Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK ALLGEMEIN - Die Verwaltung der Armut
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Sozialarbeiter kritisieren die geplante Reform des Sozialhilfege-
setzes:
IST DAS DENN NOCH SOZIAL?
Worum es bei dieser Blüm'schen Gesetzesnovelle geht, ist kurz ge-
sagt. Blüms Kabinettsfreund Bangemann und andere Kollegen tun ei-
niges dafür, daß die deutsche Wirtschaft so wuchtig wie eben mög-
lich vorwärts dampft; und weil die Erfolgskriterien und
-bedingungen dieser Dampfwalze ein wenig kapitalistischer Natur
sind, findet sich eine immer größere Anzahl derer, die als leben-
dige Kostengrößen behandelt werden, im Heer der dauerhaft Ar-
beitslosen wieder, nicht wenige werden außerdem krank, greifen
vermehrt zur Flasche oder in fremde Börsen etc. pp. Für Herrn
Blüm bedeutet diese Folge des "Aufschwungs", daß u.a. die staat-
lichen Ausgaben für Sozialhilfe ansteigen. Und was liegt da für
einen Manager der Sozialkassen näher, als die Gesetzeshoheit
sachdienlich in Anspruch zu nehmen, um die Finanzen für wichti-
gere Dinge (z.B. die Förderung der Wirtschaft, s.o.) freizuhal-
ten. Schließlich braucht dafür nicht mehr und nicht weniger be-
schlossen zu werden als eine zusätzliche Verelendung derer, die
auf Sozialhilfe angewiesen sind, wenn sie überhaupt weiterwur-
steln wollen. Es wird also kräftig gedreht an den bisherigen
Hilfe-Regelungen, Warenkörbe werden noch mieser definiert als
bisher usw. usf. Wie es stets der Fall zu sein pflegt, wenn ir-
gendein Berufsstand in staatlichen Diensten geringer dotiert wird
als zuvor, erhebt sich ein Wehgeschrei unter den Agenten der So-
zialarbeit. Und wie das auch anderswo üblich ist, geschieht das
im Namen aller möglichen Ideale, die man sich so über den eigenen
Beruf und seine Aufgabe hält.
Kritik im Namen offizieller Ideologien
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Das hört sich dann z.B. so an:
"An der Behandlung der Ärmsten ihrer armen Bürger, die von den
Sparmaßnahmen der letzten Jahre besonders hart getroffen sind,
erweist sich, ob die Bundesrepublik ihrem Anspruch, ein sozialer
Rechtsstaat zu sein, noch nachkommt." (FR)
Sollte der Kritiker mit diesem globalen Rundschlag etwa meinen,
die BRD werde allmählich untragbar für ihre Bürger? Plädiert er
dafür, das System abzuschaffen, wenn es seinem Anspruch nicht
mehr nachkommt? Möchte er anregen, daß die Bundestagsparteien als
Geste der Freundschaft und als Zeichen der Gültigkeit des Sozial-
staatsanspruchs Spenden in Millionenhöhe überweisen? Meint er
ernsthaft, die Behandlung der Armen sei ein "Prüfstein", an dem
sich entscheidet, ob Staatsgegnerschaft angebracht sei? Ach wo!
Seine Kritik ist eine einzige Vertrauenskundgabe an die Adresse
der Behandlung der Armen könne den Staat in Mißkredit bringen. Er
möchte ja gerne den Taten der Verantwortlichen Vertrauen entge-
genbringen. Könnten diese da nicht ein Zeichen setzen, damit sich
das Vertrauen auch als absolut gerechtfertigt präsentieren kann?
Nebenbei bemerkt ist es schon ganz schön daneben zu meinen, ein
sozialer Rechtsstaat zeichne sich dadurch aus, daß er bei Behand-
lung der Armen Schamgrenzen kenne. Das genaue Gegenteil ist der
Fall! Schließlich hat der staatliche Umgang mit den elendesten
Opfern der marktwirtschaftlichen Ordnung nichts mit Moral zu tun
(die gehört in die Sphäre öffentlicher Selbstdarstellung der So-
zialpolitiker), sondern einzig mit der zugegebenen knallharten
Kalkulation, wie sie am besten unter Kontrolle zu halten sind.
Man kann dem Sozialstaat den Spiegel seiner Ideale auch weniger
global vorhalten, um ihn daran zu blamieren: So entferne er sich
von der "Bedarfsorientierung", die doch als "Grundelement der So-
zialpolitik unverzichtbar" sei (FR). Was meinen Sozialpolitiker,
wenn sie für ihre Aktivitäten den Grundsatz "Bedarfsorientierung"
geltend machen? Eines garantiert nicht: daß sie sich bei der
Festsetzung des SH-Satzes nach den Bedürfnissen der Leute oder
auch nur nach einem irgendwie durchschnittlichen Bedarf richten
würden. Da kämen andere Sachen heraus als 100 g Rindfleisch pro
Woche und alle 10 Tage 1 Flasche Bier. Nein, sie setzen doch ganz
frank und frei fest, wieviel der Staat für die überflüssig
Gemachten oder sonstwie Bedürftigen springen lassen will.
"Bedarfsorientierung" ist der schön klingende T i t e l, unter
dem sie die SH präsentieren: als "bedarfsgerecht", will heißen:
die kriegen schon, was sie brauchen! Und das ist doch wirklich
nicht anders zu verstehen, als daß Sozialpolitiker denen, die
nichts Anständiges leisten für's Gemeinwesen, ein paar Hundert
Mark bzw. entsprechende Billigware als f ü r s i e angemesse-
nen Bedarf zusprechen. Weil sie dies sowieso als gnädiges Zuge-
ständnis auffassen, für das Dankbarkeit am Platz ist, nehmen sie
sich auch jederzeit die Freiheit und haben dabei ein sehr gutes
Gewissen diesen "Bedarf" neu zu definieren, wenn ihnen die Gelder
anderweitig besser verwendet erscheinen. Wie illusionär ist dem-
nach die Vorstellung der Kritiker, Politiker im Namen von deren
ureigensten "Prinzipien" auf irgendein Maß der Hilfeleistung
festnageln zu wollen - und sei es nur auf das vermeintlich reali-
stische, der bisher Geltenden Regelung!
Nicht anders verhält es sich mit dem nach Meinung von Kritikern
derzeit einsetzenden "Verlust der Menschenwürde". Fragt man sich,
worin diese staatlich zu schützende Menschenwürde besteht, deren
Schwund doch eine so große Lücke reißen soll, so fällt einem auf,
daß sie lauter Trostlosigkeiten beschreibt. Eine Erinnerung
daran, daß der Mensch Bedürfnisse hat und etwas vom Leben haben
möchte, ist völlig ausgelöscht. Bei wohlsituierten Leuten fällt
es bezeichnenderweise keinem ein, den Maßstab der Menschenwürde
anzulegen; ganz anders bei Existenzen, die sich durch besondere
Drangsale auszeichnen. Ja, ein Wohnschuppen ohne Wasserklosett -
da fehlt sie, die Menschenwürde! Was natürlich umgekehrt zeigt,
wie billig sie zu haben ist! Es handelt sich wiederum um nichts
anderes als um den moralischen Weihrauch, mit dem die Sozialpoli-
tik ein Leben mit dem staatlich verordneten Existenzminimum be-
sprüht. Und aus diesem Grunde gibt es auch kein Kriterium, von
dem aus ein Schrumpfen dieser Würde meßbar würde: sie ist so
dehnbar wie Kaugummi - weil es sich um eine wohlfeile Ideologie
handelt, die von oben offiziell verkündet wird!
Kritik im Namen der Betroffenen
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Man kann sich natürlich auch auf den Standpunkt der "Betroffenen"
stellen. Das sieht dann etwa so aus, daß man einen
"Rechtsanspruch auf notwendige Hilfe zum Lebensunterhalt" ein-
klagt, der durch eine "Zersetzung" der Sozialhilfe (keine Anhe-
bung entsprechend der Teuerungsrate, Berechnung nach Niedrigst-
preisen etc.) unterminiert und mit Füßen getreten werde. Forde-
rungen nach Erhöhungen schwanken zwischen 10 und 30%.
"...Eine solche Anhebung ist das mindeste. Immerhin beruht sie
darauf, daß für den fortgeschriebenen Warenkorb - im Gegensatz zu
früher - nur Durchschnittspreise der unteren Preisstufen verwen-
det werden. Sozialhilfeempfänger müssen aber im Durchschnitt weit
teuerer als alle anderen Bürger einkaufen. Sie haben keine grö-
ßere "zusammengezogene" Summe Geld für Großeinkäufe in Billiglä-
den, kein Auto als Transportmittel, sie haben Schwierigkeiten mit
der Lagerung..." (Sozialmagazin)
Konstruktiv-kritisch wird hier der Anspruch auf einen
"realistisch gefüllten" Warenkorb angemeldet, der alle möglichen
Faktoren wie Einkaufbedingungen usw. mit in Betracht ziehen
müsse. Und dennoch ist diese Kritik illusionär. Das beweist schon
die Tatsache, daß Inflation und Einkaufsverhältnisse für die zu-
ständigen Politiker durchaus kein Grund waren, das Gesetz zu än-
dern, um die Versorgung mit Konsumgütern auf dem gleichen Level
wie 1970 zu halten. Die Sache mit dem gesetzlich festgelegten Wa-
renkorb war eben immer schon anders gemeint: auf gar keinen Fall
so, daß ein SH-Empfänger einen Anspruch hätte auf eine stets
gleich große Menge und Qualität von Lebensmitteln. Er hat An-
spruch lediglich auf das, was er sich mit 357,- DM "leisten"
kann. Von daher hat Blüm auch kein Problem mit einer "Umfüllung"
statt einer "Auffüllung". Ein "halbleerer" Warenkorb widerspricht
absolut nicht einem "Recht auf notwendige Hilfe zum Lebensunter-
halt." Die Rede vom Warenkorb taugt einzig und allein zur Beför-
derung der Lüge, als Pauper sei man doch ganz schön versorgt,
graphisch dargestellt als überquellender Picknickkorb.
Ein "Rechtsanspruch" auf Hilfe ist eben nicht mit einem auch noch
so mickrigen, aber immerhin vergleichsweisen Vorteil für den An-
spruchsberechtigten identisch. Es handelt sich schlicht um die
Form, wie Politiker ihren wenig angenehmen Entscheidungen allge-
meine V e r b i n d l i c h k e i t verleihen. Als etwas Posi-
tives kann man ein solches Recht nur nehmen, wenn man jedem
staatlichen Zwang - hier: sich mit jämmerlichen "Hilfen" abzufin-
den den Aspekt abgewinnen möchte, immerhin bestimmte Chancen ein-
zuräumen, die nur leider oftmals zu gering bemessen wären. Noch
ein Stück dümmer ist folgender radikaler Einwand gegen die SH-Re-
form:
Es dürfe nicht
"ein willkürlich festgesetzter prozentualer Anstieg bis 1985
festgeschrieben werden,"
sondern
"der notwendige Lebensunterhalt müsse nach objektiven, gericht-
lich überprüfbaren Maßstäben bestimmt werden." (FR)
Ach so: wenn die "Willkür" staatlicher Festsetzung des Hilfe-
Satzes im Gewand "objektiver" Maßstäbe daherkommt und die pas-
sende gesetzliche Form kriegt, dann ist alles gebongt und kein
Einwand mehr denkbar?! Das freut den Witwer, der jetzt unanfecht-
bare 385,- DM (soviel schlagen die Wohlfahrtsverbände vor
kriegt...
Ein ganz furchtbarer Protest ist schließlich die Klage, die neue
Regelung könnte den eigenen beruflichen Einsatz erschweren, so
daß der Sozialarbeiter selbst glücklich zum eigentlich Betroffe-
nen erklärt wird. Und das, wo er doch voller Elan bereit ist,
seinem Job nachzukommen und dem Staat bei der reibungslosen Ab-
wicklung der "Armenproblematik" dienstbar zu sein. Gemein, daß
die Leute jetzt weniger kriegen und Sozialarbeitern so eventuell
ein paar zusätzlichen Mißerfolgen ins Haus stehen, wenn sie zum
Aushalten des Elends animieren wollen!
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