäftigungslosen "zur Verfügung gestellt" würde, damit
auch sie ein Auskommen haben. Der Reichtum der Gesellschaft
bleibt nämlich dank des Eigenfinanzierungsprinzips der Kassen da,
wo er kapitalistischerweise auch hingehört: bei Staat und Kapi-
tal.
Ebensowenig stimmt die Vorstellung, Sozialversicherungen seien
Töpfe, die die Arbeiter im Falle zweitweiliger oder definitiver
Arbeitsunfähigkeit versichern sollten. Knapp zwar, wegen des
Prinzips der Finanzierung aus Zwangsbeiträgen, auf dieser Basis
aber immerhin dazu da, die Leute bei Eintritt des
"Versicherungsfalles" durchzubringen.
Am Beispiel der Arbeitslosenversicherung: Ein Blick ins Arbeits-
losenförderungsgesetz belehrt einen da sehr schnell, daß eine Ar-
beitslosenversicherung nicht dazu da ist, das wegen der
Arbeitslosigkeit entfallende Einkommen auch nur teilweise zu er-
setzen. Von Anfang an wird die Leistung der Arbeitslosenversiche-
rung von einer für "Versicherugen" sehr eigenartigen Bedingung
abhängig gemacht: Der Versicherungsnehmer muß nicht nur entspre-
chend eingezahlt haben, sondern dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen. Leistungen erhält er also nur unter der Bedingung, daß er
alles dafür tut, sobald als möglich nicht mehr darauf angewiesen
zu sein. Die geleisteten Zahlungen befördern die Bereitschaft,
Arbeit zu suchen: Arbeitslosengeld und -hilfe orientieren sich am
Einkommen prinzipiell so, daß sie nur einen Bruchteil desselben
darstellen, und auch dieser Bruchteil wird nur für einen begrenz-
ten Zeitraum gewährt. Die Zumutbarkeitsklausel stellt zudem klar,
ab wann ein Arbeitsloser bereit sein muß, einen schlechteren Job
anzunehmen, will er nicht seiner Unterstützung verlustig gehen.
Mit einer Versicherung gegen die Konsequenzen marktwirtschaftli-
cher Benutzung hat die Arbeitslosenkasse also nichts zu tun. Mit
ihr sorgt der Staat dafür, daß der Arbeitslose keine andere Al-
ternative als den Dienst am Reichtum hat. Durch die Gestaltung
seiner Zahlungen stellt er sicher, daß die Arbeiter dann, wenn
sie nicht gebraucht werden, sich für die wechselnden Konjunkturen
bereithalten. Ein prinzipieller Widerspruch also, den der Sozial-
staat einrichtet: Gerade da, wo klar ist, daß aus Bereitschaft
zur Arbeit noch lange kein Arbeitsplatz resultiert, hat ein Ar-
beitsloser seine Bereitschaft zum Dienst an fremden Interessen
unter Beweis zu stellen. Er hat "Initiative" zu zeigen und darf
nicht über den Widerspruch verrückt werden, daß es überhaupt
nicht an ihm liegt, ob sich ein Benutzer für ihn interessiert.
Bei der in Gestalt der Arbeitslosenunterstützung erpreßten Lei-
stung, sich für eine neue Abhängigkeit bereitzuhalten, scheiden
sich die Geister: Die einen sagen irgendwann einmal 'lecko mio'
und werden in Richtung Sozialfall verabschiedet. Die anderen lau-
fen als Angebot auf zwei Beinen herum und werden genommen oder
nicht.
Nun werden die Gelder für die Sozialkassen zwar genau von denen
eingezogen, die ihrer im eingetretenen Fall der Einkommenslosig-
keit dringend bedürfen, ihre Auszahlung richtet sich umgekehrt
nach ganz anderen Kriterien als deren Bedarf:
Am Beispiel der Rentenversicherung: Hier sieht sich der Staat vor
einem "Finanzierungsproblem" erlesener Art: Die Zahl der Renten
steigt nämlich stetig an, weil das staatlich geschützte Lohnar-
beiterdasein, u.a. dafür sorgt, daß eine Menge Arbeitnehmer früh
verschlissen sind oder auch aus Rationalisierungsgründen Früh-
rentner werden. Das System der sozialen Sicherheit zählt nach,
wieviele aus dem Rententopf bedient werden müssen, und kommt da-
bei ungerührt zu der Kritik an den Alten, daß sie zu spät ster-
ben. Die staatlichen Finanzierungsschwierigkeiten sind nun aller-
dings nicht Resultat einer "Bevölkerungsentwicklung", sondern
Prinzip: Denn es ist ja gar nicht so, daß der Staat die einbehal-
tenen "Versicherungs"-Beiträge bei sich aufsparen würde, um sie
mit Eintritt ins Rentenalter wieder an die Einzahler zurückzahlen
zu könne. Was Rentner bekommen, wird vielmehr aus den jeweils ak-
tuell eingesammelten Beiträgen gezahlt. Mit einem quasi einver-
nehmlichen "Generationenvertrag" hat dies allerdings rein gar
nichts zu tun -- dafür sehr viel mit einer vom Staat erzwungenen
Verknüpfung des Mangels der aktuell benutzten Lohnarbeiter mit
dem Mangel der vernutzten und aussortierten Arbeitskraft. Die Sa-
che ist die: Das, was die Arbeitgeber insgesamt für Arbeit zah-
len, also was sich für sie als Lohnkosten lohnt, genau diese
Summe soll und muß für die ausgemusterten Lohnarbeiter mitrei-
chen. So perfekt organisiert der Sozialstaat die Lohnabhängigkeit
bis ins Grab.
Daß es höchst unerquicklich ist, im Kapitalismus zum "alten Ei-
sen" zu zählen, wenn man im Unterschied zum Rentier nicht von ei-
nem Geld lebt, "das für einen arbeitet", sondern sein ganzes Le-
ben lang selbst gearbeitet hat und vom mageren Lohn ein Stück für
die Altersvorsorge abzuknapsen gezwungen war, das weiß jeder. Die
sogenannte "Altersarmut" ist nämlich keine Frage des Alters. Der
im Kapitalismus massenhaft produzierte Reichtum steht genau so
wenig wie den Alten den Jungen zur Verfügung. Für den aktiven
Lohnarbeiter ist sein Beitrag zur Altersversorgung schlicht Lohn-
abzug, und als Rentner hat er sich damit nicht eine Summe aufge-
spart, die nun aufgezehrt wird, sondern ein Recht erworben. Das
Recht, in seinen alten Tagen deutlich unterhalb des erzielten
Lohnniveaus erhalten zu werden. Daß ohne eigene Beitragsleistung
erst gar kein Rentenanspruch entsteht, heißt umgekehrt noch lange
nicht, daß sich die Rente nach den abgeführten Beiträgen richten
würde. Ganz unabhängig davon ist diese nämlich von vornherein auf
75 % des erzielten Durchschnittslohns begrenzt. Und die
"individuelle Rentenbiographie" mit ihren beitragslosen und bei-
tragsgeminderten Zeiten taugt nur zu einem: zur weiteren Kürzung
der Rente unter diesen Höchstbetrag. So ist er, der Sozialstaat.
Bis auf Heller und Pfennig rechnet er seinen Sozialfällen im Al-
ter vor, wie arm sie schon vorher ihr ganzes Leben lang gewesen
sind.
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